Eingriff in das Urheberrecht? 39
11.06.2009
Original von Heiko Hußmann | HannoverWie kommst du auf den Gedanken, das http://www.vornamenachname.de einen Künstlernamen darstellt? Das ist und bleibt eine URL, ist also nach den AGB des Portals nicht zulässig.
Urheber ist ja grundsätzlich erstmal eine natürliche Person und keine URL, Webseite oder ähnliches.
Sicherlich steht es Dir frei statt deinen Namen auch einen Künstlernamen zu verwenden.
http://www.vornamenachname.de
löst das Problem elegant, wenn auch nicht im Sinne des Seitenanbieters. Im Zweifelsfall sind die AGB in diesem Punkt ungültig - aber willst Du deswegen vor Gericht ziehen?
Ich würde um dieses Portal (und um ganz viele andere Fotocommunities) einen Bogen machen, wenn man sich die AGB mal genauer durchliest.
Künstlernamen sind in der Regel Namen, man nennt sie auch Pseudonyme, die rechtliche Gültigkeit erlangen können, eine URL kann das in der Regeln nicht, auch, wenn ein Name darin enthalten ist.
Allenfalls Marken (Wort- und/oder Bildmarken) könnten im Sinne des Portals noch auf Bildern zugelassen sein, da diese dem Urheber rechtlich zugeordnet sind sind - vorausgesetzt sie sind auch eingetragen.
Bei der URL, die der Threadstarter verwendet, würde ich vermuten, dass sie nicht als Marke eingetragen ist. Das wäre sicher auch ein bisschen schwierig, denn auch für Marken gelten Vorschriften, die eine URL alleine nicht erfüllt.
#22Report
11.06.2009
Original von Jens PetersenDas war wohl etwas zu viel Sonne. Wo bitte steht, dass der Betreiber möchte, dass der Urheber auf Nennung verzichtet? Ein Urhebervermerk ist ausdrücklich erlaubt, solange es auch ein Urhebervermerk ist und keine URL oder sonstige unerwünschte Kennzeichnung darstellt.
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
Wenn du das nicht möchtest, dann kommt eben zu keinem Vertrag - wo ist das Problem!
Sonnige Grüße, Jens
#23Report
11.06.2009
Original von trash-pixel.deEben nicht ... er möchte nicht dass ich verzichte, sondern auf die von mir gewählte Form ... das ist der Knackpunkt[/quote]Die von dir gewählte Form stellt ja auch keine Urhebervermerk dar, sondern ist ein URL (s. o).
[quote]Original von Jens Petersen
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
#24Report
11.06.2009
Ok, dann doch noch einmal langsam:
Der Urheber hat das recht zu bestimmen wie der Urhebervermerk erfolgt.
In diesem Fall entscheidet sich der Urheber für fotografenname.de.
Das Portal lässt keine URLs/Domains auf Fotos zu.
In diesem Fall ist die vom Urheber gewählte Bezeichnung nun mal auch eine Domain.
Damit sind die Vorstellungen der beiden Vetragsparteien nicht im einklang und
der Vertrag kommt nich zu stande (wie schon mehrfach angemerkt).
End of story !
Der Urheber hat das recht zu bestimmen wie der Urhebervermerk erfolgt.
In diesem Fall entscheidet sich der Urheber für fotografenname.de.
Das Portal lässt keine URLs/Domains auf Fotos zu.
In diesem Fall ist die vom Urheber gewählte Bezeichnung nun mal auch eine Domain.
Damit sind die Vorstellungen der beiden Vetragsparteien nicht im einklang und
der Vertrag kommt nich zu stande (wie schon mehrfach angemerkt).
End of story !
#25Report
11.06.2009
Original von Pantee - Blende 08/15So ein Schmarrn. Urheber ist man immer, egal ob ein Vermerk auf dem Bild steht oder nicht. Die Urheberkennzeichnung ist übrigens keinesfalls so frei, wie einige hier postulieren. Der Urheber muss als solcher auch erkennbar bzw. zuordenbar sein. Eine Website kann nie Urheber sein, die macht kein Bilder. Urheber können nur Personen sein (oder eventuell auch mal Tiere, das ist aber eine andere Sache) und die haben in der Regel Namen oder Marken, die ihnen rechtlich zuordenbar sind und die auch Gültigkeit im Rechtsverkehr erlangen.
Nehmen wir mal ein etwas anderes Beispiel: Ein Fotograf macht ein Bild und jemand möchte dieses Bild kaufen um es z.B. in der Werbung für ein Produkt zu verwenden.
Jetzt sagt der Fotograf: Ich will aber, dass mein Name/Logo/URL auf dem Bild bleibt - weil, lt. Urheberrechtsges. hab ich ja ein Recht darauf! Was glaubt, ihr ob der Kauf zustande kommt?
Eine Einschränkung dieses Rechts ist eine ganz normale Sache.
Edit: "Einschränkung" ist falsch - besser ein freiwilliger Verzicht.
#26Report
[gone] Nasty World Media
11.06.2009
@Timm Kimm:
Nein absolut korrekt - Pantee - Blende 08/15 sprach ja nicht von einem Verzicht auf das Urheberrecht (da hättest Du völlig recht) sondern auf einen Verzicht der Urheberkennung.
Gruß
Nasty
Nein absolut korrekt - Pantee - Blende 08/15 sprach ja nicht von einem Verzicht auf das Urheberrecht (da hättest Du völlig recht) sondern auf einen Verzicht der Urheberkennung.
Gruß
Nasty
Original von Timm KimmSo ein Schmarrn. Urheber ist man immer, egal ob ein Vermerk auf dem Bild steht oder nicht. Die Urheberkennzeichnung ist übrigens keinesfalls so frei, wie einige hier postulieren. Der Urheber muss als solcher auch erkennbar bzw. zuordenbar sein. Eine Website kann nie Urheber sein, die macht kein Bilder. Urheber können nur Personen sein (oder eventuell auch mal Tiere, das ist aber eine andere Sache) und die haben in der Regel Namen oder Marken, die ihnen rechtlich zuordenbar sind und die auch Gültigkeit im Rechtsverkehr erlangen.[/quote]
[quote]Original von Pantee - Blende 08/15
Nehmen wir mal ein etwas anderes Beispiel: Ein Fotograf macht ein Bild und jemand möchte dieses Bild kaufen um es z.B. in der Werbung für ein Produkt zu verwenden.
Jetzt sagt der Fotograf: Ich will aber, dass mein Name/Logo/URL auf dem Bild bleibt - weil, lt. Urheberrechtsges. hab ich ja ein Recht darauf! Was glaubt, ihr ob der Kauf zustande kommt?
Eine Einschränkung dieses Rechts ist eine ganz normale Sache.
Edit: "Einschränkung" ist falsch - besser ein freiwilliger Verzicht.
#27Report
11.06.2009
Original von Timm Kimm
So ein Schmarrn. Urheber ist man immer, egal ob ein Vermerk auf dem Bild steht oder nicht.
Richtig, dennoch hat der Urheber ein recht benannt zu werden und kann bestimmen
wie das geschieht - das ist kein Schmarrn sondern steht im Gesetz.
Original von Timm Kimm
Eine Website kann nie Urheber sein, die macht kein Bilder.
Aber der Urheber kann sich für den Künstlernamen fotofuxx.de entscheiden und
diese am Bild anbringen. Daß das wie eine Domain aussieht ist nicht das Problem
des Urhebers.
Original von Timm Kimm
Urheber können nur Personen sein (oder eventuell auch mal Tiere, das ist aber eine andere Sache)
Das mit den Tieren ist jetzt Schmarrn von Deiner Seite - Urheber können nur natürliche
Personen sein. Tiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln und damit niemals Träger
von Rechten und Pflichten.
#28Report
[gone] www.trash-pixel.de
11.06.2009
Um mal ein wenig den Dampf raus zu nehmene ... NEIN es ist nicht JC sondern ein Nachfolger von Modelkontakt.de ...
Wie ich meinen Vermerk gestalte bleibt ja wohl mir als Urheber überlassen, ist ja mein gutes Recht und der besteht nun mal aus meinem Arbeitsnamen in eine URL gepackt ... es steht nirgends geschrieben in UrhG dass dies nicht so sein darf, deswegen bin noch immer eine natürliche Person ...
Wie ich meinen Vermerk gestalte bleibt ja wohl mir als Urheber überlassen, ist ja mein gutes Recht und der besteht nun mal aus meinem Arbeitsnamen in eine URL gepackt ... es steht nirgends geschrieben in UrhG dass dies nicht so sein darf, deswegen bin noch immer eine natürliche Person ...
#29Report
11.06.2009
Original von trash-pixel.de
Wie ich meinen Vermerk gestalte bleibt ja wohl mir als Urheber überlassen, ist ja mein gutes Recht und der besteht nun mal aus meinem Arbeitsnamen in eine URL gepackt ... es steht nirgends geschrieben in UrhG dass dies nicht so sein darf, deswegen bin noch immer eine natürliche Person ...
Natürlich ist es Dein Recht Deinen Arbeitsnamen wie eine URL aussehen zu lassen, aber es ist doch dann genau so das Recht der anderen Seite zu sagen: "Dann wollen wir Deine Bilder nicht veröffentlichen."
#30Report
[gone] Hermann Klecker
11.06.2009
Original von trash-pixel.de
Um mal ein wenig den Dampf raus zu nehmene ... NEIN es ist nicht JC sondern ein Nachfolger von Modelkontakt.de ...
Wie ich meinen Vermerk gestalte bleibt ja wohl mir als Urheber überlassen, ist ja mein gutes Recht und der besteht nun mal aus meinem Arbeitsnamen in eine URL gepackt ... es steht nirgends geschrieben in UrhG dass dies nicht so sein darf, deswegen bin noch immer eine natürliche Person ...
Im Gesetz steht das nicht geschrieben, sondern in den AGB, die Bestandteil des Vertrags sind, den Du mit dem Betreiber geschlossen hast.
Daran ändert auch Deine Beratungsresistenz nichts.
#31Report
11.06.2009
Original von Nasty World MediaVorsicht!Urheberschaft und Copyright sind zwei unterschiedliche Dinge.
@Pantee - Blende 08/15:
Den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die ganze Diskussion ist mal wieder völlig unnötig.
Die Seite sagt sie will keine Werbung durch urls - auch nicht über den Umweg eines Copyright-Vermerks. Das ist ihr gutes Recht und niemand zwingt einen dort Bilder einzustellen. Genau wie die Seite nicht gezwungen ist irgendwelche Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
Nasty
#32Report
[gone] Hermann Klecker
11.06.2009
Original von Timm KimmVorsicht!Urheberschaft und Copyright sind zwei unterschiedliche Dinge.[/quote]
[quote]Original von Nasty World Media
@Pantee - Blende 08/15:
Den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die ganze Diskussion ist mal wieder völlig unnötig.
Die Seite sagt sie will keine Werbung durch urls - auch nicht über den Umweg eines Copyright-Vermerks. Das ist ihr gutes Recht und niemand zwingt einen dort Bilder einzustellen. Genau wie die Seite nicht gezwungen ist irgendwelche Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
Nasty
Das ist richtig. Zumal der deutsche Rechtsraum kein Copyright kennt, und wenn dann nur in Form von Nutzungsrechten.
Aber welche Relevanz hat Dein Einwand in Bezug auf diese Diskussion?
#33Report
11.06.2009
Den Edit habe ich überlesen, denn eine Einschränkung des Urheberrechts ist nicht möglich, der Verzicht auf die Anbringungen einer Urheberbezeichnung natürlich schon. Insofern sind wir d'accord.
Original von Nasty World MediaSo ein Schmarrn. Urheber ist man immer, egal ob ein Vermerk auf dem Bild steht oder nicht. Die Urheberkennzeichnung ist übrigens keinesfalls so frei, wie einige hier postulieren. Der Urheber muss als solcher auch erkennbar bzw. zuordenbar sein. Eine Website kann nie Urheber sein, die macht kein Bilder. Urheber können nur Personen sein (oder eventuell auch mal Tiere, das ist aber eine andere Sache) und die haben in der Regel Namen oder Marken, die ihnen rechtlich zuordenbar sind und die auch Gültigkeit im Rechtsverkehr erlangen.[/quote][/quote]
@Timm Kimm:
Nein absolut korrekt - Pantee - Blende 08/15 sprach ja nicht von einem Verzicht auf das Urheberrecht (da hättest Du völlig recht) sondern auf einen Verzicht der Urheberkennung.
Gruß
Nasty
[quote]Original von Timm Kimm
[quote]Original von Pantee - Blende 08/15
Nehmen wir mal ein etwas anderes Beispiel: Ein Fotograf macht ein Bild und jemand möchte dieses Bild kaufen um es z.B. in der Werbung für ein Produkt zu verwenden.
Jetzt sagt der Fotograf: Ich will aber, dass mein Name/Logo/URL auf dem Bild bleibt - weil, lt. Urheberrechtsges. hab ich ja ein Recht darauf! Was glaubt, ihr ob der Kauf zustande kommt?
Eine Einschränkung dieses Rechts ist eine ganz normale Sache.
Edit: "Einschränkung" ist falsch - besser ein freiwilliger Verzicht.
#34Report
11.06.2009
Original von trash-pixel.de
Um mal ein wenig den Dampf raus zu nehmene ... NEIN es ist nicht JC sondern ein Nachfolger von Modelkontakt.de ...
Wie ich meinen Vermerk gestalte bleibt ja wohl mir als Urheber überlassen, ist ja mein gutes Recht und der besteht nun mal aus meinem Arbeitsnamen in eine URL gepackt ... es steht nirgends geschrieben in UrhG dass dies nicht so sein darf, deswegen bin noch immer eine natürliche Person ...
Is klar... *kopfschüttel*
Du kannst doch erst mal hochladen was Du willst und wenn Deine Bilder dann wieder gelöscht oder erst gar nicht freigeschaltet werden, kannst Du Dich ja dort beschweren und Deine Sichtweise vortragen. Vermutlich wird man Dir eine Antwort geben, die Dir nicht schmeckt. Dann kannst Du zu einem Anwalt rennen usw.
Der Thread hier ist jedenfalls Erbsenzählerei... meine Meinung.
#35Report
11.06.2009
Original von Timm Kimm[/quote]Was auch gar nicht in Frage gestellt wurde.
So ein Schmarrn. Urheber ist man immer, egal ob ein Vermerk auf dem Bild steht oder nicht.[quote]Original von Fotofuxx
Richtig, dennoch hat der Urheber ein recht benannt zu werden und kann bestimmen wie das geschieht - das ist kein Schmarrn sondern steht im Gesetz.
Original von Timm Kimm[/quote]Der Urheber kann sich für die Urheberbezeichnung "fotofuxx.de" entscheiden. Als Künstlernamen wäre "fotofuxx.de" eher nicht geeignet, da eine Eintragung in den Personalausweis (ab ...2010 wieder) kaum möglich wäre. Damit würde der Künstlername keine Rechtsgültigkeit erlangen und könnte auch keine rechtsgültige Urheberbezeichnung sein. Aufs Bild schreiben kann man natürlich alles was man möchte.
Eine Website kann nie Urheber sein, die macht kein Bilder.
[quote]Original von Fotofuxx
Aber der Urheber kann sich für den Künstlernamen fotofuxx.de entscheiden und diese am Bild anbringen. Daß das wie eine Domain aussieht ist nicht das Problem des Urhebers.
Original von Timm Kimm[/quote]Die Tiere waren ein Scherz, deshalb steht das auch in Klammern - zumindest bezogen auf die aktuell gültige Rechtslage. Allerdings bliebe noch abzuwarten wie die Werke (Malereien) eines Schimpansen zu werten sind, der es gelernt hat mit Menschen zu kommunizieren. - Ja, schon klar, dass Tiere keine Menschen sind, aber hier gäbe es eine viel grundsätzlichere Frage zu klären, auf wen oder was unser Rechtssystem ggf. Anwendung finden könnte.
Urheber können nur Personen sein (oder eventuell auch mal Tiere, das ist aber eine andere Sache)
[quote]Original von Fotofuxx
Das mit den Tieren ist jetzt Schmarrn von Deiner Seite - Urheber können nur natürliche Personen sein. Tiere sind rechtlich wie Sachen zu behandeln und damit niemals Träger von Rechten und Pflichten.
#36Report
11.06.2009
Die Frage meinst du jetzt nicht ernst oder doch?
Falls ja, dann müsste man die Frage eigentlich dem Threadstarter stellen, der uns mal wieder herausgefordert hat altkluge Kommentare abzugeben, obwohl die Rechtslage allen klar ist, nur dem Threadstarter wohl wieder mal nicht.
Und damit es auch ja jeder kapiert wie das gemeint ist;-)
Das ist richtig. Zumal der deutsche Rechtsraum kein Copyright kennt, und wenn dann nur in Form von Nutzungsrechten.
Aber welche Relevanz hat Dein Einwand in Bezug auf diese Diskussion?[/quote]
Falls ja, dann müsste man die Frage eigentlich dem Threadstarter stellen, der uns mal wieder herausgefordert hat altkluge Kommentare abzugeben, obwohl die Rechtslage allen klar ist, nur dem Threadstarter wohl wieder mal nicht.
Und damit es auch ja jeder kapiert wie das gemeint ist;-)
Original von HermannKVorsicht!Urheberschaft und Copyright sind zwei unterschiedliche Dinge.[/quote]
[quote]Original von Timm Kimm
[quote]Original von Nasty World Media
@Pantee - Blende 08/15:
Den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die ganze Diskussion ist mal wieder völlig unnötig.
Die Seite sagt sie will keine Werbung durch urls - auch nicht über den Umweg eines Copyright-Vermerks. Das ist ihr gutes Recht und niemand zwingt einen dort Bilder einzustellen. Genau wie die Seite nicht gezwungen ist irgendwelche Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
Nasty
Das ist richtig. Zumal der deutsche Rechtsraum kein Copyright kennt, und wenn dann nur in Form von Nutzungsrechten.
Aber welche Relevanz hat Dein Einwand in Bezug auf diese Diskussion?[/quote]
#37Report
[gone] Nasty World Media
11.06.2009
@Timm Kimm:
Klar wir sind in Deutschland also sprechen wir korrekter weise von Urheberrecht - sorry für die Ungenauigkeit in dem einen Post.
Und zu was der Unterschied zwischen deutschem Urheberrecht und amerikanischem copyright bei internationalen Rechtsgeschäften führen kann sieht man sehr schön bei dem "Drei Fragezeichen" Rechtsstreit.
Gruß
Nasty
Klar wir sind in Deutschland also sprechen wir korrekter weise von Urheberrecht - sorry für die Ungenauigkeit in dem einen Post.
Und zu was der Unterschied zwischen deutschem Urheberrecht und amerikanischem copyright bei internationalen Rechtsgeschäften führen kann sieht man sehr schön bei dem "Drei Fragezeichen" Rechtsstreit.
Gruß
Nasty
#38Report
17.07.2009
Interessante Frage.
Meines Wissens ist das zulässig- denn Dich nötigt ja keiner Deine Fotos dort zu veröffentlichen. Außerdem geht es hier um die Werbung - also Link und eMail - Namen kannst Du doch reinschreiben?
Das sind ganz normale AGB denen du zustimmen kannst, oder eben nicht.
Du kannst aber doch zusätzlich Deine Urheberbezeichnung u.m. als IPTC Metadaten in Dein Bildfile schreiben?
Wie sieht es denn nun rechtlich in diesem Fall aus? Liegt hier ein Engriff in das UrhG vor oder nicht? Soll man dem Zustimmen oder nicht? Wie seht Ihr das und die Administration?
Ich für meinen Teil habe mich nun mal auf einen bestimmten Urhebervermerk festgelegt, den ich auch nicht ändern möchte ... denn er wäre nicht konform mit den Nutzungsbedingungen ...[/quote]
Meines Wissens ist das zulässig- denn Dich nötigt ja keiner Deine Fotos dort zu veröffentlichen. Außerdem geht es hier um die Werbung - also Link und eMail - Namen kannst Du doch reinschreiben?
Das sind ganz normale AGB denen du zustimmen kannst, oder eben nicht.
Du kannst aber doch zusätzlich Deine Urheberbezeichnung u.m. als IPTC Metadaten in Dein Bildfile schreiben?
Original von trash-pixel.de Dringend Visa/Haare gesucht !!
Das UrhG sagt:
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. .Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Nun bin ich auf ein Portal gestoßen, dass den User genau in diesem Punkt einschränkt, es heißt dort in den Nutzungsbedingungen wörtlich:
[quote](...) ist weitesgehend werbefrei, die Foto- und Videogalerie und das Fotoalbum ebenfalls. Wenn also in hochgeladenen Fotos, Videos oder in den ergänzenden Texten Werbung enthalten ist, werden diese Bilder und - oder Videos ohne Umschweife gelöscht. Ausgenommen davon sind/ist: Der ggf. verpflichtende Copyright-Hinweise auf den Bildurheber (Fotograf)! Diese darf jedoch keinen Hinweis auf eine URL bzw. Webseite beinhalten.
Wie sieht es denn nun rechtlich in diesem Fall aus? Liegt hier ein Engriff in das UrhG vor oder nicht? Soll man dem Zustimmen oder nicht? Wie seht Ihr das und die Administration?
Ich für meinen Teil habe mich nun mal auf einen bestimmten Urhebervermerk festgelegt, den ich auch nicht ändern möchte ... denn er wäre nicht konform mit den Nutzungsbedingungen ...[/quote]
#39Report
Topic has been closed
Das war damals der Aufhänger, richtig - aber alles was es zur Beurteilung von dieser
Geschichte hier zu sagen gibt hatten wir damals mit diskutiert.
Jeder der mal ein Model-Release unterzeichnet hat weiss, daß man per Vertrag
auf die Ausübung von bestimmten Rechten verzichten kann oder anderen Rechte
einräumen kann und das sogar im Fall des Urheberrechts.
Bislang sieht das ausser dem TO auch niemand anders ...