Vom Sinneswandel und dem eifersüchtigen Freund 38

01.08.2009
Ja gut aber... die erste Reaktion hier ist immer: Bloss rausnehmen, man wurde ja unfreundlich dazu aufgefordert.
Wozu dann überhaupt Verträge machen... könnte mir ja auch egal sein aber Eure Reaktion führt dazu, dass sies ne Woche später mit mir auch so versuchen.
01.08.2009
ich versteh das immer nicht!

als model sollte ich wissen, was ich tue, egal ob ich naggisch oder in wollpulli mit gummistiefeln vor der kamera stehe. oder ich muss den fotografen von anfang an bezahlen, wenn ich nur bilder für mich haben möchte.
01.08.2009
Original von Ironshadow
ich versteh das immer nicht!

als model sollte ich wissen, was ich tue, egal ob ich naggisch oder in wollpulli mit gummistiefeln vor der kamera stehe. oder ich muss den fotografen von anfang an bezahlen, wenn ich nur bilder für mich haben möchte.


So sehe ich das auch! Bilder, die mir eventuell peinlich sein könnten, mache ich erst gar nicht.
[gone] User_22694
01.08.2009
Original von CSM Mediendienst
Wenn jemand Streit sucht, dann wird er ihn finden, und wenn jemand vor Gericht ziehen möchte, dann wird sich dafür auch gerne ein Anwalt finden. Die leben davon. Man kann höchstens versuchen, sich durch bewährte Verträge möglichst gut abzusichern.

Die hier oft erwähnten tfp-Verträge finde ich persönlich unbehaglich. Echtes tfp gibt es wohl nur im reinen Amateurbereich. Ein Hobbyfotograf macht Bilder von einem netten Mädel. Beide erfreuen sich an den Bildern, zeigen sie bestenfalls im Familien- und Freundeskreis herum und das war´s.

Sobald vor allem ein Fotograf die Bilder im weiteren Sinne veröffentlicht, und da bietet sich das Internet wunderbar an, ist möglicher Ärger programmiert. Vor allem in Grenzbereichen zwischen reiner Liebhaberei, semiprofessionellen Ambitionen oder gar professioneller Verwertung.

Persönlich würde ich daher nie einen sogenannten tfp-Vertrag verwenden. Ich benutze schon aus der Überlegung heraus, dass selbst locker geplante Lustfotos doch verwertbar sein könnten, nur Model Releases, die nur wenige Zweifel offen lassen.

Schon ein paar Mal erwähnt, etwa das Formular von Getty Images. Was bitte, will da ein Model nachträglich noch fordern? Und wenn ein Model das nicht unterschreiben will, ist das kein Problem. Dann findet die Zusammenarbeit eben mit einem anderen Model statt.


Seh' ich genauso und würde noch einen Schritt weiter gehen: Die meisten TFP-Verträge, die hier unterzeichnet werden, sind komplett wertlos und dienen nur der Vermittlung eines trügerischen Sicherheitsgefühls auf beiden Seiten (Model und Knipser). So a la: Ich geh' mal zum Dalai Lama meditieren, kann ja nicht schaden.

Wertlos aus zwei Gründen: a) Hätten vor Gericht keine Chance und würden vom Anwalt der Gegenseite gnadenlos auseinandergenommen werden; b) Die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Im Ernst: Wird ein Model vor Gericht ziehen, nur weil ein Fotograf die Bilder nicht 'herausrückt?

Weiß eigentlich ein deutscher Richter was TFP ist? Vermutlich lacht er/sie sich schlapp, wenn ihm ein Knipser zu erklären versucht, was das ist.
#25
[gone]
01.08.2009
Nun das ist ja mal auch wieder genial :o)

Genau so ein Model wie es hier in der Überschrift bereits genannt ist, hat doch tatsächlich es fertig gebracht und behauptet steif und fest das kein gültiger Vertrag vorläge und hat sogar 2 Bilder bei mir auf der SC löschen lassen.

Und die Kröhnung ist noch, dass sie dann auch noch einen Hetztread eröffnet hatte so von wegen "hinterhaeltige fotografen" tz tz tz.

In diesem Sinne schönes WE allerseits

LG Volker
01.08.2009
Original von Mandragora | Schwarz-Weiß-Malerei
Löschen lassen? Via Mod oder wie?
Japp ...

wenn ich mich über die Meldefunktion bei einem Moderator melde, dann reagieren sie normalerweise recht zügig ...

@ Volker:

Sie wollte Dir die Rechte udn die Bilder ja abkaufen ... also mache ihr doch einen guten Preis ...
[gone] Rene Koch
02.08.2009
Hallo,

nachdem ich gestern diesen Thread las, mach(t)e ich mir doch etwas Sorgen bezüglich des von mir verwendeten, selbstgestrickten Vertrages. Ich denke, in diesem Thread kommen eine ganze Reihe unterschiedlicher Facetten vor. Als Laie habe ich mir da mal folgende Gedanken gemacht:

1. der Threadstarter hat Model- Bilder auf Facebook veröffentlicht. Wie jemand Anderes hier bereits erwähnte, tritt man bei Facebook und manch anderer "Communitiy" seine Bildrechte komplett an den Betreiber ab. Also rein theoretisch könnte Facebook die Dessousbilder nehmen und die Litfaßsäulen der Heimatstadt des Models damit zupflastern. Der Fotograf hat dann die Rechte an Dritte abgegeben, die Bilder wurden kommerziell genutzt und die Persönlichkeitsrechte des Models wurden verletzt.

2. Hier wurde der Link zu einem Model-Release gepostet. Ich glaube kaum, daß ein TFP-Model den Vertrag unterschreibt. Weiterhin ist es ein offensichtlich kommerzieller Vertrag, der lediglich die Bildrechte regelt und so allein gar keine Gültigkeit haben kann. Da das Wort "Vergütung" fällt, muss diese auch vertraglich benannt werden. Ferner "reibe" ich mich an dem Passus mit der "ethnischen Zugehörigkeit". Daran glaube ich zu erkennen, daß es ein Vertrag für bsp. folgenden Zweck wäre: Man fotografiert im Auftrage einer Kosmetikfirma ein Model . Später wird per Photoshop eine Collage daraus, in der wahlweise weitere Personen und Gegenstände zugefügt werden und das Gesicht des Models per CS "ethnisch" angepasst wird. Ich halte den Vertrag deshalb für TFP Zwecke nicht geeignet. Es ist ein Spezialvertrag.

3. Weitere Threadteilnehmer berichteten von Ihren Gerichtsverfahren, die jeweils zum Nachteil des Fotografen ausgingen. Wichtig wäre dann hier die Info, was im Vertrag stand, was vom Richter/Anwalt kritisiert wurde, ob der Fotograf kommerziell war, ob er sich anwaltlich vertreten ließ, und wie letztlich die Urteilsbegründung aussah.


In der ganzen Diskussion hier fehlt es mir an Hintergrundinfos, die das "warum" beleuchten. Im Internet kursieren eine Reihe Entwürfe für TFP- Verträge. Hier wird nun von einigen Teilnehmern behauptet, daß sie das Papier nicht wert seien, worauf sie stehen. Warum?
Viele dieser vorgefertigten Verträge sind inhaltsähnlich mit dem in diesem Thread verlinkten Model-Release, wobei dann jedoch in den Verträgen auch die Gegenleistung des Fotografen beschrieben wird, und das Nutzungsrecht des Fotografen ebenso auf das Model gespiegelt wird.

Es ist für mich - unter deen bisher geschilderten Umständen - schwer nachvollziehbar, wie ein Model einen Vertrag für nichtig (oder gar sittenwidrig?) erklären lassen kann, wenn sowohl eine Werbung des Models besteht (Sedcard), eine oft nachvollziehbare Vertragsanbahnung besteht (PN´s und Mails) und dann ein Vertrag nach BGB (Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Ort und Datum, Unterschriften) geschlossen wurde. Sicherlich gibt es dann Grenzfälle, in denen ein Richter (und der gesunde Menschenverstand) die Persönlichkeitsrechte höher bewerten würde. Bsp. Ich fotografiere Portraits von einem Model, und habe auch nur Bilder in dieser Art auf meiner SC. Nun ändere ich meine Intention und veröffentliche auch freizügigen Akt. Letztlich findet sich das Portrait des Models unter lauter Aktbildern anderer Models.

Vielleicht können die Threadteilnehmer nochmal etwas Genaueres zu den einzelnen Vorgängen sagen. Eventuell ist hier ja auch Jemand, dessen Vertrag bereits juristisch Bestand hatte. Eine individuelle Rechtsberratung ist ja öffentlich nicht zulässig, doch die Juristen unter Uns können Uns vielleicht ein paar allgemeine Hinweise und Tipps geben.

Gruß, René

p.s. auch ich nehme in begründeten Ausnahmefällen Bilder heraus (bzw. überarbeite sie) , die dem Model nicht gefallen. Wenn ich eine nachvollziebare Begründung in Verbindung mit einer Bitte erhalte, kein Problem. Ein neuer eifersüchtiger oder religiös, konservativer Freund, wäre für mich jedoch nicht nachvollziehbar.
02.08.2009
Original von Rene Koch
...Ich glaube kaum, daß ein TFP-Model den Vertrag unterschreibt.

warum nicht?

Weiterhin ist es ein offensichtlich kommerzieller Vertrag, der lediglich die Bildrechte regelt und so allein gar keine Gültigkeit haben kann. Da das Wort "Vergütung" fällt, muss diese auch vertraglich benannt werden.

das honorar steht in keinen zusammenhand mit den bildrechten. kannst aber, wenn du dich dann besser fühlst, eine anlage 1 an dieser stelle einbauen, in welcher der honorar steht

Ferner "reibe" ich mich an dem Passus mit der "ethnischen Zugehörigkeit". Daran glaube ich zu erkennen, daß es ein Vertrag für bsp. folgenden Zweck wäre: Man fotografiert im Auftrage einer Kosmetikfirma ein Model . Später wird per Photoshop eine Collage daraus, in der wahlweise weitere Personen und Gegenstände zugefügt werden und das Gesicht des Models per CS "ethnisch" angepasst wird. Ich halte den Vertrag deshalb für TFP Zwecke nicht geeignet. Es ist ein Spezialvertrag.


du hast den vertrag nicht verstanden,oder? vielmehr geht es um die weitere bennung...du sitzt hier irgendwo in D und machst ein photo eines dunkelhäutigen models, gibst es an deine angentur mit niederlassung, HH, die geben es weiter an...und an ende sucht ein Kunde ein bild, und benutzt es für das thema "afrikas zauber" ...schon scheiße wenn du dann nichts zu der vermeindlich ethnischen zugehörigkeit sagen kannst

3. Weitere Threadteilnehmer berichteten von Ihren Gerichtsverfahren, die jeweils zum Nachteil des Fotografen ausgingen. Wichtig wäre dann hier die Info, was im Vertrag stand, was vom Richter/Anwalt kritisiert wurde, ob der Fotograf kommerziell war, ob er sich anwaltlich vertreten ließ, und wie letztlich die Urteilsbegründung aussah.


deutsches problem - das eine ist immer das persönlichkeitsrecht ( auf model-seiten) und das urheberrecht auf der anderen... und das ist schlecht!!!

[gone] www.trash-pixel.de
02.08.2009
Der Getty-Release ist eine gute Alternative ... er ist auf Pay wie TFP anwendbar, denn auch TFP ist nur eine Form des Honorars und sonst nichts. Natürlich ließe sie der Release auf TFP "abstimmen" und man würde bspw. die Sache mit der Produktwerbung rausnehmen. Ich würde allerdings auch das mit der Ethnik rausnehmen ... hat für mich nichts in einem Vertrag zu suchen, logisch dass ich eine schneeweiße rothaarige nicht als Asiatinoder Mulatin bezeichnen werde ...

Ich werd mir überlegen den Getty zu adaptieren ...
Was die "kommerziellen" Fotografen betrifft, die gibt es nicht, die rechtsprechung kennt das Wort kommerziell nicht, sie kennt gewerblich und geschäftsmäßig, aber nicht kommerziell. Was "mein" Urteil betrifft, ich habe es (noch) nicht verloren, es ist in Berufung durch den gegnerischen Anwalt, aber auch der meinige sagt, dass in der Berufung sich nicht wesentliches für mich ändern wird. Wenn ich auf meine gewerblichen und geschäftsmäßigen HP was veröffentliche, dann ist die Aufnahme erst dann "kommerziell" genutzt, wenn ich diese Verkaufe oder dafür kostenpflichtige Nutzungslizenen vergebe, aber eben NICHT nur durch die bloße Veröffentlichung (siehe Beispiel mit den Modellen und Ihrer Sedcard wenn sie auch Pay machen)
02.08.2009
Das mit der ethnischen Zugehörigkeit macht sehr wohl sinn.
Ich könnte nämlich sonst keine Italienerin als Kosovo-Albanerin verkaufen, auch wenn die wie eine aussieht und ich so eine brauche. ;)


Original von trash-pixel.de Neues in XXL
Der Getty-Release ist eine gute Alternative ... er ist auf Pay wie TFP anwendbar, denn auch TFP ist nur eine Form des Honorars und sonst nichts. Natürlich ließe sie der Release auf TFP "abstimmen" und man würde bspw. die Sache mit der Produktwerbung rausnehmen. Ich würde allerdings auch das mit der Ethnik rausnehmen ... hat für mich nichts in einem Vertrag zu suchen, logisch dass ich eine schneeweiße rothaarige nicht als Asiatinoder Mulatin bezeichnen werde ...

Ich werd mir überlegen den Getty zu adaptieren ...
Was die "kommerziellen" Fotografen betrifft, die gibt es nicht, die rechtsprechung kennt das Wort kommerziell nicht, sie kennt gewerblich und geschäftsmäßig, aber nicht kommerziell. Was "mein" Urteil betrifft, ich habe es (noch) nicht verloren, es ist in Berufung durch den gegnerischen Anwalt, aber auch der meinige sagt, dass in der Berufung sich nicht wesentliches für mich ändern wird. Wenn ich auf meine gewerblichen und geschäftsmäßigen HP was veröffentliche, dann ist die Aufnahme erst dann "kommerziell" genutzt, wenn ich diese Verkaufe oder dafür kostenpflichtige Nutzungslizenen vergebe, aber eben NICHT nur durch die bloße Veröffentlichung (siehe Beispiel mit den Modellen und Ihrer Sedcard wenn sie auch Pay machen)
02.08.2009
Also, so wie ich es sehe: Der Freund hat vielleicht bzgl Facebook recht - also würde ich es von dort löschen.
Von "sämtlichen Internet-Präsenzen" ist leeres Gelaber - nicht löschen.
Hängt aber vom Vertrag ab.
Ich hoffe darin ist nicht das undefinierte "nichtkommerziell"-Gelaber drin.
Weiterhin würde ich ansonsten den Freund bitten, keine Mails mehr unter falscher Mailadresse zu schreiben, dies würde zukünftig im Spam-Ordner landen.
Wenn er was zu sagen hat, soll er es schriftlich per Post sagen.
[gone] www.trash-pixel.de
02.08.2009
Original von carl [ frankfurt ]
Also, so wie ich es sehe: Der Freund hat vielleicht bzgl Facebook recht - also würde ich es von dort löschen.
Würde mich freuen, wenn deinen Standpunkt bzw Sichtweise diesbezüglich etwas näher ausführst ...
03.08.2009
Original von trash-pixel.de Neues in XXL
[quote]Original von carl [ frankfurt ]
Also, so wie ich es sehe: Der Freund hat vielleicht bzgl Facebook recht - also würde ich es von dort löschen.
Würde mich freuen, wenn deinen Standpunkt bzw Sichtweise diesbezüglich etwas näher ausführst ...[/quote]
Ich beziehe mich blos darauf, was die anderen schrieben:
Original von Rene Koch
1. der Threadstarter hat Model- Bilder auf Facebook veröffentlicht. Wie jemand Anderes hier bereits erwähnte, tritt man bei Facebook und manch anderer "Communitiy" seine Bildrechte komplett an den Betreiber ab. Also rein theoretisch könnte Facebook die Dessousbilder nehmen und die Litfaßsäulen der Heimatstadt des Models damit zupflastern. Der Fotograf hat dann die Rechte an Dritte abgegeben, .

Ob das so stimmt, habe ich nicht nachgeschaut, ich verlasse mich auf die anderen im Thread.

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