fremde Katze füttern und dann dem Besitzer in Rechung stellen ? 35
13.11.2008
Dürfen die natürlich nicht.
Abgesehn davon... sollen Sie doch erstmal beweisen, dass sie überhaupt DIESE Katze gefüttert haben. Ich kann doch auch n Sack kaufen aber vllt schütte ich mir den in die Badewanne.. wer sagt, dass die Katze.. DIESE Katze je was davon gekriegt hat.
Aber geht natürlich nicht. Wenn das so WÄRE, dann würden Autowerkstätten DAUERND Dein Auto abschleppen und ne Inspektion machen, es zurück bringen und Dir das in Rechnung stellen.
Ne Katze ist eine SACHE. Nimmt man die Katze mit ist das Diebstahl (wenn man offensichtlich weiss, wem die Katze gehört). Würd mit Anzeige wegen Diebstahl drohen. ;)
Und natürlich nicht bezahlen. Zum Anwalt und gegen Mahnbescheid vorgehen.
Abgesehn davon... sollen Sie doch erstmal beweisen, dass sie überhaupt DIESE Katze gefüttert haben. Ich kann doch auch n Sack kaufen aber vllt schütte ich mir den in die Badewanne.. wer sagt, dass die Katze.. DIESE Katze je was davon gekriegt hat.
Aber geht natürlich nicht. Wenn das so WÄRE, dann würden Autowerkstätten DAUERND Dein Auto abschleppen und ne Inspektion machen, es zurück bringen und Dir das in Rechnung stellen.
Ne Katze ist eine SACHE. Nimmt man die Katze mit ist das Diebstahl (wenn man offensichtlich weiss, wem die Katze gehört). Würd mit Anzeige wegen Diebstahl drohen. ;)
Und natürlich nicht bezahlen. Zum Anwalt und gegen Mahnbescheid vorgehen.
#2Report
13.11.2008
Jaein - wenn das Tier sichtbar vernachlässigt ist und Gefahr besteht,
dann dürfen sie zumindest den TA rufen / beauftragen. Inwieweit das
weiterberechnet wird muß ich allerdings passen...
dann dürfen sie zumindest den TA rufen / beauftragen. Inwieweit das
weiterberechnet wird muß ich allerdings passen...
#3Report
[gone] What a rocking beauty !
13.11.2008
die sache war so: kinder haben katzte gefunden und mitgenommen. gefüttert usw.
katze immer wieder zu denne gegangen, is dann schwanger dort geworden und wurde von ihnen dort eingesperrt.
meine tante hat nach 2 monaten wind davon bekommen dass ihre katze bei dieser famile gesehen worden ist und hat sie sich zurückgeholt.
katze immer wieder zu denne gegangen, is dann schwanger dort geworden und wurde von ihnen dort eingesperrt.
meine tante hat nach 2 monaten wind davon bekommen dass ihre katze bei dieser famile gesehen worden ist und hat sie sich zurückgeholt.
#4Report
13.11.2008
Wenn sie aber genau genug wussten, wem die Katze gehört um ein Mahnverfahren und Rechnungen zu Stande zu bringen (also SEHR genau) dann kann man verlangen, dass sie vorher beim Besitzer der Katze vorstellig werden und den bitten die Vernachlässigung abzustellen bzw. um Erlaubnis bitten die Katze zum Arzt zu befördern.
#5Report
13.11.2008
Ja Respekt... die haben die Katze also geklaut. ;)
Ich würd jetzt mal langsam Anzeige erstatten... weiss nicht genau warum aber die Polizei wird Dir sicher sagen, welche Tatbestände das so erfüllt.. ^^
Und wenns keine erfüllt dann haste halt nett gefragt und kostet Dich auch nix.
Ich würd jetzt mal langsam Anzeige erstatten... weiss nicht genau warum aber die Polizei wird Dir sicher sagen, welche Tatbestände das so erfüllt.. ^^
Und wenns keine erfüllt dann haste halt nett gefragt und kostet Dich auch nix.
#6Report
[gone] What a rocking beauty !
13.11.2008
die wussten ja nicht wem die katze gehört und haben sie eigentlich auch ganz gut versorgt. deshalb wollten wir eigentlich keine anzeige erstatten aber da es jetzt plötzlich eine rechnung reingeschneit ist werden wir diese Familie auf ihr Unrecht hinweisen müssen.
Ich mein, wer darf bitteschön eine Mahngebühr veranlassen?
Ich mein, wer darf bitteschön eine Mahngebühr veranlassen?
#8Report
13.11.2008
Mahnverfahren kann jeder einleiten (lassen). In dem Fall wohl der Arzt. Der hat ja die Rechnung geschrieben. ;)
Aber der springende Punkt ist ja... soweit ich weiss kann man in Deutschland nicht gezwungen werden eine Katze behandeln zu lassen. Das ist ja kein Kind oder so.
Aber der springende Punkt ist ja... soweit ich weiss kann man in Deutschland nicht gezwungen werden eine Katze behandeln zu lassen. Das ist ja kein Kind oder so.
#9Report
13.11.2008
Also erstens nimmt man nicht einfach eine fremde Katze nach Hause, falls doch macht man Fotos davon, macht Flugblätter um den Besitzer wieder zu finden.
Also was soll denn das?
Ich geh jetzt auch schnell zu uns in den Garten, schnappe mir eine Katze und stell anschliessend rechnung.
also wenn jemand meine katze einfach mit nach hause nehmen würde, phu....
ich würde rot sehen XD
Also was soll denn das?
Ich geh jetzt auch schnell zu uns in den Garten, schnappe mir eine Katze und stell anschliessend rechnung.
also wenn jemand meine katze einfach mit nach hause nehmen würde, phu....
ich würde rot sehen XD
#10Report
13.11.2008
Also ich finde das sehr Anmaßend von der Familie und ich bin zwar kein Tierarzt aber hätte das nicht gefährlich werden können wenn die Katze erst eine komplette Impfung bekommen hätte?
Das hätte, ja diie Auffinder der Katze nicht wissen können!
LG
Sandra
Das hätte, ja diie Auffinder der Katze nicht wissen können!
LG
Sandra
#11Report
13.11.2008
Wenn Du ne 2-beinige, streunende Katze in der Kneipe findest, sie dann zum Essen einlädst, sie dann auch noch in Deinem Bettchen schlafen darf, dann kannst Du dem Ehemann auch nicht Futtergeld, Kondome und Bettbenutzung berechnen.
Ich habe mir das jedenfalls noch nicht getraut ;-) Werde es aber beim nächsten Mal versuchen.
Ich habe mir das jedenfalls noch nicht getraut ;-) Werde es aber beim nächsten Mal versuchen.
#12Report
13.11.2008
"Der Finder muß grundsätzlich erstmal zahlen. Begründung: Er hat den TA mit der Behandlung beauftragt, also muß er für diese Leistung aufkommen. Über die gesetzlich geregelte Rückerstattungspflicht kann der Finder sich das verauslagte Geld aber von der Gemeinde oder dem Tierhalter zurückholen. Die Gemeinde, in der sie das Tier gefunden haben, ist dazu verpflichtet, die Kosten für dessen Unterbringung und Versorgung zu erstatten.
Egal, ob es sich um einen kranken Hund, eine Katze oder beispielsweise eine verletzte Wildtaube handelt.
Wichtig: Sie müssen Ihren Fund schnellstmöglch der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem ortsansässigen TH melden. Das TH ist in jedem (Not-)Fall eine gute Anlaufstelle. Wenn dort ein TA arbeitet, können Sie das Fundtier oft gleich dort abgeben und vor Ort versorgen lassen. Oder Sie bekommen die Adresse des nächsten TA und andere hilfreiche Tipps.
Wird der Tierhalter ermittelt, muss er der Gemeinde alle entstandenen Kosten ersetzten. Auch Sie als Finder können Ihre Auslagen von ihm zurückverlangen."
Aber Achtung:
100%ige Ersatzansprüche haben Sie nur, für die Notfallversorgung. Eine darüberhinausgehende, nicht erforderliche Behandlung brauchen die Besitzer nicht zwangsläufig zu übernehmen. Vom TA kann zwar niemand verlangen, dass er seine Patienten kostenlos behandelt. Erfahrungsgemäß gibt es aber viele TA, die im Notfall sogar auf ihr Honorar verzichten. Ihnen geht es in erster Linie darum, das kranke Tiere nicht hilflos am Straßenrand liegengelassen werden."
Egal, ob es sich um einen kranken Hund, eine Katze oder beispielsweise eine verletzte Wildtaube handelt.
Wichtig: Sie müssen Ihren Fund schnellstmöglch der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem ortsansässigen TH melden. Das TH ist in jedem (Not-)Fall eine gute Anlaufstelle. Wenn dort ein TA arbeitet, können Sie das Fundtier oft gleich dort abgeben und vor Ort versorgen lassen. Oder Sie bekommen die Adresse des nächsten TA und andere hilfreiche Tipps.
Wird der Tierhalter ermittelt, muss er der Gemeinde alle entstandenen Kosten ersetzten. Auch Sie als Finder können Ihre Auslagen von ihm zurückverlangen."
Aber Achtung:
100%ige Ersatzansprüche haben Sie nur, für die Notfallversorgung. Eine darüberhinausgehende, nicht erforderliche Behandlung brauchen die Besitzer nicht zwangsläufig zu übernehmen. Vom TA kann zwar niemand verlangen, dass er seine Patienten kostenlos behandelt. Erfahrungsgemäß gibt es aber viele TA, die im Notfall sogar auf ihr Honorar verzichten. Ihnen geht es in erster Linie darum, das kranke Tiere nicht hilflos am Straßenrand liegengelassen werden."
#13Report
13.11.2008
Na so wars ja wohl nicht. Sie haben die Katze ja mit nach Hause also in Besitz genommen, offenbar NICHT beim zuständigen Tierheim etc. den FUND gemeldet und DANN die Katze schwängern lassen, was dann wohl zum Arztbesuch geführt hat. Oder seh ich das falsch?
Von Notfallversorgung kann da kaum gesprochen werden.
Aber wenn es ein Mahnverfahren gibt bzw. evtl. einen Titel gegen Euch... dann auf jeden Fall zum Anwalt weil der Titel sonst vollstreckt wird. Dagegen machste dann ERSTMAL nix.
Von Notfallversorgung kann da kaum gesprochen werden.
Aber wenn es ein Mahnverfahren gibt bzw. evtl. einen Titel gegen Euch... dann auf jeden Fall zum Anwalt weil der Titel sonst vollstreckt wird. Dagegen machste dann ERSTMAL nix.
#14Report
[gone] artX kiki-love
13.11.2008
lach meine katze würde ja dann nehmen wir an mein nachbar fütter sie gewaltig verwöhnt werden... bei mir bekommt sie ja nur sachen wo ich auch wirklich als katzennahrung bezeichne... aber wenn der natürlich mit feinen teuren miau kommt... geht ja meine katze freiwillig dort hin ;-) also was soll ich ;-)
denke wenn man den fall so auslegt ist es sehr eindeutig. ach und übrigens betreiben kann einem jeder der gerichtsweg muss aber auch noch bestritten werden da kneifen viele vorallem der friedensrichter würde da mal zum frühstück lachen...
wenn missbrauch stattfindet ist dies auch nicht ein grund für eine rechnung, da man selbst gehandelt hat somit eigenträger der kosten ist. man müsste das tierheim informieren oder die zuständige stelle dann kommt die katze da in obhut
so glaubs thema kann man nun schliessen
denke wenn man den fall so auslegt ist es sehr eindeutig. ach und übrigens betreiben kann einem jeder der gerichtsweg muss aber auch noch bestritten werden da kneifen viele vorallem der friedensrichter würde da mal zum frühstück lachen...
wenn missbrauch stattfindet ist dies auch nicht ein grund für eine rechnung, da man selbst gehandelt hat somit eigenträger der kosten ist. man müsste das tierheim informieren oder die zuständige stelle dann kommt die katze da in obhut
so glaubs thema kann man nun schliessen
#15Report
[gone] [Laura Sophie] call me strawberry shortcake!
13.11.2008
bitte eine tüte deutsch^^
....
....
#16Report
13.11.2008
Habt ihr euch mal abgesprochen? Im Eingangsthread war nur von Mahngebühr die Rede, nie von einem Mahnverfahren ... vielleicht wurde das in der Mahnung nur als "Gebühr" aufgeführt, was natürlich falsch wäre. Aber ich würde erstmal das Missverständnis klären, bevor ich zum Anwalt rate *G*
Solche Sachen gehen außerdem meistens aus wie das Hornberger schießen. Ob es Diebstahl ist, ist auch wieder ne andere Frage. Dabei muss man die Absicht haben, sich etwas "rechtswidrig zuzueignen" - wollten die das wirklich? Kann man das nachweisen? Oder waren sie nur besorgt um das Tier, haben aber nicht bis zu Ende gedacht und nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Tierhalter zu finden?
Wie hoch sind überhaupt die Kosten, die eingezogen werden sollen? Wie schon gesagt, wenn ein Gerichtsverfahren angeleiert wird, könnte das leicht ausgehen, wie das Hornbeger Schießen und die Verfahrenskosten belasten beide Parteien mehr, als je streitig war. Das wäre wieder so ne Akte, bei der ich die Hände überm Kopf zusammenschlage, wenn ich sie auf n Tisch kriege ...
Solche Sachen gehen außerdem meistens aus wie das Hornberger schießen. Ob es Diebstahl ist, ist auch wieder ne andere Frage. Dabei muss man die Absicht haben, sich etwas "rechtswidrig zuzueignen" - wollten die das wirklich? Kann man das nachweisen? Oder waren sie nur besorgt um das Tier, haben aber nicht bis zu Ende gedacht und nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Tierhalter zu finden?
Wie hoch sind überhaupt die Kosten, die eingezogen werden sollen? Wie schon gesagt, wenn ein Gerichtsverfahren angeleiert wird, könnte das leicht ausgehen, wie das Hornbeger Schießen und die Verfahrenskosten belasten beide Parteien mehr, als je streitig war. Das wäre wieder so ne Akte, bei der ich die Hände überm Kopf zusammenschlage, wenn ich sie auf n Tisch kriege ...
#17Report
13.11.2008
Hallo,
wenn man eine Katze besitzt geht man immer erstmal zum Tierarzt wegen Impfung, Wurmkur etc. Jeder Tierarzt wird dann diese Katze auch tätowieren. Somit ist die Katze registriert und kann ihrem Besitzer dann wieder übergeben werden. Auserdem kann dadurch auch festgestellt werden welche Impfungen dieses tier schon hatte etc.
Habe selbst eine Katze die draussen und drinnen ist und mein Tierarzt hat mich auch schon mal angerufen, weil man der Meinung war, die Katze sei Herrenlos.
Man stelle sich mal folgendes vor: Mutter geht in den Laden, Kinderwagen mit oder ohne Kind bleibt draußen vor dem Eingang. Kann ich den Kinderwagen und wenn auch noch das kind drinnen liegt einfach mitnehmen, weil ich der Meinung bin es gehört niemanden und dann wenn der Besitzer kommt diesem noch eine Rechnung für die Pflege verlangen etc.
Neues Jobmodel. Wie werde ich Reich.
Ich kann und darf ein Tier nicht so einfach mitnehmen, nur weil ich der Meinung bin es ist Herrenlos. Sollte ein Tier verletzt sein, so muß ich die Polizei verständigen, die kommen dann mit dem Tierabholwagen und das Tier geht ins Tierheim.
Alles was ich finde muß ich bei der Polizei abgeben, denn was auf der Straße liegt gehört der Stadt.
Auch vom Sperrmüll darf ich nichts wegnehmen, denn es Eigentum des Abfuhrunternehmen.
Also wenn noch fragen da sein sollten entweder googeln oder ins Gesetzbuch schauen.
Ich bin auch Herrenlos aber mich hat noch keine mitgenommen.
Fred
wenn man eine Katze besitzt geht man immer erstmal zum Tierarzt wegen Impfung, Wurmkur etc. Jeder Tierarzt wird dann diese Katze auch tätowieren. Somit ist die Katze registriert und kann ihrem Besitzer dann wieder übergeben werden. Auserdem kann dadurch auch festgestellt werden welche Impfungen dieses tier schon hatte etc.
Habe selbst eine Katze die draussen und drinnen ist und mein Tierarzt hat mich auch schon mal angerufen, weil man der Meinung war, die Katze sei Herrenlos.
Man stelle sich mal folgendes vor: Mutter geht in den Laden, Kinderwagen mit oder ohne Kind bleibt draußen vor dem Eingang. Kann ich den Kinderwagen und wenn auch noch das kind drinnen liegt einfach mitnehmen, weil ich der Meinung bin es gehört niemanden und dann wenn der Besitzer kommt diesem noch eine Rechnung für die Pflege verlangen etc.
Neues Jobmodel. Wie werde ich Reich.
Ich kann und darf ein Tier nicht so einfach mitnehmen, nur weil ich der Meinung bin es ist Herrenlos. Sollte ein Tier verletzt sein, so muß ich die Polizei verständigen, die kommen dann mit dem Tierabholwagen und das Tier geht ins Tierheim.
Alles was ich finde muß ich bei der Polizei abgeben, denn was auf der Straße liegt gehört der Stadt.
Auch vom Sperrmüll darf ich nichts wegnehmen, denn es Eigentum des Abfuhrunternehmen.
Also wenn noch fragen da sein sollten entweder googeln oder ins Gesetzbuch schauen.
Ich bin auch Herrenlos aber mich hat noch keine mitgenommen.
Fred
#18Report
[gone] MaraJade sucht keine 08/15 babybauchshoots
13.11.2008
Auch vom Sperrmüll darf ich nichts wegnehmen, denn es Eigentum des Abfuhrunternehmen.
das ist nicht ganz korrekt der sperrmüll gehört bis es abgeholt wird dem Eigentümer des Sperrmülls :)
was das katzen thema angeht würde ich mal sagen istz das net korrekt was die nachbarn gemacht haben, die sind wohl eher angepisst weil sie jetzt keien katze mehr haben
das ist nicht ganz korrekt der sperrmüll gehört bis es abgeholt wird dem Eigentümer des Sperrmülls :)
was das katzen thema angeht würde ich mal sagen istz das net korrekt was die nachbarn gemacht haben, die sind wohl eher angepisst weil sie jetzt keien katze mehr haben
#19Report
13.11.2008
ein tier in nöten kann zum arzt geschafft werden oder auch sonst versorgt werden, dannach kommts ins tierheim wenn keiner ermittelt wird oder werden kann.
kann der eigentümer ermittelt werden, dann kann das auch in rechnung gestellt werden, nennt sich geschäftsführung ohne auftrag. die voraussetzungen stehen im gesetz.
wenn das tier nich in nöten war und auch nicht offensichtlich ist, dass es verwildert und damit herrenlos ist, ist es schlicht diebstahl. zumindest ohne das jetzt vertieft nachgelesen zu haben.
kann der eigentümer ermittelt werden, dann kann das auch in rechnung gestellt werden, nennt sich geschäftsführung ohne auftrag. die voraussetzungen stehen im gesetz.
wenn das tier nich in nöten war und auch nicht offensichtlich ist, dass es verwildert und damit herrenlos ist, ist es schlicht diebstahl. zumindest ohne das jetzt vertieft nachgelesen zu haben.
#20Report
Topic has been closed
Darf eine beliebige Familie eine fremde Katze füttern und zum Tierarzt bringen und anschließend das ganze Unternehmen dem eigentlichen Besitzer willkürlich in Rechnung stellen inklusive Mahngebühr? Und dazu noch behaupten dass 2 Säcke Katzenstreu 30 Euro gekostet haben?
Also meiner Tante ist genau das passiert und ich würde ihre gerne helfen einen Brief an die Familie zu schreiben dass diese im Unrecht sind. Denn als ich dort angerufen habe haben die mich nicht mal aussprechen lassen, mich als frech abgestempelt, und aufgelegt.
Vielen Dank schonmal !