Zum Thema Vertragsrecht 46

[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Ich hab da mal ne Frage:

Wenn sich ein Model oder ein Fotograf über den Anmeldebutton einer Ausschreibung anmeldet, entsteht dann schon ein rechtlich verbindlicher Vertrag, sprich ein Rechtsgeschäft?

Hintergrund der Frage ist, ob man das Model oder den Fotografen für den entstandenen Schaden (Studiomiete, Locationmiete etc.) bei nichterscheinen zum Shooting in die Pflicht nehmen kann.

Bitte klärt mich mal auf! ;O)

LG Jens
Eindeutig nein - genauso wenig wie der Button "Shooting vereinbaren".

VLG: Manni
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Original von photographic impressions
Eindeutig nein - genauso wenig wie der Button "Shooting vereinbaren".

VLG: Manni


Aha... und warum nicht?
Weil dieser Knopf alleine nicht den kompletten "Vertrag" umfaßt, der in solchen Fällen Dinge wie Honorar / Gebühr, Rücktrittsrecht, Ausfallhonorar, womöglich AGB..... enthalten sollte.

VLG: Manni
21.05.2009
Weils rechtlich nicht bindend ist! Die MK ist sozusagen nur eine Kontaktbörse.
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Original von photographic impressions
Weil dieser Knopf alleine nicht den kompletten "Vertrag" umfaßt, der in solchen Fällen Dinge wie Honorar / Gebühr, Rücktrittsrecht, Ausfallhonorar, womöglich AGB..... enthalten sollte.

VLG: Manni


Vielen Dank, Manni!

LG Jens
21.05.2009
Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

Der Wille kann auch per Email, PN oder durch ein Bewerbungsformular ausgedrückt werden.

Allerdings müssen die wesentlichen Vertragsinhalte, bei einem Shooting werden das
mindestens Zeit, Ort und Honorar sein, einvernehmlich geklärt sein.

Es ist fraglich, ob das im Moment der Bewerbung auf eine Ausschreibung der Fall
ist - ohne begleitenden Email-Verkehr wird das in der Regel nicht der Fall sein.
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Original von Fotofuxx
Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus.

Der Wille kann auch per Email, PN oder durch ein Bewerbungsformular ausgedrückt werden.

Allerdings müssen die wesentlichen Vertragsinhalte, bei einem Shooting werden das
mindestens Zeit, Ort und Honorar sein, einvernehmlich geklärt sein.

Es ist fraglich, ob das im Moment der Bewerbung auf eine Ausschreibung der Fall
ist - ohne begleitenden Email-Verkehr wird das in der Regel nicht der Fall sein.


Schau doch mal hier, da steht doch alles wesentliche drin. Das müsste doch reichen um einen verbindlichen Vertrag zustande kommen zu lassen, oder?

LG Jens
PS: Bei dem vorhergehenden Event sind vier Models nicht erschienen, ärgerlich für die Fotografen, aber auch für mich...
21.05.2009
Dann machst Du in Deinen Vereinbarungen grundlegende Fehler. Modelle die ich für ein Event buche, bekommen ihre Verträge vorab zugeschickt, die sie auch vorab unterschrieben zurückschicken müssen. Damit bekommt die Verpflichtung eine gewisse Gewichtung bei den Modellen.
[gone] Nasty World Media
21.05.2009
@JensLaubmann:

Es fehlt noch der Hinweis, dass ein Click auf den Teilnehmen-Button zu einer verbindlichen Buchung führt. Aber auch mit diesem Hinweis dürfte es fraglich sein, ob damit ein Vertrag zustande kommt.

Und willst Du bei Nichterscheinen wegen 20 € vor Gericht gehen?
Dann lass die Leute lieber Vorkasse leisten damit sie den Platz sicher haben.


Gruß
Nasty
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Original von cash - just ask for cash
Dann machst Du in Deinen Vereinbarungen grundlegende Fehler. Modelle die ich für ein Event buche, bekommen ihre Verträge vorab zugeschickt, die sie auch vorab unterschrieben zurückschicken müssen. Damit bekommt die Verpflichtung eine gewisse Gewichtung bei den Modellen.


Die Teilnehmer müssen doch mit mir keinen schriftlichen Vertrag abschließen, auch buche ich niemanden, sondern ich biete den Models und Fotografen die Nutzung der Location an.

LG Jens
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Original von Nasty World Media
@JensLaubmann:

Es fehlt noch der Hinweis, dass ein Click auf den Teilnehmen-Button zu einer verbindlichen Buchung führt. Aber auch mit diesem Hinweis dürfte es fraglich sein, ob damit ein Vertrag zustande kommt.

Und willst Du bei Nichterscheinen wegen 20 € vor Gericht gehen?
Dann lass die Leute lieber Vorkasse leisten damit sie den Platz sicher haben.


Gruß
Nasty


Vorkasse wäre wirklich eine gute Idee und ob der Klick zu einer verbindlichen Sache wird, versuche ich hier gerade zu klären!

LG Jens
[gone] Nasty World Media
21.05.2009
@JensLaubmann:

Wenn nicht dabei steht, dass die Anmeldung verbindlich ist hast Du meiner Meinung nach überhaupt keine Chance.

Und selbst mit dem Hinweis wird es vermutlich Auslegungssache des Richters sein - wenn Du deshalb wirklich vor Gericht gehen wolltest.

Insofern ist die Frage zwar interessant aber eigentlich doch ohne praktische Bedeutung. ;)


Gruß
Nasty
21.05.2009
Original von JensLaubmann "2. großes Mühlenshooting-Event"
Schau doch mal hier, da steht doch alles wesentliche drin. Das müsste doch reichen um einen verbindlichen Vertrag zustande kommen zu lassen, oder?


Meiner Auffassung nach ist das zumindest ziemlich dicht dran. Man könnte jetzt noch
darüber diskutieren ob die Anschrift hinreichend genau bestimmt ist (Hausnummer) und
ob dem Anmelder auch klar ist, daß mit drücken des Anmeldebuttons ein Vertrag
zustande kommen soll.

Aber selbst wenn, dann würde ich mich als Anmelder im Zweifel auf die Bestimmungen
des BGB zu Fernabsatzverträgen und die fehlende Widerrufsbelehrung berufen.

Dann könntest Du wiederum sagen, das war eine Dienstleistung zur Freizeitgestaltung,
sowie zur Lieferung von Speisen und Getränken, so daß die Bestimmungen nicht greifen.

Wie Du siehst - es gibt eine Menge Raum für unterschiedliche Auffassungen und wegen
so einem Kleckerbetrag wird keiner vor Gericht ziehen wollen - das weiß auch die
Anmelderin.

Stell einfach auf Vorkasse um ...
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Original von Fotofuxx
[quote]Original von JensLaubmann "2. großes Mühlenshooting-Event"
Schau doch mal hier, da steht doch alles wesentliche drin. Das müsste doch reichen um einen verbindlichen Vertrag zustande kommen zu lassen, oder?


Meiner Auffassung nach ist das zumindest ziemlich dicht dran. Man könnte jetzt noch
darüber diskutieren ob die Anschrift hinreichend genau bestimmt ist (Hausnummer) und
ob dem Anmelder auch klar ist, daß mit drücken des Anmeldebuttons ein Vertrag
zustande kommen soll.

Aber selbst wenn, dann würde ich mich als Anmelder im Zweifel auf die Bestimmungen
des BGB zu Fernabsatzverträgen und die fehlende Widerrufsbelehrung berufen.

Dann könntest Du wiederum sagen, das war eine Dienstleistung zur Freizeitgestaltung,
sowie zur Lieferung von Speisen und Getränken, so daß die Bestimmungen nicht greifen.

Wie Du siehst - es gibt eine Menge Raum für unterschiedliche Auffassungen und wegen
so einem Kleckerbetrag wird keiner vor Gericht ziehen wollen - das weiß auch die
Anmelderin.

Stell einfach auf Vorkasse um ...[/quote]


Vertragsrecht ist wahrlich ein weites Feld, da werde ich wohl am besten doch Vorkasse erbitten.

Vielen Dank an alle!

LG Jens
[gone] Jens Laubmann
21.05.2009
Ich habe die Teilnahmebedingungen geändert, schaut bitte mal ob es so in Ordnung ist!

Danke ;O)

LG Jens
22.05.2009
Wenn Du Dich auf einen Stellenausschreibung in der Zeitung bewirbst. Entsteht dann ein rechtlich verbindlicher Vertrag? Nein
Und hier wurde halt die Zeitung durch das Medium Internet ersetzt.
Anders herum könnte man ja auch Dich belangen, dass Du nicht alle Fotografen, die sich beworben haben berücksichtigst.


Original von JensLaubmann "2. großes Mühlenshooting-Event"
Wenn sich ein Model oder ein Fotograf über den Anmeldebutton einer Ausschreibung anmeldet, entsteht dann schon ein rechtlich verbindlicher Vertrag, sprich ein Rechtsgeschäft?
22.05.2009
Original von JensLaubmann "2. großes Mühlenshooting-Event"
[quote]Original von cash - just ask for cash
Dann machst Du in Deinen Vereinbarungen grundlegende Fehler. Modelle die ich für ein Event buche, bekommen ihre Verträge vorab zugeschickt, die sie auch vorab unterschrieben zurückschicken müssen. Damit bekommt die Verpflichtung eine gewisse Gewichtung bei den Modellen.


Die Teilnehmer müssen doch mit mir keinen schriftlichen Vertrag abschließen, auch buche ich niemanden, sondern ich biete den Models und Fotografen die Nutzung der Location an.

LG Jens[/quote]

Mit dem Ergebnis, das sie nicht kommen!

Warum nimmst Du die Tipps nicht an und bestätigst Deine Anmeldung in Zukunft schriftlich per Vertrag - auch wenns nur ein TFP-Vertrag ist!? Dann hast Du das Problem einfach nicht.
Wenn Du so bratungsresistent bist, dann wird Dir hier im Forum niemand weiterhelfen können.
Deine Ausschreibung ist nach wie vor nicht eindeutig, denn mir wird nicht klar, wofür ich 20 Euro bezahlen müsste. Die Visa? Oder kostet die extra? Oder das Model? Und wer muss die zahlen? Die Fotografen? Die Models? Die Visa?

Mach eine klare Leistungsbeschreibung, mach einen Preis für die, die den zahlen sollen und dann erledigst du den Rest schriftlich per Post und Vorkasse. Dann hast du die, die schnell und gerne einen Knopf drücken, sich dann aber nicht dran gebunden fühlen, schon mal "automatisch" aussortiert.

Da du ja die Modelle scheinbar organisierst, damit Fotografen bei dir bezahlen, solltest du mit den Modellen einen gesonderten Vertrag machen, der auch Konventionalstrafen bei Nichterscheinen beinhaltet. Und da dir das gar nix hilft, wenn du am Shootingtag ohne Modelle darstehst, solltest du rechtzeit dafür sorgen, entsprechende Reservemodelle zu organisieren, die entweder auf Abruf "nachrücken" oder sowieso da sind.

Da du die Veranstaltung ja scheinbar nicht nur "aus Hobby" betreibst, wäre übrigens die Versicherungsseite noch zu klären, denn in so einer Mühle kann viel passieren und da du offensichtlich als Veranstalter auftrittst, könnte das im Schadensfalle zu deinem Nachteil ausgelegt werden.
22.05.2009
Original von Jörg N.
Wenn Du Dich auf einen Stellenausschreibung in der Zeitung bewirbst. Entsteht dann ein rechtlich verbindlicher Vertrag? Nein
Und hier wurde halt die Zeitung durch das Medium Internet ersetzt.
Anders herum könnte man ja auch Dich belangen, dass Du nicht alle Fotografen, die sich beworben haben berücksichtigst.


Die Darstellung ist völlig korrekt, sofern sie das Prozedere bei den Jobs beschreibt.
Eine Bewerbung ist immer nur eine Interessensbekundung, bei der die andere Seite
noch ein konkretes Angebot machen muß, welches man dann annehmen kann oder
auch nicht.

Bleiben wir mal bei Deinem Zeitungsbeispiel, andere Rubrik: "Busfahrten"
Es wird eine Reise nach Paris, Hotel xyz, mit Datum, Uhrzeit, Preis angeboten.
Du schreibst dem Veranstalter, daß Du an der angebotenen Reise teilnehmen
möchtest indem Du das Anmeldeformular hinschickst.

Wenn der Veranstalter schreibt "Die Anmeldung ist verbindlich, jeder Interessent
erhält einen Platz" dann ist damit der Vertrag geschlossen.

Wenn der Veranstalter schreibt "Die Anmeldung ist verbindlich, Annahme vorbehalten
je nach verfügbaren Plätzen", dann wird der Vertrag geschlossen, wenn der Veranstalter
die Anmeldung mit einer Platzzusage bestätigt.

Wenn der Veranstalter schreibt "Die Anmeldung ist unverbindlich, ob die Fahrt überhaupt
durchgeführt wird hängt von der Anzahl der Interessenten ab", dann ist noch gar nichts
klar. Der Veranstalter muß dann noch auf die Interessenten zugehen und diese dann
noch eine Bestätigung schicken oder auch nicht.

Wie Du richtig erkannt hast kommt es nicht auf das Medium an, Zeitung
oder Internet, das spielt keine Rolle. Aber es kommt auf die Formulierungen
und den Kontext an. In beiden Fällen lassen sich Verträge schliessen - es muß
aber nicht so sein.

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