Urheberrechtsverletzung trotz Bezahlung? Bitte um Hilfe 58
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
07.04.2009
naja... leider hat sie recht...
#2Report
07.04.2009
Ihr habt nur die Nutzungsrechte an den Fotos, SO wie die Fotografin sie Euch überlassen hat. Die uneingeschränkten Urheberrechte/Copyright liegen beider Fotografin. Es ist ihr künsterischens Werk. Ohne ihre Zustimmung dürft Ihr nicht die Bilder verändert veröffentlichen.
"... have a good look and sound!"
Gruß Horst
"... have a good look and sound!"
Gruß Horst
#3Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
07.04.2009
Original von Brettschneider, Horst
Ihr habt nur die Nutzungsrechte an den Fotos, SO wie die Fotografin sie Euch überlassen hat. Die uneingeschränkten Urheberrechte/Copyright liegen beider Fotografin. Es ist ihr künsterischens Werk. Ohne ihre Zustimmung dürft Ihr nicht die Bilder verändert veröffentlichen.
"... have a good look and sound!"
Gruß Horst
im Prinzip geht es sogar noch einen Schritt weiter, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen noch nicht einmal die originalen unbearbeiteten Fotos veröffentlicht werden!
#4Report
07.04.2009
genau so siehts nämlich aus...
#5Report
07.04.2009
Ihr habt die Rechte die ihr vereinbart habt.........welche das sind müßt ihr wissen........da ihr keinen schriftlichen Vertrag habt müßtes du im zweifelsfall anders z.b. durch Zeugen beweisen was ihr vereinbart habt...............deshalb immer alles schriftlich und so genau wie möglich....
#6Report
07.04.2009
Die Zustimmung wurde im Prinzip gegeben, wenn es ungefähr so lief:erst
- Auftragsangebot, dann
- Auftragsannahme/Shooting, dann
-Bezahlung und Übergabe der Fotos.
- unwiedergesprochene Ersveröffentlichung seitens der Band.
Grundsätzlich bedarf es aber keiner schriftlichen Vereinbarung. Ein mündliche Abmachung ist genaus ein Vertrag (aber schwerer zu beweisen).
(Dies ist keine rechtliche Beratung).
LG Horst
- Auftragsangebot, dann
- Auftragsannahme/Shooting, dann
-Bezahlung und Übergabe der Fotos.
- unwiedergesprochene Ersveröffentlichung seitens der Band.
Grundsätzlich bedarf es aber keiner schriftlichen Vereinbarung. Ein mündliche Abmachung ist genaus ein Vertrag (aber schwerer zu beweisen).
(Dies ist keine rechtliche Beratung).
LG Horst
#7Report
07.04.2009
P.S.. Verhandellt mit der Fotografin einen Nachschlag für die Nutzung der geänderten Fotos.
LG H.
LG H.
#8Report
[gone] DELICATE *in London*
07.04.2009
Ohne Erlaubnis das Bild zu bearbeiten dürft ihr das auch nicht tun.
Liebe Grüße
Nadine
Liebe Grüße
Nadine
#9Report
07.04.2009
Original von Stefanie Hardt
Haben wir KEINE Rechte an den Fotos?
Schwer zu sagen... Man müsste wissen, welche Nutzungsrechte vereinbart wurden, und darüber hinaus in diesem Fall wohl auch, welche Vereinbarung im Streitfall gerichtsfest nachgewiesen werden könnte.
Davon abgesehen wird es in den meisten Fällen auch mit Vertrag nicht zulässig sein, einfach ein Bild massiv zu manipulieren, in dem man abgebildete Personen entfernt.
Das sieht doch außerdem auch nicht aus - warum macht Ihr nicht einfach mal neue Fotos?
#10Report
[gone] User_22694
07.04.2009
Original von TomRohwer
warum macht Ihr nicht einfach mal neue Fotos?
Für die Nachwelt festgehalten......
#11Report
[gone] DataWind
07.04.2009
Original von Alex | Photodesign (Angebot für Anfänger-Models!)
im Prinzip geht es sogar noch einen Schritt weiter, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen noch nicht einmal die originalen unbearbeiteten Fotos veröffentlicht werden!
eine "veröffentlichung" ist auch das rumzeigen von bildern im bekanntenkreis.
es wäre jetzt völlig "gaga" zu behaupten, dass sich tausende von menschen von handelsüblichen portrait-handwerks-fotografen ablichten lassen , um dann die bilder in der nachttischschublade zu vergraben.
bei einer band, die einen fotografen beauftragt, bilder von ihr zu machen, ist es sogar noch offensichtlicher, dass die bilder veröffentlicht werden sollen.
demzufolge ist eine veröffentlichung wohl auch ohne schriftlichen vertrag erlaubt.
was die "bearbeitung" der bilder angeht, sollte jedem halbwegs intelligenten fotografen auch klar sein, dass bilder, die er von einer band macht, und die von einer band bezahlt werden, auch in der ein oder anderen form bearbeitet werden - ob es jetzt eine sepiatönung fürs cover oder das versehen mit einem titel-logo ist.
es gibt unendlich viele haare zu spalten,
aber besser ist, wenn alle firedlich sind :-)
#12Report
[gone] User_54303
07.04.2009
Da braucht man keine “Haare spalten“.....meiner Meinung nach!
Band hat bezahlt....somit gehören der Band die Bilder!
Will der Fotograf bei Veränderungen gefragt werden, sollte von Seiten des Fotografen ein dementsprechender Vertrag vorhanden sein!
Es ist aber kein Vertrag vorhanden....somit haben die Band das Recht auf ihr eigenes Bildnis.....und der Fotograf seine Kohle!
Wenn irgendwer zum Dorffotografen geht, macht er sich auch keine Gedanken darüber ob er das Bild wem und wann zeigen darf....warum auch, er zahlt ja dafür!
Oder hat sich hier schon mal jemand Gedanken darüber gemacht ob er nun den Personalausweis zeigen darf oder nicht...
Nun wird das Bild verändert.....und....( ist doch Eigentum der Band ) !
Hier handelt es sich um ein Bild...kein Kunstwerk das in der Form und Weise auf jedenfall erhalten werden muß / sollte;-)
Ganz bescheiden Gesagt...nur meine Meinung!
Band hat bezahlt....somit gehören der Band die Bilder!
Will der Fotograf bei Veränderungen gefragt werden, sollte von Seiten des Fotografen ein dementsprechender Vertrag vorhanden sein!
Es ist aber kein Vertrag vorhanden....somit haben die Band das Recht auf ihr eigenes Bildnis.....und der Fotograf seine Kohle!
Wenn irgendwer zum Dorffotografen geht, macht er sich auch keine Gedanken darüber ob er das Bild wem und wann zeigen darf....warum auch, er zahlt ja dafür!
Oder hat sich hier schon mal jemand Gedanken darüber gemacht ob er nun den Personalausweis zeigen darf oder nicht...
Nun wird das Bild verändert.....und....( ist doch Eigentum der Band ) !
Hier handelt es sich um ein Bild...kein Kunstwerk das in der Form und Weise auf jedenfall erhalten werden muß / sollte;-)
Ganz bescheiden Gesagt...nur meine Meinung!
#13Report
07.04.2009
Original von DataWind
eine "veröffentlichung" ist auch das rumzeigen von bildern im bekanntenkreis.
Nein - da beginnt Dein Irrtum.
Original von DataWind
demzufolge ist eine veröffentlichung wohl auch ohne schriftlichen vertrag erlaubt.
Insofern ist auch der Schluß falsch.
was die "bearbeitung" der bilder angeht, sollte jedem halbwegs intelligenten fotografen auch klar sein, dass bilder, die er von einer band macht, und die von einer band bezahlt werden, auch in der ein oder anderen form bearbeitet werden - ob es jetzt eine sepiatönung fürs cover oder das versehen mit einem titel-logo ist.
Auch das ist nicht zwingend. Hat die Band gesagt, daß es für ein Cover ist, dann
liegt das Versehen mit einem Titel nahe und der Fotograf muß sich eine solche
Nutzung/Bearbeitung gefallen lassen - er hat dies auch vorher in den Preis
einkalkulieren können.
Ist es dem Fotografen nicht gesagt worden, dann liegt erst einmal gar nichts
auf der Hand - Band hin oder her.
#14Report
07.04.2009
Deshalb wäre es ganz gut wenn die TO schreibt was den überhaubt genau verhandelt worden ist.........sonst ist das eh alles nur schwammig
#15Report
07.04.2009
Original von hps_foto
Da braucht man keine “Haare spalten“.....meiner Meinung nach!
Stimmt - Haare muß man nicht spalten, aber Deine Meinung ist nicht meine Meinung.
Band hat bezahlt....somit gehören der Band die Bilder!
Alles was der Band sicher gehört sind die Prints nicht aber
die uneingeschränkten Nutzungsrechte daran.
Will der Fotograf bei Veränderungen gefragt werden, sollte von Seiten des Fotografen ein dementsprechender Vertrag vorhanden sein!
Genau andersrum stimmt es. Will die Band Bearbeiten/Veröffentlichen, dann braucht sie
die Einwilligung des Fotografen. Steht auch alles im UrhG und in gefühlten 20.000
Threads in der MK.
Es ist aber kein Vertrag vorhanden....somit haben die Band das Recht auf ihr eigenes Bildnis.....und der Fotograf seine Kohle!
Das Recht am eigenen Bild kann ggf. eine Veröffentlichung durch jemand anderen
verhindern, es handelt sich aber nicht um das Recht, mit dem Bild machen zu können
was mach möchte.
Auch das kann man nachlesen - nämlich im Kunsturhebergesetz.
#16Report
[gone] User_54303
07.04.2009
@ Fotofuxx
Na dann habe ich mal mächtig viel zu lesen!
Vom Sinn her unverständlich......aber bevor ich hier meine Klappe zu weit aufreiße....ich geh mal nachlesen!
Na dann habe ich mal mächtig viel zu lesen!
Vom Sinn her unverständlich......aber bevor ich hier meine Klappe zu weit aufreiße....ich geh mal nachlesen!
#17Report
07.04.2009
Original von hps_foto
@ Fotofuxx
Na dann habe ich mal mächtig viel zu lesen!
Vom Sinn her unverständlich......aber bevor ich hier meine Klappe zu weit aufreiße....ich geh mal nachlesen!
Damit es nicht zuviel wird fang mal damit an:
Rechte des Urhebers:
§ 12 Veröffentlichungsrecht
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Rechte des Abgebildeten:
Recht aufs eigene Bild
#18Report
[gone] Alexander Hufenbach Photography
07.04.2009
Ich frage mich wieso immer wieder solche Themen entstehen, habt ihr alle keine Agb´s ???
Finde ich sehr seltsam, und die halbweißheiten hier finde ich noch viel schlimmer
als die Frage an sich !
Gruß, Alex
Finde ich sehr seltsam, und die halbweißheiten hier finde ich noch viel schlimmer
als die Frage an sich !
Gruß, Alex
#19Report
[gone] User_54303
07.04.2009
@ Fotofuxx
Danke.......!
Danke.......!
#20Report
Topic has been closed
ich habe folgendes Problem:
Es wurden von meiner Band 2008 Fotos geschossen, von einer Fotografin - der wir 250 Euro für diese Arbeit bezahlt haben.
Es wurde kein Vertrag unterschrieben und auch keine Rechnung.
2009 sind 3 der Mitglieder ausgestiegen und wurden in dem Foto weg retouschiert und durch neue Mitglieder ersetzt.
Die Fotografin, meinte jetzt - was uns einfallen würde.....
Haben wir KEINE Rechte an den Fotos?
Habt ihr eine Idee, wie man mit der Sache nun am besten umgeht?
Liebe Grüße und Vielen dank im Voraus!
Steffie