Gewerbeschein und Handwerkskammer???? 31
[gone] _rd_
22.07.2009
Bei der HWK anrufen, genau DAS mitteilen, was Du machen möchtest und dann wirst Du dort eingetragen (ACHTUNG! Kostet ca. 100,- EUR).
Du MUSST Dich dort eintragen, ist unumgänglich. Wenn Du es nicht tust und erwischt wirst, wird es teuer.
Mit der HWK-Karte/Bescheinigung dann wieder zum Gewerbeamt, dann ginbt es den Schein.
LG,
René
Du MUSST Dich dort eintragen, ist unumgänglich. Wenn Du es nicht tust und erwischt wirst, wird es teuer.
Mit der HWK-Karte/Bescheinigung dann wieder zum Gewerbeamt, dann ginbt es den Schein.
LG,
René
#2Report
[gone] Female Warrior Photography
22.07.2009
Okay, das ist mal ne sehr gute Auskunft!
Die Eintragung dort, geht aber denke ich auch nur schriftlich und vor Ort oder??? Also wird sich das "Schreibkram" noch ein paar Tage hinziehen???!
Die Eintragung dort, geht aber denke ich auch nur schriftlich und vor Ort oder??? Also wird sich das "Schreibkram" noch ein paar Tage hinziehen???!
#3Report
22.07.2009
Was sind das denn für neue Sitten?
Meinen Gewerbeschein habe ich bei der Stadt problemlos bekommen.
Die ganzen weiteren Organisationen, die anschließend Geld von Dir haben wollen, melden sich von selbst. (HK, HWK, IHK, BG)
Überlege, ob du das wirklich willst - Gewerbe ist relativ teuer!
Gruß
Stefan Timm
Meinen Gewerbeschein habe ich bei der Stadt problemlos bekommen.
Die ganzen weiteren Organisationen, die anschließend Geld von Dir haben wollen, melden sich von selbst. (HK, HWK, IHK, BG)
Überlege, ob du das wirklich willst - Gewerbe ist relativ teuer!
Gruß
Stefan Timm
#4Report
[gone] Female Warrior Photography
22.07.2009
Nun nur noch Bahnhof verstehe!!!!
*g*
*g*
#5Report
[gone] Dirk Krauzig
22.07.2009
Original von StefanTimm - photoshooting-art.de
Was sind das denn für neue Sitten?
Meinen Gewerbeschein habe ich bei der Stadt problemlos bekommen.
Die ganzen weiteren Organisationen, die anschließend Geld von Dir haben wollen, melden sich von selbst. (HK, HWK, IHK, BG)
Überlege, ob du das wirklich willst - Gewerbe ist relativ teuer!
Gruß
Stefan Timm
Bei uns das Gleiche. Hatte wohl ne Sachbearbeiterin keine Lust.
#6Report
[gone] Female Warrior Photography
22.07.2009
Also gehe ich morgen bei der ollen wieder rein, und sage Ihr das die HWK das alles macht, wenn die vom Gewerbeamt Bescheid bekommen das ich mich angemeldet habe???
#7Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
22.07.2009
und dann zahlst jährlich bei der hwk einen bestimmten betrag...
glaub mindestens 233€ um den dreh.
dann kommt noch die BG und co...
meld das gewerbe als fotodesigner an oder mediendesigner oder multimedia designer ist glaub ich besser und billiger.
aber wenn du mal gewerbe hast, solltest schon paar aufträge im jahr haben und hast vor allem mehr aufwand, finanzamt , buchführung usw
glaub mindestens 233€ um den dreh.
dann kommt noch die BG und co...
meld das gewerbe als fotodesigner an oder mediendesigner oder multimedia designer ist glaub ich besser und billiger.
aber wenn du mal gewerbe hast, solltest schon paar aufträge im jahr haben und hast vor allem mehr aufwand, finanzamt , buchführung usw
#8Report
[gone] Dirk Krauzig
22.07.2009
Naja, Du kannst ihr auf jeden Fall sagen, daß die schwäbischen Gemeindeangestellten das so handhaben, denn sie müssen Deine Angaben sowieso an verschiedene Stellen weiterleiten...
#9Report
22.07.2009
also die tante vom amt hatte augenscheinlich keine lust oder keine ahnung.
du meldest dein gewerbe an und basta.
egal als was, die entsprechenden behörden (HWK, IHK, FA, BG, etc.) erhalten die meldung über die aufnahme eines gewerbes automatisch und ebenso automatisch melden die sich bei dir und halten genau so automatisch die hände auf.
auch wenn silvio jedesmal etwas anderes beteuert. in sachsen gehen die uhren warscheinlich etwas anders. oder er kennt einen trick, den er aber m.w. noch nicht verriet. ;-)
du meldest dein gewerbe an und basta.
egal als was, die entsprechenden behörden (HWK, IHK, FA, BG, etc.) erhalten die meldung über die aufnahme eines gewerbes automatisch und ebenso automatisch melden die sich bei dir und halten genau so automatisch die hände auf.
auch wenn silvio jedesmal etwas anderes beteuert. in sachsen gehen die uhren warscheinlich etwas anders. oder er kennt einen trick, den er aber m.w. noch nicht verriet. ;-)
#10Report
22.07.2009
Original von Sylvio D. (gute Modelle sind ein Schatz)
Guck hier und halte Dir die Ohren zu.
in sachsen gehen die uhren wirklich anders.
zitat aus dem link:
Zum Bereich der handwerklichen Fotografie gehören Personen und Sachfotografien, also z.B. Porträt-, Paß-, Bewerbungs-, Hochzeitsfotos, Architektur- und Produktfotografie. Wer im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit diese Art von Aufnahmen machen möchte, der übt selbständig ein Handwerk aus. Und da liegt oft das Problem, denn um selbständig einem Handwerk nachgehen zu dürfen, benötigt man im Regelfall den Meisterbrief.
die meisterpflicht besteht für fotografen schon lange nicht mehr!
weiteres zitat aus dem link:
Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark...geahndet werden.
seit 2002 ist die in deutschland gültige währung der EURO
ich meinte, das sei auch in sachsen der fall.
ich kann mich aber irren. war 1999 zuletzt dort. ;-)
und .... ich habe mir verkniffen, den rest des links weiter zu lesen.
#11Report
22.07.2009
Original von Sylvio D. (gute Modelle sind ein Schatz)
Der Herausgeber sitzt wohl in Hamburg, wenn ich recht lese, das war doch schon Westen oder?
Und es steht weniger Quark darin als hier halbwissend zum besten gehalten wird, wie gesagt, alles wichtige steht schon im Forum.
hamburg ist m.w. die partnerstadt von dresden.
der apfel fällt nicht weit vom birnbaum. ;-)
allerdings, auch wenn ein gewisses halbwissenhier immer wieder verbreitet wird,
ein veralteter link hilft auch niemanden weiter.
wenn ich mit 150 auf der landstraße geblitzt werde, kann ich mich auch nicht damit herausreden, dass ich im i-net las, dass es außerhalb geschlossener ortschaften keine geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. (Stand 1973)
#12Report
22.07.2009
Nun als Fotokünstler musst du nicht in die HK, als Fotograf schon.
D.h. machst du deine Fotoshootings wie vorher als Hobby und verkaufst du dann Bilder nimmst Geld dafür o.ä. dann reicht der Gewerbeschein.
Machst du auch Hochzeiten; Bewerbungs- und Passbilder usw dann bist du eben Fotograf. Meisterbrief brauchst du heute natürlich nicht mehr. Darfst dann nur nicht den Anschein erwecken du wärst einer!
Keine Ahnung wie sich das nun mit der Vermietung sich verhält...
D.h. machst du deine Fotoshootings wie vorher als Hobby und verkaufst du dann Bilder nimmst Geld dafür o.ä. dann reicht der Gewerbeschein.
Machst du auch Hochzeiten; Bewerbungs- und Passbilder usw dann bist du eben Fotograf. Meisterbrief brauchst du heute natürlich nicht mehr. Darfst dann nur nicht den Anschein erwecken du wärst einer!
Keine Ahnung wie sich das nun mit der Vermietung sich verhält...
#13Report
22.07.2009
Original von Uwe L.
Nun als Fotokünstler musst du nicht in die HK, als Fotograf schon.
D.h. machst du deine Fotoshootings wie vorher als Hobby und verkaufst du dann Bilder nimmst Geld dafür o.ä. dann reicht der Gewerbeschein.
Machst du auch Hochzeiten; Bewerbungs- und Passbilder usw dann bist du eben Fotograf. Meisterbrief brauchst du heute natürlich nicht mehr. Darfst dann nur nicht den Anschein erwecken du wärst einer!
Keine Ahnung wie sich das nun mit der Vermietung sich verhält...
dann wird er zwangsmitglied in der IHK
#14Report
22.07.2009
Original von phototraum® [Workshops/Jobs im Angebot, siehe SC]
[quote]Original von Uwe L.
Nun als Fotokünstler musst du nicht in die HK, als Fotograf schon.
D.h. machst du deine Fotoshootings wie vorher als Hobby und verkaufst du dann Bilder nimmst Geld dafür o.ä. dann reicht der Gewerbeschein.
Machst du auch Hochzeiten; Bewerbungs- und Passbilder usw dann bist du eben Fotograf. Meisterbrief brauchst du heute natürlich nicht mehr. Darfst dann nur nicht den Anschein erwecken du wärst einer!
Keine Ahnung wie sich das nun mit der Vermietung sich verhält...
dann wird er zwangsmitglied in der IHK[/quote]
Dann ist wohl endgültig die Dame vom Gewerbeamt bestätigt.
#15Report
[gone] User_28381
22.07.2009
Um die Handwerkskammer kommst Du nicht drum herum, wenn Du mit Fotostudio etwas machst. Auch die Variante, das ganze als Fotodesigner zu tarnen kann sehr unliebsame Überraschungen bereit halten, denn es richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit und nicht nach Deinen Angaben.
Die Dame vom Amt darf in diesem Bereich erst einen Gewerbeschein ausstellen, wenn Du nachweißt, dass Du das Du Dich bei der Handwerkskammer eingeschrieben hast. Bei dem Fotografen handelt es sich um eine zulassungsfreie, aber eintragungspflichtige handwerkliche Tätigkeit. Dies bedeutet, Du benötigst keine Ausbildung oder Meistertitel zur Ausübung, wirst aber Zwangsmitglied. Von denen bekommst Du nach erfolgreicher Eintragung eine Handwerkskarte. Diese legst Du dann bei der Dame vom Amt vor und kannst dann Deine Gewerbeanmeldung machen.
Ebenso wirst Du Zwangsmitglied bei der BG Druck und Papier (dies gilt auch mit wenigen Ausnahmen für Fotodesigner...). Auch hier gilt, wenn Du Dich nicht anmeldest, und bei einer Betriebsprüfung (z.B. vom Finanzamt, RV-Träger, BG...) dies festgestellt und weitergemeldet wird, dann werden die Beiträge rückwirkend mit Zinsen fällig. Das Argument der Unwissenheit zählt bei denen nicht.
Die Zwangsmitgliedschaft bei der Handwerkskammer kannst Du zwar umgehen, wenn Du nachweislich ausschließlich künstlerisch tätig bist, aber dann meldet sich die Künstlersozialkasse zwecks Kranken und Rentenversicherung. Und das wird dann auch nicht wirklich günstiger. Und falls Du bei denen die Kriterien nicht erfüllst, landest Du wirder bei der Handwerkskammer...
Gruß Ralf
Die Dame vom Amt darf in diesem Bereich erst einen Gewerbeschein ausstellen, wenn Du nachweißt, dass Du das Du Dich bei der Handwerkskammer eingeschrieben hast. Bei dem Fotografen handelt es sich um eine zulassungsfreie, aber eintragungspflichtige handwerkliche Tätigkeit. Dies bedeutet, Du benötigst keine Ausbildung oder Meistertitel zur Ausübung, wirst aber Zwangsmitglied. Von denen bekommst Du nach erfolgreicher Eintragung eine Handwerkskarte. Diese legst Du dann bei der Dame vom Amt vor und kannst dann Deine Gewerbeanmeldung machen.
Ebenso wirst Du Zwangsmitglied bei der BG Druck und Papier (dies gilt auch mit wenigen Ausnahmen für Fotodesigner...). Auch hier gilt, wenn Du Dich nicht anmeldest, und bei einer Betriebsprüfung (z.B. vom Finanzamt, RV-Träger, BG...) dies festgestellt und weitergemeldet wird, dann werden die Beiträge rückwirkend mit Zinsen fällig. Das Argument der Unwissenheit zählt bei denen nicht.
Die Zwangsmitgliedschaft bei der Handwerkskammer kannst Du zwar umgehen, wenn Du nachweislich ausschließlich künstlerisch tätig bist, aber dann meldet sich die Künstlersozialkasse zwecks Kranken und Rentenversicherung. Und das wird dann auch nicht wirklich günstiger. Und falls Du bei denen die Kriterien nicht erfüllst, landest Du wirder bei der Handwerkskammer...
Gruß Ralf
#16Report
[gone] _rd_
22.07.2009
Danke Ralf, genau so ist es richtig!
Ich habe es gerade (erneut) vor 3 Wochen durchgemacht - also nix mit "gehört" oder mal "gelesen".
Ich bin seit 11 Jahren selbstständig und kenne die gesamten Prozeduren. Ob in HH, S-H oder nun in Sachsen.
Wenn man ein Fotostudio betreibt und auch (z.B.) Pass- und Bewerbungsfotos anbietet (es geht schlichtweg um die Gewinnerzielung/entgeltliche Arbeit), dann ist die HWK unumgänglich. Nicht nur das!: Erwischen sie Dich, dann berechnen sie nach! In einigen Bundesländern sind sie fast "detektivisch" unterwegs, um schwarze Schafe zu finden!
Die BG kommt "allerdings" erst in´s Spiel, wenn (O-Ton):
"Eine Wiederaufnahme Ihres Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis unserer Berufsgenossenschaft ist allerdings nur dann erforderlich, wenn Sie erneut Arbeitnehmer beschäftigen oder selbst den Abschluß einer freiwilligen Unternehmerversicherung zur Absicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten wünschen."
(Originalauszug einer BG-Email)
Also: Es sollten sich wirklich nur diejenigen zu Wort melden, die diese Vorgänge auch schon beschritten haben. Und ganz besonders diejenigen, die ständig nur "mal was gelesen" oder "gehört" haben, sind nicht die besten Ratgeber.
Und genau deshalb, nehmen die Gewerbeämter (je nach Tätigkeit!) erst dann die Anmeldung an, wenn die HWK-Karte vorliegt!
Und nochwas: Nein, man muss nicht persönlich erscheinen! Es reicht aus, alles per (downloadbarem) Formular auszufüllen, und der zuständigen Stelle (bei Gewerbeamt mit Kopie der HWK-Karte/Perso) pr Post zuzusenden.
Und der teils verstandsbegabte, konkludent den Anschein der Omnipotenz vermittelnden Herr von der Ecke (ja, Du SD!) hat doch bestimmt alles ordnungsgemäß angemeldet, oder? Dann sollte man ja wissen, wie es läuft ...
oder lieber die Füße stillhalten ... Wenn man (z.B.) gewerblich für Tourismusbüros a.Ä. arbeitet, ist das ein klassischer Fall für die HWK ...
Gruß,
René
Ich habe es gerade (erneut) vor 3 Wochen durchgemacht - also nix mit "gehört" oder mal "gelesen".
Ich bin seit 11 Jahren selbstständig und kenne die gesamten Prozeduren. Ob in HH, S-H oder nun in Sachsen.
Wenn man ein Fotostudio betreibt und auch (z.B.) Pass- und Bewerbungsfotos anbietet (es geht schlichtweg um die Gewinnerzielung/entgeltliche Arbeit), dann ist die HWK unumgänglich. Nicht nur das!: Erwischen sie Dich, dann berechnen sie nach! In einigen Bundesländern sind sie fast "detektivisch" unterwegs, um schwarze Schafe zu finden!
Die BG kommt "allerdings" erst in´s Spiel, wenn (O-Ton):
"Eine Wiederaufnahme Ihres Unternehmens in das Unternehmerverzeichnis unserer Berufsgenossenschaft ist allerdings nur dann erforderlich, wenn Sie erneut Arbeitnehmer beschäftigen oder selbst den Abschluß einer freiwilligen Unternehmerversicherung zur Absicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten wünschen."
(Originalauszug einer BG-Email)
Also: Es sollten sich wirklich nur diejenigen zu Wort melden, die diese Vorgänge auch schon beschritten haben. Und ganz besonders diejenigen, die ständig nur "mal was gelesen" oder "gehört" haben, sind nicht die besten Ratgeber.
Und genau deshalb, nehmen die Gewerbeämter (je nach Tätigkeit!) erst dann die Anmeldung an, wenn die HWK-Karte vorliegt!
Und nochwas: Nein, man muss nicht persönlich erscheinen! Es reicht aus, alles per (downloadbarem) Formular auszufüllen, und der zuständigen Stelle (bei Gewerbeamt mit Kopie der HWK-Karte/Perso) pr Post zuzusenden.
Und der teils verstandsbegabte, konkludent den Anschein der Omnipotenz vermittelnden Herr von der Ecke (ja, Du SD!) hat doch bestimmt alles ordnungsgemäß angemeldet, oder? Dann sollte man ja wissen, wie es läuft ...
oder lieber die Füße stillhalten ... Wenn man (z.B.) gewerblich für Tourismusbüros a.Ä. arbeitet, ist das ein klassischer Fall für die HWK ...
Gruß,
René
Original von digitalfineart
Um die Handwerkskammer kommst Du nicht drum herum, wenn Du mit Fotostudio etwas machst. Auch die Variante, das ganze als Fotodesigner zu tarnen kann sehr unliebsame Überraschungen bereit halten, denn es richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit und nicht nach Deinen Angaben.
Die Dame vom Amt darf in diesem Bereich erst einen Gewerbeschein ausstellen, wenn Du nachweißt, dass Du das Du Dich bei der Handwerkskammer eingeschrieben hast. Bei dem Fotografen handelt es sich um eine zulassungsfreie, aber eintragungspflichtige handwerkliche Tätigkeit. Dies bedeutet, Du benötigst keine Ausbildung oder Meistertitel zur Ausübung, wirst aber Zwangsmitglied. Von denen bekommst Du nach erfolgreicher Eintragung eine Handwerkskarte. Diese legst Du dann bei der Dame vom Amt vor und kannst dann Deine Gewerbeanmeldung machen.
Ebenso wirst Du Zwangsmitglied bei der BG Druck und Papier (dies gilt auch mit wenigen Ausnahmen für Fotodesigner...). Auch hier gilt, wenn Du Dich nicht anmeldest, und bei einer Betriebsprüfung (z.B. vom Finanzamt, RV-Träger, BG...) dies festgestellt und weitergemeldet wird, dann werden die Beiträge rückwirkend mit Zinsen fällig. Das Argument der Unwissenheit zählt bei denen nicht.
Die Zwangsmitgliedschaft bei der Handwerkskammer kannst Du zwar umgehen, wenn Du nachweislich ausschließlich künstlerisch tätig bist, aber dann meldet sich die Künstlersozialkasse zwecks Kranken und Rentenversicherung. Und das wird dann auch nicht wirklich günstiger. Und falls Du bei denen die Kriterien nicht erfüllst, landest Du wirder bei der Handwerkskammer...
Gruß Ralf
#17Report
22.07.2009
An dem, was da vorallem kostenseitig, auf einen zukommt, sieht man mal wieder warum man es so schwer hat, mit Fotografie Geld zu verdienen. Ich meine damit keine 200,- € im Monat, sondern seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Es sollte sich wirklich jeder gut überlegen, ob er sein Hobby kommerzialisieren will.
Es sollte sich wirklich jeder gut überlegen, ob er sein Hobby kommerzialisieren will.
#18Report
22.07.2009
Es leben die bundeseinheitlichen Regelungen !
Definitiv in Sachsen: Anmeldung beim Gewerbeamt, die informieren alle Vampire und die melden sich schneller als einem der Kaffee kalt wird.
Im übrigen besteht bei der BG Druck und Papier eine Unternehmerpflichtversicherung auch ohne, dass man zusätzliche AN beschäftigt. Heißt also auch hier - zahlen.
Definitiv in Sachsen: Anmeldung beim Gewerbeamt, die informieren alle Vampire und die melden sich schneller als einem der Kaffee kalt wird.
Im übrigen besteht bei der BG Druck und Papier eine Unternehmerpflichtversicherung auch ohne, dass man zusätzliche AN beschäftigt. Heißt also auch hier - zahlen.
#19Report
22.07.2009
Original von Rene Deutscher
Und genau deshalb, nehmen die Gewerbeämter (je nach Tätigkeit!) erst dann die Anmeldung an, wenn die HWK-Karte vorliegt!
Und nochwas: Nein, man muss nicht persönlich erscheinen! Es reicht aus, alles per (downloadbarem) Formular auszufüllen, und der zuständigen Stelle (bei Gewerbeamt mit Kopie der HWK-Karte/Perso) pr Post zuzusenden.
Original von digitalfineart
Die Dame vom Amt darf in diesem Bereich erst einen Gewerbeschein ausstellen, wenn Du nachweißt, dass Du das Du Dich bei der Handwerkskammer eingeschrieben hast. Diese legst Du dann bei der Dame vom Amt vor und kannst dann Deine Gewerbeanmeldung machen.
ich habe mich erst im verg. jahr erneut selbständig gemacht.
in keinem fall musste ich vorher zur HWK.
die anmeldung ging direkt und ohne probleme.
die HWK meldete sich dann nach ca. 1 monat
die elektronische anmeldung bietet nicht jede gemeinde an.
#20Report
Topic has been closed
ich war heute beim Gewerbeamt, und wollte ein Nebengewerbe wegen der Fotografie anmelden! Die Frau vom Amt, fing dann auf einmal an zu fragen, was ich denn machen wprde, habe dann gesagt, ganz normal, das ich von der Hobbyfotografie, auch ein bisschen pay Shootings machen will, oder auch mal mein Studio vermieten möchte usw usw! Dann fing Sie an von wegen ob ich schon bei der Handwerkskammer nachgefragt hätte, weil Fotograf ja ein Handwerk seie!?!? Ja, Blödguck, keine Ahnung was die von mir nun genau wollte, sie gab mir die Nummer von der Handwerkskammer, und da soll ich morgen mal anrufen, vorher würde sie mir keinen Gewerbeschein ausstellen können!!
Nun weiss ich echt gar nicht, was ich der Handwerkskammer morgen erzählen soll! Ich hoffe es kann mir einer von Euch helfen und sagen, wie ich mich am besten verhalten soll, damit ich einfach meinen Gewerbeschein bekomme!!!
Schonmal danke im vorraus!!!
LG
Jens