Mit Fotographie Nebenverdienst erzielen - was ist zu beachten? 51

[gone] www.trash-pixel.de
10.11.2008
Angefangen vor 3 Jahren mit Gewerbeschein für 40€ als "digitale Bildgestaltung" ... weder was von der HWK noch IHK noch sonst wem gehört, nur vom Fiskus, dort angegeben dass der Umsatz 12.000€ im Jahr nicht überschritten würde, also Steuernummer reicht. Seit gut 1,5 jahren jetzt eine GbR ... auch hier interessiert sich nur das Finanzamt für mich (Uns), einfache Buchführung mit Einnahmen und Ausgaben ... keine HWK, keine IHK, keine KKK und BG ... obwohl wir es gemeldet haben besteht von deren Seite kein Interesse an Uns
10.11.2008
Original von Timo.. sucht Freiwillige
[quote]Original von W.Radisch
ja ne, is klar ... du kannst dich auch als "gurkentomate" betiteln oder als "vollhorst" oder ... naja, auch egal.
.

aha.
am besten gehst du zum örtlichen gewerbeamt und lass dir eine gewerbeanmeldung geben. die anmeldung kostet zwischen 15 und 30 euro. vom finanzamt bekommst du kostenlos deine steuernummer. schon darfst du rechnungen schreiben. ihk und alle anderen kammern können dir egal sein. nur das finanzamt möchte jeden monat eine umsatzsteuererklärung von dir. funktioniert aber ganz einfach per elster und email.[/quote]

Das stimmt so nicht ganz, ich muss z.Bsp.keine Umsatzsteuererklärung abgeben und hab auch ein Gewerbe angemeldet.
Wenn ich recht informiert bin, ist eine bestimmte Summe Umsatzsteuerfrei.

Hier mal ein paar Infos dazu: Umsatzsteuerbefreit
10.11.2008
Seit wann brauch man einen "Gewerbeschein" um Rechnungen schreiben zu dürfen??
[gone] User_11925
10.11.2008
Vergesst die Berufsgenossenschaft nicht....
lg
[gone] Qm8Kunst
10.11.2008
Original von Markus Klinger| Hobbyfotograf & Model *News*
Seit wann brauch man einen "Gewerbeschein" um Rechnungen schreiben zu dürfen??


Rechnungen und Rechnungen sind 2 paar Schuhe, Du kannst ohne Gewerbeanmeldung auch eine Rechnung stellen, aber ohne Mwst., der Rechnungsempfänger kann diese Rechnung in der Regel aber nicht steuerlich beim Finanzamt geltent machen, sprich nicht absetzen !

Um eine absetzfähige Rechnung mit ausgewiesener Mwst. zu stellen mußt Du ein Gewerbe angemeldet haben.

Es gibt glaube ich auch noch die Möglichkeit Dich als "Kleinunternehmer" anzumelden, wenn Du nicht mehr als (?) Umsatz hast, wirst dann von der Ust. Pflicht befreit, aber Rechnungen mußt Du dann auch schreiben, aber wie und unter welchen Bedingungen das geht kann ich Dir nicht genau sagen. Das geht aber glaube ich nur wenn Du Waren kaufst und diese wieder mit wenig Gewinn verkaufst, einige bei eBay z.B. machen das so.

Für Dienstleistungen geht das meines Wissens nicht !

lg Jörg
10.11.2008
1) Ob und wann du Kleinunternehmer bist bestimmst nicht du sondern das Finanzamt.
2) mit Tipps zur Mehrwertsteuer wäre ich sehr vorsichtig! Da liegst du schnell daneben. Besser beim Finanzamt nachfragen, das ist sicher und kostet nichts.
Ich habe es schon mal geschrieben: Für mich hatte sich die BG auch mal vier Jahre lang nicht interessiert. (Allerdings kannten wir uns gegenseitig nicht).
Im fünften Jahr bekam ich die Rechnung für die vorherigen Jahre und das für mich plus vier Angestellte. Also, die Tränen waren echt !
10.11.2008
ich kann auch nur beipflichten:
gewerbeanmeldung, handwerkskammer, berfusgenossenschaft....
ohne die drei wirds auf dauer nicht gehen!
hochzeitsfotografie sind auftragsarbeiten und sobald du aufträge als fotograf annimmst gilts du für die handwerkskammer als handwerker! hab mich lang genug mit denen rumgestritten ;-)
berufsgenossenschaft ist auch unumgänglich selbst wenn du nur freiberuflich oder journalistisch tätig bist fällst du in deren beuteschema...
für hwk und bg musst du zusammen allein knapp 400 € im jahr beitrag berappen, bei entsprechenden umsätzen steigt der beitrag bei der hwk natürlich noch weiter...

das problem ist, sobald du dich an einer stelle anmeldest, geben die daten weiter und früher oder später kommen alle auf dich zu. ausser man hat glück, aber das werden eher einzelfälle sein... selbst die gez ist mir noch auf die pelle gerückt!
10.11.2008
nochmal zum thema kleinunternehmen!

sobald man auftragsarbeiten annimmt fällt man wie gesagt bei der hwk unter die pflichtmitglieder und somit ist ein handwerksrolleneintrag und eine gewerbeanmeldung nötig!
[gone] User_11925
10.11.2008
Vier Angestellte und nichts an die BG abgeführt, holla du hast Mut.
Bei uns haben sie sich allerdings schon 2 Wochen nach Gewerbeanmeldung gemeldet.

Die Beiträge für Fotografen sind allerdings nicht gerade niedrig. Warscheinlich weil sie glauben, wir hantieren mit giftigen Chemikalien und tasten uns dabei durch dunkle Kammern :-)


Original von Wolfgang Blachnik
Ich habe es schon mal geschrieben: Für mich hatte sich die BG auch mal vier Jahre lang nicht interessiert. (Allerdings kannten wir uns gegenseitig nicht).
Im fünften Jahr bekam ich die Rechnung für die vorherigen Jahre und das für mich plus vier Angestellte. Also, die Tränen waren echt !
10.11.2008
japp! So sieht das aus! ;)


Original von Qm8Kunst (Mannheim)
[quote]Original von Markus Klinger| Hobbyfotograf & Model *News*
Seit wann brauch man einen "Gewerbeschein" um Rechnungen schreiben zu dürfen??


Rechnungen und Rechnungen sind 2 paar Schuhe, Du kannst ohne Gewerbeanmeldung auch eine Rechnung stellen, aber ohne Mwst., der Rechnungsempfänger kann diese Rechnung in der Regel aber nicht steuerlich beim Finanzamt geltent machen, sprich nicht absetzen !

Um eine absetzfähige Rechnung mit ausgewiesener Mwst. zu stellen mußt Du ein Gewerbe angemeldet haben.

Es gibt glaube ich auch noch die Möglichkeit Dich als "Kleinunternehmer" anzumelden, wenn Du nicht mehr als (?) Umsatz hast, wirst dann von der Ust. Pflicht befreit, aber Rechnungen mußt Du dann auch schreiben, aber wie und unter welchen Bedingungen das geht kann ich Dir nicht genau sagen. Das geht aber glaube ich nur wenn Du Waren kaufst und diese wieder mit wenig Gewinn verkaufst, einige bei eBay z.B. machen das so.

Für Dienstleistungen geht das meines Wissens nicht !

lg Jörg[/quote]
11.11.2008
ausgemachter schwachsinn!


Original von Camera Obscura Das Original
1) Ob und wann du Kleinunternehmer bist bestimmst nicht du sondern das Finanzamt.


der gewerbetreibende entscheidet, ob er als die kleinuternehmerregelung in anspruch nehmen möchte oder nicht.

ob die zutrifft oder zutreffen kann liegt am jahresumsatz.
die grenze dafür ist 17.500,00€

wohlgemrkt umsatz, nicht gewinn!
11.11.2008
Rechnungen und Rechnungen sind 2 paar Schuhe, Du kannst ohne Gewerbeanmeldung auch eine Rechnung stellen, aber ohne Mwst., der Rechnungsempfänger kann diese Rechnung in der Regel aber nicht steuerlich beim Finanzamt geltent machen, sprich nicht absetzen !
Um eine absetzfähige Rechnung mit ausgewiesener Mwst. zu stellen mußt Du ein Gewerbe angemeldet haben.


das ist definitiv falsch

es wäre wirklich besser für dich sich mal kurz mit dem finanzamt in kontakt zu setzen.
die haben beratungspflicht und wenn du es schriftlich machst dann hast du später auch was in der hand.

diese forumsbeiträge sind super um sich über fragen klar zu werden die man dann profis stellen sollte
Kann ich bestätigen. Verdiene meine Brötchen nämlich hauptberuflich als Steuerfuzzi.


Original von Oign (München)
das ist definitiv falsch
11.11.2008
das mit der berufsgenossenschaft ist auch so ne sache.

anscheinend ist es eine pflichtmitgliedschaft um die man nicht rumkommt (aktuell mein problem) und die kostet schon mal mindestens 230,-- pro jahr.
Ist auch korrekt. Das Problem ist allerdings nicht die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft an sich, sondern das Problem liegt darin, daß diese spezielle BG eine Unternehmerpflichtversicherung unterhält und diese nicht auf optionaler/freiwilliger Basis anbietet, wie z.B. die Verwaltungs-BG.


Original von Oign (München)
das mit der berufsgenossenschaft ist auch so ne sache.

anscheinend ist es eine pflichtmitgliedschaft um die man nicht rumkommt (aktuell mein problem) und die kostet schon mal mindestens 230,-- pro jahr.
[gone] Qm8Kunst
11.11.2008
Original von Oign (München)
[quote]Rechnungen und Rechnungen sind 2 paar Schuhe, Du kannst ohne Gewerbeanmeldung auch eine Rechnung stellen, aber ohne Mwst., der Rechnungsempfänger kann diese Rechnung in der Regel aber nicht steuerlich beim Finanzamt geltent machen, sprich nicht absetzen !
Um eine absetzfähige Rechnung mit ausgewiesener Mwst. zu stellen mußt Du ein Gewerbe angemeldet haben.


das ist definitiv falsch

es wäre wirklich besser für dich sich mal kurz mit dem finanzamt in kontakt zu setzen.
die haben beratungspflicht und wenn du es schriftlich machst dann hast du später auch was in der hand.

diese forumsbeiträge sind super um sich über fragen klar zu werden die man dann profis stellen sollte[/quote]

Was ist daran falsch ?

Ich kann doch meinem Nachbarn sagen wir mal für eine geschnittene Hecke, als Beleg für seine Zahlung an mich, eine Rechnung ausstellen, oder nicht ?

Eine absetzfähige Rechnung jedoch, mit ausgewiesener Mwst. kann ich nur ausstellen wenn ich ein gewerbe angemeldet habe, oder nicht ?

Klar, ich kann theoretisch alles machen, wo kein Kläger da auch kein Beklagter, aber was ist legal und richtig und was nicht ?

Nur zu sagen "das ist definitiv falsch" ist etwas wenig, dann solltest Du/solltet Ihr schon sagen wie es Richtig ist :-)

lg Jörg
11.11.2008
hast Du recht. Ich habe einen Laden zum befüllen von Druckerpatronen und als ein bekannter mir geholfen hat hab ich ihm gebeten mir eine Rechnung zu schreiben. Er muss es bei seiner Lohnsteuer angeben und ich habe mehr unter Ausgaben.
11.11.2008
alles ist falsch.

eine rechnung ist eine rechnung.

natürlich kannst du ohne gewerbeanmeldung mwst. pflichtig sein. also eine rechnung mit ausgewiesener mwst. ausstellen. das entscheidet nicht das gewerbeamt sondern das finanzammt.

wenn die rechnung richtig gestellt wurde (da gibt es bestimmte pflichtangeben die einzuhalten sind wie rechnungsdatum, adresse usw.) und das geld geflossen ist kann sie auch steuerlich geltend gemacht werden. auch wenn sie keine mwst. enthält.

denn man kann (wenn man eine bestimmte umsatzgrenze nicht überschreitet) sich von der mwst. befreien lassen.

du kannst sogar rechnungen ohne steuernummer ausstellen die der kunde steuerlich geltend machen kann wenn du ein entsprechendes schreiben vom finanzamt beilegst.

es ist nämlich (zumindest in münchen) nicht so leicht eine steuernummer zu bekommen.

also ist alles falsch was du da geschrieben hast.

übrigens bin ich kein steuerfuzzi, aber wenn man sein geld haben will und keinen ärger mit dem finanzamt möchte, sollte man einige grundkenntnisse haben.

natürlich rede ich hier von firmenkunden und nicht von privatpersonen.
[gone] Nasty World Media
11.11.2008
@Frank Westwood:

Sehr schön aber vielleicht solltest Du einfach mal die Infos auf der KSK-Seite durchlesen bevor Du mich bezichtigst Blödsinn zu erzählen.


Zitat:

Selbständige Künstler und Publizisten werden nicht nach dem KSVG kranken- und pflegeversichert, wenn sie

- aufgrund einer abhängigen Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

- eine andere nicht künstlerische oder nicht publizistische Tätigkeit (z. B. als Rechtsanwalt, Arzt, Gastwirt, Tanzlehrer für Gesellschaftstanz, Dolmetscher), in mehr als geringfügigem Umfange (§ 8 SGB IV) erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben,



Allgemein macht ein Eintritt in die KSK, die ja absolut freiwillig ist, in meinen Augen nur Sinn wenn man fast ausschließlich sein Geld mit künstlerischen Tätigkeiten verdient und somit in den Genuss der KSK Kranken- und Rentenversicherungstarife kommt.

Und auch hier stellt sich bei hohen Einkommen die Frage, ob man wirklich sein Geld für die gesetzliche Rentenversicherung ausgeben möchte.

Und im ungünstigsten Fall fliegt man nämlich bei zu viel nicht künstlerischem Zusatzeinkommen (mehr als 3.900 € pro Jahr) aus den günstigen KSK-Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung raus muss aber gleichzeitig noch in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben.


Gruß
Nasty

Topic has been closed