mal wieder was für die hobby-juristen 49

Wie finde ich eigentlich heraus, ob ein öffenliches Gebäude, oder ggf. auch ein privates oder eine Landschaft geistiges oder sonstiges Eigentum von irgendwem ist.

o.k. vom Eifelturm weiß man das ja, und beim Charlottenburger Schloss wurde ich bei einem Engelsshooting von irgendeinem Kaplan attackiert. Da weiß ich das jetzt auch.

Aber wie finde ich das denn heraus?
HIch habe Fotos mit der GoldenGateBridge und von Hotels in Las Vegas? Wer sagt mir, dass nicht der Bryce Canyon von irgendeiner Filmgesellschaft gekauft wurde ...

Im Ernst: gibt es eine Möglichkeit, herauszufinden, ob die Veröffentlichung Probleme bereitet, außer es einfach auszuprobieren?
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
21.01.2009
wenn du das grundstück nicht betreten musst oder eine mauer überwinden musst, darfst du in deutschland alles fotografieren und veröffentlichen, ausser militäranlagen oder wenn personen nicht als beiwerk drauf sind.
und auf bestimmte zeit ausgelegte kunstwerke wie die verhüllung des reichstages.

stichwort panorama freiheit.
siehe google.

den eiffelturm darfst auch veröffentlichen, nur nicht den beleuchteten bei nacht.

aber frankreich hat andere gesetze als deutschland

nur meine meinung, keine rechtsberatung
21.01.2009
kann ich nur für deutschland sagen...

hier gilt die sogenannte panoramafreiheit. was du von öffentlichem grund und boden sehen und fotografieren kannst, darfst du frei verwenden. sobald du das entsprechende privatgrundstück betrittst, brauchst du die erlaubnis des eigentümers.

für christos reichstagsverpackung wurde das aus irgendeinem grund mal ausgehebelt, aber ich weiß nicht mehr warum...

achtung, die panoramafreiheit kann durch das recht am persönlichen bild von erkennbar abgebildeten personen eingeschränkt sein, wenn diese nicht nur "beiwerk" sind.

lg, henning

edit: da war wer ein paar sekunden schneller ;)
[gone] Patricia I`m back!
21.01.2009
Kann man das nicht bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nachfragen ?
Ausserdem steht das glaub ich auch im Grundbuch der Ortschaft wo man glaube ich auch bestimmte Einträge einsehen kann.
Und das soweit ich weiß jeder.

Ich gehe davon aus das Du es betreten möchtest oder ?
21.01.2009
Hallo!
Das Symbol von Paris, der Turm, darf also nicht fotografiert werden weil ... er beleuchtet ist. Woher hast Du diese Aussage? Ist Deine Aussage definitiv oder nur weil es so vom "Beleuchter" gewollt ist?
Beispiel: Ich mache eine Nachtaufnahme von Paris ... u. a. ist auch der beleuchtete Turm mit drauf ... dann ist es nicht erlaubt?
Du schreibst in Frankreich gibt es andere Gesetze diesbezüglich - welche Gesetze, welche Paragraphen?
Das zu wissen wäre sehr interessant.
LG ... ein "Alter" aus Nürnberg ( und auch aus Paris).
21.01.2009
Original von Guenter Peschel
Hallo!
Das Symbol von Paris, der Turm, darf also nicht fotografiert werden weil ... er beleuchtet ist. Woher hast Du diese Aussage? Ist Deine Aussage definitiv oder nur weil es so vom "Beleuchter" gewollt ist?
Beispiel: Ich mache eine Nachtaufnahme von Paris ... u. a. ist auch der beleuchtete Turm mit drauf ... dann ist es nicht erlaubt?
Du schreibst in Frankreich gibt es andere Gesetze diesbezüglich - welche Gesetze, welche Paragraphen?
Das zu wissen wäre sehr interessant.
LG ... ein "Alter" aus Nürnberg ( und auch aus Paris).


Steht in der FAQ des Eiffelturms


( Dauer der Recherche < 30s )
21.01.2009
Bleiben wir erst einmal in Deutschland:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.


Wichtig hierbei:

1. die Werke müssen sich bleibend dort befinden
- wenn jemand ein Gemälde beim Umzug kurz auf der Straße abstellt
oder
- für einige Zeit den Reichstag verhüllt
darf man das zwar fotografieren, aber nicht veröffentlichen.

2. auch wenn es nicht explizit im Gesetz steht, die Rechtsprechung erwartet,
daß der Fotografierende sich selbst auf öffentlich zugänglichem Gebiet befindet
und nicht etwa aus der Wohnung im 3. Stock gegenüber fotografiert
Auch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Leitern wird nicht gutgeheissen.

3. Nur die Aussenansicht darf wiedergegeben werden, also nicht in die
Fenster spicken

Wenn der Schöpfer des Werkes seit mehr als 70 Jahren tot ist, dann ist
allerdings die Schutzfrist abgelaufen und man benötigt noch nicht einmal
den §59 UrhG zum fotografieren. Bei Bauwerken ist der Schöpfer in der
Regel der Architekt/Baumeister.
[gone] Wonco Photography
21.01.2009
Original von Guenter Peschel
Das Symbol von Paris, der Turm, darf also nicht fotografiert werden weil ... er beleuchtet ist. Woher hast Du diese Aussage? Ist Deine Aussage definitiv oder nur weil es so vom "Beleuchter" gewollt ist?
Beispiel: Ich mache eine Nachtaufnahme von Paris ... u. a. ist auch der beleuchtete Turm mit drauf ... dann ist es nicht erlaubt?
Du schreibst in Frankreich gibt es andere Gesetze diesbezüglich - welche Gesetze, welche Paragraphen?
Das zu wissen wäre sehr interessant.
LG ... ein "Alter" aus Nürnberg ( und auch aus Paris).

Das sollte dir Aufschluss geben.

Grüße,
Maik
21.01.2009
Original von Volker Geissinger

Steht in der FAQ des Eiffelturms

( Dauer der Recherche < 30s )


Jetzt ist eine FAQ der Webseite desjenigen, der behauptet ein Recht zu besitzen
nicht gerade die beste Quelle, aber mein Französisch ist zu schlecht um dort im
Urheberrecht nachzulesen. Meines Wissens nach gibt es dort aber einen Paragraphen
wie unsere "Panoramafreiheit" §59 UrhG nicht.

Analog durfte man aber auch nach der deutschen Regelung den verhüllten
Reichstag nicht fotografieren.

Die Fotocommunity hat sich übrigens mit dem Rechteinhaber der Eiffelturmbeleuchtung
geeinigt - wenn ihr also was in der Richtung ausstellen wollt, machts halt dort ...
vielen dank, vor allem fotofuxx bringt mal wieder licht ins Dunkle.

wenn jetzt noch jemand weiß, wie das recht in den usa aussieht, ...
ich habe nämlich tatsächlich recht sehenswerte fotos ...
21.01.2009
Danke für die Info,
die aber nur die Aussage des Betreibers wiedergibt. Wenn ich jetzt sage, dass man mein Haus nicht fotografieren darf ... wenn es beleuchtet ist ... dann kann ich es sagen, glauben aber muss es niemand.
Zurück zum Turm in Paris. Ich stehe auf dem Platz "Trocadero", weit entfernt doch nah genug um auch den Turm mit im Bild zu haben. Ich befinde mich also außerhalb des Bereichs des Turmes. Trotzdem soll es verboten sein dann Fotos zu machen?
Ich möchte also gerne die rechtliche Seite kennen lernen, also die §§ die besagen, dass der Turm bei Beleuchtung nicht fotografiert werden darf. Aussagen eines "Beleuchter-Betreibers" sind für mich momentan nicht einsichtig, nicht nachvollziehbar.
Sorry!


Original von Volker Geissinger
[quote]Original von Guenter Peschel
Hallo!
Das Symbol von Paris, der Turm, darf also nicht fotografiert werden weil ... er beleuchtet ist. Woher hast Du diese Aussage? Ist Deine Aussage definitiv oder nur weil es so vom "Beleuchter" gewollt ist?
Beispiel: Ich mache eine Nachtaufnahme von Paris ... u. a. ist auch der beleuchtete Turm mit drauf ... dann ist es nicht erlaubt?
Du schreibst in Frankreich gibt es andere Gesetze diesbezüglich - welche Gesetze, welche Paragraphen?
Das zu wissen wäre sehr interessant.
LG ... ein "Alter" aus Nürnberg ( und auch aus Paris).


Steht in der FAQ des Eiffelturms


( Dauer der Recherche < 30s )[/quote]
21.01.2009
@Patricia1980

Grundücher kannst "du" nicht einsehen, es sei denn du hast eine Vollmacht von dem Eigentümer, aber dann könntest du den Eigentümer auch gleich fragen! :D

Zudem würdest du zu diesen Thema eh nix im Grundbuch finden.
21.01.2009
Original von Guenter Peschel
Ich möchte also gerne die rechtliche Seite kennen lernen, also die §§ die besagen, dass der Turm bei Beleuchtung nicht fotografiert werden darf.


Die Beleuchtung ist ein (Kunst-)werk, welches eigenständigen urheberrechtlichen
Schutz begründet.

Code de la propriété intellectuelle (partie législative) Première partie : La propriété littéraire et artistique

TITRE II - Droit des auteurs

Chapitre II - Droits patrimoniaux (Articles L. 122-1 à L. 122-12)

122-1. Le droit d'exploitation appartenant à l'auteur comprend le droit de représentation et le droit de reproduction.
21.01.2009
oha ... eine deutsche fotocommunity einigt sich zu bildrechten, die angeblich weltweit verboten sind ? *da staun ich aber ;o)


Original von Fotofuxx

Die Fotocommunity hat sich übrigens mit dem Rechteinhaber der Eiffelturmbeleuchtung
geeinigt - wenn ihr also was in der Richtung ausstellen wollt, machts halt dort ...


ps: ich stell mich gern an die seite des "alten" aus nürnberg ... und ich würde öffentl. gebäude knipsen wann und wo sie mir begegnen ... und natürlich auch öffentl. ausstellen ;o)

aber


mal eine ganz andere frage:

warum sind solche event`s wie verhüllung des reichstages oder beleuchtung des turms vor knipsern geschützt ?

gerade die, welche kostenlos werbung machen würden, werden verboten ?

wo ist da der politische, künstlerische, kommerzielle oder sonst ein hintergrund ?

ich hab frau merkel mal angeschrieben und sie gefragt, ob ich den reichsdingsda mal pink anmalen darf ... für zwei wochen nur ... aber die bildrechte gehören mir .... ich bin künstler und wollte dies im interesse einer minderheit in deutschland tun ... alles ganz offiziell und mega seriös !

antwort: keine !

;o))
[gone] Wonco Photography
21.01.2009
Original von NeoArt (rutscht immer noch)
(...) wo ist da der (...) kommerzielle (...) hintergrund?(...)

Deine Frage ist zugleich deine Antwort.
Ich tippe ganz schwer darauf.

Christo hatte ebenfalls etwas dagegen, dass andere Leute von seinem Kunstwerk Postkarten verscherbeln.
21.01.2009
Original von NeoArt (rutscht immer noch)
oha ... eine deutsche fotocommunity einigt sich zu bildrechten, die angeblich weltweit verboten sind ? *da staun ich aber ;o)


[quote]Original von Fotofuxx

Die Fotocommunity hat sich übrigens mit dem Rechteinhaber der Eiffelturmbeleuchtung
geeinigt - wenn ihr also was in der Richtung ausstellen wollt, machts halt dort ...

[/quote]

Es gibt ja kein Gesetzt welches besagt "Du darfst den Eiffelturm nicht bei Nacht fotografieren
und die Bilder veröffentlichen".

Es gibt aber ein Gesetz, welches dem Urheber das alleinige Verwertungsrecht einräumt.
In Verwert nug steckt dann ja auch schon das kommerzielle Interesse und natürlich
erlaubt die SETE die Veröffentlichung gegen Zahlung eines kleinen Obolus.

Ob bei der Einigung mit der Fotocommunity Geld floss weiß ich nicht, vielleicht ist es
ja auch nur PR.

Hier die Meldung der FC:

http://blog.fotocommunity.net/de/2009/01/eiffelturm_bei_nacht_zum_absch_1.html
21.01.2009
;o)))


Original von Creamfields Photodesign
[quote]Original von NeoArt (rutscht immer noch)
(...) wo ist da der (...) kommerzielle (...) hintergrund?(...)

Deine Frage ist zugleich deine Antwort.
Ich tippe ganz schwer darauf.

Christo hatte ebenfalls etwas dagegen, dass andere Leute von seinem Kunstwerk Postkarten verscherbeln.[/quote]
[gone] Dirk Krauzig
21.01.2009
Spassig wirds auch mit schönen Motiven der schottischen Natur. Das "Right of Way" regelt zwar, daß Du irgendwelche Trampelpfade, selbst über Farmland und Äcker in GB im Zuge des Naturgenusses entlanglatschen darfst, die (übrigens meist durch Rodung entstandenen) "natürlichen" Highlands darfst Du dabei auch gern fürs Album ablichten, aber zumeist nicht z.B. über ne Agentur verhökern, weil - man glaubt es kaum - der Großteil dieser grandiosen Gebiete Privatbesitz sind!
21.01.2009
danke für den link ... aber kommt es dir nicht selber etwas spanisch vor ? ;o)

und wieder fallen die entscheidenen worte "nicht kommerziell"

;o)))

ps: solange du mit den bildern kein geld verdienen willst ... mach doch wat du willst und knipse !!!

;o)


Original von Fotofuxx
[quote]Original von NeoArt (rutscht immer noch)
oha ... eine deutsche fotocommunity einigt sich zu bildrechten, die angeblich weltweit verboten sind ? *da staun ich aber ;o)


[quote]Original von Fotofuxx

Die Fotocommunity hat sich übrigens mit dem Rechteinhaber der Eiffelturmbeleuchtung
geeinigt - wenn ihr also was in der Richtung ausstellen wollt, machts halt dort ...

[/quote]

Es gibt ja kein Gesetzt welches besagt "Du darfst den Eiffelturm nicht bei Nacht fotografieren
und die Bilder veröffentlichen".

Es gibt aber ein Gesetz, welches dem Urheber das alleinige Verwertungsrecht einräumt.
In Verwert nug steckt dann ja auch schon das kommerzielle Interesse und natürlich
erlaubt die SETE die Veröffentlichung gegen Zahlung eines kleinen Obolus.

Ob bei der Einigung mit der Fotocommunity Geld floss weiß ich nicht, vielleicht ist es
ja auch nur PR.

Hier die Meldung der FC:

http://blog.fotocommunity.net/de/2009/01/eiffelturm_bei_nacht_zum_absch_1.html[/quote]
21.01.2009
Da wir uns schon mit dem Eiffelturm und schottischen Wegen beschäftigt haben ...
mal eine Knobelaufgabe:

Ein deutscher Fotograf mit einer japanischen Kamera und chinesischerer Speicherkarte
fotografiert nachts den Eiffelturm in Paris, Frankreich und veröffentlicht das Bild in
Spanien.

Welches Recht gilt ?

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