Spielregeln beim Modellsharing 24
[gone] Christine De La Luz
15.10.2008
Hab ich das richtig verstanden..... Du sollst erstmal Geld überweise und erhältst dann den Vertrag....? Find ich schon ein bisserl arg komisch.... Im Vertrag ist doch u.a. auch das finanzielle (wie eben Vorkasse) geregelt.........!
#2Report
15.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground Karlsruhe
Mich würde interessieren, was Ihr für Spielregeln beim Modellsharing so habt.
1. Akzeptiert Ihr eine Vertagsvorlage vom Veranstalter (der darauf besteht) oder eher Euren eigenen Vertrag was die Nutzung der Aufnahmen betrifft?
ein modelsharing ist nichts anderes als ein payshooting. also nutzt jeder teilnehmer seinen eigenen vertrag. ein veranstalter kann da nicht seinen vertrag den teilnehmern aufdrücken.
2. Ist die Zahlung der Teilnahmegebühr mit einem "normalem" Payshooting gleich zusetzen oder spielt das keine Rolle?
es werden ja lediglich die nebenkosten geteilt. also evtl. reisekosten des models, ggf. studiomiete und visa. gibt es einen verantalter, dann auch noch die kosten seines zeitaufwandes. das modelhonorar wird nur scheinbar geteilt, denn es wird ja auch die zeit geteilt.
3 Was für eine Teilnahmegebühr haltet Ihr für angemessen für ca. 1,5 - 2 Stunden Modellzeit (Durchschnittsmodell, einfachste Studiotechnik)?
hast du schon mal irgendwann in deinem leben eine kalkulation durchgeführt?
einfachste formel:
modelhonorar und alle nebenkosten wie o.g. aufgeteilt auf die teilnehmer.
heidi klum kostet nur etwas mehr als das trudchen von nebenan.
zahlen kannst daher hier nicht erwarten.
vg
horst
#3Report
[gone] www.trash-pixel.de
15.10.2008
Originaltext in der Ausschreibung:
*Selbstkostenpreis beträgt 79 € (bei 3 Teilnehmern 89 € )
*Shootingszeit 4 Stunden
*Teilnehmerzahl 4
*Aufnahmebereich bis Akt
*Modelvertrag für Nichtkommerziele Zwecke wird von mir gestellt
*um eine Vorauszahlung des Selbstkostenpreises wird gebeten
Ich gehe nicht davon aus, dass das Modell 4x4 Stunden anwesend ist, ergo denke ich das wird gut ein Stunde für jeden sein, ergo denke ich, dass die Gebühr für eine Stunde sein wird
*Selbstkostenpreis beträgt 79 € (bei 3 Teilnehmern 89 € )
*Shootingszeit 4 Stunden
*Teilnehmerzahl 4
*Aufnahmebereich bis Akt
*Modelvertrag für Nichtkommerziele Zwecke wird von mir gestellt
*um eine Vorauszahlung des Selbstkostenpreises wird gebeten
Ich gehe nicht davon aus, dass das Modell 4x4 Stunden anwesend ist, ergo denke ich das wird gut ein Stunde für jeden sein, ergo denke ich, dass die Gebühr für eine Stunde sein wird
Original von KittyDeluxxxe
Hab ich das richtig verstanden..... Du sollst erstmal Geld überweise und erhältst dann den Vertrag....? Find ich schon ein bisserl arg komisch.... Im Vertrag ist doch u.a. auch das finanzielle (wie eben Vorkasse) geregelt.........!
#4Report
[gone] Christine De La Luz
15.10.2008
@ Trash-Pixel, das ist mir schon klar... Was mir nur net verständlich ist, warum soll er ERST das Geld überweisen und DANN den Vertrag erhalten?
Edit: Und wenn Du überlegst, dass Du bei Otto-Normal-Model hier in der MK 50 Euro/Stunde für Akt zahlst, dazu eben noch die Studio-Miete und zwei bis drei 'kostenlose' Helferlein hast....... Kannst ja mal ausrechnen ;o)
Edit: Und wenn Du überlegst, dass Du bei Otto-Normal-Model hier in der MK 50 Euro/Stunde für Akt zahlst, dazu eben noch die Studio-Miete und zwei bis drei 'kostenlose' Helferlein hast....... Kannst ja mal ausrechnen ;o)
#5Report
15.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground Karlsruhe
Originaltext in der Ausschreibung:
*Selbstkostenpreis beträgt 79 € (bei 3 Teilnehmern 89 € )
*Shootingszeit 4 Stunden
*Teilnehmerzahl 4
*Aufnahmebereich bis Akt
*Modelvertrag für Nichtkommerziele Zwecke wird von mir gestellt
*um eine Vorauszahlung des Selbstkostenpreises wird gebeten
Ich gehe nicht davon aus, dass das Modell 4x4 Stunden anwesend ist, ergo denke ich das wird gut ein Stunde für jeden sein, ergo denke ich, dass die Gebühr für eine Stunde sein wird
sorry, ich ging in meinem beitrag oben davon aus dass, du veranstalter bist.
dann gilt nicht jede geschrieben zeile. ;-)
komische und fast unverständliche ausschreibung.
wenn dort steht selbstkostenpreis dann ist das für mich der betrag, der sich auf 3-4 fotografen aufteilt. und dann ist das ein schnäppchen. :-))
andererseits bietet er jedem teilnehmer 4 stunden shootingzeit an. auch dann ist es wieder ein schnäppchen. ;-)
nimmt man es dann noch genauer, dann ist der selbstkostenpreis auf die teilnehmer aufzuteilen und die shootingzeit für jeden teilnehmer beträgt 4 stunden.
und dann ist es ein superschnäppchen!!! :-))
und dann wäre mir egal, welcher vertrag genommen wird. ;-)
ist es aber der beitrag, und so dachte der veranstalter das wohl auch, für 1 stunde shootingzeit, dann ist das alles andere als günstig, es sei denn es ist ein topmodel gebucht.
aber seinen vertrag nehmen? nööö!
und vor allem wird er mit seinem ansinnen bei jedem gericht scheitern.
einen vertrag erst nach geldeingang zusenden wollen und bei nichtgefallen kein rücktrittsrecht. in dem fall wären sämtliche agb auf der welt hinfällig.
wenn er so eine denkweise an den tag legt möchte ich nicht seinen vertrag sehen. :-))
50% vorkasse sind durchaus üblich, manchmal sogar auch mehr.
#6Report
[gone] M.G.Berlin
15.10.2008
Steht denn irgendwo, dass man den Vertrag erst nach Überweisung des Geldes erhält?
Und es funktioniert auch nicht, das Ganze bezüglich des Preises auf die Einzelperson runterzurechnen. Mit 89,00 Euro wird es schwierig, alleine ein Studio und ein Model für 1 Stunde zu buchen, weil für die meisten, die ein Studio haben, eine 1-stündige Mietdauer nicht rentabel ist, ebensowenig lohnt es sich für ein Model, für eine Stunde durch die Gegend zu fahren.
Und bei dem Stundensatz ist eine kommertielle Nutzung der Ergebnisse auch nicht drin.
Und es funktioniert auch nicht, das Ganze bezüglich des Preises auf die Einzelperson runterzurechnen. Mit 89,00 Euro wird es schwierig, alleine ein Studio und ein Model für 1 Stunde zu buchen, weil für die meisten, die ein Studio haben, eine 1-stündige Mietdauer nicht rentabel ist, ebensowenig lohnt es sich für ein Model, für eine Stunde durch die Gegend zu fahren.
Und bei dem Stundensatz ist eine kommertielle Nutzung der Ergebnisse auch nicht drin.
#7Report
[gone] www.trash-pixel.de
15.10.2008
Original von phototraum®Ich verstehe das so, dass es eben nicht so ist, dass jeder Knipser 4 Stunden ran darf ...
andererseits bietet er jedem teilnehmer 4 stunden shootingzeit an. auch dann ist es wieder ein schnäppchen. ;-)
ist es aber der beitrag, und so dachte der veranstalter das wohl auch, für 1 stunde shootingzeit, dann ist das alles andere als günstig, es sei denn es ist ein topmodel gebucht.Das dürfte die wahrscheinlichste Variante sein ...
aber seinen vertrag nehmen? nööö!Sehe ich auch so ...
und vor allem wird er mit seinem ansinnen bei jedem gericht scheitern.Er hat keine AGB, weil er kein Gewerbe hat aber wohl offensichtlich gewerblich handelt, sondern so vermute ich, es rein der Finanzierung der Studioeinrichtung dient, die Modelle selbst, so wurde mir zugetragen erhalten meist nur Peanuts ...
einen vertrag erst nach geldeingang zusenden wollen und bei nichtgefallen kein rücktrittsrecht. in dem fall wären sämtliche agb auf der welt hinfällig.
wenn er so eine denkweise an den tag legt möchte ich nicht seinen vertrag sehen. :-))
50% vorkasse sind durchaus üblich, manchmal sogar auch mehr.Damit könnte ich leben ist ja legitim...
@Kitty ...
Die Preise für ein solches Shooting sind mir durchaus bekannt, ich hatte für mein Payshooting auch die 50,00€/std. als Anhaltspunkt genommen und NEIN, es ist kein Topmodell eher ein Durchschnittsmodell für die ich m.e höchstens 35-45€/std veranschlagen würde, da es lt Ihrer Sedcard kein klass. Akt macht, wenn nur verdeckt (Für das Sharing würde ich auf mehr spekulieren wollen, die genauen Umstände werden ja nicht mitgeteilt)
#8Report
[gone] www.trash-pixel.de
15.10.2008
Original von M.G.BerlinNicht offiziell ... nach Rücksprache mit "Kollegen" die schon mehrmals teilgenommen haben wird es aber so gemacht.
Steht denn irgendwo, dass man den Vertrag erst nach Überweisung des Geldes erhält?
#9Report
15.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground Karlsruhe
Mich würde interessieren, was Ihr für Spielregeln beim Modellsharing so habt.
Da müsste man erstmal klären, wie man "Modelsharing" versteht.
Wenn man es so versteht:
Mehrere Fotografen buchen gemeinsam ein oder mehrere Models, um sich die Reisespesen zu teilen, oder um sich eine Location zu teilen, oder um ohne riesige Kosten Bilder mit mehreren Models machen zu können...
dann kann das sehr sinnvoll sein. Eine vernünftige Zeit- und Raumplanung vorausgesetzt. Da braucht man einen klaren Ablaufplan, sonst gibt das nur Zank und Streit.
Dann ist ein "Modelsharing" aber letztlich nichts anderes, als für ein Model mehrere Shootingtermine günstig an einem Tag zu machen.
1. Akzeptiert Ihr eine Vertagsvorlage vom Veranstalter (der darauf besteht) oder eher Euren eigenen Vertrag was die Nutzung der Aufnahmen betrifft?
Ich sehe keine Notwendigkeit für einen "gemeinsamen Vertrag". Es kann doch problemlos jeder seine eigenen Abmachungen treffen. Wichtig ist nur, daß das Model/die Models vorher wissen: Fotograf X will das und das machen und da gibt es diesen Vertrag, Fotograf Y will solches und solches machen, und da gibt es jenen Vertrag.
Wenn alle Beteiligten zufällig dieselben Ziele, Wünsche und Ansprüche haben... dann kann man auch einen Standard-Vertrag verwenden, sicher. Aber dann sollte schon jemand kompetentes vorher mal prüfen, ob der Vertrag auch wasserdicht ist. Für meine eigenen Verträge bin ich selbst verantwortlich, wenn ich mir da unbeabsichtigt ein Ei lege, kann ich mich nicht bei anderen beklagen. Aber wenn mir ein anderer durch einen vielleicht teilweise unwirksamen Vertrag oder einen Vertrag mit unerwarteten Fußangeln ein Ei legt...
... dann stellt sich glatt die Frage nach der Verantwortung... Kann ich dann z.B. den Veranstalter in Regress nehmen?
Der Veranstalter bietet mir zum Beispiel an: Du kannst am Modelsharing teilnehmen und bekommst für Deinen Teilnehmer-Betrag von 100 Euro vom Model das Recht, die Fotos für Deine eigene Website, für Sedcards, Ausstellungen und andere nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden. Das unterschreibe ich frohgemut, ist genau das, was ich haben will.
Und ein halbes Jahr später kriege ich 'ne Abmahnung vom Anwalt des Models, weil der Vertrag, den der Veranstalter ausgearbeitet hat, so dusselig formuliert war, daß ich die Bilder nicht auf meine MK-Sedcard setzen darf, weil da am Rand von der MK Werbebanner plaziert werden und die MK teilweise kostenpflichtig, also eine "Pay-Site" ist...
Und muß 1000 Euro bezahlen... Da könnte man dann schon auf die Idee kommen, den Veranstalter in Regress zu nehmen, weil der nämlich etwas verkauft hat, das er anschließend nicht so geliefert hat...
Und das ist nur eine Möglichkeit, wie ganz schnell bei sowas rechtlicher Stress entstehen könnte.
2. Ist die Zahlung der Teilnahmegebühr mit einem "normalem" Payshooting gleich zusetzen oder spielt das keine Rolle?
Das hängt ausschließlich vom Vertrag ab, den der einzelne Fotograf am Ende mit dem einzelnen Model hat. Immer unterstellt, daß sich der Veranstalter da nicht auch noch vertraglich reinzumogeln versucht. Ganz grundsätzlich finde ich aber, je nach Aufwand, einen kleinen Obolus für denjenigen, der sowas organisiert, durchaus angebracht. Macht ja auch eine Menge Arbeit.
3 Was für eine Teilnahmegebühr haltet Ihr für angemessen für ca. 1,5 - 2 Stunden Modellzeit (Durchschnittsmodell, einfachste Studiotechnik)?
Was bekomme ich dafür?
Ich habe angenommen, Interesse an einem Sharing teilzunehmen, soll in Vorkasse gehen mit der Gebühr, ist ja durchaus legitim, erhalte den Vertag von Punkt 1 aber erst nach der Zahlung und die Zahlung wird nicht erstattet, sprich bindend sollte mir der Vertrag nicht zusagen und ich es abblasen wollen.
Das funktioniert so rechtlich nicht, meiner Ansicht nach...
Entweder bekomme ich den Vertrag vor Vertragsabschluß zu sehen, dann wird er wirksam, wenn ich ihn unterschreibe. Ob 100 Prozent "Storno-Kosten" so pauschal zulässig sind, sei mal dahingestellt, vermutlich eher nicht, jedenfalls nicht so einfach. Das könnte eine "unangemessene Benachteiligung" eines Vertragspartners sein.
Wenn ich erst Geld zahlen muß, um den Vertrag zu bekommen, ist der Vertrag mit der Zahlung noch nicht zustande gekommen, dann kann ich mein Geld zurückverlangen, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe.
Vertragsklauseln können grundsätzlich nur wirksam werden, wenn sie dem Vertragspartner vor Vertragsabschluß bekannt waren. Das gilt für AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen = vorformulierte Vertragsbedingungen) genauso wie für Einzelverträge.
So eine Konstruktion stünde also von vornherein auf mehr als wackeligen Beinen...
Stichwort "Preis" ---
--- ein "Modelsharing" hat meiner Ansicht nach den Sinn und Zweck, ein Shooting "preisgünstiger" zu machen als wenn ich es mir selber organisiere.
Auf welche Weise dieser Vorteil erzielt wird, ist dabei nebensächlich. Das kann durch die Teilung von Reisekosten des Models erreicht werden, oder durch einen "Mengenrabatt" beim Modelhonorar, oder auch schlicht dadurch, daß ich ein Model gerne für 2 Stunden buchen möchte, das Model aber nicht für 2 Stunden und 30 Euro Fahrtspesen anreisen kann/will - aber für 4 x 2 Stunden und 4 x 30 Euro Fahrspesen sehr wohl...
#10Report
15.10.2008
Original von phototraum®
ein modelsharing ist nichts anderes als ein payshooting. also nutzt jeder teilnehmer seinen eigenen vertrag. ein veranstalter kann da nicht seinen vertrag den teilnehmern aufdrücken.
"Aufdrücken" nicht. Aber ein Veranstalter kann natürlich sagen:
Ich hole Model XY am X.X. nach Z. Hier steht das Model von 10 bis 20 Uhr für Shootings, maximal künstlerischer Akt, zur Verfügung. Eine Stunde Modelzeit kostet den Fotografen 30 Euro, darin enthalten ist ein Model-Release mit folgenden Rechten: 1., 2., 3. ... Außerdem zahlt jeder teilnehmende Fotograf eine Pauschale von 25 Euro für die Organisation und die Reisespesen des Models sowie alkoholfreie Getränke am Shooting-Ort.
Reelles Angebot, im Prinzip jedenfalls, und das kann man dann annehmen oder auch nicht.
[quote]3 Was für eine Teilnahmegebühr haltet Ihr für angemessen für ca. 1,5 - 2 Stunden Modellzeit (Durchschnittsmodell, einfachste Studiotechnik)?
hast du schon mal irgendwann in deinem leben eine kalkulation durchgeführt?
einfachste formel:
modelhonorar und alle nebenkosten wie o.g. aufgeteilt auf die teilnehmer.
heidi klum kostet nur etwas mehr als das trudchen von nebenan.
zahlen kannst daher hier nicht erwarten.[/quote]
Ich glaube, er wollte eher mal wissen, welchen Betrag die MK-User für angemessen halten, wenn sie ihn bezahlen sollen. Sprich: wieviel würden die MK-User für ein Modelsharing auszugeben bereit sein...
#11Report
15.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground KarlsruheIch verstehe das so, dass es eben nicht so ist, dass jeder Knipser 4 Stunden ran darf ...[/quote]
[quote]Original von phototraum®
andererseits bietet er jedem teilnehmer 4 stunden shootingzeit an. auch dann ist es wieder ein schnäppchen. ;-)
Bei vier Teilnehmern würde vier Stunden Shootingzeit pro Teilnehmer bedeuten, daß das Model 16 Stunden modelt.
Hoffentlich nicht an einem Tag...
Ich würde jedenfalls nicht derjenige sein wollen, der die Stunden 13-16 bekommt. Ich würde noch nicht mal die Stunden 9-12 haben wollen...
ist es aber der beitrag, und so dachte der veranstalter das wohl auch, für 1 stunde shootingzeit, dann ist das alles andere als günstig, es sei denn es ist ein topmodel gebucht.Das dürfte die wahrscheinlichste Variante sein ...
und vor allem wird er mit seinem ansinnen bei jedem gericht scheitern.
einen vertrag erst nach geldeingang zusenden wollen und bei nichtgefallen kein rücktrittsrecht. in dem fall wären sämtliche agb auf der welt hinfällig.
wenn er so eine denkweise an den tag legt möchte ich nicht seinen vertrag sehen.
Das steht aber auch überhaupt nicht so da.
[IMG]
Da steht: "Modelvertrag für Nichtkommerziele Zwecke wird von mir gestellt"
Das kann alles mögliche bedeuten. Z.B.: die Teilnehmer müssen sich kein eigenes Modelrelease basteln, sie können eines von mir bekommen. Das wäre dann ein Zusatzservice. Man sollte aber ggf. vorher mit dem Model klären, ob es andere MRs auch unterschreibt...
Und dann heißt es: "um eine Vorauszahlung des Selbstkostenpreises wird gebeten"
Es steht aber nicht da, daß der Vertrag erst zugeschickt wird, nachdem man das Geld bezahlt hat.
Das kann ich grundsätzlich gut verstehen. Da bucht einer ein Model (und eventuell ein Studio), und hat damit Kosten, auf denen er gegebenenfalls sitzen bleibt, wenn ihn die Teilnehmer versetzen.
Und wenn man daran denkt, daß Fotografen vielleicht genauso unzuverlässig sind wie die Models, dann ist das eine berechtigte Sorge.
Da wird man also vernünftigerweise eine Regelung mit Anzahlung oder Vorauszahlung machen, kombiniert mit einer sinnvollen Storno-Regelung. Also beispielsweise:
- Anzahlung von 25% des Teilnehmerpreises bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin (und bitte nicht "Gebühr", Gebühren sind etwas anderes, und bedürfen einer gesetzlichen Gebührenordnung als Grundlage...)
- Zahlung der restlichen 75% bis eine Woche vor Termin
- Stornokosten 25% bei Stornierung bis eine Woche vor Termin, und 100 % bei späterer Stornierung; die Stellung eines Ersatzteilnehmers, der in die vertraglichen Verpflichtungen eintritt, ist zulässig
Damit sollte man sowohl praktisch als auch rechtlich (ACHTUNG: das ist jetzt keine "Rechtsberatung" - dieses juristische Gebiet ist alles andere als meine große Leidenschaft!!! Ich vermute lediglich, daß sich das im "grünen Bereich" bewegen müsste!) auf der sicheren Seite sein.
Und was mir gerade eben noch durch den Kopf ging: bevor man auf die Idee kommt, für die Teilnehmer Hotelzimmer zu organsieren oder andere "Reiseleistungen", sollte man sich gründlich schlau machen. Nicht, daß man plötzlich auch noch unbeabsichtigt zum "Reiseveranstalter" wird...! Denn dann hat man automatisch gleich ein paar Zentner Pflichten an der Hacke. Angefangen vom "Sicherungsschein"...
Er hat keine AGB, weil er kein Gewerbe hat aber wohl offensichtlich gewerblich handelt, sondern so vermute ich, es rein der Finanzierung der Studioeinrichtung dient, die Modelle selbst, so wurde mir zugetragen erhalten meist nur Peanuts ...
Was er da hat, sind m.E. AGB... Ob er die nun so nennt oder nicht.
#12Report
[gone] www.trash-pixel.de
15.10.2008
Tom ... wie immer aufschlußreich und informativ ... danke dafür.
Es wird ja so gehandelt, der Veranstalter pickt sich ein Modell raus das für ein Sharing zur Verfügung stünde. Er verhandelt ausschließlich mit Ihr über Konditionen, Termin, Aufnahmebereiche ect. .... kein anderer hat ein Mitentscheidungs-Votum oder was auch immer.
Wenn Sie sich einig sind, macht er eine erneute "Kalkulation" oder was auch immer, denke eher ins Blaue hinein denn es gibt genug, die für ein wenig nackte Haut alles geben vor der Linse, und schreibt dann das Sharing aus. Die Teilnehmer haben keinerlei Informationen was letzendlich mit dem Modell vereinbart wurde auser der Aufnahmebreich, ok muss man auch nicht unbedingt wissen. Ich denke dass es sich eher um eine gewerbliche Modellvermietung handelt als um ein Sharing im klass. Sinne ... wo Knipser X,Y und Z sich die tatsächlichen Kosten teilen, damit jeder was davon hat und das Modell natürlich auch. Und wenn ich rechne, für 4 Teilnehmer 316€, lassen wir dem Modell mal großzügig 200€ davon (wenn Sie mehr von Ihm bekommt, dann ist's sein Problem, m.e ist sie mehr nicht wert), dann glaube ich nicht dass die Dame mal eben 16 Stunden rein für Aufnahmen bereit stehen würde ... da müsste Sie grenzenlos naiv sein ... wenn sie von Augsburg kommt und mal eben 300km eine Strecke anreist ... denn selbst wenn Sie alles bekommen würde, 316/16= ~20€/std ...??
Es wird ja so gehandelt, der Veranstalter pickt sich ein Modell raus das für ein Sharing zur Verfügung stünde. Er verhandelt ausschließlich mit Ihr über Konditionen, Termin, Aufnahmebereiche ect. .... kein anderer hat ein Mitentscheidungs-Votum oder was auch immer.
Wenn Sie sich einig sind, macht er eine erneute "Kalkulation" oder was auch immer, denke eher ins Blaue hinein denn es gibt genug, die für ein wenig nackte Haut alles geben vor der Linse, und schreibt dann das Sharing aus. Die Teilnehmer haben keinerlei Informationen was letzendlich mit dem Modell vereinbart wurde auser der Aufnahmebreich, ok muss man auch nicht unbedingt wissen. Ich denke dass es sich eher um eine gewerbliche Modellvermietung handelt als um ein Sharing im klass. Sinne ... wo Knipser X,Y und Z sich die tatsächlichen Kosten teilen, damit jeder was davon hat und das Modell natürlich auch. Und wenn ich rechne, für 4 Teilnehmer 316€, lassen wir dem Modell mal großzügig 200€ davon (wenn Sie mehr von Ihm bekommt, dann ist's sein Problem, m.e ist sie mehr nicht wert), dann glaube ich nicht dass die Dame mal eben 16 Stunden rein für Aufnahmen bereit stehen würde ... da müsste Sie grenzenlos naiv sein ... wenn sie von Augsburg kommt und mal eben 300km eine Strecke anreist ... denn selbst wenn Sie alles bekommen würde, 316/16= ~20€/std ...??
#13Report
15.10.2008
Original von KittyDeluxxxe
Edit: Und wenn Du überlegst, dass Du bei Otto-Normal-Model hier in der MK 50 Euro/Stunde für Akt zahlst, dazu eben noch die Studio-Miete und zwei bis drei 'kostenlose' Helferlein hast....... Kannst ja mal ausrechnen ;o)
ich weiß, das war nicht die Frage aber 50.- dann aber für 2 Stunden ..... und das auch bei Akt ...
Erst überweisen und dann erst Vertrag das würde ich nicht machen. "Normal" ist daß man einen Teil als Anmeldung überweist. Aber das erst wenn man den Vertrag kennt :-)
anTon
#14Report
15.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground Karlsruhe
Tom ... wie immer aufschlußreich und informativ ... danke dafür.
[IMG]
Es wird ja so gehandelt, der Veranstalter pickt sich ein Modell raus das für ein Sharing zur Verfügung stünde. Er verhandelt ausschließlich mit Ihr über Konditionen, Termin, Aufnahmebereiche ect. .... kein anderer hat ein Mitentscheidungs-Votum oder was auch immer.
Ich möchte mal sagen: das kommt drauf an...
Klar - wenn vorher keinerlei Kommunikation zwischen den einzelnen Teilnehmern und dem Model stattfindet, dann muß man sich darauf verlassen, was der Veranstalter ausgemacht hat.
Das ist die eine Variante. Aber es gibt ja auch noch die Form von "Modelsharing", wo wirklich zwei, drei oder vier Fotografen sich zusammenrotten und mit einem oder mehreren Models einen Deal machen. Und da liegt es dann auf der Hand, daß jeder seine eigenen Abmachungen macht.
Ist ja auch denkbar, daß Fotograf A sagt: "Ich buche Dich für Beauty; da kriegst Du 70 Euro für 2 Stunden", und Fotograf B sagt: "Und wenn das Beauty-Shooting vorbei ist, dann mache ich mir Dir 2 Stunden provokanten Akt, dafür kriegst Du dann 120 Euro..."
Wenn A und B Interesse an demselben Model haben und auch noch dieselbe Location nutzen wollen, dann spricht alles dafür, sich da zusammenzuschließen. Alle profitieren dann davon.
Die Teilnehmer haben keinerlei Informationen was letzendlich mit dem Modell vereinbart wurde auser der Aufnahmebreich, ok muss man auch nicht unbedingt wissen.
Nicht? Ich finde schon. Und mehr noch: man sollte eigentlich wissen, wie das Model konkret die jeweiligen Aufnahmebereiche versteht.
Ich denke dass es sich eher um eine gewerbliche Modellvermietung handelt als um ein Sharing im klass. Sinne
Das ist denkbar.
#15Report
15.10.2008
Original von KittyDeluxxxe
Edit: Und wenn Du überlegst, dass Du bei Otto-Normal-Model hier in der MK 50 Euro/Stunde für Akt zahlst
Für Otto-Normal-Model sicher nicht... [IMG]
(Höchstens, wenn ich das Model nur eine Stunde buche.)
#16Report
[gone] Christine De La Luz
15.10.2008
Sorry........ *schäm* Ich hab halt gedacht, dass das hier so der Durchschnitts-Verdienst ist.... Hab ich gehört.... [IMG]
#17Report
[gone] www.trash-pixel.de
15.10.2008
Original von KittyDeluxxxeDas hätten gerne die meisten, auch wenn Sie oft nicht mal die Hälfte werd sind/wären
Sorry........ *schäm* Ich hab halt gedacht, dass das hier so der Durchschnitts-Verdienst ist.... Hab ich gehört.... [IMG]
#18Report
15.10.2008
Original von KittyDeluxxxe
Sorry........ *schäm* Ich hab halt gedacht, dass das hier so der Durchschnitts-Verdienst ist.... Hab ich gehört.... [IMG]
* b r e i t g r i n s *
das denken die meisten!
aber was man haben will, was man wert ist und was der andere bereit ist zu zahlen, das sind schon mindestens 3 verschiedene paar schuhe
#19Report
16.10.2008
Mhh,
50 Euro für EINE Stunde für AKT? Sorry.. Aber nehmen wir mal Kitty als Beispiel.. Ich weiß das Kitty mehr drauf hat als 50 Euro, professionell ist und einige Fotografen noch was durch SIE lernen können..
Quallität hat nun mal ihren Preis und wer darauf Wert legt zahlt es.. Ansonsten müssen sich die anderen halt mit Amateur-Porno-Bildchen zufrieden geben für 50 Euro.. (weil das Modell dann auch des öfteren keine Quallität hat - nicht jede..)
Dys
50 Euro für EINE Stunde für AKT? Sorry.. Aber nehmen wir mal Kitty als Beispiel.. Ich weiß das Kitty mehr drauf hat als 50 Euro, professionell ist und einige Fotografen noch was durch SIE lernen können..
Quallität hat nun mal ihren Preis und wer darauf Wert legt zahlt es.. Ansonsten müssen sich die anderen halt mit Amateur-Porno-Bildchen zufrieden geben für 50 Euro.. (weil das Modell dann auch des öfteren keine Quallität hat - nicht jede..)
Dys
#20Report
Topic has been closed
1. Akzeptiert Ihr eine Vertagsvorlage vom Veranstalter (der darauf besteht) oder eher Euren eigenen Vertrag was die Nutzung der Aufnahmen betrifft?
2. Ist die Zahlung der Teilnahmegebühr mit einem "normalem" Payshooting gleich zusetzen oder spielt das keine Rolle?
3 Was für eine Teilnahmegebühr haltet Ihr für angemessen für ca. 1,5 - 2 Stunden Modellzeit (Durchschnittsmodell, einfachste Studiotechnik)?
Mir ist klar, dass unter Punkt 1 es darauf ankommt, was im Vertrag letztendlich drinn steht, sagen wir mal so oder nehmen Wir an, jegliche gewerbliche (kommerzielle) Nutzung ist deffinitiv ausgeschlossen. Ich habe angenommen, Interesse an einem Sharing teilzunehmen, soll in Vorkasse gehen mit der Gebühr, ist ja durchaus legitim, erhalte den Vertag von Punkt 1 aber erst nach der Zahlung und die Zahlung wird nicht erstattet, sprich bindend sollte mir der Vertrag nicht zusagen und ich es abblasen wollen.
Wie wäre Eure Meinung dazu?
LG
Stefan