Ungewöhnlicher TFP-Vertrag 53
[gone] ausnein
13.04.2009
schau doch mal nach contentsharing-verträgen.. das sind meines Wissens solche, die beiden Seiten kommerzielle Rechte einräumen.. vielleicht findest du dabei noch was relevantes
#2Report
[gone] www.trash-pixel.de
13.04.2009
Hmmm zum einen erbittest DU die Zustimmung wenn Du was machen möchtest, was aus dem "Rahmen" fällt und zum Anderen räumst Du dem Modell sämtliche Rechte uneingeschränkt zur kommerziellen (=gewerblichen) Nutzung ein ... das sollte doch wenn andersrum sein oder es ist ein sehr löbliches geschenk an das Modell ...
Dann ... "Das Modell überträgt als abgebildete Person uneingeschränkt und unwiderruflich dem Fotografen sämtliche Rechte am Bild für jegliche Nutzung und Veröffentlichung." ... ok, aber warum dann das? "Der Fotograf darf die produzierten Fotos ohne jede zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form publizistisch zur Illustration auf seinen Websites, seinen
Profilen oder zu Zwecken, die mit seiner fotografischen Arbeit verbunden sind, verwenden. Veröffentlichungen außerhalb dieses Rahmens bedürfen der Zustimmung des Modells. ...???????????? Die Zustimmung hast Du doch oben schon abgeholt ..!
Dann ... "Das Modell überträgt als abgebildete Person uneingeschränkt und unwiderruflich dem Fotografen sämtliche Rechte am Bild für jegliche Nutzung und Veröffentlichung." ... ok, aber warum dann das? "Der Fotograf darf die produzierten Fotos ohne jede zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form publizistisch zur Illustration auf seinen Websites, seinen
Profilen oder zu Zwecken, die mit seiner fotografischen Arbeit verbunden sind, verwenden. Veröffentlichungen außerhalb dieses Rahmens bedürfen der Zustimmung des Modells. ...???????????? Die Zustimmung hast Du doch oben schon abgeholt ..!
#3Report
13.04.2009
Ich würde das Urheberrecht nach der Creative Commons Lizenz freigeben. Die kennt jeder, und die Daten sind wirklich frei nutzbar.
Dann brauchst du nur noch die Genehmigung vom Model für die Rechte an ihrem Bild. Die kann sie dir mit Ausschluss von Pornoseiten lizensieren.
Dann brauchst du nur noch die Genehmigung vom Model für die Rechte an ihrem Bild. Die kann sie dir mit Ausschluss von Pornoseiten lizensieren.
#4Report
[gone] Die Biggi
13.04.2009
http://www.stack.de
Schau mal bei ihm nach. er ist RA und hat einen Mustervertrag auf seiner Homepage. Er ist als Fotograf auch hier in der MK. Ich kriegs mit nem vernünftig funktionierendem Link einfach nicht hin. Deshalb nur so. Tut mir leid. Bin vermutlich zu blond für sowas.
Schau mal bei ihm nach. er ist RA und hat einen Mustervertrag auf seiner Homepage. Er ist als Fotograf auch hier in der MK. Ich kriegs mit nem vernünftig funktionierendem Link einfach nicht hin. Deshalb nur so. Tut mir leid. Bin vermutlich zu blond für sowas.
#5Report
13.04.2009
bitte schoen...
hier ist der link >
hier ist der link >
Original von Foto-Wehr
http://www.stack.de
Schau mal bei ihm nach. er ist RA und hat einen Mustervertrag auf seiner Homepage. Er ist als Fotograf auch hier in der MK. Ich kriegs mit nem vernünftig funktionierendem Link einfach nicht hin. Deshalb nur so. Tut mir leid. Bin vermutlich zu blond für sowas.
#6Report
[gone] Die Biggi
13.04.2009
Besten Dank, ich muss das mal üben. Unter Model steht ein Mustervertrag TfP.
LG Birgit
LG Birgit
#7Report
13.04.2009
Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, dem Model ALLE kommerziellen Rechte zu geben. Ich möchte den Buchverlag oder die Zeitschrift sehen, die so ein Bild eines Models veröffentlicht, ohne dass der Urheber der Aufnahme die Bewilligung gegeben hat. Das Risiko einer teuren Urheberrechtsklage wäre doch viel zu gross. Meiner Meinung nach verwirrt so ein Passus mehr als er nützt.
LG Martin
LG Martin
#8Report
[gone] User_22694
13.04.2009
Original von Lothar Christoph
Ich möchte einen Vertrag, der dem Modell sämtliche (auch kommerziellen) Veröffentlichungsrechte einräumt
Warum? Was möchtest Du mit einem solchen Vertrag bezwecken?
#9Report
13.04.2009
Ich gebe in meinem Vertrag dem Modell grundsätzlich auch die gleichen Nutzungsrechte,
die ich erhalte. Warum ? Weil ich das fair finde.
Allerdings heisst das für mich:
Modell alle Nutzungsrechte - ich auch alle Nutzungsrechte.
oder
Modell nur zur Eigenwerbung auf SC etc. - ich ebenso.
Zu Deinem Vertrag:
Den Satz mit den Streichoptionen finde ich unglücklich, da man da auch
durch falsche Streichungen unsinnige Ergebnisse produzieren kann.
Der Fotograf ist (nicht) verpflichtet, die Bilder (erst nach vorheriger Freigabe) anonym zu
veröffentlichen.
Alle Varianten, bei den das "nicht" nicht gestrichen ist sind ohnehin überflüssig, da dann
der ganze Satz entfallen kann. Von daher "(nicht)" rauswerfen und bei Bedarf den ganzen
Passus streichen. Anonymität und notwendige Freigabe sind aus meiner Sicht voneinander
unabhängige Dinge, die in beliebigen Kombinationen auftreten können.
Von daher würde ich formulieren:
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder anonym zu veröffentlichen.
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder erst nach vorheriger Freigabe zu veröffentlichen.
(unzutreffendes streichen)
oder etwas präziser formuliert
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder ohen Namensnennung des Modells zu veröffentlichen.
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder erst nach vorheriger Freigabe dirch das Model zu veröffentlichen.
(unzutreffendes streichen)
Der Satz Das Recht am Bild selbst ist davon nicht betroffen und verbleibt beim Fotografen.
ist unsauber formuliert.
Es gibt als gängigen Begriff das "Recht am eigenen Bild", welches bei der abgebildeten
Person verbleibt, aber das hast Du ja wohl nicht gemeint, da der Fotograf genannt ist.
Der Fotograf hat das Urheberrecht inne, was ohnehin bei ihm verbleibt (es sei denn
er stirbt und vererbt es) - das müsstest Du also nicht dazu schreiben, ist also
vermutlich auch nicht gemeint.
Dann kann jeder Vertragspartner dem anderen Nutzungsrechte einräumen, was ja
Sinn und Zweck des Vertrages ist und den Sinn dieses Satzes auch nicht erhellt.
Was meinst Du also damit ?
die ich erhalte. Warum ? Weil ich das fair finde.
Allerdings heisst das für mich:
Modell alle Nutzungsrechte - ich auch alle Nutzungsrechte.
oder
Modell nur zur Eigenwerbung auf SC etc. - ich ebenso.
Zu Deinem Vertrag:
Den Satz mit den Streichoptionen finde ich unglücklich, da man da auch
durch falsche Streichungen unsinnige Ergebnisse produzieren kann.
Der Fotograf ist (nicht) verpflichtet, die Bilder (erst nach vorheriger Freigabe) anonym zu
veröffentlichen.
Alle Varianten, bei den das "nicht" nicht gestrichen ist sind ohnehin überflüssig, da dann
der ganze Satz entfallen kann. Von daher "(nicht)" rauswerfen und bei Bedarf den ganzen
Passus streichen. Anonymität und notwendige Freigabe sind aus meiner Sicht voneinander
unabhängige Dinge, die in beliebigen Kombinationen auftreten können.
Von daher würde ich formulieren:
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder anonym zu veröffentlichen.
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder erst nach vorheriger Freigabe zu veröffentlichen.
(unzutreffendes streichen)
oder etwas präziser formuliert
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder ohen Namensnennung des Modells zu veröffentlichen.
Der Fotograf ist verpflichtet, die Bilder erst nach vorheriger Freigabe dirch das Model zu veröffentlichen.
(unzutreffendes streichen)
Der Satz Das Recht am Bild selbst ist davon nicht betroffen und verbleibt beim Fotografen.
ist unsauber formuliert.
Es gibt als gängigen Begriff das "Recht am eigenen Bild", welches bei der abgebildeten
Person verbleibt, aber das hast Du ja wohl nicht gemeint, da der Fotograf genannt ist.
Der Fotograf hat das Urheberrecht inne, was ohnehin bei ihm verbleibt (es sei denn
er stirbt und vererbt es) - das müsstest Du also nicht dazu schreiben, ist also
vermutlich auch nicht gemeint.
Dann kann jeder Vertragspartner dem anderen Nutzungsrechte einräumen, was ja
Sinn und Zweck des Vertrages ist und den Sinn dieses Satzes auch nicht erhellt.
Was meinst Du also damit ?
#10Report
13.04.2009
Zuerst einmal Danke für die vielen Antworten, der Zweck des Vertrags ist es, daß das Modell mit den Bildern tun & lassen kann, was es will.
Ich persönlich möchte nichts daran verdienen (ja, schimpft mich nur Altruist ;-), und mir einfach sämtliche Kabbeleien oder sonstigen "Streitpunkte" ersparen. Ich hatte Kontakt mit Modellen, die an meinem Vertrag herumgemosert haben und mir dann die abenteuerlichsten Stories erzählten, was ihren Freundinnen mit so einem Vertrag alles passiert ist (Pornoseiten, Klagen, etc.)
Falls es wirklich mal zur Veröffentlichung kommen sollte (so gut bin ich ja nun auch wieder nicht), werden die sich mit dem Vertrag vermutlich auseinandersetzen und können sich ja dann im Zweifelsfall immer noch bei mir melden. Die Bildredaktionsmädels in unserem Verlag machen die Hälfte des Tages nichts anderes... ;-)
Jein, der Passus mit sämtlichen Freigaben bezieht sich konkret auf "meine Websites, meine Profile und Veröffentlichungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Fotograf", damit möchte ich den Mißbrauch (Pornoseiten, etc.) ausschließen. Sollte z.B. ein Erotikmagazin an der Veröffentlichung eines BIldes interessiert sein, muß ich sie erst um Erlaubnis bitten, was ich persönlich auch fair finde...
Ein guter Ansatz, aber damit geht die Kontrolle, die das Modell über die Bilder außerhalb meines Wirkbereichs hat, gänzlich flöten, da werden wieder einige mosern. Evtl. die Grundidee übernehmen und anpassen, auf jeden Fall Danke! :-)
(Hey, jetzt weiß ich endlich, wie man komplett zitiert!)
Der Vertrag ist genau meine Richtung, werde ihn mal kontaktieren, Danke für den Link!
Ich persönlich möchte nichts daran verdienen (ja, schimpft mich nur Altruist ;-), und mir einfach sämtliche Kabbeleien oder sonstigen "Streitpunkte" ersparen. Ich hatte Kontakt mit Modellen, die an meinem Vertrag herumgemosert haben und mir dann die abenteuerlichsten Stories erzählten, was ihren Freundinnen mit so einem Vertrag alles passiert ist (Pornoseiten, Klagen, etc.)
Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, dem Model ALLE kommerziellen Rechte zu geben. Ich möchte den Buchverlag oder die Zeitschrift sehen, die so ein Bild eines Models veröffentlicht, ohne dass der Urheber der Aufnahme die Bewilligung gegeben hat. Das Risiko einer teuren Urheberrechtsklage wäre doch viel zu gross. Meiner Meinung nach verwirrt so ein Passus mehr als er nützt.
Falls es wirklich mal zur Veröffentlichung kommen sollte (so gut bin ich ja nun auch wieder nicht), werden die sich mit dem Vertrag vermutlich auseinandersetzen und können sich ja dann im Zweifelsfall immer noch bei mir melden. Die Bildredaktionsmädels in unserem Verlag machen die Hälfte des Tages nichts anderes... ;-)
Profilen oder zu Zwecken, die mit seiner fotografischen Arbeit verbunden sind, verwenden. Veröffentlichungen außerhalb dieses Rahmens bedürfen der Zustimmung des Modells. ...???????????? Die Zustimmung hast Du doch oben schon abgeholt ..!
Jein, der Passus mit sämtlichen Freigaben bezieht sich konkret auf "meine Websites, meine Profile und Veröffentlichungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Fotograf", damit möchte ich den Mißbrauch (Pornoseiten, etc.) ausschließen. Sollte z.B. ein Erotikmagazin an der Veröffentlichung eines BIldes interessiert sein, muß ich sie erst um Erlaubnis bitten, was ich persönlich auch fair finde...
Ich würde das Urheberrecht nach der Creative Commons Lizenz freigeben. Die kennt jeder, und die Daten sind wirklich frei nutzbar.
Ein guter Ansatz, aber damit geht die Kontrolle, die das Modell über die Bilder außerhalb meines Wirkbereichs hat, gänzlich flöten, da werden wieder einige mosern. Evtl. die Grundidee übernehmen und anpassen, auf jeden Fall Danke! :-)
Original von Foto-Wehr
http://www.stack.de
Schau mal bei ihm nach. er ist RA und hat einen Mustervertrag auf seiner Homepage. Er ist als Fotograf auch hier in der MK. Ich kriegs mit nem vernünftig funktionierendem Link einfach nicht hin. Deshalb nur so. Tut mir leid. Bin vermutlich zu blond für sowas.
(Hey, jetzt weiß ich endlich, wie man komplett zitiert!)
Der Vertrag ist genau meine Richtung, werde ihn mal kontaktieren, Danke für den Link!
#11Report
13.04.2009
Original von Lothar Christoph
[quote]Original von Foto-Wehr
http://www.stack.de
Schau mal bei ihm nach. er ist RA und hat einen Mustervertrag auf seiner Homepage. Er ist als Fotograf auch hier in der MK. Ich kriegs mit nem vernünftig funktionierendem Link einfach nicht hin. Deshalb nur so. Tut mir leid. Bin vermutlich zu blond für sowas.
(Hey, jetzt weiß ich endlich, wie man komplett zitiert!)
Der Vertrag ist genau meine Richtung, werde ihn mal kontaktieren, Danke für den Link![/quote]
Hier ein paar Anmerkungen zu dem Vertrag von Stack - es stören mich drei Dinge daran:
1. ausgenommen hiervon ist die [...] Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen
unseriösen Medien.
Nicht, daß ich das vorhätte, aber die Klausel wiegt das Modell in einer trügerischen
Sicherheit. Was sind pornographische Medien ? Es gibt sicher eine Reihe von Medien
bei denen das Modell dann davon ausgeht, daß es nicht drin erscheinen wird, während
die Anzahl wirklich betroffener Medien wesentlich kleiner sein wird. Der Begriff
"ähnlich unseriös" ist absolut schwammig und nichtssagend.
2. Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von ........ Wochen ab dem Shooting eine CD mit einer großen Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom
Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos.
Hier stört mich das ggf. (gegebenenfalls) entweder wird bearbeitet oder nicht -
so ist das weder Fisch noch Fleisch.
3. Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Mir persönlich gefällt die automatische Fortgeltung nicht wirklich. Hier muß man dann
auf einmal nachweisen, daß es eine andere Vereinbarung gab, anstatt seine Rechte
anhand einer Vereinbarung belegen zu müssen. Der Unterschied kommt dann zum
tragen, wenn die Änderungsvereinbarung nicht mehr auffindbar ist.
Fazit: ich sage nicht, daß der Vertrag schlecht ist, aber meiner wäre es nicht -
wenn das aber genau das ist was Du willst - Glückwunsch :-)
#12Report
13.04.2009
Sorry, aber der im Eingangsbeitrag verlinkte Vertrag liest sich keineswegs so freundlich, wie der Beitrag hier vermitteln will.
Zitat:"Das Modell überträgt als abgebildete Person uneingeschränkt und unwiderruflich dem
Fotografen sämtliche Rechte am Bild für jegliche Nutzung und Veröffentlichung."
Das ist ja schon einmal der Generalfreibrief. Die folgende Einschränkung (wenn das überhaupt eine ist) ...
"Der Fotograf darf die produzierten Fotos ohne jede zeitliche, örtliche oder inhaltliche
Einschränkung in unveränderter Form publizistisch zur Illustration auf seinen Websites, seinen
Profilen oder zu Zwecken, die mit seiner fotografischen Arbeit verbunden sind, verwenden."
... nützt dem Fotomodell m.E. gar nichts, denn wenn es sich um einen auf Pornografie spezialisierten Fotografen handelt (auch wenn sich das erst in der Zukunft ergibt), dann ist die Gestaltung einer Pornoseite eindeutig seiner fotografischen Arbeit verbunden.
Was jetzt nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat:
"Das Recht am Bild selbst ist davon nicht betroffen und verbleibt beim Fotografen."
Mir als Laie ist absolut nicht klar, was dieser Satz bedeutet bzw. bewirken soll.
Als konstruktiven Anteil meines Beitrags biete ich meinen Vertrag an.
Nachtrag: Ich wurde beim Schreiben meines Beitrags extern unterbrochen. Daher habe ich nicht mitbekommen, dass andere ähnliche Einwände haben.
Zitat:"Das Modell überträgt als abgebildete Person uneingeschränkt und unwiderruflich dem
Fotografen sämtliche Rechte am Bild für jegliche Nutzung und Veröffentlichung."
Das ist ja schon einmal der Generalfreibrief. Die folgende Einschränkung (wenn das überhaupt eine ist) ...
"Der Fotograf darf die produzierten Fotos ohne jede zeitliche, örtliche oder inhaltliche
Einschränkung in unveränderter Form publizistisch zur Illustration auf seinen Websites, seinen
Profilen oder zu Zwecken, die mit seiner fotografischen Arbeit verbunden sind, verwenden."
... nützt dem Fotomodell m.E. gar nichts, denn wenn es sich um einen auf Pornografie spezialisierten Fotografen handelt (auch wenn sich das erst in der Zukunft ergibt), dann ist die Gestaltung einer Pornoseite eindeutig seiner fotografischen Arbeit verbunden.
Was jetzt nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat:
"Das Recht am Bild selbst ist davon nicht betroffen und verbleibt beim Fotografen."
Mir als Laie ist absolut nicht klar, was dieser Satz bedeutet bzw. bewirken soll.
Als konstruktiven Anteil meines Beitrags biete ich meinen Vertrag an.
Nachtrag: Ich wurde beim Schreiben meines Beitrags extern unterbrochen. Daher habe ich nicht mitbekommen, dass andere ähnliche Einwände haben.
#13Report
13.04.2009
Original von Lothar Christophdafür sorgt, daß das Modell sichergehen kann, daß seine Fotos nicht irgendwann auf einer Pornoseite auftauchen (würde ich nie machen, aber ich möchte dem Modell die schriftliche Sicherheit geben).
Vergiß das gleich wieder - das ist nicht rechtlich brauchbar zu definieren.
#14Report
13.04.2009
Original von Lothar Christoph
Zweck des Vertrags ist es, daß das Modell mit den Bildern tun & lassen kann, was es will.
Dann räume dem Model ein unbeschränktes und unbefristetes einfaches Nutzungsrecht ein sowie das Recht, dieses Nutzungsrecht ohne Beschränkungen an Dritte weiterzulizensieren.
Und fertig ist die Laube.
#15Report
13.04.2009
Original von Fotofuxx
Hier ein paar Anmerkungen zu dem Vertrag von Stack - es stören mich drei Dinge daran:
1. ausgenommen hiervon ist die [...] Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen
unseriösen Medien.
Nicht, daß ich das vorhätte, aber die Klausel wiegt das Modell in einer trügerischen
Sicherheit. Was sind pornographische Medien ? Es gibt sicher eine Reihe von Medien
bei denen das Modell dann davon ausgeht, daß es nicht drin erscheinen wird, während
die Anzahl wirklich betroffener Medien wesentlich kleiner sein wird. Der Begriff
"ähnlich unseriös" ist absolut schwammig und nichtssagend.
Diese Formulierung ist, um es höflich auszudrücken, unsinnig und unbrauchbar. Rechtlich ist sie überdies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich unwirksam, weil "unbestimmt".
2. Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von ........ Wochen ab dem Shooting eine CD mit einer großen Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom
Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos.
Der "gemeinsam angefertigten Fotos"...??
Das Model fotografiert gemeinsam mit dem Fotografen?
Interessante Variante. Aber wo ist dann das Model-Release von dem Model, das gemodelt hat?
Ok, kleiner Scherz (könnte glatt von einem Juristen stammen...), aber diese Formulierung ist schlicht gruselig. Auch wenn man rein rechtlich vermutlich noch interpretieren kann, was damit gemeint ist. (Das Model fertigt keine Fotos an. Das Model modelt. Fotos anfertigen tut ausschließlich der Fotograf.)
3. Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Mir persönlich gefällt die automatische Fortgeltung nicht wirklich. Hier muß man dann
auf einmal nachweisen, daß es eine andere Vereinbarung gab, anstatt seine Rechte
anhand einer Vereinbarung belegen zu müssen. Der Unterschied kommt dann zum
tragen, wenn die Änderungsvereinbarung nicht mehr auffindbar ist.
Die Vereinbarung gilt vielleicht für "folgende Shootings" - aber "eventuell folgende Shootings" ist eine unsinnige Formulierung, denn bei einem "eventuell folgendem Shooting" entstehen keine Fotos. Die entstehen nur bei einem tatsächlich folgenden Shooting.
Ich weiß - ich werd jetzt ganz gallig, und ich bin auch gleich wieder friedlich, aber... das ist von der Formulierungskunst her der uneheliche Bruder von den "pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien": arg unjuristisches Geschwurbel.
#16Report
13.04.2009
Original von Lothar Christoph
Das ist mein momentaner Entwurf:
http://www.privatepictures.de/media/modellvertrag_privatepictures.pdf
Dein Vertrag widerspricht sich selbst...
Als erstes wird vereinbart:
"Das Modell überträgt als abgebildete Person uneingeschränkt und unwiderruflich dem
Fotografen sämtliche Rechte am Bild für jegliche Nutzung und Veröffentlichung."
Dann wird vereinbart:
"Der Fotograf darf die produzierten Fotos ohne jede zeitliche, örtliche oder inhaltliche
Einschränkung in unveränderter Form publizistisch zur Illustration auf seinen Websites, seinen
Profilen oder zu Zwecken, die mit seiner fotografischen Arbeit verbunden sind, verwenden."
Das ist ja schön und nett, aber im ersten Satz bereits enthalten. Eine "veränderte Form" würde übrigens durch den ersten Satz gedeckt werden. Insofern ist ihr indirekter Ausschluß im zweiten Satz unlogisch.
Zuguter letzt dann:
"Veröffentlichungen außerhalb dieses Rahmens bedürfen der Zustimmung des Modells."
Nö. Bedürfen sie nicht.
[IMG]
Das Model hat doch bereits in Satz 1 einer unbeschränkten Nutzung und Veröffentlichung zugestimmt.
Also gibt es keinerlei Nutzungsmöglichkeiten außerhalb "dieses Rahmens" mehr, die der Zustimmung des Models bedürfen. Weil es gar kein "außerhalb dieses Rahmens" mehr gibt.
"Ansprüche gegen Dritte sind dabei ausgeschlossen."
Unwirksam.
Erstens: völlig unklar, was damit gemeint sein soll. (Welche Ansprüche von wem gegen was für Dritte sollen das denn sein?)
Zweitens: es gibt diverse theoretisch denkbare Ansprüche gegen Dritte, die entweder schon von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden können, oder aber deren vertraglicher Ausschluß eine Vertragspartei unbillig benachteiligen würde und die daher dann unwirksam wäre.
#17Report
13.04.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Hier ein paar Anmerkungen zu dem Vertrag von Stack - es stören mich drei Dinge daran:
1. ausgenommen hiervon ist die [...] Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen
unseriösen Medien.
Nicht, daß ich das vorhätte, aber die Klausel wiegt das Modell in einer trügerischen
Sicherheit. Was sind pornographische Medien ? Es gibt sicher eine Reihe von Medien
bei denen das Modell dann davon ausgeht, daß es nicht drin erscheinen wird, während
die Anzahl wirklich betroffener Medien wesentlich kleiner sein wird. Der Begriff
"ähnlich unseriös" ist absolut schwammig und nichtssagend.
Diese Formulierung ist, um es höflich auszudrücken, unsinnig und unbrauchbar. Rechtlich ist sie überdies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich unwirksam, weil "unbestimmt".
[/quote]
Na, jetzt wirds spannend, ich dachte lange dass ich mit meinen Bedenken bezüglich des Stack-Vertrags allein dastehe. Nun auf einmal sieht das anders aus.
An der Stelle eines Models wäre mir übrigens wichtig, dass die Aufnahmebereiche im Vertrag stehen und dass die vereinbarten Bereiche auch für Bildbearbeitungen gelten. So kann man erstmal sicherstellen, dass keine pornografischen Bilder entstehen. Damt sind dann die Bilder für Pornoseiten relativ uninteresssant.
#18Report
13.04.2009
Original von S. Eckhardt
Na, jetzt wirds spannend, ich dachte lange dass ich mit meinen Bedenken bezüglich des Stack-Vertrags allein dastehe. Nun auf einmal sieht das anders aus.
Die entsprechenden Bedenken habe (nicht nur) ich schon mehr als einmal geäußert. Ein Rechtsanwalt (spezialiisiert auf Medienrecht), den ich mal zu solchen Vertragsklauseln befragte, schüttelte nur entsetzt den Kopf.
An der Stelle eines Models wäre mir übrigens wichtig, dass die Aufnahmebereiche im Vertrag stehen und dass die vereinbarten Bereiche auch für Bildbearbeitungen gelten. So kann man erstmal sicherstellen, dass keine pornografischen Bilder entstehen. Damt sind dann die Bilder für Pornoseiten relativ uninteresssant.
Welche "Aufnahmebereiche" sind denn "pornographisch"?
Viel wichtiger wäre doch, daß Models sich vorher mal Gedanken über die Verwendung von Akt/Erotikfotos generell machen und sich überlegen, welche Art von Fotos sie machen wollen und welche nicht...
"Du willst nicht auf 'ne Pornoseite? Dann model nicht für Pornos!"
#19Report
13.04.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von S. Eckhardt
Na, jetzt wirds spannend, ich dachte lange dass ich mit meinen Bedenken bezüglich des Stack-Vertrags allein dastehe. Nun auf einmal sieht das anders aus.
Die entsprechenden Bedenken habe (nicht nur) ich schon mehr als einmal geäußert. Ein Rechtsanwalt (spezialiisiert auf Medienrecht), den ich mal zu solchen Vertragsklauseln befragte, schüttelte nur entsetzt den Kopf.
An der Stelle eines Models wäre mir übrigens wichtig, dass die Aufnahmebereiche im Vertrag stehen und dass die vereinbarten Bereiche auch für Bildbearbeitungen gelten. So kann man erstmal sicherstellen, dass keine pornografischen Bilder entstehen. Damt sind dann die Bilder für Pornoseiten relativ uninteresssant.
Welche "Aufnahmebereiche" sind denn "pornographisch"?
Viel wichtiger wäre doch, daß Models sich vorher mal Gedanken über die Verwendung von Akt/Erotikfotos generell machen und sich überlegen, welche Art von Fotos sie machen wollen und welche nicht...
"Du willst nicht auf 'ne Pornoseite? Dann model nicht für Pornos!"[/quote]
Nun ja, stack ist ja auch Rechtsanwalt - 2 Rechtsanwälte 3 Meinungen ???
Zu den Aufnahmebereichen: Wir sollten an dieser Stelle keine Haarspalterei betreiben. Es gibt sicher einen Grenzbereich, wo man sich einen ganzen Thread lang streiten kann, ob man die Bilder für Pornoseiten gebrauchen kann oder nicht. Das fängt schon bei Dessous an. Tatsache ist, dass ein Vertrag ohne Definition der Aufnahmebereiche einem unseriösen Fotografen theoretisch (!) ermöglicht, Fotos zu veröffentlichen, die heimlich beim Umziehen gemacht wurden. Oder harmloser: Wenn bei "verdecktem Akt" gleichzeitig mit dem Betätigen des Auslösers auch etwas verdeckendes fällt, dann kann das Bild nicht veröffentlicht werden, wenn "maximal verdeckter Akt" im Vertrag steht - andernfalls schon.
#20Report
Topic has been closed
ich habe bereits viele Forumsbeiträge zu diesem Thema gewälzt und mir auch im Internet viele Musterverträge angesehen, aber keiner entsprach meinen (vermutlich ungewöhnlichen) Bedürfnissen.
Daher möchte ich auch bei der Beschreibung des Problems den umgekehrten Weg gehen:
Ich möchte einen Vertrag, der dem Modell sämtliche (auch kommerziellen) Veröffentlichungsrechte einräumt und dafür sorgt, daß das Modell sichergehen kann, daß seine Fotos nicht irgendwann auf einer Pornoseite auftauchen (würde ich nie machen, aber ich möchte dem Modell die schriftliche Sicherheit geben).
Ich möchte keinen Zwang haben, dem Modell eine Auswahl der Bilder innerhalb einer Frist bearbeiten zu müssen, mal geht's schneller, mal dauert's länger.
Das ist mein momentaner Entwurf:
http://www.privatepictures.de/media/modellvertrag_privatepictures.pdf
Es werden jetzt sicher einige aufschreien und "Gefahr der Antiwerbung" sowie andere Argumente einwerfen, aber ich bin lediglich daran interessiert, eigene Ideen umzusetzen und dabei zu lernen, mehr nicht. Wenn das Mädel für die Bilder viel Geld bekommt: prima, freut mich für sie. Wenn sie die Bilder zu einem Bildbearbeiter schleppt und der sich mit fremden Federn schmückt: meinetwegen. Das ändert alles nichts daran, daß ich diese Bilder gemacht habe, daß es meine Idee war und ich wieder ein bisschen was gelernt habe... :-)
Falls Euch irgendwo ein Fallstrick auffallen sollte oder Euch eine bessere Formulierunbg einfällt, wäre ich für konstruktives Feedback sehr dankbar!
da Lohddar
PS: bei dem Passus mit "Der Fotograf ist (nicht) verpflichtet, die Bilder (erst nach vorheriger Freigabe) anonym zu veröffentlichen." wird entweder das eine oder andere gestrichen...