Welche Punkte vereinbart ihr bei Shootings? 44
30.09.2008
Original von Wombat (plant gerade Fetisch-Projekt)
[quote]Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)
[quote]Original von Cerunnos (Zusatzklammer von KD71)
Ein Arbeitsverhältnis begründet sich durch die Vereinbarung nicht.
Dito. Keine Ahnung, wie das anderswo ist, in Deutschland funktioniert das nicht.
[/quote]
In der Schweiz sollte wohl mal ein Fotograf Sozialversicherungsbeiträge für das Modell nachzahlen. Dieses hatte ihn nach 2 oder 3 Shootings als einzige nachweisbare Einkommensquelle angegeben. Damit wurde ein Arbeitsverhältnis unterstellt. Laut Schweizer Anwälten soll dieser Satz davor schützen.[/quote]
In der Schweiz mag das funktionieren. In Deutschland funktioniert es definitiv nicht - allerdings ist das Risiko, ein Model plötzlich als "scheinselbständig" und daher als Angestellte an der Backe zu haben, ausgesprochen gering. Da müsste man schon regelmäßig mit einem Model zusammenarbeiten, und noch eine Reihe weiterer Kriterien müssten auch erfüllt sein - Models, Manequins u.ä. sind wirklich keine typischen Kandidaten für "Scheinselbständigkeit". Da wären Fotografen-"Assis" schon eher dran.
(Man sollte sich nur eben im klaren darüber sein, daß man in Deutschland mit so einer Klausel keine Wirkung erzielt, ob man die hat oder nicht, ist ohne Bedeutung.)
#42Report
30.09.2008
Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)
...
Man kann den Umfang des Model-Release erheblich eindampfen, wenn man auf die diversen Ausnahmen und Sonderregelungen verzichtet.
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tom, bei jeder diskussion im mk-forum, wo es um vertragsrechte geht, steckst du spätestens am zweiten tag mitten drin. deine argumente und zitate wecken in mir den eindruck, dass du wirklich ahnung hast...
darum mal ein vorschlag: veröffentliche doch hier einfach mal ein vertragsmuster, das zumindest die anforderungen erfüllt, mit denen man sich als model oder fotograf für tfp-shootings ohne gewerblichen hintergrund (hobby!) absichern sollte, und das vielleicht auch schon mal einem gerichtsverfahren stand gehalten hat.
es gibt hier einen vertrag in der mk, aber da fehlt z.b. der haftungsausschluss, dafür ist die von dir als wirkungslos bezeichnete klausel über das arbeitsverhältnis drin...
lg, henning
#43Report
Topic has been closed
Damit machst Du es unmöglich, das Model-Release an einen Verlag etc. weiterzureichen, der ein Foto veröffentlichen möchte und zur eigenen Absicherung eine Kopie des Model-Release haben will.
Diesen Fall sollte man also besser ausschließen, wenn man sich diese Option offen halten will.