mal wieder was für die hobby-juristen 49

[gone] Hermann Klecker
22.01.2009
Original von Henning Zachow *ein paar Neue ;)*
zurück zum eiffelturm:

mal angenommen, ich schleppe abends mein model auf den trocadero und mache ein schönes nachtportrait. um dem ganzen etwas der berühmten "schöpfungshöhe" zu verleihen, mache ich das mit zwei entfesselten blitzen. natürlich im manuellen modus und mit stativ. um das umgebungslicht gut einzufangen, belichte ich bei iso 100 und blende 5,6 mit 1/8 sekunde. rein zufällig ist im hintergrund der eiffelturm zu sehen. das bild veröffentliche ich...

da ich nach den ausführungen von fotofuxx nur nach deutschem recht belangt werden kann, gehe ich mal davon aus, dass in einem eventuellen rechtsstreit nach deutschem recht ein richter a) das bild als lichtbildwerk (meine schöpfungshöhe) und b) den eiffelturm als beiwerk einstufen müsste...

richtig? gibt es urteile?


Ich kenne keine Urteile.

Das französische Pendant zum UrhG kennt aber eine Beiwerksregelung und diesbezüglich soll es jüngst ein Urteil gegeben haben. Gegenstand war eine Statue auf einem Platz und kommerziell genutzt wurde die Aufnahme des Platzes, den man ja schlecht ohne Statue darstellen kann.

Beleuchtete Eiffeltürme im Hintergrund eines Hauptmotivs würde ich persönlich auch in Frankreich für unproblematisch halten. Was kannst Du dazu, daß die 1900 nach der Weltausstellung kein Geld mehr für den Abriss hatten? ;-)
o.k. das territorialrecht ist ausführlich diskutiert. es kommt auf den ort der veröffentlichung an.
aber was ist nun mit dem internet? weltweit ist die url erreichbar.
heißt das, erlaubt ist nur das, was in keinem einzigen land dieser erde verboten ist?
22.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
o.k. das territorialrecht ist ausführlich diskutiert. es kommt auf den ort der veröffentlichung an.
aber was ist nun mit dem internet? weltweit ist die url erreichbar.
heißt das, erlaubt ist nur das, was in keinem einzigen land dieser erde verboten ist?


nein! erlaubt ist genau das, was in dem land erlaubt ist, wo du es veröffentlichst. ausländer, die sich durch deine veröffentlichung in ihren rechten beschnitten sehen, müssten dich hier (nach deutschem recht) belangen. da kann dir aber nichts passieren, wenn die entsprechende veröffentlichung hier erlaubt ist. ***

gewisse totalitäre staaten und einige staaten mit einer staatsreligion behelfen sich dann eben damit, dass sie manchen internet-content komplett sperren.

edit: *** ich schränke das mal ein bisschen ein. es besteht natürlich eine gewisse rechtsunsicherheit, wenn ein fall bis vor den europäischen gerichtshof getragen wird. noch ist ja glücklicherweise nicht alles in europa gleichgeschaltet...
22.01.2009
Original von Fotofuxx
In jedem Land kann man also nach dem dort geltenden Recht verklagt werden.

Unangenehmerweise muß man, anders als in Deutschland, in den meisten Ländern seine Prozesskosten selber bezahlen. Auch wenn man gewinnt...
22.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
o.k. das territorialrecht ist ausführlich diskutiert. es kommt auf den ort der veröffentlichung an.
aber was ist nun mit dem internet? weltweit ist die url erreichbar.
heißt das, erlaubt ist nur das, was in keinem einzigen land dieser erde verboten ist?


So ist es.
22.01.2009
Original von Henning Zachow *ein paar Neue ;)*
[quote]Original von Thomas Fröhlich, Berlin
o.k. das territorialrecht ist ausführlich diskutiert. es kommt auf den ort der veröffentlichung an.
aber was ist nun mit dem internet? weltweit ist die url erreichbar.
heißt das, erlaubt ist nur das, was in keinem einzigen land dieser erde verboten ist?


nein! erlaubt ist genau das, was in dem land erlaubt ist, wo du es veröffentlichst. ausländer, die sich durch deine veröffentlichung in ihren rechten beschnitten sehen, müssten dich hier (nach deutschem recht) belangen. da kann dir aber nichts passieren, wenn die entsprechende veröffentlichung hier erlaubt ist. ***
[/quote]

Nein!

Wenn die Webseite eines deutschen Servers in Kanada abrufbar ist, dann wirst
Du auch dort nach kanadischem Urheberrecht behandelt. Kollidiert Dein Webauftritt
damit, dann kannst Du nach kanadischem Recht verklagt werden.

Man muss natürlich dort nicht vor Gericht erscheinen. Im Zweifel wird man auch in
Abwesenheit verurteilt, alles kein Problem. Wegen Urheberrechtsverletzungen
wird man in der Regel auch nicht ausgeliefert.

Allerdings sollte man die Planung für den nächsten Kanada-Urlaub noch einmal
überdenken.
und ein kanadischer titel ist in deutschland nicht vollstreckbar?
(mir geht es ja nicht um strafrecht, sondern um mögliche zivilrechtliche forderungen.)
23.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
und ein kanadischer titel ist in deutschland nicht vollstreckbar?

Nein. Du müsstest Dir einen deutschen Titel besorgen. Und da wird's dann wieder schwierig.

Im übrigen ist es mit dem "Territorialrecht" im Internet nicht ganz so simpel, wie es hier dargestellt wird. Aber das auseinanderzutüdeln, würde zu weit führen, das ist was für juristische Seminare höherer Semester.
23.01.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von Thomas Fröhlich, Berlin
und ein kanadischer titel ist in deutschland nicht vollstreckbar?

Nein. Du müsstest Dir einen deutschen Titel besorgen. Und da wird's dann wieder schwierig.

Im übrigen ist es mit dem "Territorialrecht" im Internet nicht ganz so simpel, wie es hier dargestellt wird. Aber das auseinanderzutüdeln, würde zu weit führen, das ist was für juristische Seminare höherer Semester.[/quote]

Na, dann rate mal wo ich meine Infos her habe ...

Wir haben genau das Thema länger diskutiert. Im Detail kann man in einer Verhandlung
zwar vortragen, daß man sich nicht an das Publikum im Ausland wendet und dazu als
Argumente die Sprache der Webseite, Disclaimer, Nutzungsbedingungen, die vor
Betreten der Seite bestätigt werden müssen etc. anführen - dem muss sich aber
kein Richter anschliessen.

Im Ergebnis läuft es genau auf das raus was ich geschildert habe.

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