Fotografen zahlen gekauftes Equipment nicht 40
[gone] -Erlkoenigin-
20.09.2009
Traurig das dein Vertrauen so schamlos ausgenutzt wurde!! Fast jeder hat schon mal so eine Erfahrung gemacht. Ich würde mir lieber einen Anwalt suchen, der setzt dann ein Schreiben auf. Ich hoffe das der 'Kaufvertrag' ordentlich geschrieben ist, mit Namen, Datum, Adresse und beiden Unterschriften- sonst könnten die sagen, das es keine ordentlicher Vertrag war...Das kostet dann zwar etwas mehr, ein Brief reicht aber meist schon aus. Entweder sie geben dir das Zeug inclusive Nutzungsgebühr zurück, oder du bekommst das Geld.
Mir ist das leider auch schon passiert, wir haben ja Gott sei Dank mehrere Anwälte im Bekanntenkreis, ein Schreiben, in dem höflichst um die Zahlung gebeten wurde..und: nur 1 Woche später nach Veranlassung des Schreibens hatte ich mein Geld für das Schreiben habe ich nicht viel gezahlt, 30 Euro. Vielleicht musst du da etwas mehr investieren, aber dann bist du auf der sicheren Seite.
Mir ist das leider auch schon passiert, wir haben ja Gott sei Dank mehrere Anwälte im Bekanntenkreis, ein Schreiben, in dem höflichst um die Zahlung gebeten wurde..und: nur 1 Woche später nach Veranlassung des Schreibens hatte ich mein Geld für das Schreiben habe ich nicht viel gezahlt, 30 Euro. Vielleicht musst du da etwas mehr investieren, aber dann bist du auf der sicheren Seite.
#22Report
20.09.2009
Original von Wolfgang Blachnik (2.-4.10. in 63128)
1. Mahnbescheid kostet unter 50,00 Eus
2. Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, dann Gerichtsvollzieher hinschicken,kostet ca. 25 Euro.
Kannst Du alles ohne Anwalt machen.
3. Wenn Du weist, wo die "Freunde" arbeiten oder wo sie ihre Konten haben: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei Gericht beantragen. Habe ich vor Jahren auch schon ohne anwaltliche Hilfe gemacht.
praktisch geht das hier:
Onlne Mahnantrag
ein Anwalt macht nach einem eigenen (kostenpfichtigen) Brief auch nichts anderes
#23Report
[gone] -Erlkoenigin-
20.09.2009
Klar macht der Anwalt nix anderes, aber wenn das Teil falsch ausgefüllt wird, gilt das als Formfehler.und der mahnbescheid ist null und Nichtig, ausserdem müssen doch da vorher Mahnungen ergangen sein? Schriftlich?..Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, diese selbstgemachten bzw runtergeladenen Dinger bringen meist nichts ausser das sie im Mülleimer landen und sich die leute drüber lustig machen. Aber gut, versuchen kann man es ja....vorher ordentlich erkundigen, ich glaube man muss das beim Amtsgericht anmelden, damit es auch gültig ist, nur das Teiil runterladen und ausfüllen reicht glaube ich nicht aus, wie ein Vorschreiber schon sagte: Der Widerspruch kann auch unbegründet, das reicht schon aus um anzufechten und dann geht das hin und her los....wenn man sich das antun möchte um Geld zu sparen....
#24Report
20.09.2009
Original von Lyllian Rose (ist unperfekt!!12/09-1/2010)
....vorher ordentlich erkundigen, ich glaube man muss das beim Amtsgericht anmelden, damit es auch gültig ist, nur das Teiil runterladen und ausfüllen reicht glaube ich nicht aus,...
Der Link ist das gerichtliche Mahnverfahren
schau mal in das Impressum
#25Report
[gone] -Erlkoenigin-
20.09.2009
jaja....das weiss ich auch:-) Ich habe nur gesagt, welche Erfahrungen ich mit dem Online Antrag gemacht habe, das heißt nicht, das es immer so ist..ich habe nur gesagt, was ich tun würde nix weiter.
#26Report
[gone] Beautypics Photography
20.09.2009
hört sich an , als ob mindestens einer davon landesweit für sowas bekannt ist :-)
der hat eh nie Kohle ... und da ist meist auch nix zu holen .
der hat eh nie Kohle ... und da ist meist auch nix zu holen .
#27Report
[gone] Alex K
20.09.2009
In Fachkreisen nennt man diese Tat auch Straftat - nämlich Betrug! Die Jungs hätte ich schon längst angezeigt.
#28Report
[gone] Nikolaus Grünwald
20.09.2009
Das mit der Anzeige ist in der Tat der einfachste Weg für Dich. Jedenfalls wenn Du den Sachverhalt gut dokumentieren kannst, wenn also nicht Aussage gegen Aussage steht, sondern Du das Interesse an den Geräten, den Übergabetermin etc. irgendwie dokumentiert hast.
Ich würde genau damit einmal drohen, also Zahlung bis, ansonsten Anzeige, das hilft meistens. Und wenn keine Zahlung erfolgt, dann kümmert sich nämlich schön die Staatsanwaltschaft drum, dafür bezahlst Du Deine Steuern, und gegen verurteilte Straftäter prozessiert es sich zivilrechtlich wesentlich einfacher.
Ich würde genau damit einmal drohen, also Zahlung bis, ansonsten Anzeige, das hilft meistens. Und wenn keine Zahlung erfolgt, dann kümmert sich nämlich schön die Staatsanwaltschaft drum, dafür bezahlst Du Deine Steuern, und gegen verurteilte Straftäter prozessiert es sich zivilrechtlich wesentlich einfacher.
#29Report
[gone] La_Pasion
20.09.2009
Original von TWENTYFOURSEVEN-MEDIA
[quote]Original von phototraum® [Jobs & Workshops]
geschäfte mit freunden sind immer heikel.
am ende geht oft die freundschaft in die brüche.
habe aktuell ein ähnliches problem.
meine entscheidung nun für mich, was ist mir eine freundschaft wert,
in der mir mangelhafte wertschätzung entgegen gebracht wird?
so habe ich jetzt einen netten brief statt e-mails geschrieben.
freundlich aber bestimmt eine letzte frist gesetzt und danach
werde ich unverzüglich einen mahnbescheid erwirken.
dazu brauche ich keinen anwalt. der kostet nur geld.
Gegen einen Mahnbescheid reicht ein einfacher Widerspruch, der muss noch nicht einmal begründet sein. Relativ simpel und kostet nur 55 Cent Porto.
Danach musst Du dann überlegen, ob Du schonmal die Gerichtskosten vorstreckst (i.d.R. ein paar hundert Euro), um das Verfahren am Laufen zu halten und ob Du doch noch einen Anwalt einschaltest.[/quote]
Was du schreibst, stimmt nicht.
Er kann Widerspruch einlegen - ja. Aber wenn er das tut, geht das alles höhere Kreise und er muss noch mehr Gerichtskosten tragen, wenn sich herausstellt, dass er der Schuldige ist.
#30Report
[gone] La_Pasion
20.09.2009
Mahnbescheid kostet für den Schuldner Geld - aber das ist nicht beschränkt auf unter 50 Euro.
Original von Wolfgang Blachnik (2.-4.10. in 63128)
1. Mahnbescheid kostet unter 50,00 Eus
2. Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, dann Gerichtsvollzieher hinschicken,kostet ca. 25 Euro.
Kannst Du alles ohne Anwalt machen.
3. Wenn Du weist, wo die "Freunde" arbeiten oder wo sie ihre Konten haben: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei Gericht beantragen. Habe ich vor Jahren auch schon ohne anwaltliche Hilfe gemacht.
#31Report
20.09.2009
Original von La_Pasion
Er kann Widerspruch einlegen - ja. Aber wenn er das tut, geht das alles höhere Kreise und er muss noch mehr Gerichtskosten tragen, wenn sich herausstellt, dass er der Schuldige ist.
Nur wenn der Anspruchsteller unter Leistung von Gerichtskostenvorschuß klagt.
VLG: Manni
#32Report
20.09.2009
ist doch typisch für die leute ausm i-net ... die glauben alle, es gibt alles für umme ... auch wenn sie ihren mist zunächst mal selbst verbockt haben weil sie zu doof waren oder eben keinen gefragt haben wie sie es anstellen sollen ohne dabei schaden zu leiden ...
zwei möglichkeiten - wovon der TO zunächst mal hier die erste gewählt hat
1. in die ecke setzen und heulen
2. was tun - was möglich ist (rechtlich zulässig), sagt dir bestimmt jemand der ahnung davon hat und das kostet eben was ... aber wie heißt es doch so schön ... "aus schaden wird man klug"
(3. rechtlich nicht zulässige möglichkeiten gibts auch - darf ich aber hier nicht zu raten *g)
zwei möglichkeiten - wovon der TO zunächst mal hier die erste gewählt hat
1. in die ecke setzen und heulen
2. was tun - was möglich ist (rechtlich zulässig), sagt dir bestimmt jemand der ahnung davon hat und das kostet eben was ... aber wie heißt es doch so schön ... "aus schaden wird man klug"
(3. rechtlich nicht zulässige möglichkeiten gibts auch - darf ich aber hier nicht zu raten *g)
#33Report
[gone] VisualPursuit
20.09.2009
Original von JUDAS
nur mal so anmerk ...
die ware wurde verkauft und übereignet
Ich werf dann mal "Eigentumsvorbehalt" auf den Tisch......
#34Report
20.09.2009
wenn er denn vereinbart gewesen wäre ...
was wir aber nicht wissen und auch nie automatisch der fall ist - ist aber auch egal
denn ...
ich diskutiere nicht mit laien über jur. themen - ist mir zu müßig und bringt nix ... weil voll krasse verständigungsschwierigkeiten, weisst du ... für deren behebung ich nix zuständig ;-)
was wir aber nicht wissen und auch nie automatisch der fall ist - ist aber auch egal
denn ...
ich diskutiere nicht mit laien über jur. themen - ist mir zu müßig und bringt nix ... weil voll krasse verständigungsschwierigkeiten, weisst du ... für deren behebung ich nix zuständig ;-)
#35Report
[gone] La_Pasion
20.09.2009
Es heißt doch Vorschuss - also muss der Schuldner das bezahlen, dem das auf den Bescheid geplatscht wird und nicht er.
Nur wenn der Anspruchsteller unter Leistung von Gerichtskostenvorschuß klagt.
VLG: Manni[/quote]
Original von photographic impressions
[quote]Original von La_Pasion
Er kann Widerspruch einlegen - ja. Aber wenn er das tut, geht das alles höhere Kreise und er muss noch mehr Gerichtskosten tragen, wenn sich herausstellt, dass er der Schuldige ist.
Nur wenn der Anspruchsteller unter Leistung von Gerichtskostenvorschuß klagt.
VLG: Manni[/quote]
#36Report
20.09.2009
Original von La_Pasion
Es heißt doch Vorschuss - also muss der Schuldner das bezahlen, dem das auf den Bescheid geplatscht wird und nicht er.
Stümmt, aber erstmal geht der Kläger in Vorkasse in der Hoffnung
1. Den Prozess zu gewinnen
2. Fruchtbare Vollstreckung betreiben zu können
VLG: Manni
#37Report
21.09.2009
ich würde ihnen noch ne strafanzeige wegen betruges hinterherschieben
sonst hat das alles keine große erzieherische wirkung
solche leute betreiben das oft schon als sport hierzulande ... scheissen sich bei dir als gute kumpels ein und dich dann wegen ein paar kröten ab ...
sonst hat das alles keine große erzieherische wirkung
solche leute betreiben das oft schon als sport hierzulande ... scheissen sich bei dir als gute kumpels ein und dich dann wegen ein paar kröten ab ...
#38Report
21.09.2009
Original von JUDAS
ich würde ihnen noch ne strafanzeige wegen betruges hinterherschieben
sonst hat das alles keine große erzieherische wirkung
solche leute betreiben das oft schon als sport hierzulande ... scheissen sich bei dir als gute kumpels ein und dich dann wegen ein paar kröten ab ...
Das würde ich denen erstmal nicht unterstellen wollen, dann hätte mich meine Menschenkenntnis komplett im Stich gelassen, ich fürchte eher die sind wirklich klamm bzw. setzen mit dem was sie haben andere Prioritäten und die muss ich nun mal verschieben, wahrscheinlich war ich bisher derjenige der am wenigsten aufgemuckt hat.
Ansonsten hast Du aber vollkommen recht, man ist immer der beste Kumpel wenn die Leute was wollen, danach ändert sich das gaaaanz schnell :-(
#39Report
24.09.2009
Das ist mal supereinfach, denn nutzen tut garnichts, nichts, selbst wenn Du einen Titel hast, hebt jemand die Hand.... ich möchte ja zahlen aber ich kann nicht... und dann passiert, nichts, nichts und nochmal nichts.
Den Eintreiber zahlst Du und wieder Du und der andere sagt, ich möchte ja zahlen aber ich kann nicht, ich hab nix und dann passiert wieder , NICHTS, bis einer von euch tot ist, oder beide!
Den Eintreiber zahlst Du und wieder Du und der andere sagt, ich möchte ja zahlen aber ich kann nicht, ich hab nix und dann passiert wieder , NICHTS, bis einer von euch tot ist, oder beide!
#40Report
Topic has been closed
Je verwandter - je verdammter
leider.
Freund Wassily würde ich nicht mitnehmen.
Eher Freundin Olga . . . . ..
Bisschen kurzes Röcklein und etwas offene Bluse.
Und dann gaaaaanz lieb mal nachfragen.
Wenn das nicht klappt:
Hausfriedensbruch begehen.
Ah ja, hast Du wenigstens einen Zettel,
wo der Handel irgendwie geschrieben ist.
Wenn nicht, wird der Freund im Mahnverfahren
und dem Gerichtsvollzieher erklären:
Ach nein, das ist nur zu Testzwecken ausgeliehen, nein, zahlen war nie die Rede,
ist ja ein guter Freund..
Für 3 Jahre. Er kriegt den Krempel dann zurück. Ehrenwirt!
So wars abgemacht.