Wer kann mir AGB-s für ein Nagelstudio erstellen? gg. Bezahlung! 34

21.05.2009
Hallo Ihr Lieben, besonderes Hallo an die Damen und Herren Anwälte, bzw. Leute, die in ähnlichen Berufen arbeiten...

Ich mache mich gerade selbständig mit meinem eigenen Nagelstudio, im eigenen Haus und ohne Angestellte.
Ich benötige hierfür AGB-s und will die natürlich nicht irgendwo klauen.
Wer kann mir sagen, was das kostet. Also in etwa...
21.05.2009
Kommt auf den Umfang und den Anwalt drauf an, mit mehr als 1000 kannst du im Normallfall locker rechnen..
21.05.2009
Original von InesP.
Ich benötige hierfür AGB-s und will die natürlich nicht irgendwo klauen.
Wer kann mir sagen, was das kostet. Also in etwa...


Man benötigt nicht unbedingt AGB.

Letztlich dienen die nur zur Vereinfachung des Vertragsschlusses in
Bereichen, die immer wieder so Teil des Vertrags werden sollen.

In welchen Punkten willst Du Deine Kunden denn schlechter stellen
als sie es dem Gesetz nach wären ?
21.05.2009
Muster AGBs bekommst Du kostenlos von der IHK.Es gibt auch Messen für Existenzgründer. Da wird umfangreich auch zu solchen Themen beraten. Bei Internetangeboten wäre ich vorsichtig, die können schnell veraltet sein und in entscheidenden Punkten nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
21.05.2009
Original von cash - just ask for cash
Muster AGBs bekommst Du kostenlos von der IHK.Es gibt auch Messen für Existenzgründer. Da wird umfangreich auch zu solchen Themen beraten. Bei Internetangeboten wäre ich vorsichtig, die können schnell veraltet sein und in entscheidenden Punkten nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


Ja das habe ich auch schon bemerkt, mit den Internetangeboten, da hab ich ganz schnell die Finger von gelassen ;-)

Hab aber jetzt nen befreundeten Fotografen und Anwalt damit beauftragt ;-)
Danke für Eure Infos und dass es dieses Mal recht sachlich hier zuging ;-) ist ja nicht so selbstverständlich.
[gone] Nasty World Media
21.05.2009
@InesP.:

Willst Du Deinen Kunden wirklich bevor Du mit der Arbeit beginnst Deine AGB zu lesen geben?

Denn soweit ich weiss reicht es nicht sie im Laden aushängen zu haben.


Gruß
Nasty
21.05.2009
????

Davon hat sie doch gar nichts geschrieben!!
21.05.2009
Original von cash - just ask for cash
????

Davon hat sie doch gar nichts geschrieben!!


Eben...naja manche reimen sich immer etwas zusammen ... ;-)
[gone] Nasty World Media
21.05.2009
@cash - just ask for cash:

Das hat Ines zwar nicht geschrieben ist aber die logische Konsequence.

AGB die dem Kunden vor Vertragsabschluss nicht zur Kenntnis gebracht wurden sind unwirksam und damit überflüssig.



@InesP.:

Wieso zusammen reimen? Die Frage wie Du in Deinem Nagelstudio den Kunden Deine AGB zur Kenntnis bringen willst ist doch durchaus berechtigt?



Gruß
Nasty
21.05.2009
Original von Nasty World Media
@cash - just ask for cash:

Das hat Ines zwar nicht geschrieben ist aber die logische Konsequence.

AGB die dem Kunden vor Vertragsabschluss nicht zur Kenntnis gebracht wurden sind unwirksam und damit überflüssig.
@InesP.:

Wieso zusammen reimen? Die Frage wie Du in Deinem Nagelstudio den Kunden Deine AGB zur Kenntnis bringen willst ist doch durchaus berechtigt?
Gruß
Nasty


Hast ja recht, ich lass mir da noch was einfallen ;-)
21.05.2009
Original von InesP.
Hast ja recht, ich lass mir da noch was einfallen ;-)


Aushängen und darauf hinweisen.

Der Kunde muß die AGB nicht lesen, er muß nur die Gelegenheit dazu haben.
[gone] Nasty World Media
21.05.2009
@Fotofuxx:

Das stimmt natürlich - aber ich käme mir als Kunde irgendwie komisch vor wenn man mich auffordern würde die aushängenden AGB zu lesen. ;)


Gruß
Nasty
21.05.2009
Eben ;-) zudem werde ich sie auf meiner HP hinterlegen, so dass zumindet jene Damen, die auch Zugriff darauf haben, diese mal studieren können, bei Bedarf ...
21.05.2009
Original von InesP.
Eben ;-) zudem werde ich sie auf meiner HP hinterlegen, so dass zumindet jene Damen, die auch Zugriff darauf haben, diese mal studieren können, bei Bedarf ...


Naja, in der AGB werden Dinge stehen, die gut für den Kunden sind und auch
solche, die schlecht für den Kunden sind.

Wenn Du dich im Streitfall auf für den Kunden nachteilige Klauseln berufst, dann
würde ich als Kunde sagen "Hab ich nie gesehen, hat mir auch keiner gesagt".

Ohne ausdrücklichen Hinweis auf die AGB kannst Du sie Dir auch sparen. Wie
gesagt, niemand muß AGB haben.
22.05.2009
Original von Nasty World Media
@cash - just ask for cash:

Das hat Ines zwar nicht geschrieben ist aber die logische Konsequence.

AGB die dem Kunden vor Vertragsabschluss nicht zur Kenntnis gebracht wurden sind unwirksam und damit überflüssig.


Na durch Aushang! So wie es jedes kleine Geschäft macht, das Wert auf bestimmte Inhalte bzw. Regelungen legt. Das reicht auch völlig aus.


Original von Nasty World Media
@InesP.:

Wieso zusammen reimen? Die Frage wie Du in Deinem Nagelstudio den Kunden Deine AGB zur Kenntnis bringen willst ist doch durchaus berechtigt?


Die Frage ist berechtigt, nur hast Du Dummheit suggeriert und nicht einfach völlig wertfrei eine Frage gestellt. Deswegen auch die entsprechenden Reaktionen.

Nix für ungut.
[gone] Nasty World Media
22.05.2009
@cash - just ask for cash:

Ein reiner Aushang reicht aber nun mal leider nicht aus - sind nur eng begrenzte Sonderfälle wo das so ist.

Daher auch meine Frage, die Ines definitiv keine Dummheit unterstellen sollte sondern nur darauf hinweisen falls sie wie Du und sicher einige andere davon ausgehen sollte, das ein Aushang reicht.


Gruß
Nasty
22.05.2009
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__305.html

bitte da lesen! so und nich anders! (für vertiefung empfehle ich einen guten kommentar, in jeder uni-bibo bei den juristen umsonst zu finden)

kleiner tipp! der pure aushang reicht nicht! denn praktisches problem wird der nachweis des einverständnis des kunden sein. also sollte irgendwo belegbar festgehalten werden, dass der kunde mit ihnen einverstanden ist. im internet oft üblich mit einem kleinen häckchen.

für alle die gerne diskutieren, können sich ja mal einen kopp um die einbeziehung im mm-markt oder ähnlichen geschäften machen. da ist das für interessierte eine spannende situation!

edit: war ja off-topic. agb die ausschließlich gegenüber verbrauchern gelten -> 300-600€ mit dem hinweis, dass sie in regelmäßigen abständen (mind. 6monate) überprüft werden sollten.

agb zwischen unternehmern gibt es keine vorgaben. also unter 1000€ halte ich generell nicht für sonderlich seriös, denn die arbeit ist enorm, wenn man es ordentlich macht, da hilft kein abschreiben.
Hallo!

Ein Nagelstudio hat ja nicht nur Kunden sondern auch Lieferanten. Im Bereich Einkauf halte ich AGB für sinnvoller, um z.B. die Haftung bei fehlerhaften Produkten auf den Lieferanten abzuwälzen.

Die AGB auszuhängen halte ich auch für unzureichend, falls es mal zu einem wirklichen Streitfall kommen sollte kann der Kunde praktisch immer abstreiten, daß er auf die AGB hingewiesen wurde. Der Vertragsabschluss erfolgt nunmal mündlich.

Anders ist es, wenn vorher ein schriftliches Angebot erstellt wird. Auf diesem kann man den Kunden auf die AGB hinweisen (ggf. auch mit einem Hinweis auf die AGB im Internet). Das ist dann auch einigermaßen rechtssicher.

Ich würde mir an deiner Stelle mehrere Nagelstudioketten suchen und mir deren AGB anschauen / abschauen. Dort kannst du davon ausgehen, daß die einen Anwalt damit beauftragt haben.

LG Phil
[gone] Nasty World Media
22.05.2009
@Philipp Paul:

Und Du denkst ernsthaft, dass ein Lieferant die AGB eines Klein-Kunden akzeptiert?

Dafür müsste man schon Mc Donald's oder Saturn heißen. ;)


Gruß
Nasty
22.05.2009
Original von Nasty World Media
@Philipp Paul:

Und Du denkst ernsthaft, dass ein Lieferant die AGB eines Klein-Kunden akzeptiert?

Dafür müsste man schon Mc Donald's oder Saturn heißen. ;)


In der Regel wird der wirtschaftlich Stärkere nicht die AGB des Schwächeren
akzeptieren, richtig.

Aber in der Praxis wird das oft gar nicht ausdiskutiert. Jeder schickt seine AGB
dem anderen. In jeder AGB steht, daß die des anderen nicht anerkannt wird,
dennoch wird häufig ohne weiteres ein Vertrag geschlossen, geliefert und
gezahlt.

Was passiert ? Rückfall aufs Gesetz (BGB/HGB ...)

Die eigenen AGB gelten zwar nicht, die des anderen aber auch nicht - ist
doch schon mal was ...

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