Marktforschung 45
02.03.2009
Bei soviel unterirdisch schlechter Kalkulation und Hinwegsetzen über geltendes Recht, kann man in Bezug zum Ladengeschäft-Betreiber nicht mehr von Wettbewerb sprechen, sondern es ist Wettbewerbsverzerrung.
#22Report
[gone] Frank Schippers
02.03.2009
Original von Camera Obscura
@ frank
ich hab hier keinen Bock auf Streitereien nur weil ich meine Meinung kund getan habe.
Wenn man sich die Umfrage ansieht und der Stundensatz zwischen 20 und 50 EUR schwankt, dann hat das wenig bis gar nichts mit Kalulation zu tun.
Bei 20 EUR die Stunde wird es selbst für einen Nebenberufler sehr eng wenn er die Steuern und Abgaben korrekt berücksichtgt. Dann bleibt nämlich nichts mehr übrig.
Wie gesagt für die Folgen seines Handelns ist jeder selbst verantwortlich. Leider berücksichtigen die meisten die Folgen nicht.
ich streite auch nicht... ich sage nur, dass jemand, der das nebenberuflich macht, noch nicht mal kalkulieren MUSS!
steuern, abgaben, etc. (auch kammerbeiträge) richten sich in den meisten fällen nach dem umsatz... und da das prozentuale anteile sind, können die nie mehr ausmachen als den umsatz selber... es bleibt IMMER was übrig...
#23Report
[gone] Frank Schippers
02.03.2009
Original von Wolfgang Blachnik
Bei soviel unterirdisch schlechter Kalkulation und Hinwegsetzen über geltendes Recht, kann man in Bezug zum Ladengeschäft-Betreiber nicht mehr von Wettbewerb sprechen, sondern es ist Wettbewerbsverzerrung.
ist das eine generelle aussage oder beziehst du dich auf den threaderöffner?!
weil danach zu fragen, was kunden zu zahlen bereit sind, für den fall, dass er eine dienstleistung entgeltlich anbietet, verstösst noch nicht mal ansatzweise gegen geltendes recht...
ihm zu unterstellen, dass er das vorhat, allerdings schon... :-D
#24Report
02.03.2009
@wolfgang: Kannst Du mir bitte verraten, was Du mit Hinwegsetzen über geltendes Recht meinst? Ich bin ja erst am Überlegen, ob es sich rentiert sowas anzubieten. Vieleicht habe ich ja was übersehen.....
- Einnahmen aus selbstständiger Arbeit: Klar wird der Gewinn nach der üblichen Gewinn- Verlustrechnung für Freiberufler bzw. Kleingewerbetreibende berechnet und versteuert.
- Berufsgenossenschaft: muß ich mal schaun, was das kostet, kann aber nicht die Welt sein und es sind ja auch noch jede Menge Vorteile damit verbunden, alleine schon die ganzen Versicherungen
- Umsatzsteuer: wenn ich tatsächlich soviel Umsatz mache, daß ich über die Grenze komme, so daß ich verpflichtet bin, ab dem folgenden Jahr welche zu zahlen, mach ich das gern.
- Nutzung der Privatwohnung für Nebengewerbe. Zustimmung vom Vermieter ist kein Problem, mit der Gemeinde dürfte es auch i. O. gehen, da bei mir in der Straße etliche Wohnungen mit teilgewerblicher Nutzung sind.
- Ausgaben für Werbung, Flyer. Muß ich halt schaun, wie ich das günstig hinbekomme.
Ich hab ja nicht gesagt, ob ich das dann auch für 20 Euros die Stunde anbiete oder nicht. Hier gehts erstmal um Marktforschung und erst wenn diese abgeschlossen ist kann ich sagen, ob sichs lohnt. Wenn ich die selben Preise verlange wie ein Profi im Ladengeschäft werd ich sicher keine Kundschaft bekommen, das ist klar. Aber andererseits bilde ich mir ein, daß für den Kunden auch das Resultat zählt. Aus etlichen Threads hier haben wir ja schon erfahren, was die Models hier von den Resultaten der Profis aus den Ladengeschäften im Vergleich zu den Amateurarbeiten hier in der MK halten.....
MlG, Klaus
- Einnahmen aus selbstständiger Arbeit: Klar wird der Gewinn nach der üblichen Gewinn- Verlustrechnung für Freiberufler bzw. Kleingewerbetreibende berechnet und versteuert.
- Berufsgenossenschaft: muß ich mal schaun, was das kostet, kann aber nicht die Welt sein und es sind ja auch noch jede Menge Vorteile damit verbunden, alleine schon die ganzen Versicherungen
- Umsatzsteuer: wenn ich tatsächlich soviel Umsatz mache, daß ich über die Grenze komme, so daß ich verpflichtet bin, ab dem folgenden Jahr welche zu zahlen, mach ich das gern.
- Nutzung der Privatwohnung für Nebengewerbe. Zustimmung vom Vermieter ist kein Problem, mit der Gemeinde dürfte es auch i. O. gehen, da bei mir in der Straße etliche Wohnungen mit teilgewerblicher Nutzung sind.
- Ausgaben für Werbung, Flyer. Muß ich halt schaun, wie ich das günstig hinbekomme.
Ich hab ja nicht gesagt, ob ich das dann auch für 20 Euros die Stunde anbiete oder nicht. Hier gehts erstmal um Marktforschung und erst wenn diese abgeschlossen ist kann ich sagen, ob sichs lohnt. Wenn ich die selben Preise verlange wie ein Profi im Ladengeschäft werd ich sicher keine Kundschaft bekommen, das ist klar. Aber andererseits bilde ich mir ein, daß für den Kunden auch das Resultat zählt. Aus etlichen Threads hier haben wir ja schon erfahren, was die Models hier von den Resultaten der Profis aus den Ladengeschäften im Vergleich zu den Amateurarbeiten hier in der MK halten.....
MlG, Klaus
#25Report
02.03.2009
Original von Frank Schippers
[quote]Original von Wolfgang Blachnik
Bei soviel unterirdisch schlechter Kalkulation und Hinwegsetzen über geltendes Recht, kann man in Bezug zum Ladengeschäft-Betreiber nicht mehr von Wettbewerb sprechen, sondern es ist Wettbewerbsverzerrung.
ist das eine generelle aussage oder beziehst du dich auf den threaderöffner?!
weil danach zu fragen, was kunden zu zahlen bereit sind, für den fall, dass er eine dienstleistung entgeltlich anbietet, verstösst noch nicht mal ansatzweise gegen geltendes recht...
ihm zu unterstellen, dass er das vorhat, allerdings schon... :-D[/quote]
stimmt ;-)
MlG, Klaus
#26Report
02.03.2009
Genau! Und wenn dann noch der hinterziehende, unterschlagende und betrügende Hobbyknippser qualitativ deutlich bessere Fotos abliefert als der altgediente und festgefahrene Wald- und Wiesenfotogafenmeister, ist die Verzerrung perfekt... :-)
Ich als hauptberuflicher Steuerfuzzi habe auch mit der Billigkonkurrenz der "Lohnsteuer- und Buchführungshilfevereine" zu kämpfen. Trotzdem kann ich mich finanziell nicht beschweren. Ist aber immer wieder ein erhebendes Gefühl, wenn mal wieder einer deren Kunden bei mir vorbeischneit, weil eine Betriebprüfung ansteht und der Kunde die Hosen voll hat. Wenn ich allein schon Jahresabschlüsse von Buchführungshilfevereinen in die Hand bekomme, die von windigen Steuerberatern unterzeichnet wurden, in denen ein Kassenminus ausgewiesen ist, kann ich mir ein dickes Grinsen einfach nicht verkneifen.
Von daher mache ich meine Arbeit von Anfang an ordentlich, so daß es für den Mandanten keinen Anlaß zur Klage geben sollte. Über feste Gebühren wird nicht verhandelt, dafür wird auch nicht jeder kleine Handschlag in Form einer Bescheinigung oder eines Beratungsgesprächs berechnet.
Ich als hauptberuflicher Steuerfuzzi habe auch mit der Billigkonkurrenz der "Lohnsteuer- und Buchführungshilfevereine" zu kämpfen. Trotzdem kann ich mich finanziell nicht beschweren. Ist aber immer wieder ein erhebendes Gefühl, wenn mal wieder einer deren Kunden bei mir vorbeischneit, weil eine Betriebprüfung ansteht und der Kunde die Hosen voll hat. Wenn ich allein schon Jahresabschlüsse von Buchführungshilfevereinen in die Hand bekomme, die von windigen Steuerberatern unterzeichnet wurden, in denen ein Kassenminus ausgewiesen ist, kann ich mir ein dickes Grinsen einfach nicht verkneifen.
Von daher mache ich meine Arbeit von Anfang an ordentlich, so daß es für den Mandanten keinen Anlaß zur Klage geben sollte. Über feste Gebühren wird nicht verhandelt, dafür wird auch nicht jeder kleine Handschlag in Form einer Bescheinigung oder eines Beratungsgesprächs berechnet.
Original von Wolfgang Blachnik
Bei soviel unterirdisch schlechter Kalkulation und Hinwegsetzen über geltendes Recht, kann man in Bezug zum Ladengeschäft-Betreiber nicht mehr von Wettbewerb sprechen, sondern es ist Wettbewerbsverzerrung.
#27Report
02.03.2009
@ Der Weber
Der Unterschied ist hier, daß in Deinem Job der Kunde sich darauf verlassen können muß, daß alles richtig gemacht wird. Soviel ich gehört habe, haften Steuerberater sogar für die Folgen, wenn sie Mist gebaut haben (klär mich bitte auf, wenn das falsch sein sollte).
Bei Bildern gehts darum, daß die dem Kunden gefallen müssen und nur dem. Ob sie das tun kann er ja wohl selbst sofort vor Ort entscheiden ;-)
MlG, Klaus
Der Unterschied ist hier, daß in Deinem Job der Kunde sich darauf verlassen können muß, daß alles richtig gemacht wird. Soviel ich gehört habe, haften Steuerberater sogar für die Folgen, wenn sie Mist gebaut haben (klär mich bitte auf, wenn das falsch sein sollte).
Bei Bildern gehts darum, daß die dem Kunden gefallen müssen und nur dem. Ob sie das tun kann er ja wohl selbst sofort vor Ort entscheiden ;-)
MlG, Klaus
#28Report
02.03.2009
Eben! Und um so weniger verstehe ich die Aufregung, die manche Fotografen um die Honorarhöhen machen. ;-)
Natürlich gibt es auch fotografische Aufträge, bei denen Sensibilität z.B. bei der Modelauswahl vertraglich gefordert ist und für die der Fotograf - denke ich - haftbar gemacht werden kann, allerdings bewegen sich solche Aufträge dann weniger auf dem Niveau der Wald- und Wiesenfotografen, denen die scheinbar durchweg kriminellen Hobby-/Nebenberufsfotofuzzis die Kunden klauen. :-)
Wenn Oma Erna das Foto, das wer auch immer fabriziert hat gefällt und sie bereitwillig ihre Rente dafür rausrückt, dann ist das vollkommen in Ordnung, auch wenn ein Fotoguru anschließend eine vernichtende über das Foto hereinbrechen lässt.
Natürlich gibt es auch fotografische Aufträge, bei denen Sensibilität z.B. bei der Modelauswahl vertraglich gefordert ist und für die der Fotograf - denke ich - haftbar gemacht werden kann, allerdings bewegen sich solche Aufträge dann weniger auf dem Niveau der Wald- und Wiesenfotografen, denen die scheinbar durchweg kriminellen Hobby-/Nebenberufsfotofuzzis die Kunden klauen. :-)
Wenn Oma Erna das Foto, das wer auch immer fabriziert hat gefällt und sie bereitwillig ihre Rente dafür rausrückt, dann ist das vollkommen in Ordnung, auch wenn ein Fotoguru anschließend eine vernichtende über das Foto hereinbrechen lässt.
Original von 500 C/M - your private pics
@ Der Weber
Der Unterschied ist hier, daß in Deinem Job der Kunde sich darauf verlassen können muß, daß alles richtig gemacht wird. Soviel ich gehört habe, haften Steuerberater sogar für die Folgen, wenn sie Mist gebaut haben (klär mich bitte auf, wenn das falsch sein sollte).
Bei Bildern gehts darum, daß die dem Kunden gefallen müssen und nur dem. Ob sie das tun kann er ja wohl selbst sofort vor Ort entscheiden ;-)
MlG, Klaus
#29Report
[gone] Frank Schippers
02.03.2009
Original von paul schwarzl
(...) Dem Modell selbst die k. Nutzung zu ermöglichen ginge mit deinem "Versuch" - nur gemeint war ja wohl eher das Modell einem Dritten (Kunden) die k. Nutzung ermöglichen möchte. Da kommt dann das Urheberrecht daher:
>Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden.
Damit müsste doch jedem Kunden extra zugestimmt werden. (...)
dann ergänzt du meinen ersten vorschlag halt durch den zusatz: "ebenso stimmt der fotograf uneingeschränkt einer übertragung weiterer, auch kommerzieller nutzungsrechte durch das modell zu gunsten dritter zu. dem modell wird untersagt, der weiteren übertragung von nutzungsrechten durch dritte zuzustimmen."
das ist natürlich jetzt tüddelkram, den man zur 100 % absicherung am besten jemandem überlässt, der sich damit auskennt...
aber eigentlich ging es ja bei meinem versuch um diese aussage von dir:
Original von paul schwarzl
1.
>sonstwas sondern ganz normale Leute und wollt Bilder von Euch haben, die...
>..., incl. sämtlicher Rechte auch der kommerziellen Nutzung
das ist ein Widerspruch. Versuch mal so einen Vertrag aufzusetzten, dann merkst du gleich wo es rumproblemt..
ich sehe da immer noch weder einen widerspruch noch ein problem... was ist daran widersprüchlich, dass ein fotograf "normalen leuten" sämtliche verwertungsrechte einräumt? (mal davon abgesehen, dass eine einzelne aussage sich per definitione nicht widersprechen kann... für einen widerspruch brauchst du mindestens zwei aussagen)
#30Report
[gone] Frank Schippers
02.03.2009
Original von paul schwarzl
Die Widerspruch ist für mich: "ganz normale Leute" und "kommerziellen Nutzung"
("ganz normal Leute" haben in meinen augen eben keine Ahnung von kommerzieller Nutzung)
Frau / Mann von der Strasse bewegt sich da gleich mal auf dünnem Eis.
Du kannst mit einem Vertrag aber nicht Gesetze aushebeln:
>Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden
=Der Nutzer und der Urheber machen das aus. Da gibts zwar Sonderfälle, die sind aber noch viel schwieriger anwendbar
lg paul
du als normaler mensch hast also noch nie kommerzielle transaktionen abgeschlossen? du hast noch nie etwas ge- oder verkauft? es ist auf jeden fall kein WIDERSPRUCH, dass "normale menschen" gegenstände "kommerziell nutzen"...
da bewegt man sich auch nicht auf dünnem eis, sondern macht das, was man tagtäglich dutzendfach tut...
und wenn der urheber (fotograf) in seinem vertrag pauschal die weitergabe von verwertungsrechten (oder auch eingeschränkten verwertungsrechten) erlaubt, dann hat der urheber seine zustimmung im sinne des gesetzes erteilt... da steht nix, dass er das für jeden fall einzeln tun muss! das geht auch pauschal!
in diesem speziellen falle hier schließt der threaderöffner selber - denn er IST der urheber - sogar irgendwelche sonderfälle aus! er erteilt seinem modell pauschal alle verwertungsrechte ohne einschränkungen... was willst du denn noch??? es GIBT keine sonderfälle! das modell darf mit den bildern anstellen, was sie mag!
#31Report
[gone] Frank Schippers
02.03.2009
Original von paul schwarzl
>du als normaler mensch hast also noch nie kommerzielle transaktionen abgeschlossen?
>du hast noch nie etwas ge- oder verkauft? es ist auf jeden fall kein WIDERSPRUCH,
>dass "normale menschen" gegenstände "kommerziell nutzen"...
...
>.. was willst du denn noch???
in dieser art nicht mehr weiter diskutieren.
lg paul
WELCHE art meinst du jetzt genau? dass man dir fragen stellt, auf die du keine antwort hast? du sprichst "normalen menschen" die fähigkeit ab, kommerziell tätig zu sein... das hinterfrage ich sachlich... jeder von uns wird jeden tag kommerziell tätig... jeder von uns kauft oder verkauft täglich etwas...
der urheber befreit durch seine "generalfreigabe" das modell pauschal von eventuellen "fehlern" bei der kommerziellen nutzung von bildmaterial... er erteilt ihr uneingeschränkt alle rechte... dem gesetz ist genüge getan, das modell ist glücklich und sorgenfrei, der fotograf ist glücklich... nur DU konstruierst widersprüche...
und da ist doch die frage, was du noch alles brauchst, um zufrieden zu sein, völlig legitim...
es existiert de facto kein widerspruch in der aussage, dass normale menschen kommerziell bilder verwerten dürfen...
p.s.: wenn du die "zitieren"-funktion unter jedem foren-beitrag nutzen würdest, wäre die unterscheidung zwischen deinem text und den fremdzitaten übrigens deutlich einfacher... ;-)
#32Report
02.03.2009
Hi,
auch ganz normale Leute nutzen oft die Bilder kommerziell, meistens ohne sich dessen bewußt zu sein. Bereits wenn Du ein Bild bei Facebook hochlädst sicherst Du Facebook selbst mit den aktuellen Nutzungsbedingungen kommerzielle Rechte zu.....
Oder Lieschen Müller lässt sich heute von Dir im roten Mäntelchen shooten, in 4 Monaten gefällt ihr das Mäntelchen nicht mehr und sie stellt es mit Deinen Bildern als Reklame im Internet zum Verkauf. Rein theoretisch ist das dann kommerziell.
Mir ist es einfach zu blöd, daß dann immer in jedem Einzelfall zu regeln und zu überprüfen, von daher schreib ichs einfach mal so in den Vertrag und gut is.
Wenn jetzt jemand im großen Stil mit meinen Bildern Geschäfte machen will, gerne - ich glaub aber nicht, daß das vorkommen wird und wenn, dann spricht sich sicher rum, daß ich das hinter der Kamera war und dann kommen die üblichen Marktregeln von Angebot und Nachfrage ins Spiel, d.h. wenn ich mich vor Aufträgen nicht mehr retten kann, steigen die Preise.
Ich glaub auch nicht, daß die Photogeschäfte um die Ecke wegen mir leiden werden. Es gibt hier nämlich schon lange keine mehr, die sind alle schon eingegangen, als die ersten brauchbaren Digiknipsen auf den Markt gekommen sind. Paßbilder werden selbst gemacht, Filme nicht mehr gekauft, Kameras und Ausdrucke übers Internet geordert. Der Photograph der gute Beratung und großartige Bilder im Studio anbietet hat und wird trotz meiner Wenigkeit überleben, hier bei mir im Stadtteil kannte ich bisher nur einen, der hat miese Studiobilder gemacht und sich bei seinen Kameras überhaupt nicht ausgekannt. Ratet mal, obs den noch gibt :-(
MlG, Klaus
auch ganz normale Leute nutzen oft die Bilder kommerziell, meistens ohne sich dessen bewußt zu sein. Bereits wenn Du ein Bild bei Facebook hochlädst sicherst Du Facebook selbst mit den aktuellen Nutzungsbedingungen kommerzielle Rechte zu.....
Oder Lieschen Müller lässt sich heute von Dir im roten Mäntelchen shooten, in 4 Monaten gefällt ihr das Mäntelchen nicht mehr und sie stellt es mit Deinen Bildern als Reklame im Internet zum Verkauf. Rein theoretisch ist das dann kommerziell.
Mir ist es einfach zu blöd, daß dann immer in jedem Einzelfall zu regeln und zu überprüfen, von daher schreib ichs einfach mal so in den Vertrag und gut is.
Wenn jetzt jemand im großen Stil mit meinen Bildern Geschäfte machen will, gerne - ich glaub aber nicht, daß das vorkommen wird und wenn, dann spricht sich sicher rum, daß ich das hinter der Kamera war und dann kommen die üblichen Marktregeln von Angebot und Nachfrage ins Spiel, d.h. wenn ich mich vor Aufträgen nicht mehr retten kann, steigen die Preise.
Ich glaub auch nicht, daß die Photogeschäfte um die Ecke wegen mir leiden werden. Es gibt hier nämlich schon lange keine mehr, die sind alle schon eingegangen, als die ersten brauchbaren Digiknipsen auf den Markt gekommen sind. Paßbilder werden selbst gemacht, Filme nicht mehr gekauft, Kameras und Ausdrucke übers Internet geordert. Der Photograph der gute Beratung und großartige Bilder im Studio anbietet hat und wird trotz meiner Wenigkeit überleben, hier bei mir im Stadtteil kannte ich bisher nur einen, der hat miese Studiobilder gemacht und sich bei seinen Kameras überhaupt nicht ausgekannt. Ratet mal, obs den noch gibt :-(
MlG, Klaus
#33Report
02.03.2009
Hi ,
vieleicht ist es nicht unwichtig zu wissen, daß Paul Österreicher ist und somit sind seine Beiträge auf österreichisches Recht zu beziehen.
Das österreichische Recht ist nach meinem Kenntnisstand in Bezug auf Bildrechte sehr verschieden vom deutschen Recht. Ich kenne nicht alle Details, weis aber beispielsweise, daß ich nie ein Payshooting nach österreichischem Recht (d.h. mit Shooting in Österreich) machen werde, da das Model dort IMMER das Recht hat, die Freigabe der Veröffentlichung der Bilder zu wiederrufen, was in Deutschland nur unter strengen Vorraussetzungen gestattet ist. Wie und ob das dann mit der Entschädigung des Photographen aussieht weis ich nicht, ebensowenig ob mein Wissen noch aktuell ist.
Mein Thread bezieht sich ausschließlich auf deutsches Recht, und da kann ich ganz unkompliziert und unwiederruflich dem Kunden sämtliche Rechte an der Verwertung der Bilder gestatten.
MlG, Klaus
vieleicht ist es nicht unwichtig zu wissen, daß Paul Österreicher ist und somit sind seine Beiträge auf österreichisches Recht zu beziehen.
Das österreichische Recht ist nach meinem Kenntnisstand in Bezug auf Bildrechte sehr verschieden vom deutschen Recht. Ich kenne nicht alle Details, weis aber beispielsweise, daß ich nie ein Payshooting nach österreichischem Recht (d.h. mit Shooting in Österreich) machen werde, da das Model dort IMMER das Recht hat, die Freigabe der Veröffentlichung der Bilder zu wiederrufen, was in Deutschland nur unter strengen Vorraussetzungen gestattet ist. Wie und ob das dann mit der Entschädigung des Photographen aussieht weis ich nicht, ebensowenig ob mein Wissen noch aktuell ist.
Mein Thread bezieht sich ausschließlich auf deutsches Recht, und da kann ich ganz unkompliziert und unwiederruflich dem Kunden sämtliche Rechte an der Verwertung der Bilder gestatten.
MlG, Klaus
#34Report
02.03.2009
Keine Ahnung, warum die das so machen. Vieleicht haben die zuviele schlechte Erfahrungen gemacht. Vorstellbar wäre, daß Models Bilder aus TFP-Shootings verkaufen wollten etc. .
Wenn ich ein Bild von einem Model veröffentlichen will muß ich auch oft eine Kopie vom Model-Release mitschicken. Ich denk mal, die wollen sich lieber 2 x absichern als hinterher einen Prozeß am Hals zu haben.
Wenn ein Model dann mal in so eine Lage kommen sollte, dann hat sie ja in dem Vertrag zwischen mir und ihr schon mal die Zustimmung zur Verwertung und damit die Sicherheit, daß ich ihr den neuen Vertrag dann ohne Probleme absegnen muß.
MlG, Klaus
Wenn ich ein Bild von einem Model veröffentlichen will muß ich auch oft eine Kopie vom Model-Release mitschicken. Ich denk mal, die wollen sich lieber 2 x absichern als hinterher einen Prozeß am Hals zu haben.
Wenn ein Model dann mal in so eine Lage kommen sollte, dann hat sie ja in dem Vertrag zwischen mir und ihr schon mal die Zustimmung zur Verwertung und damit die Sicherheit, daß ich ihr den neuen Vertrag dann ohne Probleme absegnen muß.
MlG, Klaus
#35Report
02.03.2009
Original von paul schwarzl
[quote]Original von 500 C/M - your private pics
Keine Ahnung, warum die das so machen. Vieleicht haben die zuviele schlechte Erfahrungen gemacht.....
Aber warum vertrauen sie dann dem Urheber um so viel mehr? Es gibt etliche Vertragsvorlagen von Rechtanwälten und Verlagen die die k. Nutzung durch den Fotografen mit der Absegnung des Models regeln. (eben Modelrelease) Umkehrt werd ich nicht fündig.
Original von 500 C/M - your private pics
........ und damit die Sicherheit, daß ich ihr den neuen Vertrag dann ohne Probleme absegnen muß.
Deine Einstellung ist lobenswert. Da gefällt mir halt das "muß" nicht umbedingt. (z.B.: vertrag in einer mir nicht gängigen sprache abzeichnen,..)
Dabei wäre, zumindest aus meiner Laiensichtweise, eine einfache Regelung wirklich wünschenswert. Grade wenn Modelle wirklich alles in ein Bild einbringen (Idee, Kleidung, Location,...) und man selbst zum "Auslöser" degradiert wird.
lg paul[/quote]
Hm,
ja, gut . Aber ich glaub mal, daß auf den von mir anvisierten Kundenkreis dies Problematik zumeist nicht zutrifft. Und wenns dann mal sein sollte, muß ich mir den Vertrag halt beglaubigt übersetzen lassen.
Hier war doch mal so ein MK-Rechtsanwalt, vieleicht kann der uns das erläutern. Ich weiß jetzt nicht, wie ich den finde, der hatte so viel ich mich erinnere eine Fotografen-Sedcard.
Kennt den vieleicht wer von den werten Threadlesern und kann dem einen Hinweis auf diesen Thread geben? Ich mach dann auch ein RbfCd ( RechtsberatungfürCD) - Shooting mit ihm ;-)
MlG, Klaus
#36Report
[gone] Frank Schippers
02.03.2009
Original von 500 C/M - your private pics
(...) Hier war doch mal so ein MK-Rechtsanwalt, vieleicht kann der uns das erläutern. Ich weiß jetzt nicht, wie ich den finde, der hatte so viel ich mich erinnere eine Fotografen-Sedcard.
Kennt den vieleicht wer von den werten Threadlesern und kann dem einen Hinweis auf diesen Thread geben? Ich mach dann auch ein RbfCd ( RechtsberatungfürCD) - Shooting mit ihm ;-)
MlG, Klaus
kannste ihm ja mal selber vorschlagen... dr. daniel kötz
#37Report
02.03.2009
Schau mer mal, laut Sedcard ist er gerade online ;-)
MlG, Klaus
MlG, Klaus
#38Report
02.03.2009
`Tschuldigung, hatte gestern abend was noch besseres vor, als in der MK zu sein.
Da ich direkt darauf angesprochen wurde zum Thema Kalkulation:
Wer seine Gerätschaften privat aus dem Hauptberufsentgelt bezahlt, um nebenberuflich damit Geld zu verdienen, kalkuliert falsch, das ist einfach eine Feststellung, die auch der Steuerfuzzi so bestätigen müsste.
Über Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum hast Du Dir schon Gedanken gemacht, das meinte ich mit Gesetzlichkeiten. Bei uns würden die zuständigen Behörden das nicht so absegnen.
Mit dem Studio führst Du dann ein stehendes Gewerbe und bist Zwangsmitglied der Handwerkskammer.
Da ich selbst erst wieder inclusive Verhängung eines Ordnungsgeldes zum Zwangmitglied er HWK (soweit ich weiß, eine Fortsetzung der Tradition des Dritten Reiches) ernannt wurde, habe ich zu spüren bekommen, was die sich alles einfallen lassen.
Ich bin nicht der jaulende Handwerksmeister. Fakt ist, das so viele Fallstricke lauern, daß es eigentlich nur nach der Maßgabe "Wo kein Kläger, da kein Richter funktioniert.
Initiative ist in Deutschland unerwünscht, denn sie macht den Behörden Arbeit.
Da ich direkt darauf angesprochen wurde zum Thema Kalkulation:
Wer seine Gerätschaften privat aus dem Hauptberufsentgelt bezahlt, um nebenberuflich damit Geld zu verdienen, kalkuliert falsch, das ist einfach eine Feststellung, die auch der Steuerfuzzi so bestätigen müsste.
Über Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum hast Du Dir schon Gedanken gemacht, das meinte ich mit Gesetzlichkeiten. Bei uns würden die zuständigen Behörden das nicht so absegnen.
Mit dem Studio führst Du dann ein stehendes Gewerbe und bist Zwangsmitglied der Handwerkskammer.
Da ich selbst erst wieder inclusive Verhängung eines Ordnungsgeldes zum Zwangmitglied er HWK (soweit ich weiß, eine Fortsetzung der Tradition des Dritten Reiches) ernannt wurde, habe ich zu spüren bekommen, was die sich alles einfallen lassen.
Ich bin nicht der jaulende Handwerksmeister. Fakt ist, das so viele Fallstricke lauern, daß es eigentlich nur nach der Maßgabe "Wo kein Kläger, da kein Richter funktioniert.
Initiative ist in Deutschland unerwünscht, denn sie macht den Behörden Arbeit.
#39Report
03.03.2009
So viele Fallstricke lauern eigentlich garnicht. Wird das Gewerbe ordentlich deklariert und angemeldet, melden sich Finanzamt, Berufsgenossenschaft und HWK schon mal von ganz alleine. Manch einer, der sich im Vorfeld nicht umfassend informiert hat, wird dann lediglich ob der geforderten Beiträgshöhe unangenehm überrascht sein.
Und zur Kalkulationsfrage:
Solange ich mit meinem Haupteinkommen selbst evtl. Verluste aus meinem Nebenberuf auffangen kann und unterm Strich noch genügend Geld zum Leben übrig bleibt, betreibe ich halt erfolgreich eine Form von Mischkalkulation. Erst wenn ich nicht mehr genügend Geld habe, um mir die Butter aufs Brot leisten zu können, DANN habe ich falsch kalkuliert.
Und zur Kalkulationsfrage:
Solange ich mit meinem Haupteinkommen selbst evtl. Verluste aus meinem Nebenberuf auffangen kann und unterm Strich noch genügend Geld zum Leben übrig bleibt, betreibe ich halt erfolgreich eine Form von Mischkalkulation. Erst wenn ich nicht mehr genügend Geld habe, um mir die Butter aufs Brot leisten zu können, DANN habe ich falsch kalkuliert.
Original von Wolfgang Blachnik
Fakt ist, das so viele Fallstricke lauern, daß es eigentlich nur nach der Maßgabe "Wo kein Kläger, da kein Richter funktioniert.
#40Report
Topic has been closed
ich finde das Angebot generell nicht interessant.
31
50 Euro die Stunde wären ok
22
die erste Stunde 50, dann 30 Euro wären ok
15
20 Euro die Stunde wären ok
10
30 Euro die Stunde wären ok
8
die erste Stunde 30, dann 20 Euro wären ok
5
91 Votes
Started by
- 45Posts
- 2,244Views
ich hab hier keinen Bock auf Streitereien nur weil ich meine Meinung kund getan habe.
Wenn man sich die Umfrage ansieht und der Stundensatz zwischen 20 und 50 EUR schwankt, dann hat das wenig bis gar nichts mit Kalulation zu tun.
Bei 20 EUR die Stunde wird es selbst für einen Nebenberufler sehr eng wenn er die Steuern und Abgaben korrekt berücksichtgt. Dann bleibt nämlich nichts mehr übrig.
Wie gesagt für die Folgen seines Handelns ist jeder selbst verantwortlich. Leider berücksichtigen die meisten die Folgen nicht.