rechtsfrage( hat nichts mit fotografie zu tun) wer kennt sich aus? 31
[gone] ..........
18.08.2009
Du kriegst die EUR 30 von mir wenn DU BITTE UNSER RECHTSSYSTEM MIT SO EINEM SCHMARRN VERSCHONST. WEISST DU, WAS DAS KOSTET? HIMMELHERRGOTT.
#2Report
18.08.2009
du könntest mir 3000 geben. irgendwo ist gut. ich zahl auch jeden monat für den rechtsschutz. mir geht es um's recht. warum macht man heut was schriftlich wenn es dann am ende doch niemand scheißt.
#3Report
18.08.2009
Ist auf jeden Fall dreist, dass sie Dir die 30 Taler kürzen will!!
Aber ich würde es einfach so hin nehmen... Die ganze Lauferei um so einen Betrag wäre es mir definitiv nicht wert. Du hast doch wegen der Trennung bestimmt schon genug um die Ohren. Willst Du Dich dann noch mit so etwas belasten?
Aber ich würde es einfach so hin nehmen... Die ganze Lauferei um so einen Betrag wäre es mir definitiv nicht wert. Du hast doch wegen der Trennung bestimmt schon genug um die Ohren. Willst Du Dich dann noch mit so etwas belasten?
#4Report
[gone] ..........
18.08.2009
Original von DIE UNSCHULD
du könntest mir 3000 geben. irgendwo ist gut. ich zahl auch jeden monat für den rechtsschutz. mir geht es um's recht. warum macht man heut was schriftlich wenn es dann am ende doch niemand scheißt.
Und Du glaubst, Die Rechtschutzversicherung zahlt das?
Den Richter, die Verwaltungsbeamten, das Gerichtsgebäude?
Jetzt denk bitte mal 5 Minuten darüber nach, womit Du
studierte Leute bittest sich zu beschäftigen, ihre
Lebenszeit zu verschwenden?! Mein Gott, Du bist 29!
#5Report
[gone] Lutz Behnke
18.08.2009
Geil , einfach nur geil...:-)
Genau, mach sie fertig, die bescheißt dich glatt um 30 Ocken.
Dat gibbet ja wohl nich. Russenmafia sag ich da nur...
Genau, mach sie fertig, die bescheißt dich glatt um 30 Ocken.
Dat gibbet ja wohl nich. Russenmafia sag ich da nur...
#6Report
18.08.2009
ja nur ich hab mit meiner kaution schon probleme. die wohnungsübergabe fand statt mit. es waren da makler mit partner, vermieterin mit partner. die neue mit partner und ich mit partner. die wohnung wurde nach mängel untersucht. ich habe schriftlich keine mängel. unterschrieben von vermieterin und makler als zeuge. nun kommt die vermieterin und saht eine woche später es seien mängel vorhanden sie läßt es auf kautions kosten richten. da geh ich auch zum anwalt. laß mich doch nicht verarschen.
#7Report
[gone] Schattenwolf
18.08.2009
Also ich bin rechtlich nicht mehr ganz so uptodate, aber wenn was falsch ist, berichtigt mich einfach.
Geh zum Amtsgericht, erstell einen Mahnbescheid. Dafür musst Du Gebühren bezahlen die sind aber abhängig vom Streitwert. Dieser Mahnbescheid wird ihr vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Da hat sie dann eine gewisse Zeit um Einspruch einzulegen, dann musst du klagen.
Wenn sie nicht widerspricht, hast Du einen Titel mit dem du bei Ihr pfänden kannst. Wenn Du nicht weißt, bei wem Du was von ihr pfänden kannst, also Arbeitgeber oder Bank, dann versuche es bei Deinem Ex-Vermieter, der muss dann von der ersten Nachzahlung oder der Mietkaution bei Auflösung des Mietverhältnisses dann an Dich zahlen, incl. Zinsen.
Sicehr viel Aufwand für 30 Euro, aber manchmal geht es halt auch ums Prinzip.
Geh zum Amtsgericht, erstell einen Mahnbescheid. Dafür musst Du Gebühren bezahlen die sind aber abhängig vom Streitwert. Dieser Mahnbescheid wird ihr vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Da hat sie dann eine gewisse Zeit um Einspruch einzulegen, dann musst du klagen.
Wenn sie nicht widerspricht, hast Du einen Titel mit dem du bei Ihr pfänden kannst. Wenn Du nicht weißt, bei wem Du was von ihr pfänden kannst, also Arbeitgeber oder Bank, dann versuche es bei Deinem Ex-Vermieter, der muss dann von der ersten Nachzahlung oder der Mietkaution bei Auflösung des Mietverhältnisses dann an Dich zahlen, incl. Zinsen.
Sicehr viel Aufwand für 30 Euro, aber manchmal geht es halt auch ums Prinzip.
#8Report
[gone] ..........
18.08.2009
Unterschichtenfernsehen.
Ich bin weg.
Ich bin weg.
#9Report
[gone] Lutz Behnke
18.08.2009
Was , um alles inder Welt , hat die Geldforderung deiner Nachmieterin mit den Kautionsverhandlungen deiner Vermieterin zu tun?
#10Report
[gone] Lutz Behnke
18.08.2009
Was , um alles inder Welt , hat die Geldforderung deiner Nachmieterin mit den Kautionsverhandlungen deiner Vermieterin zu tun?
#11Report
[gone] P.Pictures -just faces!
18.08.2009
jup, wie schattenwolf würde ichs (also ich selbst nicht, da fahre ich selber hin :D), aber so würde ichs auch raten.
Mindeststreitwert waren mal 5 Mark gewesen, jetzt aber mit geringer werdenden Betrag kommt man irgendwann in den Bereich der verbotenen Rechtsausübung. Schikaneverbot §226BGB
ein Betrag in Zahlen ist da aber nicht benannt.
Schenk es Ihr und dir den Stress, oder Droh Ihr mit dem Mahnbescheid, die Kosten liegen gerade bei 90.83 all inkl.
Darin sind:
Gerichtskosten (für Anträge nach 01.07.2006) 23euro
Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides 29,75
Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides 14,88
Kosten des RA für die Vollstreckung 11,90
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale 11,30
Hinzu kommen die Kosten für jede Zustellung an den Antragsgegner und die Kosten des Gerichtsvollziehers (sehr unterschiedlich).
Viel Spass
Mindeststreitwert waren mal 5 Mark gewesen, jetzt aber mit geringer werdenden Betrag kommt man irgendwann in den Bereich der verbotenen Rechtsausübung. Schikaneverbot §226BGB
ein Betrag in Zahlen ist da aber nicht benannt.
Schenk es Ihr und dir den Stress, oder Droh Ihr mit dem Mahnbescheid, die Kosten liegen gerade bei 90.83 all inkl.
Darin sind:
Gerichtskosten (für Anträge nach 01.07.2006) 23euro
Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides 29,75
Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides 14,88
Kosten des RA für die Vollstreckung 11,90
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale 11,30
Hinzu kommen die Kosten für jede Zustellung an den Antragsgegner und die Kosten des Gerichtsvollziehers (sehr unterschiedlich).
Viel Spass
#12Report
[gone] Schattenwolf
18.08.2009
braucht man da jetzt wirklich immer den Rechtsanwalt?
Früher konnte man die Formulare selbst ausfüllen, haben wir in der Bank zumindest immer gemacht. Ist aber schon 15 Jahre her.
Aber bei den Kosten, kann man den netten Rausschmeisser von der Disco ja mal um nen Besuch bitten, das wird ja bald billiger.
Früher konnte man die Formulare selbst ausfüllen, haben wir in der Bank zumindest immer gemacht. Ist aber schon 15 Jahre her.
Aber bei den Kosten, kann man den netten Rausschmeisser von der Disco ja mal um nen Besuch bitten, das wird ja bald billiger.
Original von spineless_husband bis zum 22.08 jeden tag zeit ;-)
jup, wie schattenwolf würde ichs (also ich selbst nicht, da fahre ich selber hin :D), aber so würde ichs auch raten.
Mindeststreitwert waren mal 5 Mark gewesen, jetzt aber mit geringer werdenden Betrag kommt man irgendwann in den Bereich der verbotenen Rechtsausübung. Schikaneverbot §226BGB
ein Betrag in Zahlen ist da aber nicht benannt.
Schenk es Ihr und dir den Stress, oder Droh Ihr mit dem Mahnbescheid, die Kosten liegen gerade bei 90.83 all inkl.
Darin sind:
Gerichtskosten (für Anträge nach 01.07.2006) 23euro
Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides 29,75
Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides 14,88
Kosten des RA für die Vollstreckung 11,90
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale 11,30
Hinzu kommen die Kosten für jede Zustellung an den Antragsgegner und die Kosten des Gerichtsvollziehers (sehr unterschiedlich).
Viel Spass
#13Report
[gone] P.Pictures -just faces!
18.08.2009
Original von Schattenwolf
braucht man da jetzt wirklich immer den Rechtsanwalt?
Früher konnte man die Formulare selbst ausfüllen, haben wir in der Bank zumindest immer gemacht. Ist aber schon 15 Jahre her.
Ja kann man immer noch mit dem risiko eines Formfehlers, je nach Streitdauer bleibt man dann auf allen Kosten selber sitzen wenn man was falsch einträgt.
Aber bei den Kosten, kann man den netten Rausschmeisser von der Disco ja mal um nen Besuch bitten, das wird ja bald billiger.
Ne, die sind teurer *g*
#14Report
18.08.2009
Für einen Mahnbescheid braucht niemand einen Anwalt, früher wie heute. Das Thema ist aber Kindergarten und Rechtsberatungen via Internet sind sowieso nicht erlaubt, ich würde mich davor hüten, der Dame irgendwas zu raten, DAS kann im Zweifel echt teuer werden.
Original von Schattenwolf[/quote]
braucht man da jetzt wirklich immer den Rechtsanwalt?
Früher konnte man die Formulare selbst ausfüllen, haben wir in der Bank zumindest immer gemacht. Ist aber schon 15 Jahre her.
Aber bei den Kosten, kann man den netten Rausschmeisser von der Disco ja mal um nen Besuch bitten, das wird ja bald billiger.
[quote]Original von spineless_husband bis zum 22.08 jeden tag zeit ;-)
jup, wie schattenwolf würde ichs (also ich selbst nicht, da fahre ich selber hin :D), aber so würde ichs auch raten.
Mindeststreitwert waren mal 5 Mark gewesen, jetzt aber mit geringer werdenden Betrag kommt man irgendwann in den Bereich der verbotenen Rechtsausübung. Schikaneverbot §226BGB
ein Betrag in Zahlen ist da aber nicht benannt.
Schenk es Ihr und dir den Stress, oder Droh Ihr mit dem Mahnbescheid, die Kosten liegen gerade bei 90.83 all inkl.
Darin sind:
Gerichtskosten (für Anträge nach 01.07.2006) 23euro
Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides 29,75
Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides 14,88
Kosten des RA für die Vollstreckung 11,90
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale 11,30
Hinzu kommen die Kosten für jede Zustellung an den Antragsgegner und die Kosten des Gerichtsvollziehers (sehr unterschiedlich).
Viel Spass
#15Report
[gone] Schattenwolf
18.08.2009
na ich denke man kann schon erkennen, das das keine Rechtsberatung sein soll, sondern nur der Versuch den Ablauf eines Mahnbescheides darzustellen.
Ob man sowas überhaupt wegen dem Betrag macht, das sollte man sich gut überlegen, denn Recht haben und Recht bekommen ist in unserem Rechtstaat nicht unbedingt immer das gleiche. Und dann bleibt man vielleicht zusätzlich noch auf Kosten hängen.
[quote]Original von r3lite (Neue Bilder!)
Für einen Mahnbescheid braucht niemand einen Anwalt, früher wie heute. Das Thema ist aber Kindergarten und Rechtsberatungen via Internet sind sowieso nicht erlaubt, ich würde mich davor hüten, der Dame irgendwas zu raten, DAS kann im Zweifel echt teuer werden.
Ob man sowas überhaupt wegen dem Betrag macht, das sollte man sich gut überlegen, denn Recht haben und Recht bekommen ist in unserem Rechtstaat nicht unbedingt immer das gleiche. Und dann bleibt man vielleicht zusätzlich noch auf Kosten hängen.
[quote]Original von r3lite (Neue Bilder!)
Für einen Mahnbescheid braucht niemand einen Anwalt, früher wie heute. Das Thema ist aber Kindergarten und Rechtsberatungen via Internet sind sowieso nicht erlaubt, ich würde mich davor hüten, der Dame irgendwas zu raten, DAS kann im Zweifel echt teuer werden.
#16Report
[gone] P.Pictures -just faces!
18.08.2009
Original von r3lite (Neue Bilder!)
Für einen Mahnbescheid braucht niemand einen Anwalt, früher wie heute. Das Thema ist aber Kindergarten und Rechtsberatungen via Internet sind sowieso nicht erlaubt, ich würde mich davor hüten, der Dame irgendwas zu raten, DAS kann im Zweifel echt teuer werden.
*g* Rechtsberatung auf ner Foto/ Modelseite, ne das ist sicherlich keine Rechtsberatung meinerseits.Für Rechtsberatungen gibt es Anwälte.
#17Report
[gone] User_151835
18.08.2009
hm also wenn du mit ihr eine ratenzahlung vereinbart hast und sie jetzt noch 30,00 einbehalten will würde ich sie einfach auf den vertrag hinweisen, ich denke mal du hast da drin zu stehen, dass die küche bis zur vollständigen bezahlung dein eigentum bleibt
wenn sie nicht alles zahlt ist es noch immer dein eigentum daran würde ich sie einfach erinnern dann überlegt sie es sich bestimmt gut ob sie die nicht doch lieber zahlt :-)
lg dide
wenn sie nicht alles zahlt ist es noch immer dein eigentum daran würde ich sie einfach erinnern dann überlegt sie es sich bestimmt gut ob sie die nicht doch lieber zahlt :-)
lg dide
#18Report
[gone] xxxxxx
18.08.2009
Hier geht es glaube ich nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine Lebensberatung bei fortgeschrittener Beratungsresistenz...
#19Report
18.08.2009
na dann mach ich bei euch doch glatt mal ein pay shooting und bezahl euch. bzw. sag es mal das ich euch bezahl. kann mir ja dann einiges sparen wenn die lage in deutschland heutzutage so ist das es keinen scheißt wenn die zahlungsmoral so ist. ich bekomme von der dame 30 euro den es war meine küche und ich hab damals auch nicht sagen können ach ich behalt einfach mal ein paar euro zurück. ich hab mich übrigens bei meiner rechtsschutzversicherung + anwalt heut mittag noch erkundigt. die übernehmen den fall. den da ich schriftlich alles habe, ist das recht bei mir. die dame wird sich freuen da sie trotz drohung von mir mit anwalt sich stur stellt. die kosten bleiben bei ihr. das heißt ich habe einen vertrag. sie muß mich bezahlen + gerichtskosten. so siehts nun mal aus.
#20Report
Topic has been closed
ich hab es schriftlich und frag mich nun wie sie einfach so 30 euro einbehalten will bzw. hat.
ja mir gehts ums prinzip. ich hab genug zeit und auch einen rechtsschutz. meine frage nur. gibt es einen mindeststreitwert oder ähnliches? hab ich da eine chance?
glg steffi