TFP Verträge mit unter 18 jährigen 50
15.10.2008
Original von Marc Stephan
*g* den Nichtvorbestrafen, der beim ersten Fälschen in den Knast kommt, musst du mir mal zeigen.
Urkundenfälschung ist kein Bagetelldelikt, sondern mit Freiheitsstrafe bis zu 5 bzw. bis zu 10 Jahren geahndet.
Auch wenn ein Urkundenfälscher, zumal ein Jugendlicher, nicht gleich beim ersten Mal im Knast landet, wird er sich aber mit ziemlicher Sicherheit eine Vorstrafe einhandeln, denn die Justiz findet Urkundenfälschung regelmäßig nicht so lustig - weil Urkunden etwas sind, auf dem unser ganzes Rechtssystem mit aufgebaut ist. Richter finden Urkunden deshalb doch meistens ziemlich wichtig.
Jedenfalls die Unterschrift von allen Erziehungsberechtigten. Beschissen werden kann man immer, da helfen keine Pillen, keine doppelten Böden oder sechsfachen Netze ...
Theoretisch kann Dir eine fiese 16jährige auch zwei 20 Jahre ältere "Kumpel" als Eltern anschleppen. Allerdings wird man das durch einen kurzen Blick auf die Personalausweise dann sofort feststellen.
Ich halte ja normalerweise nichts davon, mir von einem Model den Ausweis zeigen zu lassen - ein Stückchen mehr an Sicherheit wäre das zwar, aber das ist mehr ehrlich gesagt einfach zu paranoisch. Aber beim Model-Vertrag mit Minderjährigen und deren Eltern ist das immer eine gute Idee. Kostet nichts und bringt viel an Sicherheit.
Ich hatte bisher erst ein Shooting mit einem minderjährigen Modell, ein Scheidungskind, Mama hat das alleinige Erziehungsrecht. Eigentlich hätte ich mir jetzt den Sorgerechtsbeschluss zeigen müssen?
Theoretisch ja, vermutlich. Auf der anderen Seite: im normalen Rechtsverkehr (Ausbildungsvertrag o.ä.) überprüft auch niemand, ob der Vater des angehenden Azubis tatsächlich schon verstorben und die Mutter die alleinige Sorgeberechtigte ist, oder ob Papa nur mal schnell für tot erklärt wird, weil er strikt dagegen ist, daß das Töchterlein Friseuse wird...
#42Report
15.10.2008
Ansonsten empfehle ich diesen Thread: Landgericht Bielefeld: Einwilligung Minderjähriger in Modelrelease kann wirksam sein .
#43Report
[gone] Stone Media
23.11.2008
Original von TomRohwer (zerstört Weltbilder)
Ohne eine "Rechtsberatung" damit machen zu wollen:
Model minderjährig?
Beide Eltern unterschreiben lassen (bzw. die "Sorgeberechtigten"). Und ab 14 das Model ebenfalls.
"Pornographische" Fotos mit Minderjährigen sollte man wg. StGB und JuSchG tunlichst nicht machen. Sonst geht alles. Aber: auch wenn es sich beim Modeln nicht um ein "Arbeitsverhältnis" handelt, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit, sollte man sicherheitshalber zusehen, daß man die einschlägigen Jugendarbeitsschutzbestimmungen analog dazu einhält.
Der Vertrag sieht dabei nicht anders aus als bei einem volljährigen Model, er wird eben nur zusätzlich auch noch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Is nu vielleicht ne dumme frage. Aber was sind den bei dir "pornografische" Bilder sind die nicht sowieso verboten. wenn ich die mache brauche ich keine unterschrift der eltern weil drann bin ich dann sowieso. Da kommts auf ne Urkundenfälschung nicht mehr drauf an !!
#44Report
23.11.2008
woraus leitest du das denn ab?
das fotografieren ist doch unbedenklich. von akt sollte man sowieso die finger lassen. und das vertragliche betrifft doch meines wissens auch nur die veröffentlichung.
jugendliche dürfen sich doch fotografieren lassen. sie dürfen auch brötchen kaufen oder verreisen.
oder sehe ich das falsch. ich hatte noch nie anfragen von jugendlichen.
es würde mich aber interessieren, ob ich da eine wissenlücke habe.
[quote]Original von ScharfGestellt (Männer: Primitiv, aber glücklich)
Rechtlich gesehen muss ein Erziehungsberechtigter während des gesamten Shootings anwesend sein...
das fotografieren ist doch unbedenklich. von akt sollte man sowieso die finger lassen. und das vertragliche betrifft doch meines wissens auch nur die veröffentlichung.
jugendliche dürfen sich doch fotografieren lassen. sie dürfen auch brötchen kaufen oder verreisen.
oder sehe ich das falsch. ich hatte noch nie anfragen von jugendlichen.
es würde mich aber interessieren, ob ich da eine wissenlücke habe.
[quote]Original von ScharfGestellt (Männer: Primitiv, aber glücklich)
Rechtlich gesehen muss ein Erziehungsberechtigter während des gesamten Shootings anwesend sein...
#45Report
23.11.2008
Wenn ich das noch richtig zusammenbekomme um die Zeit..
Du kannst sie bedenkenlos Fotografieren.Nur wenn du ne VÖ willst müssen die Eltern zustimmen.
Kommt das Mädel zu dir und sagt los du Knipser mach mich zum Star ist das ok,solange du dich an geltendes Recht hälst deine Hose anbleibt der Verstand im Kopf , und sie nicht nackt mit Beinen in der Luft vor dir.
Du kannst sie bedenkenlos Fotografieren.Nur wenn du ne VÖ willst müssen die Eltern zustimmen.
Kommt das Mädel zu dir und sagt los du Knipser mach mich zum Star ist das ok,solange du dich an geltendes Recht hälst deine Hose anbleibt der Verstand im Kopf , und sie nicht nackt mit Beinen in der Luft vor dir.
#46Report
23.11.2008
Original von ScharfGestellt (Männer: Primitiv, aber glücklich)
Nur ein wichtiger Tipp: Auch wenn man unter 18 noch nicht geschäftsfähig ist in diesem Fall Models ab 16 mitunterschreiben lassen, da sie sonst mit 18 den Vertrag anfechten könnten..
was für ein gefährlich blödes gesabbel
#47Report
23.11.2008
ps: ich empfehle hier dringend die lektüre des bürgerlichen gesetzbuches.
wahlweise mittelschulbildung.
wahlweise mittelschulbildung.
#48Report
23.11.2008
Ich weiß, du weißt alles und bist der beste.
Es gibt aber mind. ein solches Gerichtsurteil. Denn Minderjährige sind ab 16 bereits eingeschränkt Geschäftfähig und bei sowas Mitspracheberechtigt. Deshalb Unterschrift ab 16 nötig, sonst läuft man Gefahr das die Person später das ganze anfechten kann.
Such einfach mal...
was für ein gefährlich blödes gesabbel [/quote]
Es gibt aber mind. ein solches Gerichtsurteil. Denn Minderjährige sind ab 16 bereits eingeschränkt Geschäftfähig und bei sowas Mitspracheberechtigt. Deshalb Unterschrift ab 16 nötig, sonst läuft man Gefahr das die Person später das ganze anfechten kann.
Such einfach mal...
Original von verleihnix
[quote]Original von ScharfGestellt (Männer: Primitiv, aber glücklich)
Nur ein wichtiger Tipp: Auch wenn man unter 18 noch nicht geschäftsfähig ist in diesem Fall Models ab 16 mitunterschreiben lassen, da sie sonst mit 18 den Vertrag anfechten könnten..
was für ein gefährlich blödes gesabbel [/quote]
#49Report
23.11.2008
Vermutlich hast Du recht und die Eingangsfrage zielt mal wieder auf ohnehin problematische Bereiche.
Aber ich hatte schonmal folgende Situation:
Ich hatte den Auftrag einer Modedesignerin, ihre Kollektion zu fotografieren. Sie selbst brachte 3 Models mit, die sie über eine Agentur gebucht hatte. Eine davon war erst 17.
Meine Frage war dann schon: Brauche ich den Agenturvertrag? Brauche ich die Einwilligung der Eltern, weil ich die Fotos ja der Designerin übergebe und diese damit Werbung macht? Reicht die Unterschrift von einem Elternteil? Bin ich verpflichtet, Angaben zu überprüfen (z.B. alleiniges Sorgerecht).
Im Beispiel habe ich den ganzen Aufwand betrieben, obwohl ich selbst die Fotos nie veröffentlicht habe (war ja schließlich ein Auftrag)
Mich interessiert da schon die Rechtslage, denn solch eine Situation kann sich wiederholen.
Im Beispiel habe ich die Auskunft über das Alter von dem Model auf Nachfrage bekommen.
Mich interessiert auch: Lasst Ihr Euch denn immer den Ausweis zeigen?
Aber ich hatte schonmal folgende Situation:
Ich hatte den Auftrag einer Modedesignerin, ihre Kollektion zu fotografieren. Sie selbst brachte 3 Models mit, die sie über eine Agentur gebucht hatte. Eine davon war erst 17.
Meine Frage war dann schon: Brauche ich den Agenturvertrag? Brauche ich die Einwilligung der Eltern, weil ich die Fotos ja der Designerin übergebe und diese damit Werbung macht? Reicht die Unterschrift von einem Elternteil? Bin ich verpflichtet, Angaben zu überprüfen (z.B. alleiniges Sorgerecht).
Im Beispiel habe ich den ganzen Aufwand betrieben, obwohl ich selbst die Fotos nie veröffentlicht habe (war ja schließlich ein Auftrag)
Mich interessiert da schon die Rechtslage, denn solch eine Situation kann sich wiederholen.
Im Beispiel habe ich die Auskunft über das Alter von dem Model auf Nachfrage bekommen.
Mich interessiert auch: Lasst Ihr Euch denn immer den Ausweis zeigen?
Original von Micaschi
Statt mir Gedanken darüber zu machen, welche Verträge ich mit U18 zu schließen habe - stelle ich einfach mal die Frage, welche Bilder ich mit U18-Models machen muss, die ich nicht auch mit Volljährigen machen kann?
Eine Selbstbeschränkung macht mir mein Hobby diesbezüglich wesentlich einfacher und rechtlich sauberer ...
#50Report
Topic has been closed
Keiner !!!
Deswegen u18 nur über eine sehr gute Agentur.
Da liegt dann das Problem bei der Bildverwertung bei der Agentur
und nicht bei mir.
lg. Mike