Welche Punkte vereinbart ihr bei Shootings? 44

06.08.2008
auch schon gesehen:

- stillschweigen über locations
- stillschweigen über technik, tricks, *keinahnungswasnoch*
[gone] M.G.Berlin
06.08.2008
Original von nitrox21
auch schon gesehen:

- stillschweigen über locations
- stillschweigen über technik, tricks, *keinahnungswasnoch*



Süß,......vor allem Punkt 2.
06.08.2008
ja nicht wahr...... aber gibt doch genug geheimniskrämer....

genau wie viele auch gerne *ihr* model bewusst nicht nennen, damit bloss kein anderer photograph *ihr* model photographieren kann ...


Original von M.G.Berlin
[quote]Original von nitrox21
auch schon gesehen:

- stillschweigen über locations
- stillschweigen über technik, tricks, *keinahnungswasnoch*



Süß,......vor allem Punkt 2.[/quote]
10.08.2008
ID-Shot

Der Beitrag muss mehr als 30 Zeichen haben.
[gone] Hartsoe
10.08.2008
Wow - gegen diese Liste hat mein Vertrag ja eher Kindergartenniveau...

Persönlich fände ich eine kurze Kennzeichnung ob Profi oder Amateur wünschenswert. Für die Beiträge hier, nicht für die Verträge...
12.08.2008
SC-Daten korrekt?
Tattoos?
Piercings? herausnehmbar?
12.08.2008
Versicherungen
a)Studio b) on location c) outdoor

Steuern, Abgaben, Rechungsstellungen, wer bezahlt was

genaue Treffpunkte und Zeiten, Kleidungen, Accessoirs

Für Schweizer: Gerichtsort (Wohnort Model oder Fotograf, Lokalität Studio,
meist nächster Bezirksort)

Heiner
22.08.2008
Brustimplantate?

(besser wären natürlich aussagekräftige, unbearbeitete Bilder)
30.09.2008
wonach ich neuerdings auch frage:

- Bikinistreifen
- Sprachbeherrschung
- nicht angegebener SC-Verwalter
- Auslegung der Aufnahmebereiche
- aktuelle Haarfarbe und -länge

Man lernt halt aus Erfahrungen. Und mit der Zeit werden mir die Vorgespräche immer wichtiger.
30.09.2008
* Der Fotograf ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
* Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
* Ein Arbeitsverhältnis begründet sich durch die Vereinbarung nicht.
ich hab's nicht drin - aber drüber nachgedacht:

fingernägel!

(ich hasse diese angeklebten)
aber das KANN man ja vielleicht auch in nem gespräch klären...
30.09.2008
Ich war jahrzentelange Nägelkauerin (bis aufs Blut) - jetzt habe ich Acrylnägel - schlicht, Frenchdesign - steht auch so auf meienr Sedcard. Was ist da besser?
Sowas ist eher was für ne Vorabfrage wenn mans nicht mag, aber gleich in den Vertrag?


Original von h.m.g.
ich hab's nicht drin - aber drüber nachgedacht:

fingernägel!

(ich hasse diese angeklebten)
aber das KANN man ja vielleicht auch in nem gespräch klären...
cassandra: nee, hast ja recht. daher schon mein zusatz: man kann auch vorher drüber reden.:-) es ging um die grad ach so modernen glitzerbunten teile, die so viele tragen, und die ich nicht mag... aber egal.

aber genau so ists mit anderen weiter oben erwähnten dingen ja auch. brustimplantete müssen m.E. sicher eben so wenig in den vertrag. :-)
30.09.2008
das stimmt allerdings :-)
Brustimplantate, Haarverlängerungen Gemälde auf Fingern... ich würd keinen vertrag unterschreiben der 40 Seiten hat und solche SSachen unter Androhung von vertragsstrafen regelt.

Mit mir kann man durchaus reden und dass man nicht wie Schlonz zum Shooting erscheint sollte jedem ernsthaft arbeitenden Model - auch den Hobbyisten - klar sein. Mir braucht man nicht zu sagen dass ich meien Sachen vorher mal wasc hen soll. Ich würd mich da eher fühlen als würde man mich nicht ernst nehmen, wenn man mir alles wie ein kleinkind vorkauen wollte...

aber gut - ist nicht das Thema :-)
30.09.2008
nach wie vor:
So wenig wie möglich
so viel wie nötig

Im Prinzip reicht:
Datum, Zeit von bis, Ort,
wer mit wem
Reisen
Transporte von Bahn zu Studio etc.
Kostenteiler wenn nötig zB Visa, Reisen, spez. Kleider, Essen
Urheberrecht
Publikationsrechte
Nutzungsrechte
Arbeitsbereiche, mitzunehmende Klamotten / Acceossirs
Spesen
Kosten bei Absage, Schadenersatz
Geheimhaltung von Namen, Lokalität,
Namensnennung, Nicknames oder Realnamen
Infos über Orte wo gezeigt oder Stillschweigen

Das gibt ein vertrag, der schon zu lange ist.
Eignet sich aber nur für Hobbyknipser.

Heiner
30.09.2008
Original von Wombat (plant gerade Fetisch-Projekt)
Da hier einige über Vertrag sprachen:
Das wird nur ne Checkliste. Was man davon schriftlich vereinbart, ist eine andere Sache.


Ich habe heute wieder ein Vorgespräch.
Da ist es gut, wenn man Anhaltspunkte hat.

Für weitere Hinweise bin ich dankbar.
30.09.2008
Original von Cerunnos (Zusatzklammer von KD71)
* Der Fotograf ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)

Von welchem Urheberrecht redest Du? Deutschem? Was hat das mit §24 UrhG zu tun?

* Ein Arbeitsverhältnis begründet sich durch die Vereinbarung nicht.

Dito. Keine Ahnung, wie das anderswo ist, in Deutschland funktioniert das nicht.

Wann ein Arbeitsverhältnis entsteht, regelt das Gesetz. Wenn es ein Arbeitsverhältnis wird, kann man das vertraglich nicht ausschließen, das ist nicht möglich. (-->> "Scheinselbständigkeit; die Einstufung einer Tätigkeit als "sozialversicherungspflichtig" oder "freiberuflich" oder "gewerblich" ergibt sich allein aus den tatsächlichen Umständen der Tätigkeit, vertragliche Abmachungen darüber sind unerheblich.)
30.09.2008
Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)
[quote]Original von Cerunnos (Zusatzklammer von KD71)
* Der Fotograf ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)

Von welchem Urheberrecht redest Du? Deutschem? Was hat das mit §24 UrhG zu tun?
[/quote]
Sorry da hatte sich noch was aus der Schweiz festgesetzt. Da ich an der Grenze lebe, hatte ich es mal aufgenommen.


Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)
[quote]* Ein Arbeitsverhältnis begründet sich durch die Vereinbarung nicht.

Dito. Keine Ahnung, wie das anderswo ist, in Deutschland funktioniert das nicht.
[/quote]

s.o.
30.09.2008
Original von TomRohwer (Fetisch-Muse im Norden gesucht)
[quote]Original von Cerunnos (Zusatzklammer von KD71)
Ein Arbeitsverhältnis begründet sich durch die Vereinbarung nicht.

Dito. Keine Ahnung, wie das anderswo ist, in Deutschland funktioniert das nicht.
[/quote]
In der Schweiz sollte wohl mal ein Fotograf Sozialversicherungsbeiträge für das Modell nachzahlen. Dieses hatte ihn nach 2 oder 3 Shootings als einzige nachweisbare Einkommensquelle angegeben. Damit wurde ein Arbeitsverhältnis unterstellt. Laut Schweizer Anwälten soll dieser Satz davor schützen.
30.09.2008
Original von Volker Geissinger
[quote]Original von trash-pixel.de ... New Pic's online!
Sorry ... kleine Randbemerkung?

Wenn Du in den Vertrag das alles reinpacken möchtest, unterschreibt den kein Modell mehr, weil's dann mehr wie 2 Seiten sind und sie dann überfordert sind und denken man will sie über den Tisch ziehen!


Du hast noch nie die Verträge gesehen die Verlage machen[/quote]
Man kann den Umfang des Model-Release erheblich eindampfen, wenn man auf die diversen Ausnahmen und Sonderregelungen verzichtet.

Deshalb sind die Verträge von Verlagen oder Fernsehsendern meistens auch nicht so lang, es sei denn, es würde sich um "Promis" handeln.

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