mal wieder was für die hobby-juristen 49

[gone] Dirk Krauzig
21.01.2009
Lautet die richtige Antwort vielleicht "John Lennon"? .... ;-)


Original von Fotofuxx
Da wir uns schon mit dem Eiffelturm und schottischen Wegen beschäftigt haben ...
mal eine Knobelaufgabe:

Ein deutscher Fotograf mit einer japanischen Kamera und chinesischerer Speicherkarte
fotografiert nachts den Eiffelturm in Paris, Frankreich und veröffentlicht das Bild in
Spanien.

Welches Recht gilt ?
21.01.2009
völlig egal .... die franzosen machen keinen urlaub in spanien und merken es nicht mal ,o)))


Original von Fotofuxx
Da wir uns schon mit dem Eiffelturm und schottischen Wegen beschäftigt haben ...
mal eine Knobelaufgabe:

Ein deutscher Fotograf mit einer japanischen Kamera und chinesischerer Speicherkarte
fotografiert nachts den Eiffelturm in Paris, Frankreich und veröffentlicht das Bild in
Spanien.

Welches Recht gilt ?
21.01.2009
Original von Dirk Krauzig (you-are-so-beautiful.de) -WORKSHOPS-
Lautet die richtige Antwort vielleicht "John Lennon"? .... ;-)


[quote]Original von Fotofuxx
Welches Recht gilt ?
[/quote]

Nein, 42 ;-)

Im Ernst - es ist keine Scherzfrage - mag noch jemand raten ?
kommt vermutlich drauf an, in welchem land die speicherkarte patentiert wurde.


Original von Dirk Krauzig (you-are-so-beautiful.de) -WORKSHOPS-
Lautet die richtige Antwort vielleicht "John Lennon"? .... ;-)


[quote]Original von Fotofuxx
Da wir uns schon mit dem Eiffelturm und schottischen Wegen beschäftigt haben ...
mal eine Knobelaufgabe:

Ein deutscher Fotograf mit einer japanischen Kamera und chinesischerer Speicherkarte
fotografiert nachts den Eiffelturm in Paris, Frankreich und veröffentlicht das Bild in
Spanien.

Welches Recht gilt ?
[/quote]
21.01.2009
Im Urheberrecht gilt das Territorialprinzip. Das bedeutet, daß bei Urheberrechtsverletzungen das Recht des Landes angewandt wird, in dem das Urheberrecht verletzt wurde.

Die richtige Antwort lautet also Spanien.

Interessant wird das, wenn ein Bild im Internet veröffentlicht wird.

Da das Internet in allen Ländern erreichbar ist, das Bild also in jedem Land
abgerufen werden kann, findet die Verletzungshandlung praktisch überall statt.

In jedem Land kann man also nach dem dort geltenden Recht verklagt werden.

Kurios, aber so ist es.
und wie ist das nun mit china town und dem bryce canyon?
ich habe fotos von californien und nicht vom eifelturm - das heißt, doch schon, aber eben von dem in las vegas.
21.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
und wie ist das nun mit china town und dem bryce canyon?
ich habe fotos von californien und nicht vom eifelturm - das heißt, doch schon, aber eben von dem in las vegas.


Deshalb habe ich ja das Territorialprinzip erklärt.

Im Klartext - es ist wurscht, wo Du die Aufnahmen gemacht hast, es kommt darauf
an, wo Du veröffentlichst.
Naja, eben im Internet.

Wenn da das Teritorialprinzip gelten würde, wäre es ja einfach.
Ich hatte mal einen Provider mit Adresse tk (Tokelau, wohl eine Insel vor Australien).

Im Ernst: das wäre dann ja easy, sich ein Land auszusuchen, wo die Veröffentlichung kein Problem ist.
21.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
Naja, eben im Internet.

Wenn da das Teritorialprinzip gelten würde, wäre es ja einfach.
Ich hatte mal einen Provider mit Adresse tk (Tokelau, wohl eine Insel vor Australien).

Im Ernst: das wäre dann ja easy, sich ein Land auszusuchen, wo die Veröffentlichung kein Problem ist.


Das ist leider eine Fehlinterpretation.

Es kommt nicht darauf an wo der Server steht, sondern darauf wo die
Inhalte abgerufen werden können.

Wenn die Seite von Deutschland aus aufgerufen wird -> deutsches Recht.
Wenn die Seite von Frankreich aus aufgerufen wird -> französisches Recht.

u.s.w.

Das ist also eigentlich eher das Gegenteil von einfach ...
21.01.2009
das "wäre" nicht, sondern es ist einfach .... genau wie glücksspiele, welche in deutschland verboten sind ... na dann zocke ich doch lieber in südafrika mit meinen nachbarn ;o)


Original von Thomas Fröhlich, Berlin
Im Ernst: das wäre dann ja easy, sich ein Land auszusuchen, wo die Veröffentlichung kein Problem ist.
was versteht man unter "aufgerufen"? Ansehen kann man sie sich ja wohl von jedem Land.

Die Logik leuchtet mir auch nicht so wirklich ein. Das würde ja dann bedeuten, dass die Veröffentlichung eines Fotos von einem Gebäude (nehmen wir an von innen aufgenommen), in einem Land, wo die Veröffentlichung kein Problem ist, dadurch zum Problem wird, dass die Veröffentlichung in Deutschland stattfindet.
Kann das sein?
21.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
was versteht man unter "aufgerufen"? Ansehen kann man sie sich ja wohl von jedem Land.

Die Logik leuchtet mir auch nicht so wirklich ein. Das würde ja dann bedeuten, dass die Veröffentlichung eines Fotos von einem Gebäude (nehmen wir an von innen aufgenommen), in einem Land, wo die Veröffentlichung kein Problem ist, dadurch zum Problem wird, dass die Veröffentlichung in Deutschland stattfindet.
Kann das sein?


Deshalb schrieb ich ja, daß es im Ergebnis kurios ist - ist aber Fakt.

Das Problem ist letztlich aber nicht so groß, da das Urheberrecht in weiten Teilen
vereinheitlicht ist, zumindest was die Länder anbelangt, die den entsprechenden
internationalen Abkommen beigetreten sind (also fast alle).
21.01.2009
zurück zum eiffelturm:

mal angenommen, ich schleppe abends mein model auf den trocadero und mache ein schönes nachtportrait. um dem ganzen etwas der berühmten "schöpfungshöhe" zu verleihen, mache ich das mit zwei entfesselten blitzen. natürlich im manuellen modus und mit stativ. um das umgebungslicht gut einzufangen, belichte ich bei iso 100 und blende 5,6 mit 1/8 sekunde. rein zufällig ist im hintergrund der eiffelturm zu sehen. das bild veröffentliche ich...

da ich nach den ausführungen von fotofuxx nur nach deutschem recht belangt werden kann, gehe ich mal davon aus, dass in einem eventuellen rechtsstreit nach deutschem recht ein richter a) das bild als lichtbildwerk (meine schöpfungshöhe) und b) den eiffelturm als beiwerk einstufen müsste...

richtig? gibt es urteile?
21.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
Wie finde ich eigentlich heraus, ob ein öffenliches Gebäude, oder ggf. auch ein privates oder eine Landschaft geistiges oder sonstiges Eigentum von irgendwem ist.

Was denn nun?

Geistiges oder sonstiges?

Jedes Gebäude ist Eigentum von irgendjemand. Herrenlose Immobilien oder herrenlose Grundstücke gibt es in Deutschland nicht.

Den Eigentümer eines Grundstücks kann man ggf. über das Katasteramt erfahren. Das erteilt (gebührenpflichtig) Auskunft, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt - und das liegt beim Wunsch nach Kontaktaufnahme zwecks Klärung rechtlicher Fragen immer vor.

"Geistiges Eigentum" ist nie ein Gebäude, sondern höchstens das "Design". Der Architekt oder wer immer das entworfen hat, hat das Urheberrecht am Gebäudedesign. Bei den meisten Außenaufnahmen ist das Urheberrecht am Gebäude aber erschöpft - Du mögest nach dem Stichwort "Panoramafreiheit" oder "§59 UrhG" googlen.

Dort findest Du dann auch gleich die Fälle erklärt, wo die "Panoramafreiheit" nicht gilt und insofern ggf. die Rechte des Architekten beachtet werden müssen.

Anschließend beschäftigst Du Dich mit den Grenzen der Eigentumsrechte an öffentlich sichtbaren Gebäuden, hier hilft Dir das Google-Stichwort "Tegeler Schloss" oder aktuell auch "Charlottenburger Schloss".

Gebündelt findest Du das alles auch unter http://www.fotorecht.de bei RA David Seiler.


Im Ernst: gibt es eine Möglichkeit, herauszufinden, ob die Veröffentlichung Probleme bereitet, außer es einfach auszuprobieren?

Ja. Sicher. Zunächst eine gründliche Beschäftigung mit dem Thema (s.o.), und anschließend immer dort, wo es geboten erscheint, eine entsprechende Recherche nach den Inhabern eventuell zu berücksichtigender Rechte.
21.01.2009
Original von Volker Geissinger

Steht in der FAQ des Eiffelturms


( Dauer der Recherche < 30s )

Die ist aber nur in Frankreich relevant, nicht in Deutschland. In Deutschland kannst Du auch den beleuchteten Eiffelturm problemlos veröffentlichen, weil die Illumination dauerhaft angebracht ist, und der Eiffelturm nur von öffentlichen Straßen und Plätzen aus überhaupt fotografiert werden kann. (Er steht nämlich auf einem solchen.)

Selbst wenn man der Eiffelturm-Illumination also die nötige Schöpfungshöhe zubilligen müsste, um ein geschütztes Werk zu sein (da will ich mir kein Urteil erlauben), wäre das für Veröffentlichungen in Deutschland ohne Belang.
21.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
wenn jetzt noch jemand weiß, wie das recht in den usa aussieht, ...
ich habe nämlich tatsächlich recht sehenswerte fotos ...

Willst Du denn die Fotos in den USA veröffentlichen?

Für Veröffentlichungen in Deutschland gilt das deutsche Recht, nicht das US-amerikanische.

Deshalb ist ja z.B. ein Buch in Deutschland bereits gemeinfrei (Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Urhebers), während es in den USA noch geschützt sein kann (Schutzfrist 75 bis 95 Jahre nach Tod des Urhebers bei Übertragung des Copyright an eine juristische Person) - bzw. es ist in den USA schon gemeinfrei, während es in Deutschland noch geschützt ist, weil in den USA Werke, die vor 1923 geschaffen wurde, in "Public Domain" übergegangen sind und früher die Schutzfrist nur 50 Jahre nach Tod des Urhebers währte. (Vereinfacht gesagt - die Schutzfristen für das US-Copyright sind noch komplexer als die Wirkung der Schutzfristerhöhung für einfache Lichtbilder von 25 auf 50 Jahre in Deutschland...)

Usw. usf.
21.01.2009
Original von Fotofuxx
Ein deutscher Fotograf mit einer japanischen Kamera und chinesischerer Speicherkarte
fotografiert nachts den Eiffelturm in Paris, Frankreich und veröffentlicht das Bild in
Spanien.

Welches Recht gilt ?

Das französische, wenn das irgendwas zum Fotografieren an sich sagen sollte, und das spanische, was die Veröffentlichung betrifft.
21.01.2009
Original von Fotofuxx
Das Problem ist letztlich aber nicht so groß, da das Urheberrecht in weiten Teilen
vereinheitlicht ist, zumindest was die Länder anbelangt, die den entsprechenden
internationalen Abkommen beigetreten sind (also fast alle).

Jein. Die Unterschiede liegen a) in den Schutzfristen und b) in den "Schranken" des Schutzes bzw. den "Schrankenrechten" in Grenzbereichen wie "Zitat", "Panoramafreiheit", "Fair Use" usw.

Und diese Unterschiede sind teilweise dann doch recht erheblich.
[gone] Patricia I`m back!
21.01.2009
Hallo Jens :-) zum Teil hast Du ja recht.


Original von Jens Petersen
@Patricia1980

Grundücher kannst "du" nicht einsehen, es sei denn du hast eine Vollmacht von dem Eigentümer, aber dann könntest du den Eigentümer auch gleich fragen! :D

Zudem würdest du zu diesen Thema eh nix im Grundbuch finden.



aber man kann es doch, wenn man Gründe dazu hat:
Habe mal was reinkopiert.

"Wer darf das Grundbuch einsehen?

Wer das Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse darlegen. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die unlautere Zwecke oder bloße Neugier ausschließen. Eigentümer und eingetragene Berechtigte sind gegen unbefugte Einsicht zu schützen. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei."


Kommt halt drauf an, ob der Urkundsbeamte das genehmigt.
Und es steht ja drin, wems gehört.
[gone] Hermann Klecker
22.01.2009
Original von NeoArt (rutscht immer noch)
oha ... eine deutsche fotocommunity einigt sich zu bildrechten, die angeblich weltweit verboten sind ? *da staun ich aber ;o)


[quote]Original von Fotofuxx

Die Fotocommunity hat sich übrigens mit dem Rechteinhaber der Eiffelturmbeleuchtung
geeinigt - wenn ihr also was in der Richtung ausstellen wollt, machts halt dort ...


ps: ich stell mich gern an die seite des "alten" aus nürnberg ... und ich würde öffentl. gebäude knipsen wann und wo sie mir begegnen ... und natürlich auch öffentl. ausstellen ;o)

[/quote][/qoute]


Es hat auch lang genug gedauert und viel Arbeit und Ärger gemacht.

Der Trick ist ja, daß nicht-kommerzielle Veröffentlichungen gestattet werden. Du kanns die S.E.T.E. anschreiben und Dir eine Genehmigung, die an Auflagen geknüpft ist, bekommen und dann das Bild z.B. auf Deine private Hobby-Homepage packen. Dauert ein paar Wochen, bis die Antwort kommt, aber es kommt immer die gleiche.
Folge einfach dem Link in dem oben verlinkten FAQ, also ein mail an documentation@toureiffel.fr

Bei der fotocommuntiy ist das anders. Sie ist nicht Urheber der Fotografien und kann keine Aussagen über ggf. geplante kommerzielle Verwendung machen. Sie kann auch nicht überpüfen, ob jeder, der so ein Bild zeigt, eine Erlaubnis bekommen hat.

Aber nun ist zumindest diesbezüglich alles in trockenen Tüchern.


aber


mal eine ganz andere frage:

warum sind solche event`s wie verhüllung des reichstages oder beleuchtung des turms vor knipsern geschützt ?



Nun, es ist Gesetz. Das kann man sicher politisch hinterfragen, aber es ist ein etabliertes Gesetz und daher sicher bindend.



gerade die, welche kostenlos werbung machen würden, werden verboten ?



Es steht dem Rechteinhaber ja auch frei, die Veröffentlichung zu gestatten.
Im Falle Christo und Reichstag lag das schlicht nicht im Interesse des Künstlers. Publicity hat der eh genug und mit Postkarten und Bildbänden etc. verdient er dann seinen Lebensunterhalt und das Budget für die nächste Aktoin.


wo ist da der politische, künstlerische, kommerzielle oder sonst ein hintergrund ?

ich hab frau merkel mal angeschrieben und sie gefragt, ob ich den reichsdingsda mal pink anmalen darf ... für zwei wochen nur ... aber die bildrechte gehören mir .... ich bin künstler und wollte dies im interesse einer minderheit in deutschland tun ... alles ganz offiziell und mega seriös !

antwort: keine !

;o))


Sie hätte aus Höflichkeit antworten können, daß sie nicht die Hausherrin des Reichstagsgebäudes ist.
Das ist der Deutsche Bundestag. Warum hast Du nicht den gefragt?

Der Bundestagspräsident beschäftigt vermutlich eine kleine Armee von Studenten, die solche Briefe höflich aber abschlägig beantworten.

Gruß
Hermann

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