Wie schreibe ich eine Rechnung? 46
[gone] DataWind
02.05.2009
rechnung musst du nicht unbedingt am gelichen tag schreiben.
schreib ne quittung für das erhaltene geld.
rechnung wird nachgereicht ( so max 14 tage sollten angemessen sein)
haste erstmal zeit gewonnen.
es gibt keine so sehr festen regeln, ausser, obe drauf muss rechnung stehen und deine adresse.
je nach status mit oder ohne mwst (umsaztidsklavennummer)
also keine hektik bitte!
schreib ne quittung für das erhaltene geld.
rechnung wird nachgereicht ( so max 14 tage sollten angemessen sein)
haste erstmal zeit gewonnen.
es gibt keine so sehr festen regeln, ausser, obe drauf muss rechnung stehen und deine adresse.
je nach status mit oder ohne mwst (umsaztidsklavennummer)
also keine hektik bitte!
#2Report
02.05.2009
hallo luca,
bevor du eine rechnung schreiben kannst solltest du einen gewerbeschein haben. du kannst den aber auch im nachhinein noch holen.
in einer rechnung musst du neben der korrekten anschrift, der beschreibung der leistung sowie dem datum der leistungserbringung auch noch deine steuernummer angeben.
solltest du nur sehr selten für geld arbeiten, reicht es evtl. auch wenn du dem fotografen im vertrag den betrag auch quittieren. bin mir da aber nicht ganz sicher.
viel spass
ralph
bevor du eine rechnung schreiben kannst solltest du einen gewerbeschein haben. du kannst den aber auch im nachhinein noch holen.
in einer rechnung musst du neben der korrekten anschrift, der beschreibung der leistung sowie dem datum der leistungserbringung auch noch deine steuernummer angeben.
solltest du nur sehr selten für geld arbeiten, reicht es evtl. auch wenn du dem fotografen im vertrag den betrag auch quittieren. bin mir da aber nicht ganz sicher.
viel spass
ralph
#3Report
[gone] Frank Schippers
02.05.2009
Original von DataWind
(...) es gibt keine so sehr festen regeln, ausser, obe drauf muss rechnung stehen und deine adresse.
je nach status mit oder ohne mwst (umsaztidsklavennummer) (...)
wenn das so wäre, sollten wir den § 14, Abs. 4 UStG, schnellstens abschaffen... :-D
#4Report
02.05.2009
*klickst du*
dort sind die pflichtangaben auf rechnungen nach §14 UStG aufgeführt, und es gibt auch ein beispiel.
dort sind die pflichtangaben auf rechnungen nach §14 UStG aufgeführt, und es gibt auch ein beispiel.
#5Report
02.05.2009
gib mir dein mailadresse und ich schick dir eine rechnungsvorlage für word. hab ich neulich für ein anderes model gemacht. du mußt nur noch deine daten einsetzen. das ding ist genormt und vom steuerberater abgenommen.
gruß frederick
gruß frederick
#6Report
[gone] DataWind
02.05.2009
Original von Frank Schippers
[quote]Original von DataWind
(...) es gibt keine so sehr festen regeln, ausser, obe drauf muss rechnung stehen und deine adresse.
je nach status mit oder ohne mwst (umsaztidsklavennummer) (...)
wenn das so wäre, sollten wir den § 14, Abs. 4 UStG, schnellstens abschaffen... :-D[/quote]
du weisst aber, was Umsatzsteuer ist, oder ?
ich habe geschrieben, dass je nach sachlage mit oder ohne mwst ist.
aber ich zitier schnell mal aus deionem link
"Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt."
willst du jetzt einem unkundigen model bis morgen ein jurastudium/schnell kurs steuerberatung verpassen ?
#7Report
[gone] bustyteen
02.05.2009
es gibt im internet auch rechnungsvorlahen
zb http://www.freeware.de/download/rechnungsvorlage-fuer-openoffice_15847.html
zb http://www.freeware.de/download/rechnungsvorlage-fuer-openoffice_15847.html
#8Report
[gone] Frank Schippers
02.05.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Frank Schippers
[quote]Original von DataWind
(...) es gibt keine so sehr festen regeln, ausser, obe drauf muss rechnung stehen und deine adresse.
je nach status mit oder ohne mwst (umsaztidsklavennummer) (...)
wenn das so wäre, sollten wir den § 14, Abs. 4 UStG, schnellstens abschaffen... :-D[/quote]
du weisst aber, was Umsatzsteuer ist, oder ?
ich habe geschrieben, dass je nach sachlage mit oder ohne mwst ist.
willst du jetzt einem unkundigen model bis morgen ein jurastudium/schnell kurs steuerberatung verpassen ?[/quote]
nein, aber einen fundierteren rat geben als den, dass es keine bestimmungen gäbe, was so faktisch NICHT stimmt... :-D
um das zu verstehen, sollte man sich den link von henning zachow nochmal zu gemüte führen, in dem das auch "für doofe" erklärt ist... :-D
#9Report
[gone] Frank Schippers
02.05.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Frank Schippers
[quote]Original von DataWind
(...) es gibt keine so sehr festen regeln, ausser, obe drauf muss rechnung stehen und deine adresse.
je nach status mit oder ohne mwst (umsaztidsklavennummer) (...)
wenn das so wäre, sollten wir den § 14, Abs. 4 UStG, schnellstens abschaffen... :-D[/quote]
(...) aber ich zitier schnell mal aus deionem link
"Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt." (...)[/quote]
wenn du schon zitierst, solltest du dir auch mal durchlesen, WELCHE leistungen im genannten § 4 genannt werden... :-D
höchstwahrscheinlich fällt es dem modell schwer, ihre modelltätigkeit als z.b. "heilbehandlung" zu definieren... *ggg*
#10Report
[gone] DataWind
02.05.2009
Original von Frank Schippers
nein, aber einen fundierteren rat geben als den, dass es keine bestimmungen gäbe, was so faktisch NICHT stimmt... :-D
um das zu verstehen, sollte man sich den link von henning zachow nochmal zu gemüte führen, in dem das auch "für doofe" erklärt ist... :-D
lies noch mal
ich habe geschrieben, das "es keine so sehr festen regeln gibt"
auf gut deutsch nochmal exakt für dich:
das kommt auf die genauen umstände an.
der kunde kann eine rechnung fordern, braucht es aber nicht.
wenn er mit ner quittung zufrieden ist, dann ist das ok.
die meisten (klein)unternehmer haben aber alle null plan von nix, ausser dass sie schiss vor dem FA haben und sich sehr devot verhalten, statt ihre rechte wahrzunehmen.
und ja, ich habe schon rechnungen geschrieben, sowohl für meine lesitungen als auch als angestellter für chefe.
und edit2
und dem FA hab ich auch schon mehr als einmal den marsch geblasen.
#11Report
[gone] Frank Schippers
02.05.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Frank Schippers
nein, aber einen fundierteren rat geben als den, dass es keine bestimmungen gäbe, was so faktisch NICHT stimmt... :-D
um das zu verstehen, sollte man sich den link von henning zachow nochmal zu gemüte führen, in dem das auch "für doofe" erklärt ist... :-D
lies noch mal
ich habe geschrieben, das "es keine so sehr festen regeln gibt"
auf gut deutsch nochmal exakt für dich:
das kommt auf die genauen umstände an.
der kunde kann eine rechnung fordern, braucht es aber nicht.
wenn er mit ner quittung zufrieden ist, dann ist das ok.(...)[/quote]
und genau der satz, dass "es keine so sehr festen regeln gibt", ist sachlich falsch! die GIBT es... die regeln (auch für "kleinunternehmer") ergeben sich aus dem UStG und daher sind auch bei befreiung von der umsatzstzeuer trotzdem die regeln des UStG anzuwenden...
#12Report
02.05.2009
@datawind,
vielleicht solltest du mal hier richtig lesen, die dame hat geschrieben, dass sie eine rechnung schreiben muss, dann muss diese auch gewissen richtlinien entsprechen.
als kleinunternehmer kann man zwar von der umsatzsteuerabführung befreit sein, darf diese dann natürlich auch nicht auf der rechnung ausweisen.
trotzdem muss eine rechnung korrekt sein, und damit immer adresse und steuernummer enthalten, ausserdem muss das leistungsdatum genannt werden. das sind keine frei wählbaren faktoren sondern pflichten.
vielleicht solltest du mal hier richtig lesen, die dame hat geschrieben, dass sie eine rechnung schreiben muss, dann muss diese auch gewissen richtlinien entsprechen.
als kleinunternehmer kann man zwar von der umsatzsteuerabführung befreit sein, darf diese dann natürlich auch nicht auf der rechnung ausweisen.
trotzdem muss eine rechnung korrekt sein, und damit immer adresse und steuernummer enthalten, ausserdem muss das leistungsdatum genannt werden. das sind keine frei wählbaren faktoren sondern pflichten.
#13Report
[gone] Frank Schippers
02.05.2009
Original von DataWind
(...) der kunde kann eine rechnung fordern, braucht es aber nicht.
wenn er mit ner quittung zufrieden ist, dann ist das ok. (...)
und ob der kunde eine rechnung fordern kann oder nicht, ist in diesem falle relativ unerheblich, da das modell in ihrem eingangsbeitrag schreibt, dass SIE eine rechnung schreiben möchte und fragt, ob es für die ausstellung einer rechnung regeln gäbe...
JA, die gibt es und JA, die ergeben sich aus dem UStG.
#14Report
[gone] DataWind
02.05.2009
Original von Ralph Rösch - http://www.rrfoto.de
@datawind,
vielleicht solltest du mal hier richtig lesen, die dame hat geschrieben, dass sie eine rechnung schreiben muss, dann muss diese auch gewissen richtlinien entsprechen.
als kleinunternehmer kann man zwar von der umsatzsteuerabführung befreit sein, darf diese dann natürlich auch nicht auf der rechnung ausweisen.
trotzdem muss eine rechnung korrekt sein, und damit immer adresse und steuernummer enthalten, ausserdem muss das leistungsdatum genannt werden. das sind keine frei wählbaren faktoren sondern pflichten.
na, dann überlass ich euch spezialisten jetzt das feld.
ich riet dazu, erstmal nur ne quittung für morgen zu schreiben, und sich dann in den nächsten tagen genauer über die eigene persönlich lage der TO zu informieren, welche art der rechnung zu schreiben ist und wa die konsequenzen in den jeweiligen varianten wären oder sein könnten.
da ihr profis das jetzt heute nacht abwickeln wiollt, überlass ich euch das feld.
aber ich erwarte knallharte analyse der finaziellen situation der dame, auswertung in steuerechtlicher hinsicht, abschreibungsmöglichkeiten der highheels und klamotten etc pp.
dann legt mal los.
ich les mit, hab aber nix mehr zu sagen
:-P
edit:typos korrigiert
:-P
#15Report
02.05.2009
ich habe geschrieben, das "es keine so sehr festen regeln gibt"
auf gut deutsch nochmal exakt für dich:
das kommt auf die genauen umstände an.
gröhl ;)
wir schaffen jetzt auch § 33 ab ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html
und wenn ein Fotograf eine Rechnung verlangt, erwarte er eine Rechnung nach
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html
und für dich hier eine Zusammenfassung was eine Rechnung ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
der kunde kann eine rechnung fordern, braucht es aber nicht.
wenn er mit ner quittung zufrieden ist, dann ist das ok.
da bewegst du dich auf dünnem Eis. Wenn der Betrag durch meine Bücher geht, (egal ob mit UST oder mit Befreiung) *immer* mit Rechnung. .. immer ;)
#16Report
[gone] DataWind
02.05.2009
Original von r23
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
hab ichs hier mit eienm haufen des lesens unkundigen zu tun?
hier ein auszug aus deiner wiki
"Ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung ist zivilrechtlich - anders als in Bezug auf eine Quittung (§ 368 BGB) und anders als im Steuerrecht (s. u.) - nicht ausdrücklich geregelt."
achso, ich wollte mich ja zurückhalten - ich geh wech...
macht mal weiter mit konkreter hilfestellung, statt an meinem tipp rumzumeckkern....
also, ab jetzt steuerberatung bitte - muss morgen fäddisch sein
:-P
#17Report
[gone] Frank Schippers
02.05.2009
Original von DataWind
(...) ich riet dazu, erstmal nur ne quittung für morgen zu schreiben, und sich dann in den nächsten tagen genauer über die eigene persönlich lage der TO zu informieren, welche art der rechnung zu schreiben ist und wa die konsequenzen in den jeweiligen varianten wären oder sein könnten.
das ist ja auch nicht der punkt... der punkt ist deine aussage, dass es keine regeln für eine ordnungsgemäß ausgestellte rechnung gäbe, ausser, dass oben "rechnung" drüber stehen müsse - sogar DAS ist sachlich falsch!
in § 14 steht: "Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."
Original von DataWind
(...) da ihr profis das jetzt heute nacht abwickeln wiollt, überlass ich euch das feld. (...)
ich denke, dass es auch die threaderöffnerin hinbekommt, die sage und schreibe neun (!!!) pflichtangaben zu begreifen, die auf eine rechnung gehören:
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
3. Termin der Lieferung oder Leistung,
4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
5. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
6. die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
8. eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
übersteigt die rechnungssume 150 EUR nicht, müssen sogar nur VIER (!!!) pflichtbestandteile auf die rechnung:
"1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2.das Ausstellungsdatum,
3.die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4.das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt."
Original von DataWind
(...)aber ich erwarte knallharte analyse der finaziellen situation der dame, auswertung in steuerechtlicher hinsicht, abschreibungsmöglichkeiten der highheels und klamotten etc pp. (...)
dies ist in keinem falle bestandteil einer ordentlichen rechnung... solltest du eigentlich wissen, der dem FA schon mal den marsch geblasen hat... *narf*
#18Report
02.05.2009
als zivilrechtlich ist hier gemeint, wenn du dein fahrrad verkaufst.
aber wenn du für eine dienstleistung geld erhälst ist das ein berufliches einkommen, dass du versteuern musst.
übrigens, nur wenn du eine korrekte rechnung erhälts kannst du diese auch geltend machen. das ist ja auch der grund warum der fotograf eine rechnung von luca möchte.
wie du ganz am anfang lesen konntest, so du es kannst, hatte ich auch vorgeschlagen den betrag im vertrag den der fotograf mit ihr machen wird zu quittieren, aber das hat nun mal nichts mit der rechnung zu tun, sondern ist eine quittung.
aber wenn du für eine dienstleistung geld erhälst ist das ein berufliches einkommen, dass du versteuern musst.
übrigens, nur wenn du eine korrekte rechnung erhälts kannst du diese auch geltend machen. das ist ja auch der grund warum der fotograf eine rechnung von luca möchte.
wie du ganz am anfang lesen konntest, so du es kannst, hatte ich auch vorgeschlagen den betrag im vertrag den der fotograf mit ihr machen wird zu quittieren, aber das hat nun mal nichts mit der rechnung zu tun, sondern ist eine quittung.
#19Report
[gone] DataWind
02.05.2009
Original von Frank Schippers
in § 14 steht: "Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."
das wird lustig, wenn ich in zukunft wieder voll selbständig bin, und meinen kunden ein als
"Sklavenzwangshaltungsabgabenabrechnungsdokument" bezeichnetes schriftstück ausstelle
*ichhaumichwech*
ich bin sicher, der sachbearbeiter am FA aktzeptiert das nicht als rechnung
*gacker*
#20Report
Topic has been closed
ich muss für morgen eine rechnung schreiben.
also für ein payshooting. (fotograf zahlt)
gibt es eine vorlage dafür?
hab gerade nicht so die idee was ich da reinschreiben muss und da ich gerade auf der arbeit hocke auch kaum zeit selber lange dran rumzuschreiben.
also wenn mir jemand einen link schicken kann wäre das toll.
danke, im vorraus