TFP Verträge mit unter 18 jährigen 50

Scharfgestellt
15.10.2008
Doch, er KANN angefochten werden. Es ist selten aber es gibt Fälle wo das geklappt hat.
#21Report
[gone] Qm8Kunst
15.10.2008
Wer absolut sicher gehen will !
Unter 18 ist die Unterschrift des Models wie auch der Erziehungsberechtigten nötig !
Muss ein Erziehungsberechtigter beim Shooting mit dabei sein, mindestens bei einem persönlichen Vorgespräch !
Erziehungsberechtigter müssen nicht die Eltern sein, Erziehungsberechtigter kann z.B. bei Heim-, Waisen-, Problem- und Pflegekindern auch das Jugendamt oder ein vom Jugendamt eingesetzter Vormund sein !
Eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten unter dem Vertrag, sollte im Beisein aller Beteiligten erfolgen, denn viele Modelle, nicht nur hier in der MK versuchen es doch immer wieder, mit gefälschten Unterschriften der Eltern etc. an Shootings zu kommen.
Manchmal sogar so dreist das die Mama hier anruft und ihr ok geben will, aber ein Treffen nicht haben möchte. Wenn wir dann vorbei fahren zum Gespräch mit den Eltern und einen Erziehungsberechtigten beim Shooting dabei haben wollen, stellt sich schnell raus, das wir z.B. mit der Schwester oder einer älteren Freundin telefoniert hatten :-)
Immer vorsichtig sein, manche hier haben es faustdick hinter den Ohren und Tricks auf Lager, die man manchen Jugendlichen garnicht zutraut !
lg Jörg
Unter 18 ist die Unterschrift des Models wie auch der Erziehungsberechtigten nötig !
Muss ein Erziehungsberechtigter beim Shooting mit dabei sein, mindestens bei einem persönlichen Vorgespräch !
Erziehungsberechtigter müssen nicht die Eltern sein, Erziehungsberechtigter kann z.B. bei Heim-, Waisen-, Problem- und Pflegekindern auch das Jugendamt oder ein vom Jugendamt eingesetzter Vormund sein !
Eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten unter dem Vertrag, sollte im Beisein aller Beteiligten erfolgen, denn viele Modelle, nicht nur hier in der MK versuchen es doch immer wieder, mit gefälschten Unterschriften der Eltern etc. an Shootings zu kommen.
Manchmal sogar so dreist das die Mama hier anruft und ihr ok geben will, aber ein Treffen nicht haben möchte. Wenn wir dann vorbei fahren zum Gespräch mit den Eltern und einen Erziehungsberechtigten beim Shooting dabei haben wollen, stellt sich schnell raus, das wir z.B. mit der Schwester oder einer älteren Freundin telefoniert hatten :-)
Immer vorsichtig sein, manche hier haben es faustdick hinter den Ohren und Tricks auf Lager, die man manchen Jugendlichen garnicht zutraut !
lg Jörg
#22Report
[gone] johannesm
15.10.2008
Hallo Kollegen,
ich habe auf meinem Standard TfP Vertrag ein Feld für die Unterschrift der Eltern.
also insgesamt drei, einmal ich, einmal Model, einmal Eltern.
Ist das Model unter 18 unterschreiben die Eltern, ist es über 18 unterschreibt das Model.
das jeweils andere Feld bleibt einfach leer :-)
Grüße
johannesm
ich habe auf meinem Standard TfP Vertrag ein Feld für die Unterschrift der Eltern.
also insgesamt drei, einmal ich, einmal Model, einmal Eltern.
Ist das Model unter 18 unterschreiben die Eltern, ist es über 18 unterschreibt das Model.
das jeweils andere Feld bleibt einfach leer :-)
Grüße
johannesm
#23Report
15.10.2008
Dann Viel Glück beim damit auf die Nase fallen :-)
Original von johannesm
Hallo Kollegen,
ich habe auf meinem Standard TfP Vertrag ein Feld für die Unterschrift der Eltern.
also insgesamt drei, einmal ich, einmal Model, einmal Eltern.
Ist das Model unter 18 unterschreiben die Eltern, ist es über 18 unterschreibt das Model.
das jeweils andere Feld bleibt einfach leer :-)
Grüße
johannesm
#24Report
[gone] johannesm
15.10.2008
warum? was fehlt? Unterschrift des Models auf jedenfall?
#25Report
[gone] Rainer Kedzierski...
15.10.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)[/quote]
Dann Viel Glück beim damit auf die Nase fallen :-)
[quote]Original von johannesm
Hallo Kollegen,
ich habe auf meinem Standard TfP Vertrag ein Feld für die Unterschrift der Eltern.
also insgesamt drei, einmal ich, einmal Model, einmal Eltern.
Ist das Model unter 18 unterschreiben die Eltern, ist es über 18 unterschreibt das Model.
das jeweils andere Feld bleibt einfach leer :-)
Grüße
johannesm
Na isses denn:
Stimm ich dir mal zu..! :-)
#26Report
15.10.2008
Hatte ich bereist auf der ersten Seite dieses Threads geschrieben. Einfach mal durchlesen :-)
Original von johannesm
warum? was fehlt? Unterschrift des Models auf jedenfall?
#27Report
15.10.2008
Ich finde das mit dem fälschen sehr mies, dadurch wird erstens, der eigene Ruf zerstörrt und zweiten macht es dennen die ehrlich sind, ihre Mutter mitschleifen nicht leichter an Shootings zu kommen, sehr sehr traurig....
lg
lg
#28Report
[gone] johannesm
15.10.2008
okay, ist ja kein Problem Model UND Eltern unterschreiben zu lassen.
Am besten fährt man wahrscheinlich dann, wenn man das Model den Vertrag unterschreiben lässt und die Eltern eine Vollmacht UND den Vertrag :-)
oder man macht nur noch Shootings ab 18
Am besten fährt man wahrscheinlich dann, wenn man das Model den Vertrag unterschreiben lässt und die Eltern eine Vollmacht UND den Vertrag :-)
oder man macht nur noch Shootings ab 18
#29Report
[gone] Rainer Kedzierski...
15.10.2008
Siehe Seite 1 #4 des threads....
#30Report
15.10.2008
Eine Ausweiskopie nutzt dir im Fall der Fälle rein überhaupt nichts. Im Fall der Fälle hat da der Richter nur ein müdes Lächeln übrig, wenn ein Mädel die kriminelle Energie hat ne Unterschrift zu fälschen schafft sie es im Normalfall auch problemlos ne Kopie des Ausweises heimlich zu bekommen, nen Scanner hat fast jeder, das kann sie machen wenn Mutti schläft und muss noch nicht mal rausgehen in einen Copyshop.. Das sie dich getäuscht hat nutzt dir auch nichts. Du bist für alles verantwortlich. Und wie gesagt. Eigentlich müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten beim Shooting dabei sein..
Also. Ausweiskopie ist Schwachsinn. Persönliches Gespräch mit Eltern (damit meine ich nicht telefonieren) oder sein lassen. Alles andere ist vorm Richter nutzlos.
Also. Ausweiskopie ist Schwachsinn. Persönliches Gespräch mit Eltern (damit meine ich nicht telefonieren) oder sein lassen. Alles andere ist vorm Richter nutzlos.
Original von RK- Rainer Kedzierski
Siehe Seite 1 #4 des threads....
#31Report
[gone] Rainer Kedzierski...
15.10.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)[/quote]
Eine Ausweiskopie nutzt dir im Fall der Fälle rein überhaupt nichts. Im Fall der Fälle hat da der Richter nur ein müdes Lächeln übrig, wenn ein Mädel die kriminelle Energie hat ne Unterschrift zu fälschen schafft sie es im Normalfall auch problemlos ne Kopie des Ausweises heimlich zu bekommen, nen Scanner hat fast jeder, das kann sie machen wenn Mutti schläft und muss noch nicht mal rausgehen in einen Copyshop.. Das sie dich getäuscht hat nutzt dir auch nichts. Du bist für alles verantwortlich. Und wie gesagt. Eigentlich müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten beim Shooting dabei sein..
Also. Ausweiskopie ist Schwachsinn. Persönliches Gespräch mit Eltern (damit meine ich nicht telefonieren) oder sein lassen. Alles andere ist vorm Richter nutzlos.
[quote]Original von RK- Rainer Kedzierski
Siehe Seite 1 #4 des threads....
Mann, Mann- jetzt haust du aber auf die ....
Geh doch einfach mal von einem normalen shooting aus und mal nicht gleich "den Teufel an die Wand"..!!
Bevor dein Szenario greift, müssen schon noch einige Grundbedingungen erfüllt sein.
Hier in diesem thread gehts um einen sauberen, rechtsgültigen Vertrag mit einem -18 jährigen Mädchen.
Mehr nicht....!
Grauzonen in diesem Bereich sind unbestritten. "Kriminelle Energie"...
Wenn ich das schon lese..
Sorry-
Ich klink mich mal aus...
#32Report
15.10.2008
Es muss nicht vorkommen, aber wenn es vorkommt hat man mächtige Probleme.
Und "kriminelle Energie"...
Eine Unterschrift von Mami fälschen ist Urkundenfälschung, dafür kann man in schweren Fällen schon beim ersten mal in den Knast kommen..
Nie bei sowas an wenn und aber denken, immer auf Nummer sicher gehen, alles andere ist in diesem Bereich mehr als Blauäugig...
Und "kriminelle Energie"...
Eine Unterschrift von Mami fälschen ist Urkundenfälschung, dafür kann man in schweren Fällen schon beim ersten mal in den Knast kommen..
Nie bei sowas an wenn und aber denken, immer auf Nummer sicher gehen, alles andere ist in diesem Bereich mehr als Blauäugig...
#33Report
15.10.2008
*g* den Nichtvorbestrafen, der beim ersten Fälschen in den Knast kommt, musst du mir mal zeigen.
Ausweiskopie, weiß ich auch nicht, was sie bringen soll ... selbst wenn es die Kopie eines gleichnamigen Erwachsenen ist, steht ja noch gar nich fest, ob es auch der Erziehungsberechtigte. Vielleicht Scheidungskind?
Jedenfalls die Unterschrift von allen Erziehungsberechtigten. Beschissen werden kann man immer, da helfen keine Pillen, keine doppelten Böden oder sechsfachen Netze ...
Ich hatte bisher erst ein Shooting mit einem minderjährigen Modell, ein Scheidungskind, Mama hat das alleinige Erziehungsrecht. Eigentlich hätte ich mir jetzt den Sorgerechtsbeschluss zeigen müssen? Ich habe mit der Mama gesprochen - persönlich - die Sache erschien mir "rund" und es war für mich mit zwei Unterschriften ok. Zumal ich mit Minderjährigen ohnehin keine topless mache und grundsätzlich NUR mit Volljährigen arbeite ... wenn das so in Bürokratie ausarten sollte ... würde ich sagen: LASS ES!
Is dein Hobby, oder?
Ausweiskopie, weiß ich auch nicht, was sie bringen soll ... selbst wenn es die Kopie eines gleichnamigen Erwachsenen ist, steht ja noch gar nich fest, ob es auch der Erziehungsberechtigte. Vielleicht Scheidungskind?
Jedenfalls die Unterschrift von allen Erziehungsberechtigten. Beschissen werden kann man immer, da helfen keine Pillen, keine doppelten Böden oder sechsfachen Netze ...
Ich hatte bisher erst ein Shooting mit einem minderjährigen Modell, ein Scheidungskind, Mama hat das alleinige Erziehungsrecht. Eigentlich hätte ich mir jetzt den Sorgerechtsbeschluss zeigen müssen? Ich habe mit der Mama gesprochen - persönlich - die Sache erschien mir "rund" und es war für mich mit zwei Unterschriften ok. Zumal ich mit Minderjährigen ohnehin keine topless mache und grundsätzlich NUR mit Volljährigen arbeite ... wenn das so in Bürokratie ausarten sollte ... würde ich sagen: LASS ES!
Is dein Hobby, oder?
#34Report
[gone] Rainer Kedzierski...
15.10.2008
Letzter Beitrag meinerseits zu diesem Thema:
Mit einem rechtskräftigen Vertrag, unterschrieben von den Beteiligten bzw. deren unterschriftsberechtigten Personen ( Erziehungsberechtigte und deren Beauftragte per Vollmacht oder Jugendamt mit notariellem Stempel usw. ) ist die Gesetzeslage klar vorgegeben.
Grauzonen gibt es überall und lassen sich nicht vermeiden, ebensowenig wie den vollkommenen Schutz gegen Mißbrauch, Anfeindungen und Vertragswiderruf.
Wer vollkommen auf der sicheren Seite sein will, der sollte nicht fotografieren...!!
Mit einem rechtskräftigen Vertrag, unterschrieben von den Beteiligten bzw. deren unterschriftsberechtigten Personen ( Erziehungsberechtigte und deren Beauftragte per Vollmacht oder Jugendamt mit notariellem Stempel usw. ) ist die Gesetzeslage klar vorgegeben.
Grauzonen gibt es überall und lassen sich nicht vermeiden, ebensowenig wie den vollkommenen Schutz gegen Mißbrauch, Anfeindungen und Vertragswiderruf.
Wer vollkommen auf der sicheren Seite sein will, der sollte nicht fotografieren...!!
#35Report
15.10.2008
Statt mir Gedanken darüber zu machen, welche Verträge ich mit U18 zu schließen habe - stelle ich einfach mal die Frage, welche Bilder ich mit U18-Models machen muss, die ich nicht auch mit Volljährigen machen kann?
Eine Selbstbeschränkung macht mir mein Hobby diesbezüglich wesentlich einfacher und rechtlich sauberer ...
Eine Selbstbeschränkung macht mir mein Hobby diesbezüglich wesentlich einfacher und rechtlich sauberer ...
#36Report
15.10.2008
Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Rechtlich gesehen muss ein Erziehungsberechtigter während des gesamten Shootings anwesend sein...
Nein.
Muß er/sie nicht. Warum auch?
#37Report
[gone] User_81538
15.10.2008
Zustimm 200%-tig
lg. Mike
lg. Mike
Original von Micaschi
Statt mir Gedanken darüber zu machen, welche Verträge ich mit U18 zu schließen habe - stelle ich einfach mal die Frage, welche Bilder ich mit U18-Models machen muss, die ich nicht auch mit Volljährigen machen kann?
Eine Selbstbeschränkung macht mir mein Hobby diesbezüglich wesentlich einfacher und rechtlich sauberer ...
#38Report
15.10.2008
Ohne eine "Rechtsberatung" damit machen zu wollen:
Model minderjährig?
Beide Eltern unterschreiben lassen (bzw. die "Sorgeberechtigten"). Und ab 14 das Model ebenfalls.
"Pornographische" Fotos mit Minderjährigen sollte man wg. StGB und JuSchG tunlichst nicht machen. Sonst geht alles. Aber: auch wenn es sich beim Modeln nicht um ein "Arbeitsverhältnis" handelt, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit, sollte man sicherheitshalber zusehen, daß man die einschlägigen Jugendarbeitsschutzbestimmungen analog dazu einhält.
Der Vertrag sieht dabei nicht anders aus als bei einem volljährigen Model, er wird eben nur zusätzlich auch noch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Model minderjährig?
Beide Eltern unterschreiben lassen (bzw. die "Sorgeberechtigten"). Und ab 14 das Model ebenfalls.
"Pornographische" Fotos mit Minderjährigen sollte man wg. StGB und JuSchG tunlichst nicht machen. Sonst geht alles. Aber: auch wenn es sich beim Modeln nicht um ein "Arbeitsverhältnis" handelt, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit, sollte man sicherheitshalber zusehen, daß man die einschlägigen Jugendarbeitsschutzbestimmungen analog dazu einhält.
Der Vertrag sieht dabei nicht anders aus als bei einem volljährigen Model, er wird eben nur zusätzlich auch noch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
#39Report
15.10.2008
Original von thom. bichler. bodensee
[quote]Original von ScharfGestellt (senk yu vor yur visit)
Nur ein wichtiger Tipp: Auch wenn man unter 18 noch nicht geschäftsfähig ist in diesem Fall Models ab 16 mitunterschreiben lassen, da sie sonst mit 18 den Vertrag anfechten könnten..
meines wissens können sie das mit erreichen der volljährigkeit trotzdem. ...
t.[/quote]
Nein. Im Regelfall nicht. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
Anderenfalls wäre jeder Spielfilm, der Kinder oder Jugendliche als Darsteller hat, in ständiger Gefahr, daß einer dieser Darsteller nach seinem 18.Geburtstag den ganzen Film vom Markt klagt.
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, daß ein Minderjähriger automatisch mit seiner Volljährigkeit einen Vertrag anfechten könnte, den er als Minderjähriger mit Einverständnis seiner Eltern abgeschlossen hat.
Im übrigen: selbst wenn in einem Ausnahmefall ein Modelrelease zurückgezogen werden kann (auch bei Erwachsenen), dann wird das Model dem Vertragspartner gegenüber schadensersatzpflichtig. Und muß u.U. nicht nur anteilig das Modelhonorar zurückzahlen, sondern auch noch darüber hinaus die Kosten der Produktion und unter Umständen sogar die entgangenen Verwertungsmöglichkeiten ersetzen.
#40Report
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