Gewerbeschein??!! 51

26.12.2008
freiberufler sind im regelfall die sogenannten *katalogberufe*.... das model gehört da nicht dazu.... es sei denn man würde es als künstlerische tätigkeit betrachten, was schon dann, wenn du nach vorgaben posing betreibst nicht mehr stimmt.... insofern glaube ich nicht, daß man damit durchkommt.... wäre zumindest dünnes eis...

rechtsverbindliche auskünfte vom finanzamt? bekommst du NUR, wenn du eine *verbindliche auskunft* anforderst... und die gibt es regelmäßig zu einem ganz bestimmten sachverhalt, aber nicht zu so allgemeinen dingen wie *ich will mich selbständig machen*.... wenn ich meinen steuerberater so höre, dann ist, ganz im gegenteil, daß was so an *beratung* von den finanzämtern kommt, zum großtenteil lückenhaft... aber das ist auch nicht deren aufgabe... die verweisen dann regelmäßig die leute an die steuerberatende zunft....

lg
mark


Original von Camera Obscura NEWS

Wenn du dich ausschließlich auf modeln beschränkst, brauchst du kein gewerbe anzumelden, da dies eine freiberufliche tätigkeit ist - dann genügt ein Gespräch mit dem Finanzamt. Wenn man dir hier deine Tätigkeit als Model als freiberufliche Tätigkeit anerkennt sparst du dir viel Bürokratismus einschließlich Gewerbeanmeldung.
Die beratung beim Finanzamt ist kostenlos und rechtsverbindlich - hier im Forum ist vieles umsonst dafür garantiert nicht rechtsverbindlich. ;-)
26.12.2008
HM...ich habe im Jahr 2007 ca 17.000 eur brutto verdient. Und ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das FA das einfach so hin nimmt, die versuchen doch zu holen, wo scheinbar was zu holen ist?!
Wobei nach Abzug aller Kosten gerade noch 7000 eur bleiben, also haben die nichts zu holen ;-)
Oder meinst du evtl, dass diese Models das nur nebenbei machen?
26.12.2008
wäre ich finanzbeamter würde ich es NICHT als künstlerische tätigkeit akzeptieren...

lg
mark


Original von InesP.[frohe Weihnachten allen, die mich mögen]
HM...ich habe im Jahr 2007 ca 17.000 eur brutto verdient. Und ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das FA das einfach so hin nimmt, die versuchen doch zu holen, wo scheinbar was zu holen ist?!
Wobei nach Abzug aller Kosten gerade noch 7000 eur bleiben, also haben die nichts zu holen ;-)
Oder meinst du evtl, dass diese Models das nur nebenbei machen?
26.12.2008
Ich schrieb ja versuchen manchmal klappt es und manchmal nicht.
es ist eine sache der Argumentatio und immer eine Versuch wert.
sobald ein Model einmal von FA als freiberuflich eingestuft ist kümmert sich kaum mehr jemand drum. Wenn doch dann kann man das immer noch ändern .
Ausserdem schrieb ich ganz deutlich: "freiberuflich künstlerische" Tätigkeit.
26.12.2008
Nun ja ich habe meinen Gewerbeschein, allerdings bin ich ja seit einem Jahr wieder im Angestelltenverhältnis und betreibe das Modeln nur noch nebenbei und deswegen überlege ich, das Gewerbe wieder abzumelden...mal schauen.
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
also ich arbeite mich gleich mal hier durch...aaaaaaaaaber ich hab nie gesagt ich will nicht mehr als angestellete arbeiten, ich habe gefragt wie das is wenn ich meinen derzeitigen job verliere...will nur ab und an auch mal ein payshooting annehmen, wozu ich ja laut den anfragen einen gewerbeschein brauche
26.12.2008
Wenn du arbeitslos bist und Anspruch auf ALG hast, kannst du wohl 165 eur im Monat dazu verdienen, aber das kann dir dein Berater in der Arbeitsagentur genau sagen.
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
unsre berater hier am arbeitsamt sind nicht gerade die freundlichsten...naja werde mich wohl doch mal dazu erbarmen müssen mich mit denen rumzuschlagen
26.12.2008
Findest du denn keine Aussagen im Netz?
Ich schau mal, vielleicht finde ich was...
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
ach das sind auch alles nur so schwammige beiträge oder im totalen fachchinesisch :-(

geh ich halt zur freunlichen arge :-)
26.12.2008
Original von SweetLady2806
will nur ab und an auch mal ein payshooting annehmen, wozu ich ja laut den anfragen einen gewerbeschein brauche


Die Aussage, daß Du in diesem Fall ein Gewerbe anmelden musst ist meines Wissens richtig.

Allerdings wird wohl kaum ein Auftraggeber den Gewerbeschein wirklich sehen wollen.
Wenn ich einen Gärtner beauftrage meinen Garten zu richten, dann gehe ich einfach
davon aus, daß er sich ordnungsgemäß angemeldet hat, alles versteuert und auch
Sozialabgaben abführt - macht er das nicht, dann ist das nicht mein Problem.

Mal ein Versuch der Übersetzung Fotograf-Deutsch:

Fotograf:
Natürlich kannst Du auch Honorar bekommen. Du hast doch sicher ein Gewerbe
angemeldet, oder ? Das musst Du nämlich ...

Deutsch:
Eigentlich ist es mir völlig egal ob Du ein Gewerbe hast oder nicht, aber spar Dir
doch den Aufwand und shoote einfach TfP mit mir ...
26.12.2008
Schau mal, vielleicht hilft das ja weiter?

Nebenverdienst bei Arbeitslosigkeit
[gone] SweetLady2806
26.12.2008
danke das hatte hier schon jemand gepostet aber das wurde dann irgendwie wieder zerissen
[gone] DELICATE *in London*
26.12.2008
Also da ich mich gerade als freiberufliche Mediengestalterin angemeldet habe kann ich einiges dazu sagen.

Als Freiberufler kann man sich anmelden wenn man einen der sogenannten "Katalogberufe" ausübt, das heißt zum Beispiel einen künstlerischen Beruf wie Model oder Fotograf, oder einen wissenschaftlichen etc.

Man muss sich als Freiberufler nur beim Finanzamt anmelden und KEIN Gewerbe anmelden. Man wird als Freiberufler gelistet.
Kein Gewerbe bedeutet aber auch zum Beispiel dass man (sollte man eine kleine Firma haben) keinen Firmennamen auswählen darf indem der eigene volle Name nicht enthalten ist und man darf auch keinen Vertrieb von Ware betreiben. Also kein Verkauf, sondern nur Dienstleistungen wie z.B. modeln oder fotografieren.

Der nächste Unterschied ist dass man keine Mehrwertsteuer ausweisen muss/darf (ich hatte die Wahl und habe mich für eine Kleinunternehmung ohne Mwst. entschieden, ist weniger Stress).
Man muss lediglich Einkommenssteuer zahlen.



Also kannst du dich quasi beim Finanzamt als freiberufliches Model anmelden.
Ist auf jeden Fall einfacher, du zahlst keine Gewerbesteuen und keine Anmeldegebühr und du musst dir um die 19% Mwst. keine Gedanken machen da du sie weder einnimmst noch abführen musst.


Liebe Grüße

Nadine


EDIT: Bei dem Vertrieb und Verkauf von Ware bin ich mir jetzt doch nicht mehr ganz sicher, aber in diesem Fall spielt es ja auch keine Rolle :)
26.12.2008
Original von DELICATE *London pics online*
Als Freiberufler kann man sich anmelden wenn man einen der sogenannten "Katalogberufe" ausübt, das heißt zum Beispiel einen künstlerischen Beruf wie Model oder Fotograf


Katalogberufe:

http://www.freie-berufe.de/Katalogberufe-nach-1-Abs-1.344.0.html

Den Katalogberufen ähnliche Berufe:

http://www.freie-berufe.de/Katalogberufen-aehnliche-Beruf.346.0.html

Fotografen finde ich da, Modelle nicht. Im Zweifel muß man sich dann mit der Verwaltung
herumschlagen.
26.12.2008
Nach den Einkommensteuerrichtlinien H 136 gehören folgende selbstständig ausgeübte Berufe in der Regel zu den gewerblichen Tätigkeiten (in Zweifelsfällen sollten Sie Ihr Finanzamt konsultieren):
[...]
# Fotograf, sofern nicht künstlerisch oder Bildberichterstattung
# Fotomodell


Sprich, der Passbildfotograf ist schon mal gewerblich, das Modell in der Regel auch.
[gone] DELICATE *in London*
26.12.2008
@ Fotofuxx

Ich bin quasi beides auf einmal, Model und Mediengestalterin.

Jedenfalls wurde bei mir so entschieden dass Model auch eine freiberufliche Tätigkeit ist weil es eben auch eine Dienstleistung im künstlerischen Bereich ist.

Liebe Grüße

Nadine
26.12.2008
Original von DELICATE *London pics online*
@ Fotofuxx
Jedenfalls wurde bei mir so entschieden dass Model auch eine freiberufliche Tätigkeit ist weil es eben auch eine Dienstleistung im künstlerischen Bereich ist.


Wer hat das entschieden ?
26.12.2008
bei den von dir genannten links stehst aber auch dass das nich unbedingt vollständig ist!!!!!!!!

also wie bereits beschrieben -- erstmal mein zuständigen Bearbeiter in FA versuchen klapps ists gut dann sarst du dir Gezeter klappts nicht, dann kann man immer noch ein Gewerbe anmelden.
26.12.2008
Laut einem BFH-Urteil

bietet die Arbeit als Fotomodell, [...], nicht in dem erforderlichen Maße - wie bei der (haupt-)beruflichen Tätigkeit als Schauspieler - die Möglichkeit zur Entfaltung einer eigenschöpferischen Leistung von künstlerischem Rang. Insbesondere rechtfertigen individuelle Fähigkeiten der Mimik und Haltung des Fotografierten - wie hier aufgrund der Ausbildung als Schauspieler - allein nicht die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit

Wenn ein FA sich der Meinung des BFH anschliesst also nicht böse sein ...

Wenn der Sachbearbeiter es zulässt - Glück gehabt.

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