Eingriff in das Urheberrecht? 39
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
10.06.2009
Urheber ist ja grundsätzlich erstmal eine natürliche Person und keine URL, Webseite oder ähnliches.
Sicherlich steht es Dir frei statt deinen Namen auch einen Künstlernamen zu verwenden.
http://www.vornamenachname.de
löst das Problem elegant, wenn auch nicht im Sinne des Seitenanbieters. Im Zweifelsfall sind die AGB in diesem Punkt ungültig - aber willst Du deswegen vor Gericht ziehen?
Ich würde um dieses Portal (und um ganz viele andere Fotocommunities) einen Bogen machen, wenn man sich die AGB mal genauer durchliest.
Sicherlich steht es Dir frei statt deinen Namen auch einen Künstlernamen zu verwenden.
http://www.vornamenachname.de
löst das Problem elegant, wenn auch nicht im Sinne des Seitenanbieters. Im Zweifelsfall sind die AGB in diesem Punkt ungültig - aber willst Du deswegen vor Gericht ziehen?
Ich würde um dieses Portal (und um ganz viele andere Fotocommunities) einen Bogen machen, wenn man sich die AGB mal genauer durchliest.
#2Report
10.06.2009
Wo ist der Problem. Lese §13 nochmals durch KANN - nicht MUSS.
Wenne eine Seitenbetreiber entscheidet das nur Bilder mit Roter Tomaten präsentiert werden darf dann kann man entscheiden ob man teilnehmen oder nicht. Wenn es nicht paat das Bilder ohne Uhrhebervermerk nicht präsentiert werden dürfen, dann nicht teilnehmen und dann ist alles gut.
Nun wenn der Gadanke sein soll das es um anstiftung zun Uhrheberrechtsverletzung handelt, dann auch da sehe ich keinen Ansatz. In der regel ist jeder teilnehmer selbst verantwortlich für was hochgeladen wird (ist sicherlich auch in den AGB zu lesen). So ist das eben in einer Gesellschaft mit mündigen Bürger.
Robert
Wenne eine Seitenbetreiber entscheidet das nur Bilder mit Roter Tomaten präsentiert werden darf dann kann man entscheiden ob man teilnehmen oder nicht. Wenn es nicht paat das Bilder ohne Uhrhebervermerk nicht präsentiert werden dürfen, dann nicht teilnehmen und dann ist alles gut.
Nun wenn der Gadanke sein soll das es um anstiftung zun Uhrheberrechtsverletzung handelt, dann auch da sehe ich keinen Ansatz. In der regel ist jeder teilnehmer selbst verantwortlich für was hochgeladen wird (ist sicherlich auch in den AGB zu lesen). So ist das eben in einer Gesellschaft mit mündigen Bürger.
Robert
#3Report
[gone] www.trash-pixel.de
10.06.2009
Original von Heiko Hußmann | HannoverUnd genau das wäre das, was nicht erlaubt wäre lt den Bedingungen ...
http://www.vornamenachname.de
#4Report
[gone] www.trash-pixel.de
10.06.2009
@ Robert ...
Ich zweifle ja nicht das UrhG an, ich weiß dass ich es als Uhreber kann und nicht muss, aber dennoch möchte ich jedenfalls nicht dass auch nur 1 Pic online geht ohne einen Vermerk von mir, und das UrhG erlaubt mir dieses selbst festzulegen WAS das für ein vermerk ist ... dass ich mich dort NICHT anmelden werde versteht sich dann von selbst ...
Ich zweifle ja nicht das UrhG an, ich weiß dass ich es als Uhreber kann und nicht muss, aber dennoch möchte ich jedenfalls nicht dass auch nur 1 Pic online geht ohne einen Vermerk von mir, und das UrhG erlaubt mir dieses selbst festzulegen WAS das für ein vermerk ist ... dass ich mich dort NICHT anmelden werde versteht sich dann von selbst ...
#5Report
11.06.2009
Original von trash-pixel.de
@ Robert ...
Ich zweifle ja nicht das UrhG an, ich weiß dass ich es als Uhreber kann und nicht muss, aber dennoch möchte ich jedenfalls nicht dass auch nur 1 Pic online geht ohne einen Vermerk von mir, und das UrhG erlaubt mir dieses selbst festzulegen WAS das für ein vermerk ist ... dass ich mich dort NICHT anmelden werde versteht sich dann von selbst ...
In dem Fall musst du lediglich in deine Verträge festlegen das deine bilder nicht ohne Uhrhebervermerk (genauer Beschreibung) veröffentlicht werden darf, wenn eine Doch erscheint, dann weisst du an wem du wenden muss.
Robert
#6Report
11.06.2009
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
Wenn du das nicht möchtest, dann kommt eben zu keinem Vertrag - wo ist das Problem!
Sonnige Grüße, Jens
Wenn du das nicht möchtest, dann kommt eben zu keinem Vertrag - wo ist das Problem!
Sonnige Grüße, Jens
#7Report
[gone] www.trash-pixel.de
11.06.2009
Original von Jens PetersenEben nicht ... er möchte nicht dass ich verzichte, sondern auf die von mir gewählte Form ... das ist der Knackpunkt
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
#8Report
11.06.2009
Original von trash-pixel.deEben nicht ... er möchte nicht dass ich verzichte, sondern auf die von mir gewählte Form ... das ist der Knackpunkt[/quote]
[quote]Original von Jens Petersen
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
Weil es seinem berechtigten Interesse entspricht nicht für eine fremde ( evtl konkurierende) URL werben zu müssen.
Wenn du es aber schafft ( was ich nicht glaube) das deine URL als eingetragener und anerkannter Künstlername gilt evtl. kannst du auch das durchsetzen.
Es wird aber schwer sein zu beweisen das es einem normale Internetnutzer nicht möglich ist selbst von name auf http://www.name.de zu kommen. Und dir durch diesen Schritt Nachteile entstehen.
#9Report
11.06.2009
ich vermute mal, dass es sich bei dem portal um "joyclub" handelt... (?)
ich war vor jahren auch mal dort angemeldet und von mir wurde ebenfalls verlangt,
dass ich meinen urhebernachweis (war damals die linkadresse zu meiner website) aendere.
nach kurzer, unfruchtbarer diskussion habe ich mich halt wieder abgemeldet, weil ich mir von niemandem vorschreiben lasse, wie ich meine aufnahmen signiere - punkt.
es gibt genug andere portale...
ich war vor jahren auch mal dort angemeldet und von mir wurde ebenfalls verlangt,
dass ich meinen urhebernachweis (war damals die linkadresse zu meiner website) aendere.
nach kurzer, unfruchtbarer diskussion habe ich mich halt wieder abgemeldet, weil ich mir von niemandem vorschreiben lasse, wie ich meine aufnahmen signiere - punkt.
es gibt genug andere portale...
Original von trash-pixel.deEben nicht ... er möchte nicht dass ich verzichte, sondern auf die von mir gewählte Form ... das ist der Knackpunkt[/quote]
[quote]Original von Jens Petersen
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
#10Report
11.06.2009
Kann eigentlich nicht Joyclub sein. Da ist das erlaubt, sofern man diese URL aus dem Bild auch als URL in JC angegeben hat. Wird dann geprüft oder so.
#11Report
11.06.2009
Original von trash-pixel.deEben nicht ... er möchte nicht dass ich verzichte, sondern auf die von mir gewählte Form ... das ist der Knackpunkt[/quote]
[quote]Original von Jens Petersen
Du kannst als Urheber auf Nennung verzichten, und genau das möchte der Betreiber.
Verstehe ich nicht ganz. Wenn die Seite von Dir verlangen würde auf Deine Nennung komplett zu verzichten, dann wäre das kein Knackpunkt. Verlangt sie nur auf eine bestimmte Form der Nennung, dann ist das ein Knackpunkt?
Wie schon weiter oben von Jens geschrieben. Sie machen Dir ein Vertragsangebot, das enthält die Bedingung, dass Du Deine Urheberschaft nicht als URL oder dergleichen nennen willst. Du kannst nun drei Dinge machen.
1. Vertragsangebot akzeptieren.
2. Nachverhandeln. Wird aber wohl sinnlos sein.
3. Vertrag ablehnen.
#12Report
11.06.2009
vor einigen jahren haben die das definitiv nicht erlaubt.
in meinen aufnahmen stand "by fresh-photodesign.de" und das war auch meine angegebene
url im profil.
dann haben die das mittlerweile wohl geaendert.
in meinen aufnahmen stand "by fresh-photodesign.de" und das war auch meine angegebene
url im profil.
dann haben die das mittlerweile wohl geaendert.
Original von Christian Bohnenkamp | http://www.OutForAShot.com
Kann eigentlich nicht Joyclub sein. Da ist das erlaubt, sofern man diese URL aus dem Bild auch als URL in JC angegeben hat. Wird dann geprüft oder so.
#13Report
[gone] Beautypics Photography
11.06.2009
das gibts zB bei VIEW .....
die haben alle meine Pics gelöscht dewegen ... und wen juckts schon -)
die haben alle meine Pics gelöscht dewegen ... und wen juckts schon -)
#14Report
11.06.2009
Nehmen wir mal ein etwas anderes Beispiel: Ein Fotograf macht ein Bild und jemand möchte dieses Bild kaufen um es z.B. in der Werbung für ein Produkt zu verwenden.
Jetzt sagt der Fotograf: Ich will aber, dass mein Name/Logo/URL auf dem Bild bleibt - weil, lt. Urheberrechtsges. hab ich ja ein Recht darauf! Was glaubt, ihr ob der Kauf zustande kommt?
Eine Einschränkung dieses Rechts ist eine ganz normale Sache.
Edit: "Einschränkung" ist falsch - besser ein freiwilliger Verzicht.
Jetzt sagt der Fotograf: Ich will aber, dass mein Name/Logo/URL auf dem Bild bleibt - weil, lt. Urheberrechtsges. hab ich ja ein Recht darauf! Was glaubt, ihr ob der Kauf zustande kommt?
Eine Einschränkung dieses Rechts ist eine ganz normale Sache.
Edit: "Einschränkung" ist falsch - besser ein freiwilliger Verzicht.
#15Report
[gone] Nasty World Media
11.06.2009
@Pantee - Blende 08/15:
Den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die ganze Diskussion ist mal wieder völlig unnötig.
Die Seite sagt sie will keine Werbung durch urls - auch nicht über den Umweg eines Copyright-Vermerks. Das ist ihr gutes Recht und niemand zwingt einen dort Bilder einzustellen. Genau wie die Seite nicht gezwungen ist irgendwelche Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
Nasty
Den Nagel genau auf den Kopf getroffen. Die ganze Diskussion ist mal wieder völlig unnötig.
Die Seite sagt sie will keine Werbung durch urls - auch nicht über den Umweg eines Copyright-Vermerks. Das ist ihr gutes Recht und niemand zwingt einen dort Bilder einzustellen. Genau wie die Seite nicht gezwungen ist irgendwelche Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
Nasty
#16Report
[gone] Nasty World Media
11.06.2009
@trash-pixel.de:
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Es heißt ja schließlich nicht Werke müssen mit einer Urheberbezeichnung seiner Wahl versehen sein.
Die Seite hat so natürlich das Recht ihre Aufnahme-Bedinngungen zu stellen. Ist man damit nicht einverstanden kommt es halt zu keiner Veröffentlichung über die Seite.
Sehe auch keine unangemessene Benachteiligung des Fotografen durch die AGB, da ihm ja nur eine einzige Form des Urheberrechtsvermerk untersagt wird.
Aber selbst eine komplette Verzichtsforderung wäre meiner Meinung nach ok, da dies wie schon Pantee- Blende 08/15 ausgeführt hat häufiger der Fall ist.
Gruß
Nasty
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Es heißt ja schließlich nicht Werke müssen mit einer Urheberbezeichnung seiner Wahl versehen sein.
Die Seite hat so natürlich das Recht ihre Aufnahme-Bedinngungen zu stellen. Ist man damit nicht einverstanden kommt es halt zu keiner Veröffentlichung über die Seite.
Sehe auch keine unangemessene Benachteiligung des Fotografen durch die AGB, da ihm ja nur eine einzige Form des Urheberrechtsvermerk untersagt wird.
Aber selbst eine komplette Verzichtsforderung wäre meiner Meinung nach ok, da dies wie schon Pantee- Blende 08/15 ausgeführt hat häufiger der Fall ist.
Gruß
Nasty
#17Report
11.06.2009
Wenn wir das nicht vor 4 Monaten schon einmal in diesem Thread durchgekaut hätten würde ich ja auch hier nochmal was schreiben ...
#18Report
[gone] Hermann Klecker
11.06.2009
Wie Robert.
Du kennst die Bedingungen. Wenn Du ihnen zustimmst, dann verzichstest Du auf das Recht eines Urhebervermerks in Form eines Weblinks.
Nicht mehr und nicht weniger.
Du kennst die Bedingungen. Wenn Du ihnen zustimmst, dann verzichstest Du auf das Recht eines Urhebervermerks in Form eines Weblinks.
Nicht mehr und nicht weniger.
#19Report
[gone] Nasty World Media
11.06.2009
@Fotofuxx:
Ging es da nicht um die nachträglich Änderung der AGB in diesem Punkt von einer Seite wo er angemeldet war?
Aber wie dem auch sei mehr als "Vertragsfreiheit" und "keine unangemessene Benachteiligung" kann man dazu nicht schreiben.
PS: Mal sehen wann die ersten Gegen-Postings kommen. ;)
Gruß
Nasty
Ging es da nicht um die nachträglich Änderung der AGB in diesem Punkt von einer Seite wo er angemeldet war?
Aber wie dem auch sei mehr als "Vertragsfreiheit" und "keine unangemessene Benachteiligung" kann man dazu nicht schreiben.
PS: Mal sehen wann die ersten Gegen-Postings kommen. ;)
Gruß
Nasty
#20Report
Topic has been closed
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. .Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Nun bin ich auf ein Portal gestoßen, dass den User genau in diesem Punkt einschränkt, es heißt dort in den Nutzungsbedingungen wörtlich:
Wie sieht es denn nun rechtlich in diesem Fall aus? Liegt hier ein Engriff in das UrhG vor oder nicht? Soll man dem Zustimmen oder nicht? Wie seht Ihr das und die Administration?
Ich für meinen Teil habe mich nun mal auf einen bestimmten Urhebervermerk festgelegt, den ich auch nicht ändern möchte ... denn er wäre nicht konform mit den Nutzungsbedingungen ...