Gewerbeschein??!! 51

26.12.2008
''künstlerisch'' oder Künstler scheint mir hier das Zauberwort in Sachen Freie Berufe - arbeiten nach Arbeitsanweisung (z. B. durch den Photographen bei Werbeaufnahmen) steht dem künstlerischem Aspekt entgegen
... hier in Hannover kostet die Gewerbe-Anmeldung exakt 30,- Euro, zzgl. GEZ bei mir noch zzgl. IHK und Ingenieur-Kammer. Das Finanzamt verlangt von mir das ausfüllen eines 6 seitigen Fragebogens, die Beratung bei der IHK, dem Finanzamt, dem Ordnungsamt und der Krankenkasse war sehr! aufschlußreich, informativ, freundlich und kostenfrei - keine Spur von Abzockermentalität - ganz im Gegenteil.
26.12.2008
Original von DELICATE *London pics online*
Der nächste Unterschied ist dass man keine Mehrwertsteuer ausweisen muss/darf (ich hatte die Wahl und habe mich für eine Kleinunternehmung ohne Mwst. entschieden, ist weniger Stress).
Man muss lediglich Einkommenssteuer zahlen.


Hallo,

der erste Satz ist so nicht richtig. Für die Ausweisung von Umsatzsteuer ist die Inanspruchnahme des §19 des Umsatzsteuergesetzes maßgeblich. Das kannst Du als Gewerbetreibender genauso wie als Freiberufler. Ist also kein Unterschied.


Original von DELICATE *London pics online*
Also kannst du dich quasi beim Finanzamt als freiberufliches Model anmelden.
Ist auf jeden Fall einfacher, du zahlst keine Gewerbesteuen und keine Anmeldegebühr und du musst dir um die 19% Mwst. keine Gedanken machen da du sie weder einnimmst noch abführen musst.



Gewerbesteuer zahlt man als Gewerbetreibender ab einem jährlichen Gewinn von EUR 24.500. Wohlgemerkt Gewinn, nicht Umsatz. Also nach Abzug aller Kosten wie Auto, Versicherungen usw. Das ist für nebenberufliche Models also eher kein akutes Problem.

Auf das Thema "Mehrwertsteuer" bin ich oben schon eingegangen.

Gruß
Andrew
27.12.2008
Original von Camera Obscura NEWS

Wenn du dich ausschließlich auf modeln beschränkst, brauchst du kein gewerbe anzumelden, da dies eine freiberufliche tätigkeit ist

Das ist eindeutig vollkommen falsch!

Die Tätigkeit als Fotomodell oder Mannequin ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit.
(Siehe z.B. auch hier )

Die beratung beim Finanzamt ist kostenlos und rechtsverbindlich

Finanzämter "beraten" nicht, das dürfen sie auch gar nicht.

Finanzämter geben Antworten auf konkrete Fragen. Die sind dann auch verbindlich, allerdings nicht immer richtig, ein Finanzamt muß einem nämlich nicht neutral allgemein erklären, wie man Steuern sparen kann - es muß nur eine konkrete Frage korrekt beantworten.
27.12.2008
Original von InesP.
[quote]Original von Camera Obscura NEWS
also:

Wenn du dich ausschließlich auf modeln beschränkst, brauchst du kein gewerbe anzumelden, da dies eine freiberufliche tätigkeit ist - dann genügt ein Gespräch mit dem Finanzamt. Wenn man dir hier deine Tätigkeit als Model als freiberufliche Tätigkeit anerkennt sparst du dir viel Bürokratismus einschließlich Gewerbeanmeldung.
Die beratung beim Finanzamt ist kostenlos und rechtsverbindlich - hier im Forum ist vieles umsonst dafür garantiert nicht rechtsverbindlich. ;-)

Ach echt? Warum musste ich dann ein Gewerbe anmelden, als MODEL ?[/quote]
Weil es ein Gewerbe ist, und manch einer falsche Dinge behauptet...

(Wie oft wurde das eigentlich im MK-Forum schon in aller Ausführlichkeit erklärt? 100 mal?)
27.12.2008
Original von Camera Obscura NEWS
@ Ines

Ich weiss nicht wer dir gesagt hast dass du als Model ein Gewerbe anmelden MUSST. Wenn du auf der Gemeinde nachfrägst werden die im Zweifelsfall IMMER sagen dass das so ist weil sie nur dann die Gebühren für die Anmeldung kassieren und nur dann Aussicht auf Gewerbesteuereinnahmen haben.

Da gibt es keinen Diskussionsspielraum, das steht in der Einkommensteuerrichtlinie H 136 - Fotomodelle und Mannequins sind gewerbesteuerpflichtig, und daraus ergibt sich zwingend, daß sie Gewerbetreibende sind.

Es gibt hier einen Unterschied zwischen Schauspielern (die sind Freiberufler) und Fotomodellen.

Ich weiss definitiv aus Finanzamtskreisen, dass etliche Models ihre Tätigkeit als freiberuflich künstlerische Tätigkeit angemeldet haben und das vom Finanzamt so akzeptiert ist.

Mit Sicherheit nicht, da hat man Dir Unsinn erzählt.
Deshalb würde ich es IMMER erstmal als freiberufliche künstlerische Tätigkeit versuchen - wenn man das in deinem Finanzamt nicht akzeptiert, kannst du immer noch ein Gewerbe anmelden.

Vergiß es - die Finanzämter wissen genauso wie die Gewerbebehörden, daß Fotomodelle und Mannequins Gewerbetreibende sind.

Beide Berufe stehen sogar ausdrücklich in den einschlägigen Listen der Gewerbeberufe drin.

Aber das Ganze ist auch eine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters, deshalb kann man solche Fragen hier im Forum auch nicht pauschal wirklich seriös beantworten.

Nein. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.
27.12.2008
Original von DELICATE *London pics online*
Also da ich mich gerade als freiberufliche Mediengestalterin angemeldet habe kann ich einiges dazu sagen.

Als Freiberufler kann man sich anmelden wenn man einen der sogenannten "Katalogberufe" ausübt, das heißt zum Beispiel einen künstlerischen Beruf wie Model oder Fotograf, oder einen wissenschaftlichen etc.

"Fotograf" ist an sich keine freiberufliche Tätigkeit, sorry.

Freiberuflich sind "Foto-Designer" und "Bildjournalisten".

"Fotografen" sind entweder Handwerker (und dann automatisch Gewerbetreibende) oder auch einfach nur Gewerbetreibende. Der BFH hat z.B. vor vielen Jahren mal entschieden, daß sogar das Anfertigen von PR-Fotos für Unternehmen (die das Unternehmen dann Zeitungen zur Verfügung stellt) eine gewerbliche Tätigkeit ist...

Man muss sich als Freiberufler nur beim Finanzamt anmelden und KEIN Gewerbe anmelden. Man wird als Freiberufler gelistet.
Kein Gewerbe bedeutet aber auch zum Beispiel dass man (sollte man eine kleine Firma haben) keinen Firmennamen auswählen darf indem der eigene volle Name nicht enthalten ist und man darf auch keinen Vertrieb von Ware betreiben. Also kein Verkauf, sondern nur Dienstleistungen wie z.B. modeln oder fotografieren.

Auch als Gewerbetreibender darfst Du nicht unter einem Phantasie-Namen "firmieren" - Du musst Dein Gewerbe unter Deinem eigenen Namen führen, immer und grundsätzlich.

Unter anderer Bezeichnung "firmieren" darfst Du - siehe dazu auch HGB - nur dann, wenn Du eine Handelsfirma ins Handelsregister eintragen lässt.

Dann aber bist Du entweder eK (eingetragener Kaufmann), oder GmbH, KG, AG etc.pp.

Kein Handelsregistereintrag - keine "Firma".

Der nächste Unterschied ist dass man keine Mehrwertsteuer ausweisen muss/darf (ich hatte die Wahl und habe mich für eine Kleinunternehmung ohne Mwst. entschieden, ist weniger Stress).
Man muss lediglich Einkommenssteuer zahlen.

Das hat überhaupt nichts mit "Gewerbe" oder "Freiberufler" zu tun...



Umsatzsteuerpflichtig sind bestimmte Umsätze, nicht die Leute, die die Umsätze erzielen.

Es gibt einige Umsatz-Arten, die grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig sind, zum Beispiel: ärztliche Leistungen.

Leistungen wie Fotografieren oder Modeln sind grundsätzlich immer umsatzsteuerpflichtig, egal ob sie nun freiberufliche oder handwerklich oder gewerblich ausgeführt werden.

"Kleinunternehmer" mit weniger als 17.500 Euro Umsatz/Jahr können auf die entsprechende Befreiung von der Umsatzsteuer optieren; das Verfahren wurde im MK-Forum schon vielfach erläutert, mit allen Vor- und Nachteilen.

Aber nochmal: Umsatzsteuer hat überhaupt nichts mit "freiberuflich" oder "gewerblich" zu tun - die allermeisten Freiberufler sind mit ihren Umsätzen umsatzsteuerpflichtig!

Also kannst du dich quasi beim Finanzamt als freiberufliches Model anmelden.

Nein. Kann sie nicht. Denn als Model ist sie immer Gewerbetreibender...












Und täglich grüßt das Murmeltier...
[gone] User_11925
27.12.2008
Original von ScharfGestellt (Biete Shootings über Weihnachten)
Die meisten Fragen werden beantwortet. Für die Frage mit der Arbeitslosigkeit wäre eigentlich das einfachste mal die Agentur für Arbeit anzurufen, das ist das logischte und du erhältst eine präzise Auskunft...



Der war gut :-)))

lg Uwe
[gone] ventura
30.12.2008
da ich beim großen A arbeite hier mal die richtige Auskunft :-)

Also erstens hat man nur einen Anspruch auf ALG wenn du innerhalb von 24 Monaten 12Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Das ist das erste.

Und wie die anderen schon sagten: Selbständigkeiten während der A´losigkeit ist kein Problem solange die Tätigkeit unter 15 Stunden die Woche liegt. Im Regelfall muss man während einer Selbständigkeit der Agentur dann eine Gewinn und Verlusberechnung einreichen.

Das ganze gilt nur für den Bezug für Arbeitslosengeld 1.

Alle Angaben natürlich ohne gewähr :))

Gruß Martin
Original von ventura
da ich beim großen A arbeite hier mal die richtige Auskunft :-)

Also erstens hat man nur einen Anspruch auf ALG wenn du innerhalb von 24 Monaten 12Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt warst.



Gruß Martin



Das ist so nicht richtig !!!


Es gibt auch Selbstständige die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und auch einen Anspruch auf ALG haben.
[gone] ventura
30.12.2008
Ah guter Einwand, siehste den hab ich vergessen :))



gruß martin
[gone] Nasty World Media
30.12.2008
Wer sich über die Basics und vieles mehr bezüglich "Selbstständigkeit" inkl. Fragen bezüglich Arbeitslosigkeit wirklich informieren will, sollte unbedinngt mal einen Blick auf die Seite:

http://www.akademie.de

werfen. Kann die Seite nur wärmstens empfehlen - vieles ist frei zugänglich, immer aktuelle Infos und bei einer Anmeldung sind die ersten 14 Tage eine kostenlose Testphase bei der man jederzeit problemlos kündigen kann.


Gruß
Nasty

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