Mehrwertsteuer durchreichen 22

01.09.2009
Hallo an die vielen Selbständigen hier!

Ich bin mangels Umssatz nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Jetzt habe ich eine Festplatte im Großhandel gekauft für 100 Euro und musste dort natürlich 119 auf den Tisch legen. Die Festplatte habe ich weiterverkauft an eine GmbH. Wie muss die Rechnung aussehen? Mit Mehrwertsteuer oder ohne? Ohne kann die GmbH nicht gebrauchen, aber eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt kann ich nicht ausstellen, oder?

Wie ist es, wenn ich für die GmbH fotografiere oder programmiere und pauschal einen Betrag in Rechnung stelle? Einfach keine Steuer auf die Rechnung, weil keine da ist, und die GmbH kann dann halt auch keine von der Steuerschuld abziehen?

Eine kurze Erklärung wäre super.
Thomas
Hast du bei der steuerlichen Erfassung deines Unternehmens von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht? Wenn ja, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.
01.09.2009
Du kannst und darfst keine MwSt. ausweisen!!!

Wenn Du aus dem Elektronikmarkt eine Rechnung ohne Deinen Namen hast, kannst Du die einfach weitergeben. Ansonsten geh hin und frage, ob die die Rechnung umschreiben können.

Wenn das alles nicht geht, frag einen Steuerberater.
01.09.2009
Wie muss ich dann die Festplatte "durchreichen", damit die MwSt nicht doppelt bezahlt wird? Die GmbH braucht die definitiv ausgewiesen.
Steht auf deiner Großhandelseinkaufsrechnung dein Name oder deine Kundennummer drauf?


Original von netAction
Wie muss ich dann die Festplatte "durchreichen", damit die MwSt nicht doppelt bezahlt wird? Die GmbH braucht die definitiv ausgewiesen.
01.09.2009
Ja klar.

Könnte ich die einfach der GmbH geben?
No Way! Da die Rechnung nicht auf deren Namen ausgestellt ist, gilt die Rechnung als nicht ordnungsgemäß. Die GmbH kann mit der Rechnung also nichts anfangen.

Einfach "durchreichen" fällt damit schon mal flach.


Original von netAction
Ja klar.

Könnte ich die einfach der GmbH geben?
01.09.2009
Mein Steuerberater sagt, ich darf keine Steuer draufschreiben, der der GmbH sagt, ich muss aber. Eine Lösung wäre jetzt prima. Kann ich vielleicht die bezahlte Steuer als normalen Posten auf der Rechnung ausweisen?
01.09.2009
Original von netAction
Mein Steuerberater sagt, ich darf keine Steuer draufschreiben, der der GmbH sagt, ich muss aber. Eine Lösung wäre jetzt prima. Kann ich vielleicht die bezahlte Steuer als normalen Posten auf der Rechnung ausweisen?


Nein, denn dann wäre es für die GmbH 119,- € zzgl. MwSt, denn das Unternehmen braucht die ausgewiesene MwSt.

Puh.. Lösung ist gut. Ich hatte so einen Fall noch nicht, da ich MwSt zahle aber auch Umsatzsteuer geltend mache.
Dein Steuerberater hat Recht und dein Kunde hätte vorher wissen müssen, daß du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst. Hattest du vorher schon mit diesem Kunden zu tun?

Ich z.B. würde keinen Mandaten zur Wahl der Kleinunternehmeroption raten, wenn im Vorfeld bereits feststeht, daß man seine Dienste im B2B-Bereich abwickeln wird.

Die Umsatzsteuer darfst du selbstverständlich nicht als "normalen Posten" aufführen, da sie halt kein "normaler Posten" ist.
[gone] Hermann Klecker
01.09.2009
Original von netAction
Mein Steuerberater sagt, ich darf keine Steuer draufschreiben, der der GmbH sagt, ich muss aber. Eine Lösung wäre jetzt prima. Kann ich vielleicht die bezahlte Steuer als normalen Posten auf der Rechnung ausweisen?


Glaub doch Deinem Steuerberater.

Du darfst keine MwSt ausweisen, weil Du sie nicht abführst.



Vielleicht war es keine gute Idee, nicht Umsatzsteuerpflichtig zu sein. Insbesondere wenn man überwiegend Firmenkunden bedient, bringt man sich damit in eine schlechte Position.

Wegen einer Festplatte würde ich aber keine Umsatzsteuererklärung ausfüllen wollen.
Hallo,

die Lösung die ich sehe du nimmst die 19,- auf deine Kappe, um den Kunden nicht zu verärgern.
Sonst wäre alles was man über dich bezieht 19% teurer als anderswo. Natürlich nur die Artikel die du zukaufen musst.
Wenn man etwas zu teuer einkauft, kann man das auch nicht seine Kunden zahlen lassen. Auch wenn es immer wieder probiert wird... ;-)


Eine andere Alternative ist, da man erst ab einem bestimmten Betrag seinen Namen und Anschrift auf der Rechnung haben muss, die original Rechnung abzutreten an den Kunden. Das würde ich mal mit deiner Steuerberaterin klären.

Viel Erfolg Dirk
[gone] Nasty World Media
01.09.2009
@netAction:

Soweit ich weiss müssen Rechnungen unter einem bestimmten Betrag nicht persönlich adressiert sein - meine die Grenze läge bei 100 € netto oder wäre sogar erhöht worden.


Ob Du der Firma eine Rechnung mit Mehrwertsteuer oder ohne schreibst ist nicht der Knackpunkt sondern wie teuer die Festplatte wird.

1. Möglichkeit: Du stellst 100 € + 19 € Umsatzsteuer in Rechnung = die Firma kostet die Platte 100 € (darfst Du aber nicht machen)

2. Möglichkeit: Du stellst der Firma 100 € ohne Angabe einer Mehrwertsteuer in Rechnung = die Firma kostet die Platte 100 € (du machst 19 € Verlust)

3. Möglichkeit: Du stellst der Firma 119 € ohne Angabe einer Mehrwertsteuer in Rechnung = die Firma kostet die Platte 119 € (das stört die Firma und nicht das Du grundsätzlich keine Mehrwertsteuer berechnen kannst).


Gruß
Nasty
[gone] Nasty World Media
01.09.2009
@netAction:

Glück gehabt - der Betrag für eine Kleinbetragsrechnung war 100 € brutto nicht netto wurde aber Anfang 2007 aber auf 150 € Brutto erhöht.

http://www.hwk-duesseldorf.de/beraten/chefinfo/kleinbetragsrechnung.html


Gruß
Nasty
01.09.2009
Der Großhändler weigert sich, die Rechnung ohne Namen auszustellen. Er beliefert nämlich nur ausgewählte Kunden und ist nicht die Tankstelle, auf die das Gesetz mit der Kleinbetragsrechnung abzielt.

Ich bleibe also auf den 19 Euro sitzen und werde nur noch handwerkliche Tätigkeiten anbieten.

Fazit: Im Wesentlichen verkaufe ich mein eigenes Schaffen und habe nur in geringem Maße Ausgaben. Meine Technik lasse ich mir nämlich von den Auftraggebern stellen. Gegenüber Privatkunden profitiere ich immens von der Befreiung der Märchensteuer. Gegenüber Geschäftskunden ist es kein Nachteil. Außer in diesem seltenen Fall. Unterm Strich lohnt es sich nicht nur vom Aufwand, sondern auf finanziell, die 19 Euro einfach abzuschreiben.

Vielen Dank für die umfassende Aufklärung!
Einfach die 19 EUR als Lehrgeld verzeichnen. Ist zwar ärgerlich, wird dir aber nicht das finanzielle Genick brechen. ;-)

Einfach nur für die die Zukunft merken, Neukunden immer im Vorfeld darauf hinzuweisen, daß du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst.
01.09.2009
So ist das. Du berechnest der Fa. die Festplatte einfach zum Nettowert. Dann ist es für die Fa. kein zusätzlicher Aufwand.

Darf ich mal fragen, worauf Dein Gewerbe läuft? Hast Du eins als Fotograf, Grafiker (also Dienstleister) oder irgendwas im Handel?
01.09.2009
Ich programmiere Datenbanken für Webserver, administriere Linuxserver, schreibe Schnittstellen und Webanwendungen im Hintergrund (Backend), Micropayment, Webdesign, programmiere Ajax in JQuery, biete ein Content Management System für kleine Webseiten an, berate Unternehmen und Vereine bezüglich ihrer Kommunikationswege, kalkuliere Risiken von Schwangerschaften anhand von Ultraschallbildern, entwickele Röhrenverstärker und Transistorendstufen, berechne lichttechnische Anlagen, organisiere Online-Communities und verkaufe hin und wieder mal ein Foto.

Momentan bin ich versetzter Hobbyfotograf und würde am Liebsten ein Mädel töten. Zitat der Sedcard: "Ich bin sehr zuverlässig, wandlungsfähig und habe viel Spaß am Modeln." Konnte kotzen.
01.09.2009
Mach keinen Fehler! :-) Verzichte auf 19 Euro und Mädeltöten... :-) Das isses nicht wert.
Und damit verdienst Du weniger als 17 T€ im Jahr wegen der Kleinunternehmerregelung?

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