Was zahlen Sie als Model an Provision? 23
18.11.2008
Schade das in der VVO § 1 Berufe und Personengruppen diese so stark eingegrenzt werden, ansonsten würden alle Arbeitnehmerüberlassungen lange Gesichter machen ;-)
#2Report
10.12.2008
danke für's posten, ist doch echt mal interessant und ich bin auf die stellungnahmen der modelle gespannt, die für agenturen arbeiten!
#3Report
10.12.2008
ja , danke fürs posten ! sehr interessant ! * eyetouchnachplapper*
#4Report
[gone] *Hildegard*
10.12.2008
Da kann man mal wieder sehen wie die Agenturen einen bescheißen :(
ich glaubs gerade nicht echt :((
Oh man
ich glaubs gerade nicht echt :((
Oh man
#5Report
10.12.2008
Original von Dr. Daniel Kötz
Vereinbart werden oft 25% oder mehr, erlaubt sind aber nur bis zu max. 18%. [/b]
Das predige ich seit Jahren landauf, landab quer durch alle einschlägigen Forum.
Es hört ja bloß keiner auf mich. [IMG]
(Ebenso die ganzen Modelagentur-AGB mit ihren Exklusivvertretungsklauseln, die sich an §297 SGB III die Birne einrennen werden, wenn es mal zum Streit kommt.)
#6Report
10.12.2008
Original von Limited New Photos up!!!
Da kann man mal wieder sehen wie die Agenturen einen bescheißen :(
ich glaubs gerade nicht echt :((
Oh man
angesichts deiner agentur-sedcard ist dein beitrag ein wahrer husarenritt ;)
#7Report
10.12.2008
Wir sollten mal die Provisions-Sätze in den AGB/Verträgen der diversen Agenturen (und "Agenturen") zusammentragen...
Ich fang mal an:
ACE-Models - 25%
Autseider - 20 bis 25%
Internet-Casting.com - 20%
mh-h.com - 20 bis 25%
Kamikaze-Models - 20%
Vision4Model - 20%
Ich fang mal an:
ACE-Models - 25%
Autseider - 20 bis 25%
Internet-Casting.com - 20%
mh-h.com - 20 bis 25%
Kamikaze-Models - 20%
Vision4Model - 20%
#8Report
10.12.2008
Original von Limited New Photos up!!!
Da kann man mal wieder sehen wie die Agenturen einen bescheißen :(
ich glaubs gerade nicht echt :((
Oh man
Die Welt ist nicht immer so rosa wie sie manchmal scheint ;)
Ich hab auch schon von Fällen gehört wo namhafte Fotografen von noch namhafteren Repräsentanten über Summen beschissen wurden für die man sich ein Haus + schönen Sportwagen kaufen könnte...
und dennoch gehts weiter für die Agenturen und Repräsentanzen weil ihr Modelle und wir Fotografen in gewisser Weise abhängig davon sind. Da nimmt man lieber in Kauf weniger zu bekommen als gar keine Jobs. So funktioniert die Praxis nun leider.
Aber interessant zu lesen, dass mit der Klausel gegen geltendes Recht verstoßen wird. Danke für die Aufklärung.
#9Report
26.01.2009
Tom,
es kommt aber nicht zu Streit. Die Agentur wirft das Model, das es wagt, sich auch anderweitig vertreten zu lassen, einfach raus. Dagegen ist kaum ein Kraut gewachsen. Und, ist die Agentur schlicht "gut", hat es für das Model auch etwas Gutes, sich von dieser Agentur, und nur dieser, vertreten zu lassen. Das Problem sind die vielen Fälle, in denen Models quasiarbeitslos zu Hause sitzen und meinen, sie seien noch die nächsten drei Jahre an "Exklusivverträge" mit untätigen Agenturen gebunden.
Gruß,
Daniel Kötz
Das predige ich seit Jahren landauf, landab quer durch alle einschlägigen Forum.
Es hört ja bloß keiner auf mich. [IMG]
(Ebenso die ganzen Modelagentur-AGB mit ihren Exklusivvertretungsklauseln, die sich an §297 SGB III die Birne einrennen werden, wenn es mal zum Streit kommt.)[/quote]
es kommt aber nicht zu Streit. Die Agentur wirft das Model, das es wagt, sich auch anderweitig vertreten zu lassen, einfach raus. Dagegen ist kaum ein Kraut gewachsen. Und, ist die Agentur schlicht "gut", hat es für das Model auch etwas Gutes, sich von dieser Agentur, und nur dieser, vertreten zu lassen. Das Problem sind die vielen Fälle, in denen Models quasiarbeitslos zu Hause sitzen und meinen, sie seien noch die nächsten drei Jahre an "Exklusivverträge" mit untätigen Agenturen gebunden.
Gruß,
Daniel Kötz
Original von TomRohwer
[quote]Original von Dr. Daniel Kötz
Vereinbart werden oft 25% oder mehr, erlaubt sind aber nur bis zu max. 18%. [/b]
Das predige ich seit Jahren landauf, landab quer durch alle einschlägigen Forum.
Es hört ja bloß keiner auf mich. [IMG]
(Ebenso die ganzen Modelagentur-AGB mit ihren Exklusivvertretungsklauseln, die sich an §297 SGB III die Birne einrennen werden, wenn es mal zum Streit kommt.)[/quote]
#10Report
06.02.2009
Hinweis: Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Berurung zurückgenommen wurde.
#11Report
06.02.2009
Vermutlich wollte man keinen höherinstanzlichen Präzedenzfall schaffen... ;-)
#12Report
06.02.2009
Wenn nun aber Agenturen noch ganz andere Leistungen als die reine Vermittlung aufführen, die sie erbracht haben ?
Sedcarderstellung, Modeltraining, Promotion usw. ?
Sedcarderstellung, Modeltraining, Promotion usw. ?
#13Report
[gone] *Hildegard*
06.02.2009
Ich glaube die einzigen die das nich nicht mitbekommen haben sind die AGENTUREN!!!
Aber wer sagt da auch was......besser nen job und ein bischen kohle als NIX!!
Aber wer sagt da auch was......besser nen job und ein bischen kohle als NIX!!
#14Report
[gone] ~sunshine~ working hard
06.02.2009
18%?
wie schön..
wo gibt es sowas?
die meisten agenturen verlangen doch die ganzen 25%, aber wenn man viel jobs macht, dann passt es dann auch
wie schön..
wo gibt es sowas?
die meisten agenturen verlangen doch die ganzen 25%, aber wenn man viel jobs macht, dann passt es dann auch
#15Report
07.02.2009
Das ist genau die Einstellung, auf die die Agenturen bauen:
"Die Models lassen sich so schön abzocken, mit denen kann man's machen".
Zur Frage:
Es kann anders sein, wenn kein Agentur-, sondern ein Managementvertrag vorliegt. Ein bißchen Sedcard und Modeltraining reicht aber aber nicht, um das Gesetz umgehen zu können. Das bleibt illegal, ggf. sogar Betrug.
"Die Models lassen sich so schön abzocken, mit denen kann man's machen".
Zur Frage:
Original von Fotocowboy
Wenn nun aber Agenturen noch ganz andere Leistungen als die reine Vermittlung aufführen, die sie erbracht haben ?
Sedcarderstellung, Modeltraining, Promotion usw. ?
Es kann anders sein, wenn kein Agentur-, sondern ein Managementvertrag vorliegt. Ein bißchen Sedcard und Modeltraining reicht aber aber nicht, um das Gesetz umgehen zu können. Das bleibt illegal, ggf. sogar Betrug.
#16Report
07.02.2009
Lustig, genau so könnte eine Agentur argumentieren. Andersherum wird ein Schuh draus: Wer viele Aufträge bekommt, weil er (sie) gut ist, sorgt so für guten Umsatz der Agentur. Dann müßte die Agentur WENIGER und nicht mehr nehmen!
Original von ~sunshine!~ prüfungen..
18%?
wie schön..
wo gibt es sowas?
die meisten agenturen verlangen doch die ganzen 25%, aber wenn man viel jobs macht, dann passt es dann auch
#17Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
07.02.2009
da muss man jetzt aber auch einmal. eine Lanze für die Agenturen brechen! (zunindest für due guten und namhaften)
Ihr rechnet nämlich alle vollkommen falsch herum:
normalerweise sind bei allen großen Agenturen 20% auf das Model Honorar üblich, die der Kunde ZUSÄTLICH zu zahlen hat, es wird also Model-Honorar X + 20% berechnet, von dieser Gesamtsumme dann sind 18% Provisions-Anteil gesetzlich maximal erlaubt, auf die Gesamtsumme gerechnet betragen diese zusätzlich erhobenen 20% aber nur noch 16,6%, also sogar noch einuges unterhalb des Erlaubten!!!
in Paris werden von den Agenturen übrigens 50% einbehalten und ein Model erzählte mir neulich etwas von 70% in Mailand... Allerdings glaube ich dass zumindest in Paris darin noch Abgaben an Vater Staat enthalten sind...
Bei Bild-Agenturen sind meines Wissens übrigens 60% des Verkaufs-Erlöses für die Agentur üblich und der Fotograf bekommt dann die verbleibenden 40%, ist zwar jetzt keine Arbeitsvermittling aber es zeigt, dass es den Fotografen auch nicht besser geht als den Models :-)
Ihr rechnet nämlich alle vollkommen falsch herum:
normalerweise sind bei allen großen Agenturen 20% auf das Model Honorar üblich, die der Kunde ZUSÄTLICH zu zahlen hat, es wird also Model-Honorar X + 20% berechnet, von dieser Gesamtsumme dann sind 18% Provisions-Anteil gesetzlich maximal erlaubt, auf die Gesamtsumme gerechnet betragen diese zusätzlich erhobenen 20% aber nur noch 16,6%, also sogar noch einuges unterhalb des Erlaubten!!!
in Paris werden von den Agenturen übrigens 50% einbehalten und ein Model erzählte mir neulich etwas von 70% in Mailand... Allerdings glaube ich dass zumindest in Paris darin noch Abgaben an Vater Staat enthalten sind...
Bei Bild-Agenturen sind meines Wissens übrigens 60% des Verkaufs-Erlöses für die Agentur üblich und der Fotograf bekommt dann die verbleibenden 40%, ist zwar jetzt keine Arbeitsvermittling aber es zeigt, dass es den Fotografen auch nicht besser geht als den Models :-)
#18Report
07.02.2009
Original von Fotocowboy
Wenn nun aber Agenturen noch ganz andere Leistungen als die reine Vermittlung aufführen, die sie erbracht haben ?
Sedcarderstellung, Modeltraining, Promotion usw. ?
... hat das nichts mit einer Provision auf Model-Honorare für vermittelte Aufträge zu tun.
Und daß Vorauszahlungen des Models für Sedcards usw. ein Zeichen für Unseriosität sind, hat sich mittlerweile rumgesprochen.
"Promotion" ist übrigens integraler Bestandteil des Vermittelns von Models an Auftraggeber - wie soll eine Agentur das ohne "Promotion" machen?
#19Report
07.02.2009
Original von Alex | Photodesign & Digital Artwork
da muss man jetzt aber auch einmal. eine Lanze für die Agenturen brechen! (zunindest für due guten und namhaften)
Ihr rechnet nämlich alle vollkommen falsch herum:
normalerweise sind bei allen großen Agenturen 20% auf das Model Honorar üblich, die der Kunde ZUSÄTLICH zu zahlen hat, es wird also Model-Honorar X + 20% berechnet, von dieser Gesamtsumme dann sind 18% Provisions-Anteil gesetzlich maximal erlaubt, auf die Gesamtsumme gerechnet betragen diese zusätzlich erhobenen 20% aber nur noch 16,6%, also sogar noch einuges unterhalb des Erlaubten!!!
So zu rechnen ist aber unzulässig, weil eine Umgehung gesetzlicher Vorschriften...
in Paris werden von den Agenturen übrigens 50% einbehalten und ein Model erzählte mir neulich etwas von 70% in Mailand... Allerdings glaube ich dass zumindest in Paris darin noch Abgaben an Vater Staat enthalten sind...
Erstens: wir sind nicht in Paris.
Zweitens: Agenturen aller Art haben in Frankreich ganz andere Pflichten als Agenturen in Deutschland...
Wie schon Bill Gates (beim Kauf der Fotoagentur Sygma durch seine Agentur Corbis) schmerzhaft erfahren musste, haben die Vertragspartner von Agenturen in Frankreich eine ganze Reihe von Arbeitnehmerrechten.
Bei Bild-Agenturen sind meines Wissens übrigens 60% des Verkaufs-Erlöses für die Agentur üblich und der Fotograf bekommt dann die verbleibenden 40%, ist zwar jetzt keine Arbeitsvermittling aber es zeigt, dass es den Fotografen auch nicht besser geht als den Models :-)
Kann man so pauschal nicht sagen - jahrzehntelang war 50:50 üblich, im Zuge der hohen Kosten der Digitalisierung haben manche Agenturen 60:40 durchgedrückt, Getty Images zahlt sogar nur 30 Prozent an die Fotografen...
Allerdings ist das Geschäftsverhältnis zwischen einer Fotoagentur und einem Fotografen ein grundsätzlich anderes (sachlich wie rechtlich) als das Verhältnis zwischen einer Modelagentur und einem Model.
Eine Fotoagentur übernimmt die Vermarktung existierenden Bildmaterials und behält einen Anteil der Veröffentlichungshonorare. Auftragspauschalen (Tages/Wochen-Pauschalen) bleiben üblicherweise zu 100 Prozent beim Fotografen, auch wenn der Auftrag über die Agentur aquiriert wurde. Die Modelagentur vermittelt Aufträge für die Dienstleistung "Modeln" an das Model.
#20Report
Topic has been closed
Ich zahle bis max. 18% Provision
11
Ich zahle bis max. 25% Provision
11
Ich zahle mehr als 25% Provision
6
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Eine neue Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2008 (Az. 8 O 126/08) dürfte für Unruhe unter Modelagenturen sorgen. Tausende von Models können sich bemüßigt fühlen, nicht nur die tatsächlich von Kunden gezahlten Honorare zu überprüfen, sondern vor allem die Provisionsvereinbarungen einer Prüfung zu unterziehen und ggf. bei ihrer Agentur geltend zu machen: Vereinbart werden oft 25% oder mehr, erlaubt sind aber nur bis zu max. 18%.
Ein Model aus Düsseldorf hat ihre ehemalige Agentur vor dem Düsseldorfer Landgericht auf Zahlung zu Unrecht einbehaltener Beträge von Höhe von über € 20.000,00 verklagt und den Prozess gewonnen (Urteil vom 30. Oktober 2008, Az. 8 O 126/08, noch nicht rechtskräftig). Vertreter der Klägerin war der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Daniel Kötz , der seit Jahren Fotomodelle berät und vertritt.
Model und Agentur schlossen 2006 einen Vertrag. Danach sollte das Model eine Serviceprovision von 25% des Kundenhonorars und Umsatzsteuer zahlen – für sich genommen nicht unüblich. Aber: Die junge Frau erfuhr Lauf ihrer Tätigkeit zufällig, dass der Kunde ganz erheblich mehr für ihre Tätigkeit an die Agentur überwies, als diese ihr gegenüber behauptet hatte. Man wähnte sich offenbar sicher, denn der Vertrag enthielt die Klausel, dass das Model über finanzielle Dinge gegenüber dem Kunden zu schweigen habe.
Das Model klagte und machte nicht nur geltend, dass die Agentur die einbehaltenen Beträge auszukehren habe, sondern vor allem auch, dass die Vermittlervergütungsverordnung (VVO) anzuwenden sei. Diese – auch in Fachkreisen weitgehend unbekannte – Verordnung bestimmt in § 2, dass eine Agentur lediglich 14%, bei kurzen Vermittlungen 18% Provision inklusive Umsatzsteuer kassieren darf.
Das LG Düsseldorf gab dem Model nun Recht. Die Agentur muss die zuviel einbehaltenen Beträge nachzahlen. Und nicht nur das: Das Gericht erklärte die Vergütungsregelung im Vertrag für unwirksam, weil diese gegen § 2 VVO verstoße. Soweit ersichtlich, hat noch kein einziges Gericht die VVO unmittelbar angewendet. Bahnbrechend dürfte dies vor allem im Hinblick auf die Praxis vieler Modelagenturen sein, weitaus höhere Provisionen zu verlangen.
Das Oberlandesgericht Hamburg dagegen hatte in einer Entscheidung vom 30. Juli 2007 die Sängerin Nena betreffend die VVO ausdrücklich nicht angewandt, weil es sich dort um einen Management-Vertrag gehandelt habe (Az. 5 U 198/06), bei dem die Höhe der Provision frei vereinbar sei. Nena muss erhebliche Beträge an ihre Agentur zahlen.
Dr. Daniel Kötz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz