Suche Rechtsschutzversicherung mit Klausel Bilderrechte 21

Hallo

Ich bin selbständiges Erotikmodel und auf der Suche nach einer Rechtschutzversicherung für Selbsständige, die jene Klausel Bilderrechte und Urheberrechte vertritt!!
Kann mir da jemand weiterhelfen
Vielen lieben Dank
Alexxx
16.06.2007
Dazu befragst Du am besten verschiedene Versicherungs-Agenturen. (Das ist einfacher, als einzelne Versicherungen anzufragen.)

Es gibt jede Menge von beruflich/gewerblichen Rechtsschutzversicherungen für alle möglichen Berufe und Branchen.

Selbständige Journalisten z.B. zahlen bei der ARAG ca. 230 Euro/Jahr für einen Berufsrechtsschutz, der einerseits Urheberrechts-Streitigkeiten und andere Streitigkeiten über "geistiges Eigentum" umfasst und andererseits Prozeßkosten für Streitigkeiten um Unterlassungsansprüche.

Man wird sicherlich auch etwas finden, wo ein Foto-Model "reinpasst", aber die Suche würde ich wie gesagt den Experten überlassen.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
16.06.2007
Original von TomRohwer
Man wird sicherlich auch etwas finden, wo ein Foto-Model "reinpasst", aber die Suche würde ich wie gesagt den Experten überlassen.


yep,
auf jeden fall ne berufsrechtschutz und die dann das auch abdeckt.

aber vorsicht:
wenn dich jemand wegen urheberrechtsverletzung verklagen sollte, also wenn du die straftat gemacht haben sollst,
übernimmt fast keine(!) rechtsschutzversicherung deinen fall.
die Rechtsschutzversicherung tritt im Strafrecht nicht ein, wenn es um eine Vorsatztat geht (z.b. körperverletzung, diebstahl, urheberechtsverletzung usw)
siehe:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2573&p=8


verletzt jemand anderes deine Rechte und ist das gerichtlich erwiesen, muss er sowieso die Kosten für deinen anwalt bezahlen.
(streng genommen bräuchtest da keine rechtschutzversicherung, ist aber besser wenn man eine hat, bei hohen unkalkulierbaren prozesskosten)


mehr dazu solltest du mal hier nachlesen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2573&p=1
16.06.2007
Original von TM-PhotoDesign
aber vorsicht:
wenn dich jemand wegen urheberrechtsverletzung verklagen sollte, also wenn du die straftat gemacht haben sollst,
übernimmt fast keine(!) rechtsschutzversicherung deinen fall.
die Rechtsschutzversicherung tritt im Strafrecht nicht ein, wenn es um eine Vorsatztat geht (z.b. körperverletzung, diebstahl, urheberechtsverletzung usw)
siehe:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2573&p=8

Jein...

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt ja die Kosten des Versicherten in einem Rechtsstreit, den sie nicht für von vornherein völlig aussichtslos hält. Außerdem meistens die Kosten für eine anwaltliche Beratung, um z.B. genau das erstmal zu klären.

Urheberrechtsverletzungen werden üblicherweise nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich verfolgt. Insofern fällt "Straftat" an sich schon mal weg. Meistens geht es dabei um Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Das kann durchaus von einer solchen Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, da muß man die Versicherungsbedingungen ganz genau prüfen.

In dem Fall, daß der Versicherte schlicht fremdees Material "geklaut" hat, wird die Rechtsschutzversicherung die Prozeßkostenübernahme wohl ablehnen - weil das von vornherein aussichtslos ist.

Sollte allerdings die Forderung der Gegenseite stark überhöht und unbillig sein - dann wäre das ein Fall für einen aussichtsreichen Prozeß.

Und dann bleiben noch all die Fälle, wo man überhaupt erst mal gerichtlich klären muß, ob denn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Man nehme nur mal das Beispiel "Freie Bearbeitung", "Zitatrecht" o.ä. - da sollte eine solche Rechtsschutzversicherung schon greifen.

verletzt jemand anderes deine Rechte und ist das gerichtlich erwiesen, muss er sowieso die Kosten für deinen anwalt bezahlen.

Theoretisch ja. Praktisch nicht, wenn er kein Geld hast. Dann zahlst Du Deinen Anwalt und die Gerichtskosten. Da ist eine RS-Versicherung sehr, sehr hilfreich - denn man muß sich keine Gedanken mehr machen, ob man im Falle eines erfolgreichen Prozesses am Ende auf seinen Kosten sitzenbleibt!

mehr dazu solltest du mal hier nachlesen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2573&p=1

Das hilft in diesem Fall überhaupt nicht weiter, weil es da um die üblichen Standard-Privat-Rechtsschutzversicherungen geht.

Gewerbliche bzw. Berufsrechtsschutz-Versicherungen haben teilweise vollkommen andere Klauseln, deshalb sind sie ja auch erheblich teurer.

Die Berufsrechtsschutz-Versicherung für Journalisten z.B. übernimmt die Prozeßkosten für den Fall von Unterlassungs-Klagen - und da hat der Journalist natürlich vorsätzlich gehandelt, als er den Artikel schrieb oder das Foto machte, gegen das nun jemand gerichtlich vorgeht.

Insofern kann man da Privat- und Berufsrechtsschutz (für Selbständige; nicht zu verwechseln mit Arbeitsrechtsschutz für Angestellte) nicht miteinander vergleichen.
16.06.2007
Am Rande angemerkt: die Vertragsbedingungen einer solchen Berufsrechtsschutz-Versicherung für Selbständige lässt man vor Vertragsabschluß am besten von einem Rechtsanwalt genau prüfen, dem man sagt, welche Prozeßrisiken man abdecken will.

Auch wenn das etwas absurd klingen mag - und von der RS-Versicherung natürlich nicht bezahlt wird... (Die gibt's zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht.)

[Ich habe in meinem Leben ja nun schon ein paar 100 Vertragstexte gelesen - und meistens auch verstanden. Auch komplexere wie Lizenzverträge für Spielfilme, Gesellschafterverträge und anderes mehr. Ich habe sogar schon "Kinken" in Vertragstexten gefunden, die Anwälte vorher übersehen hatten...
Aber als ich neulich zufällig jemandem bei der Interpretation der Versicherungsbedingungen einer Privat-RS-Versicherung für einen arbeitsrechtlichen Beratungsfall (es ging noch nicht um einen Prozess) helfen wollte, habe ich mir auch irgendwann die Karten gelegt... Die Vertragsklausel, um die es ging, war noch nicht einmal grammatisch ansatzweise eindeutig zu interpretieren, geschweige denn rechtlich...]
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
16.06.2007
urheberrechtsverletzung ist eine straftat. bzw eine
vorsätzliche illegale Tat und bei sowas springt die rechtsschutzversicherung nicht ein.
und bei rechtsverletzungen die vorsätzlich getan werden,
lehnen sie das von vorne rein bevor es überhaupt zum gerichtstermin kommt,
selbst wenn derjenige unschuldig sein sollte.

das ist ja das dumme.

besser wäre es wenn sie erstmal die Kosten übernehmen würden und ggf. die kosten zurückholen bei nem schuldspruch, das machen sie aber nicht wegen finanziellem risiko.

Ausser:
man hat eine spezielle rechtsschutzversicherung, die sowas explizit mit einschliesst.!
aber wie tom schrieb, sollte man das von nem anwalt prüfen lassen und ihm auch sagen warum man das genau machen möchte.

bist du 100% im recht, brauchst auch keine rechtsschutzversicherung ;)
nur ist es leichter zu prozessieren ;)
Vielen lieben Dank erstmal......
......für Eure aufschlussreiche Hilfe, scheint mir ja was ganz kompliziertes zu sein!
Ich habe nämlich gerade so einen Fall, der mir passiert ist! Ich wurde auf der Messe bei meinen shows fotografiert, was bisher kein Problem darstellte, bis ich mich in einem Österreichischen Pornoblättchen fand mit einer Werbung für JAE's Hüttenparty.....lach
Wäre ja noch im hellgrünen Bereich gewesen, aber das beste daran, mit einem Link zu einer Memberseite ;-(
Nun ja zu meinem Glück vertritt meine Versicherung diese Klausel Bildrechte e.t.c. leider nicht!
Drum bin ich schon mehrere Tage am Suchen, welch Versicherung das für die ZUKUNFT mal vertreten könnte! Scheint aber jede Versicherung zu wissen, dass dies ein heikles Thema ist!
Leider ;-( Drum hier meine Frage dazu!
Aber Euch vielen lieben Dank für Eure Zeit und Hilfe! Da bin ich schon mal sehr dankbar über diese Tips
Bussi Alexxx
16.06.2007
Original von TM-PhotoDesign
bist du 100% im recht, brauchst auch keine rechtsschutzversicherung ;)


'tschuldigung, wenn ich mich mal kurz in die angeregte Laienunterhaltung einmische:

1.
Recht haben und Recht bekommen sind mitunter zwei verschiedene Paar Schuhe.

2.
Wer einen Anwalt beauftragt, muß ihn auch bezahlen!

3.
Wenn man den Prozeß gewinnt, hat man einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner. Mehr nicht! Und (spätestens!) wenn bei dem nichts zu holen ist, greift 2.

4.
Spacken, die im Internet Bilder klauen, heißen meist nicht Bill Gates, sondern eher Hartz IV. Womit wir wieder bei 2. und 3. wären....

LG
Stephan
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
16.06.2007
da du die betroffene bist und nicht derjenige der die verletzung begangen hat,
müsste die versicherung eigentlich einspringen.
da würde ich denen nochmal genau klar machen was sache ist.

normal springen sie nur nicht ein, wenn du die verletzung begangen hast.

aber wenn du so oder so 100% im recht bist, dann brauchst meiner meinung nach keine rechtsschutzversicherung,
den anwalt, den ich an deiner stelle einschalten würde, wird der verletzter bezahlen müssen. entweder freiwillig oder wenn du vor gericht gewonnen hast.
risiko ist natürlich wie stack schon schrieb vorhanden.


@ stack
ja stimmt schon,
wenn sie im recht ist und der verletzer das auch weiss, wird er keinen gerichtstermin anstreben sondern klein beigeben.
der verletzter scheint ja geld zu haben
Wäre ja noch im hellgrünen Bereich gewesen, aber das beste daran, mit einem Link zu einer Memberseite ;-(




@threadstarter:
du solltest das pferd ganz anders aufspannen.
ich würde der versicherung sagen, dass eine persönlichkeitsverletzung (dein bild ohne deine erlaubnis benutzt) vorliegt,
eine urheberrechtsverletzung ist es keine, denn der urheber war der knipser.

dann wird sie es bestimmt bezahlen.


T
[gone] Sangit, Heilbronn [gothickleidung.de]
18.06.2007
Original von stack

'tschuldigung, wenn ich mich mal kurz in die angeregte Laienunterhaltung einmische:

1.
Recht haben und Recht bekommen sind mitunter zwei verschiedene Paar Schuhe.

2.
Wer einen Anwalt beauftragt, muß ihn auch bezahlen!

3.
Wenn man den Prozeß gewinnt, hat man einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner. Mehr nicht! Und (spätestens!) wenn bei dem nichts zu holen ist, greift 2.

4.
Spacken, die im Internet Bilder klauen, heißen meist nicht Bill Gates, sondern eher Hartz IV. Womit wir wieder bei 2. und 3. wären....

LG
Stephan



das kann ich nur 100%ig unterschreiben
bilderklauer hat EV geleistet, mittlerweile 2500,- anwaltskosten, bis heute nie wieder gesehen. verkauft bei ebay munter weiter.
19.06.2007
Alexxx, wenn du den klagst, hat der keine chance. du mußt nur in deutschland klagen, wo das bildrecht besonders streng ausgelegt wird. da brauchst du keine versicherung für so einen klaren fall.

für die versicherung kontaktierst du am besten BVPA (berufsverband für presse und bildagenturen). frau gorke hilft dir sicher weiter (http://www.bvpa.org/) und kann dir auch anwälte empfehlen.

ebenso könntest du mal die (unbekannte) VISUELL zeitschrift kaufen. da sind auch anwälte gelistet. der von dir beschriebene fall von bilderklau ist ein gefundenes fressen für jeden anwalt.

lg
wolfgang

PS: kann dir gerne weitere auskünfte per PN geben, ich bin (studierter) spezialist im urheber / "bildverwertungs"-recht.
19.06.2007
Daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, wurde in Deinem Studium offenbar vergessen zu erwähnen...

LG
Stephan
[gone] Sangit, Heilbronn [gothickleidung.de]
19.06.2007
Wolfman du kannst klagen so viel du willst, die Gerichts- und Anwaltskosten zahlst du aber selber wenns beim Bilderklauer nicht zu holen gibt. Und meist sind genau die die Bilder klauen ohnehin schmerzfrei und mittellos. Die lachen dir höchstens noch dreckig ins Gesicht.
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
19.06.2007
pfänden geht auch nicht?
schliesslich verkauft er ja weiterhin?

ebay anschreiben? dass die ihn sperren?
[gone] Sangit, Heilbronn [gothickleidung.de]
19.06.2007
der typ gibt das konto seines bruders an und wickelt die geschäfte darüber ab
ergo nix mit direkt pfänden. ebay interessiert das alles einen rotz. und die models die es betroffen hat waren allesamt zu faul ihrerseits anzeige zu erstatten also blieb nur die zivilklage meinerseits... titel haben wir inzwischen aber was vollstrecken wenn nix zu holen ist... bis vor kurzem war der kerl nedmal auffindbar und gemeldet, mittlerweil hab ich aber seinen wohnsitz wieder ... vielleicht schick ich mal paar jungs hin die fragen wies ihm so geht und wann er bezahlt
20.06.2007
@stack alexxx redet von einem "österr. pornoblättchen". ich weiß welches, das blatt hat zahlreiche verfahren am laufen und ist dafür bekannt.

da die klagsumme eher begrenzt ist (einige 100 euro für die veröffentlichung je nach auflage und abbildungsgröße, das mal 2 weil ohne nennung des rechteinhabers und nochmals mal 2 weil unerlaubt) ist nicht die welt und wird in der branche der bilderklauer einfach hingenommen.

besser 10 mal klauen und nix zahlen, einer davon traut sich eine klage einzubringen und gewinnt -> immer noch billiger als gleich zu zahlen.


@stack Off Topic: von einem moderator würde ich mir floskeln wie "haben sie dir im studium vergessen zu erzählen" nicht erwarten. ein ganz schlauer moderator mußt du sein.


@ tm-photo design: wenn man anzeige erstattet, diese dann an ebay faxt ist der typ in der sekunde bei ebay gesperrt.


ad versicherung: es gibt keine versicherung, die für" bilderklau einspringt" im Sinne von "dir den entgangenen Gewinn ersetzt". es gibt eine normale "Vertrags-Rechtschutz Versicherung", wie sie viele gewerbetreibende haben. diese springt selbstverständlich auch in solchen fällen ein und trägt das prozessrisiko.
Vielen lieben Dank ....an ALLE !

Nun bin ich echt gut informiert und weiss auch in Zukunft , auf was ich mich da einlasse!
Im Prinzip sieht es aber schlecht aus , wenn frau das so liest!
Haben diese Bilderklauer keine Patte, gehts mir an die Geldbörse!
Hab mich mit einigen der Rechtsschutzversicherungen aber schon schlau gemacht! Die lehnen aber alle diese Klausel ab! Die wissen halt , was das für ein Mumpitz ist mit diesen .......... wie auch immer frau Sie nennen darf!
Aber Danke , ich wünsch Euch allen alles Gute und viel Erfolg
Eure Alexxx

DANKE !!!
[gone] Sangit, Heilbronn [gothickleidung.de]
20.06.2007
was auch immer für eine rechtsschutzversicherung du abschliesst, lies dir die police nur gut durch, denn die springen nicht für halb so viel ein wie sie den anschein machen. ... ich bin bis jetzt jedesmal auf den kosten hocken geblieben so daß ich mich langsam frag wozu die überhaupt gut sind.... für irgendwelche fälle die eh nie eintreten, aber weder für markenrecht, urheberrecht oder sonstigen häufigen kram wäre mir eine bekannt die einspringt
21.06.2007
Original von TM-PhotoDesign
urheberrechtsverletzung ist eine straftat. bzw eine
vorsätzliche illegale Tat und bei sowas springt die rechtsschutzversicherung nicht ein.

Nein - denn wenn die Urheberrechtsverletzung vor Gericht geht, handelt es sich in den aller-, allermeisten Fällen um einen Zivilprozess, in dem es nicht um eine "Straftat" geht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche.

und bei rechtsverletzungen die vorsätzlich getan werden,
lehnen sie das von vorne rein bevor es überhaupt zum gerichtstermin kommt,
selbst wenn derjenige unschuldig sein sollte.

Nein, auch das ist so nicht richtig - die Berufsrechtsschutzversicherung für Journalisten z.B. schließt da gar nichts aus. Meine jedenfalls.

Die Frage "vorsätzlich" stellt sich bei zivilrechtlichen Ansprüchen auch nicht - wenn ich mich mit meinem Nachbarn darüber streite, ob und wie oft ich die Äste meines Baumes kappen muß, die über seinen Zaun hinaus wachsen, dann ist das auch "vorsätzlich" (ich beschneide den Baum ja vorsätzlich nicht) - und trotzdem übernimmt die RS-Versicherung den Fall. (Wenn sie ihn denn nicht von vornherein für völlig aussichtslos hält.)

Ausser:
man hat eine spezielle rechtsschutzversicherung, die sowas explizit mit einschliesst.!
aber wie tom schrieb, sollte man das von nem anwalt prüfen lassen und ihm auch sagen warum man das genau machen möchte.

Davon, Tobias, reden wir die ganze Zeit... *grummel*

Nämlich über Berufs- bzw. Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen...
21.06.2007
Original von Alexxxwild
Vielen lieben Dank erstmal......
......für Eure aufschlussreiche Hilfe, scheint mir ja was ganz kompliziertes zu sein!
Ich habe nämlich gerade so einen Fall, der mir passiert ist! Ich wurde auf der Messe bei meinen shows fotografiert, was bisher kein Problem darstellte, bis ich mich in einem Österreichischen Pornoblättchen fand mit einer Werbung für JAE's Hüttenparty

Das ist nicht Urheberrecht, das ist Persönlichkeitsrecht. Keine Ahnung, ob eine Privat-RS-Versicherung sowas deckt.

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