Urheberrechtsverletzung trotz Bezahlung? Bitte um Hilfe 58

07.04.2009
Original von say: image! - Alex
Ich frage mich wieso immer wieder solche Themen entstehen, habt ihr alle keine Agb´s ???
...


die abgebildeten bandmitglieder haben vermutlich keine agb ^^
07.04.2009
Original von Henning Zachow *Beauty & Happiness :)*
[quote]Original von say: image! - Alex
Ich frage mich wieso immer wieder solche Themen entstehen, habt ihr alle keine Agb´s ???
...


die abgebildeten bandmitglieder haben vermutlich keine agb ^^[/quote]

Ich habe auch keine ...

Die helfen auch nicht viel weiter, da man dann beginnt darüber zu diskutieren
ob sie wirksam einbezogen sind und ob sie wirksam sind.
[gone] Nasty World Media
07.04.2009
@say: image! - Alex:

Wo Du schon Halbweisheiten erwähnst - da passt Deine Frage nach den AGBs wunderbar zu. ;)


Gruß
Nasty



Original von
Ich frage mich wieso immer wieder solche Themen entstehen, habt ihr alle keine Agb´s ???

Finde ich sehr seltsam, und die halbweißheiten hier finde ich noch viel schlimmer
als die Frage an sich !

Gruß, Alex
[gone] User_22694
07.04.2009
Original von Stefanie Hardt


Habt ihr eine Idee, wie man mit der Sache nun am besten umgeht?



Hier im Internet wirst Du überwiegend nur Halbwissen vermittelt bekommen. Geh' zu einem Rechtsanwalt, der sich mit diesen Problemen auskennt.

Letztendlich ersparst Du Dir so Frustrationen, die u.U auch einen gewissen "Stress" auf den Geldbeutel ausüben könnten.
[gone] Lichtstreif
07.04.2009
Einfache Antwort... NEIN...

Jedenfalls nicht für Retusche Arbeiten... Urheberrechte liegen bei der Fotografin. Ihr habt nur Veröffentlichungsrechte.

Original von Stefanie Hardt
Hallo Liebe MK ler,
ich habe folgendes Problem:

Es wurden von meiner Band 2008 Fotos geschossen, von einer Fotografin - der wir 250 Euro für diese Arbeit bezahlt haben.
Es wurde kein Vertrag unterschrieben und auch keine Rechnung.

2009 sind 3 der Mitglieder ausgestiegen und wurden in dem Foto weg retouschiert und durch neue Mitglieder ersetzt.

Die Fotografin, meinte jetzt - was uns einfallen würde.....

Haben wir KEINE Rechte an den Fotos?

Habt ihr eine Idee, wie man mit der Sache nun am besten umgeht?

Liebe Grüße und Vielen dank im Voraus!

Steffie
[gone] User_81538
07.04.2009
:-)
Sehr guter Rat.
Wenn Fotografin sehr sauer ist wird es auch sehr Teuer für Sie.

lg.


Original von Ricardo Samuel
[quote]Original von Stefanie Hardt


Habt ihr eine Idee, wie man mit der Sache nun am besten umgeht?



Hier im Internet wirst Du überwiegend nur Halbwissen vermittelt bekommen. Geh' zu einem Rechtsanwalt, der sich mit diesen Problemen auskennt.

Letztendlich ersparst Du Dir so Frustrationen, die u.U auch einen gewissen "Stress" auf den Geldbeutel ausüben könnten.[/quote]
[gone] Lichtstreif
07.04.2009
Quatsch


Original von DataWind
[quote]Original von Alex | Photodesign (Angebot für Anfänger-Models!)
im Prinzip geht es sogar noch einen Schritt weiter, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen noch nicht einmal die originalen unbearbeiteten Fotos veröffentlicht werden!

eine "veröffentlichung" ist auch das rumzeigen von bildern im bekanntenkreis.
es wäre jetzt völlig "gaga" zu behaupten, dass sich tausende von menschen von handelsüblichen portrait-handwerks-fotografen ablichten lassen , um dann die bilder in der nachttischschublade zu vergraben.

bei einer band, die einen fotografen beauftragt, bilder von ihr zu machen, ist es sogar noch offensichtlicher, dass die bilder veröffentlicht werden sollen.

demzufolge ist eine veröffentlichung wohl auch ohne schriftlichen vertrag erlaubt.
was die "bearbeitung" der bilder angeht, sollte jedem halbwegs intelligenten fotografen auch klar sein, dass bilder, die er von einer band macht, und die von einer band bezahlt werden, auch in der ein oder anderen form bearbeitet werden - ob es jetzt eine sepiatönung fürs cover oder das versehen mit einem titel-logo ist.

es gibt unendlich viele haare zu spalten,
aber besser ist, wenn alle firedlich sind :-)[/quote]
Original von Henning Zachow *Beauty & Happiness :)*
[quote]Original von say: image! - Alex
Ich frage mich wieso immer wieder solche Themen entstehen, habt ihr alle keine Agb´s ???
...


die abgebildeten bandmitglieder haben vermutlich keine agb ^^[/quote]


aber die Fotografin
[gone] User_81538
07.04.2009
§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen
des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers
des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes
veröffentlicht oder verwertet werden.“
---
Es gibt bei Fotos keine "Schöpfungshöhe"
Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt.

Reicht das.

lg.
Original von Stefanie Hardt
Hallo Liebe MK ler,
ich habe folgendes Problem:

Es wurden von meiner Band 2008 Fotos geschossen, von einer Fotografin - der wir 250 Euro für diese Arbeit bezahlt haben.
Es wurde kein Vertrag unterschrieben und auch keine Rechnung.

2009 sind 3 der Mitglieder ausgestiegen und wurden in dem Foto weg retouschiert und durch neue Mitglieder ersetzt.

Die Fotografin, meinte jetzt - was uns einfallen würde.....

Haben wir KEINE Rechte an den Fotos?

Habt ihr eine Idee, wie man mit der Sache nun am besten umgeht?

Liebe Grüße und Vielen dank im Voraus!

Steffie




Komisch, Du hast hier einen Fotografenaccount
... und dann stellst Du solche Fragen ?!?

*grübel*
07.04.2009
Original von Ricardo Samuel
[quote]Original von Stefanie Hardt
Habt ihr eine Idee, wie man mit der Sache nun am besten umgeht?



Hier im Internet wirst Du überwiegend nur Halbwissen vermittelt bekommen. Geh' zu einem Rechtsanwalt, der sich mit diesen Problemen auskennt.

Letztendlich ersparst Du Dir so Frustrationen, die u.U auch einen gewissen "Stress" auf den Geldbeutel ausüben könnten.[/quote]

Zum Anwalt gehen stresst den Geldbeutel aber auch ...
07.04.2009
wohlwahr..wie wäre es mit kommunikation? wenn du sagst das du dich (leider) erst im nachhinein informiert hast und feststellen musstest das du einen fehler gemacht hast und ob es eine möglichkeit gibt es zu regeln.

wenn du freundlich fragst und fehler eingestehst sind die meisten menschen nicht mehr wutentbrannt und ein wenig entgegenkommender.
viel erfolg!
Hier wird einiges durcheinander geschmissen.
Wie geschrieben wurde - wenn sich jemand Portraitaufnahmen bei einem Dorffotografen (wie mir) machen lässt und sie im privaten Kreis herumzeigt ist das völlig legal. Das sind ja private Zwecke. Ich kann auch einen James Bond am Ferseher aufzeichnen und privat anschauen. Der Portraitierte hat sogar das Recht seine Aufnahmen einzuscannen oder per Bild vom Bild zu verfielfältigen und so seinen Hochzeitsgästen zu schenken.
Die Bandbilder aber werden zu gewerblichen Zwecken verwendet. Da gelten zusätzlich zum Aufnahmehonorar noch die Bildhonorare zur Verwertung. Jedes Jahr gibt es ein neues Heft in dem die Honorare geregelt sind. Wenn die Band für eine Auflage von 1000 Plakaten DIN A2 bezahlt hat, muss sie bei einer späteren Verwendung der gleichen Aufnahme als CD-Cover nochmals bezahlen. Und sollten sie berühmt werden und das Bild in einem Buch über die 100 besten Bands erscheinen, dann haben sie nochmal zu löhnen und auch für T-Shirts, Bierdeckel, Flyer etc. Es sei denn der Fotograf hat der Band eine allumfassende Verwertungserlaubnis schriftlich gegeben. Bildmontagen und Veränderungen gehen ohne Genehmigung des Fotografen auch nicht.
[gone] VisualPursuit
07.04.2009
Und es gab keine Rechnung/Quittung?

Ist das für euch ein Hobby?

Und hat die Fotografin das eventuell als .... äh ... "pauschal versteuert" verstanden?

Das riecht ziemlich fischig.
07.04.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Alex | Photodesign (Angebot für Anfänger-Models!)
im Prinzip geht es sogar noch einen Schritt weiter, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen noch nicht einmal die originalen unbearbeiteten Fotos veröffentlicht werden!

eine "veröffentlichung" ist auch das rumzeigen von bildern im bekanntenkreis.[/quote]
Nein.

"Veröffentlichung" setzt "Öffentlichkeit" voraus, und "Öffentlichkeit" im Sinne des UrhG bedeutet:

"Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Der "Bekanntenkreis" ist mithin das Paradebeispiel für "Nicht-Öffentlichkeit".

es wäre jetzt völlig "gaga" zu behaupten, dass sich tausende von menschen von handelsüblichen portrait-handwerks-fotografen ablichten lassen , um dann die bilder in der nachttischschublade zu vergraben.

Das ist aber rechtlich erstmal ohne Bedeutung.

bei einer band, die einen fotografen beauftragt, bilder von ihr zu machen, ist es sogar noch offensichtlicher, dass die bilder veröffentlicht werden sollen.

Dann muß die Band das mit dem Fotografen vereinbaren.

demzufolge ist eine veröffentlichung wohl auch ohne schriftlichen vertrag erlaubt.

Sicherlich nicht.

was die "bearbeitung" der bilder angeht, sollte jedem halbwegs intelligenten fotografen auch klar sein, dass bilder, die er von einer band macht, und die von einer band bezahlt werden, auch in der ein oder anderen form bearbeitet werden - ob es jetzt eine sepiatönung fürs cover oder das versehen mit einem titel-logo ist.

Ohne seine Zustimmung ist das eine unzulässige Bearbeitung bzw. "Entstellung".
07.04.2009
Original von hps_foto
Da braucht man keine “Haare spalten“.....meiner Meinung nach!
Band hat bezahlt....somit gehören der Band die Bilder!

Rechtlich sieht das ein bisserl anders aus.
Es ist aber kein Vertrag vorhanden....somit haben die Band das Recht auf ihr eigenes Bildnis.....

Das ist aber nicht das Problem.

Wenn irgendwer zum Dorffotografen geht, macht er sich auch keine Gedanken darüber ob er das Bild wem und wann zeigen darf....warum auch, er zahlt ja dafür!

Google mal bei Gelegenheit, wieviele Kunden von Dorffotografen mit diesem Glauben schon teuer auf den Bauch gefallen sind.

Oder hat sich hier schon mal jemand Gedanken darüber gemacht ob er nun den Personalausweis zeigen darf oder nicht...

Das ist keine Veröffentlichung.

Nun wird das Bild verändert.....und....( ist doch Eigentum der Band ) !

"Das Bild" ist nicht "Eigentum" der Band.

Eigentum der Band ist höchstens eine Ausbelichtung. Dieses Eigentumsrecht gibt aber weder das Recht zur Veröffentlichung noch zur Bearbeitung. (-->> §31 Abs.2 und §44 UrhG)

Hier handelt es sich um ein Bild...kein Kunstwerk das in der Form und Weise auf jedenfall erhalten werden muß / sollte;-)

Selbst wenn es kein "Werk" im Sinne des UrhG sein sollte, wäre es immer noch ein ebenso geschütztes "einfaches Lichtbild"...

Ganz bescheiden Gesagt...nur meine Meinung![/quote]
Die deckt sich allerdings nicht mit der Rechtslage.
07.04.2009
Original von say: image! - Alex
Ich frage mich wieso immer wieder solche Themen entstehen, habt ihr alle keine Agb´s ???

Wo noch nicht mal Quittungen für gezahlte Honorare vorhanden sind, sind vermutlich auch keine AGB vorhanden. Davon abgesehen daß die AGB überhaupt erstmal wirksam sein müssen.
[gone] User_22694
08.04.2009
Keine Quittungen; keine Verträge; auf Seiten der Band ungenaue oder gar keine Kenntnisse über den Unterschied zwischen Copyright und Nutzungsrecht - eben echte Profis bei der Arbeit.

Im übrigen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die TO bereits aus dem Thread verabschiedet hat.

Vermutlich haben ihr die bisher gegebenen Antworten nicht so richtig gefallen.

Insofern die Fotografin hier in der MK gemeldet ist, wäre es nur fair, sie über diesen Thread zu informieren.
[gone] User_11925
08.04.2009
Ich gehe mal davon aus, das die Fotografin auchAllgemeine Geschäftsbedingungen hat, die alles regeln was nicht abweichend vertraglich geregelt wurde.
Warscheinlich steht dort auch alles drin was sie dazu gesagt hat.
08.04.2009
Original von Ricardo Samuel


Im übrigen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die TO bereits aus dem Thread verabschiedet hat.



Interessant finde ich, das die TO hier selbst als Fotografin gemeldet ist... oder sehe ich das falsch?

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