Fotografen zahlen gekauftes Equipment nicht 40
19.09.2009
geschäfte mit freunden sind immer heikel.
am ende geht oft die freundschaft in die brüche.
habe aktuell ein ähnliches problem.
meine entscheidung nun für mich, was ist mir eine freundschaft wert,
in der mir mangelhafte wertschätzung entgegen gebracht wird?
so habe ich jetzt einen netten brief statt e-mails geschrieben.
freundlich aber bestimmt eine letzte frist gesetzt und danach
werde ich unverzüglich einen mahnbescheid erwirken.
dazu brauche ich keinen anwalt. der kostet nur geld.
am ende geht oft die freundschaft in die brüche.
habe aktuell ein ähnliches problem.
meine entscheidung nun für mich, was ist mir eine freundschaft wert,
in der mir mangelhafte wertschätzung entgegen gebracht wird?
so habe ich jetzt einen netten brief statt e-mails geschrieben.
freundlich aber bestimmt eine letzte frist gesetzt und danach
werde ich unverzüglich einen mahnbescheid erwirken.
dazu brauche ich keinen anwalt. der kostet nur geld.
#2Report
19.09.2009
Wie weit wohnen die beiden Bekannten denn von Dir weg ?
Ein persönlicher Besuch ist meistens unwiderstehlich.
Muss nicht unbedingt mit Deinen neuen Bekannten Wassili und Igor sein, kann aber.
Der offizielle Weg mit Mahnbescheid, wie phototraum schreibt geht auch,
aber irgendwie eintreiben muss das ja letztlich auch einer.
Ein persönlicher Besuch ist meistens unwiderstehlich.
Muss nicht unbedingt mit Deinen neuen Bekannten Wassili und Igor sein, kann aber.
Der offizielle Weg mit Mahnbescheid, wie phototraum schreibt geht auch,
aber irgendwie eintreiben muss das ja letztlich auch einer.
#3Report
19.09.2009
Original von Frank IE
Geht ihr mit sowas direkt zum Anwalt oder macht einen Mahnbescheid oder ???
Nein. Ich nehme ein paar andere nette Freunde mit, fahre vorbei und hol mir meine Sachen wieder ;-)
Nach 6 Monaten würde ich dann schon den Anwalt meines Vertrauens einschalten (Hab auch das Glück das der direkt nebenan wohnt ;-))
LG Udo
#4Report
19.09.2009
Ab zum Anwalt, ein nettes Schreiben macht manchen Leuten Beine. ;-)
Eine Rechtschutzversicherung wäre allerdings sinnvoll um etwaige Kosten zu decken. Leider haben solche" Personen" nämlich nie Geld auch wenn sie etwas haben. So bleibst du dann nicht auf den Anwaltskosten sitzen.
Gruß Ralf
PS: Kenne so etwas aus eigener Erfahrung und da lag der Streitwert bei 30 Euro. Hat die Gegenpartei dann noch 50 Euro Anwaltskosten zusätzlich gekostet. ;-)
Eine Rechtschutzversicherung wäre allerdings sinnvoll um etwaige Kosten zu decken. Leider haben solche" Personen" nämlich nie Geld auch wenn sie etwas haben. So bleibst du dann nicht auf den Anwaltskosten sitzen.
Gruß Ralf
PS: Kenne so etwas aus eigener Erfahrung und da lag der Streitwert bei 30 Euro. Hat die Gegenpartei dann noch 50 Euro Anwaltskosten zusätzlich gekostet. ;-)
#5Report
19.09.2009
ganz einfach, auch bei freunden: geld gegen ware... nichts anderes...
#6Report
[gone] Lothar Jürs
19.09.2009
in meinem langen Leben habe ich mit *Freunden* und *Verwandten* so große *nette* Erfahrungen sammeln dürfen, dass ich gerade bei der genannten besonderen Spezies von Mensch, nur noch gegen Vorkasse oder Bargeld etwas übereigne.
In Deinem Fall: Mahnbescheid !
lg, Lothar
In Deinem Fall: Mahnbescheid !
lg, Lothar
#7Report
19.09.2009
Original von phototraum® [Jobs & Workshops]
geschäfte mit freunden sind immer heikel.
am ende geht oft die freundschaft in die brüche.
habe aktuell ein ähnliches problem.
meine entscheidung nun für mich, was ist mir eine freundschaft wert,
in der mir mangelhafte wertschätzung entgegen gebracht wird?
so habe ich jetzt einen netten brief statt e-mails geschrieben.
freundlich aber bestimmt eine letzte frist gesetzt und danach
werde ich unverzüglich einen mahnbescheid erwirken.
Dann geht die Freundschaft halt drauf, irgendwann hört der Spass auch mal auf, wenn nun wirklich mal jemand so klamm ist, hätte er ja fragen können ob er monatlich was zahlen kann oder Sachen einfach nicht kaufen wenn man das Geld nicht hat oder nicht sicher hat.
#8Report
[gone] Graupelschauer
19.09.2009
Krempel zurückholen? Wassili und Iwan mitnehmen? Wo lebt ihr? Das eine ist mindestens Hausfriedensbruch, das andere Nötigung. Da hilft dann auch keine Rechtsschutzversicherung mehr.
Wenn er den Krempel nicht freiwillig 'rausrücken will, empfiehlt sich ein nettes Schreiben mit dem Hinweis auf einen bevorstehenden Mahnbescheid mit zusätzlichen Kosten. Allerdings sollte man vorher abgeklärt haben, ob der jeweilige Kamerad überhaupt etwas besitzt, was man im Notfall pfänden kann. Ansonsten: abschreiben. (Und unbedingt über Pfändungsgrenzen und dergleich informieren. Nur weil ein Benz vor der Tür steht, das Fernsehen über einen 1 Meter-Plasma läuft und der Mensch eine 5DMII hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dort auch ein Gerichtsvollzieher was holen kann. Ein Gerichtsvollzieher und ein eventuell vorher eingeschalteter Anwalt will außerdem auch leben und diese Kosten muss man als Gläubiger tragen. Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen. Man kann sich die Kohle zwar die nächsten 30 Jahre samt Zinsen wiederholen - aber auch das kostet Zeit und zusätzliches Geld.)
Wenn er den Krempel nicht freiwillig 'rausrücken will, empfiehlt sich ein nettes Schreiben mit dem Hinweis auf einen bevorstehenden Mahnbescheid mit zusätzlichen Kosten. Allerdings sollte man vorher abgeklärt haben, ob der jeweilige Kamerad überhaupt etwas besitzt, was man im Notfall pfänden kann. Ansonsten: abschreiben. (Und unbedingt über Pfändungsgrenzen und dergleich informieren. Nur weil ein Benz vor der Tür steht, das Fernsehen über einen 1 Meter-Plasma läuft und der Mensch eine 5DMII hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dort auch ein Gerichtsvollzieher was holen kann. Ein Gerichtsvollzieher und ein eventuell vorher eingeschalteter Anwalt will außerdem auch leben und diese Kosten muss man als Gläubiger tragen. Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen. Man kann sich die Kohle zwar die nächsten 30 Jahre samt Zinsen wiederholen - aber auch das kostet Zeit und zusätzliches Geld.)
#10Report
[gone] fotowilly
19.09.2009
Reinhard,
du widersprichst dich eventuell. Was soll der Dienstweg, wenn dieser nicht begehbar ist?
Hausfriedensbruch? Ein Scherz, stimmts? Es wäre ja auch möglich, dort zu klingeln und den Schuldner aufzufordern, unverzüglich das Zeug herauszugeben. Wenn verweigert, darf der Eigentümer auch mal laut werden. Das würde ich freie Meinungsäusserung nennen. Die Nachbarn dürfen das gern wissen. Oder ist das auch wieder gegen Recht und Gesetz?
Wenn auch das verweigert wird, dann gibt es immer noch die Selbsthilfe. Mir persönlich wäre das völlig Wurscht, ob das dem Gesetz entspräche. Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Recht und Gesetz: Die StvO ist auch ein solches. Melde sich der bei mir, der nie dagegen verstösst. Ich gestehe, auch ich fahre mal zu schnell. Wissentlich.
gruss reinhard
du widersprichst dich eventuell. Was soll der Dienstweg, wenn dieser nicht begehbar ist?
Hausfriedensbruch? Ein Scherz, stimmts? Es wäre ja auch möglich, dort zu klingeln und den Schuldner aufzufordern, unverzüglich das Zeug herauszugeben. Wenn verweigert, darf der Eigentümer auch mal laut werden. Das würde ich freie Meinungsäusserung nennen. Die Nachbarn dürfen das gern wissen. Oder ist das auch wieder gegen Recht und Gesetz?
Wenn auch das verweigert wird, dann gibt es immer noch die Selbsthilfe. Mir persönlich wäre das völlig Wurscht, ob das dem Gesetz entspräche. Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
Recht und Gesetz: Die StvO ist auch ein solches. Melde sich der bei mir, der nie dagegen verstösst. Ich gestehe, auch ich fahre mal zu schnell. Wissentlich.
gruss reinhard
#11Report
[gone] Graupelschauer
19.09.2009
Nein, kein Scherz. Die Ware ist im Besitz des anderen (wenn auch nicht im Eigentum) und wenn er das nicht freiwillig 'rausrückt, hat man keine Chance. Der Griff zur Selbsthilfe kann da ganz schnell zum Bumerang werden. Setz Dich mal ein paar Tage ins Amtsgericht und hör Dir an, was da verhandelt wird (ich muss das manchmal machen, wenn der Kollege mal wieder im Urlaub ist) Da schnallst Du ab.
Die Straßenverkehrsordnung ist, der Name sagt's, eine Verordnung. Wer dagegen verstösst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber Hausfriedensbruch begeht, oder Nötigung oder Diebstahl oder dergleichen, der legt sich mit dem StGB an - und das ist eine andere Liga...
Die Straßenverkehrsordnung ist, der Name sagt's, eine Verordnung. Wer dagegen verstösst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer aber Hausfriedensbruch begeht, oder Nötigung oder Diebstahl oder dergleichen, der legt sich mit dem StGB an - und das ist eine andere Liga...
#12Report
19.09.2009
das ist ja interessant hier
50/50
selbstjustiz/rechtsweg
da wundert es mich ja dass noch keiner vorgeschlagen hat, nen kanister benzin mitzunehmen und gleich die ganze straße in der der schuldner wohnt in flammen aufgehen zu lassen
50/50
selbstjustiz/rechtsweg
da wundert es mich ja dass noch keiner vorgeschlagen hat, nen kanister benzin mitzunehmen und gleich die ganze straße in der der schuldner wohnt in flammen aufgehen zu lassen
#13Report
19.09.2009
Original von Stich in die Braut!
das ist ja interessant hier
50/50
selbstjustiz/rechtsweg
Nö.
Erst Rechtsweg bis zu dem Punkt wo Kosten entstehen,
dann die eigenen Möglichkeiten ausschöpfen.
Nötigung? :-)
Du kannst gern mal Wassili und Igor versuchen anzuzeigen.
Wie eigentlich alles, geht auch dieses Spiel nämlich auch andersherum.
#14Report
[gone] La_Pasion
19.09.2009
Ich würd den Mahnbescheid erst mal androhen, sozusagen, dass dir leider kein anderer Weg bleibt, wenn sie es binnen (Frist - viell. 1 Woche) nicht bezahlen und darauf hinweisen, dass dann zusätzliche Kosten entstehen würden logischerweise, die du ihnen eigentlich ersparen willst. Deshalb eben die Warnung - weil es nicht anders geht. Denn bis der Bescheid bei ihm eingeht, vergehen auch noch mal ein paar Wochen und er hat auch noch mal Zeit zu bezahlen.
Wenn dus androhst, haben beide Vorteile.
Für den Fall, dass er bezahlt - spart er sich die KOsten vom Mahngericht. Und du hast dein Geld schneller.
WEnn sie nach der Frist nicht zahlen, ab zum Amtsgericht.
Würde ich jedenfalls so machen.
Wenn dus androhst, haben beide Vorteile.
Für den Fall, dass er bezahlt - spart er sich die KOsten vom Mahngericht. Und du hast dein Geld schneller.
WEnn sie nach der Frist nicht zahlen, ab zum Amtsgericht.
Würde ich jedenfalls so machen.
#15Report
19.09.2009
nur mal so anmerk ...
die ware wurde verkauft und übereignet
iwan & co. bewegen sich also im bereich der erpressung/räuberischen erpressung/raub je nach spielart
und das gilt auch für die anstifter ;-)
die ware wurde verkauft und übereignet
iwan & co. bewegen sich also im bereich der erpressung/räuberischen erpressung/raub je nach spielart
und das gilt auch für die anstifter ;-)
#16Report
19.09.2009
Sorry. Hör ich gerade richtig oder versteh ich die Frage icht? Du bist Geschäftsmann und womöglich seblständig? Dann frag ich mich - arroganterweise - "wo is'n des Hirn"? Als Selbständiger sollte das eigentlich nicht wirklich ein Problem sein, denn das gehört zum täglichen Brot dazu - so schade es ist.
Wenn es "Freunde" sind, warum zahlen Sie dann nicht? Ich würde sagen, nach 6 Monaten und deinen Erzählungen kann es mit einer Freundschaft nicht weit her sein. Das zum einen.
Und zum anderen: Wenn die Rechtslage so eindeutig ist wie Du schilderst... Schätz dein Risiko, die Kosten und den Betrag um den es hier geht ab. Mahnbescheid wirst Du problemfrei selbst ausfüllen können. Der kostet dich einen hammerharten zweistelligen Eurobetrag. Wenn dem Bescheid nicht widersprochen wird ist alles paletti. Ansonsten überleg ob bei deinem Gegenüber was zu holen ist... dann nimm nen Anwalt. Den muss ja auch dein Kunde zahlen wenn es tatsächlich so eindeutig ist wie du sagst. Wenn nichts zu holen ist o. andere Gründe dafür sprechen, kannst Du die Forderung evtl. auch an ein INkassobüro verkaufen. Dann bekommst Du zwar einen Tick weniger, musst dich aber mit dem Rest nicht mehr rumschlagen. Ein schlechtes Gewissen ist dann also nicht dein Problem.
Und letztlich musst Du wohl eines dabei bedenken: Echte Freunde hätten dich nicht in die Lage gebracht. Folglich soltest Du dich fragen ob Du irgendwelche Hemmungen haben solltest damit umzugehen.
grz
andi
Wenn es "Freunde" sind, warum zahlen Sie dann nicht? Ich würde sagen, nach 6 Monaten und deinen Erzählungen kann es mit einer Freundschaft nicht weit her sein. Das zum einen.
Und zum anderen: Wenn die Rechtslage so eindeutig ist wie Du schilderst... Schätz dein Risiko, die Kosten und den Betrag um den es hier geht ab. Mahnbescheid wirst Du problemfrei selbst ausfüllen können. Der kostet dich einen hammerharten zweistelligen Eurobetrag. Wenn dem Bescheid nicht widersprochen wird ist alles paletti. Ansonsten überleg ob bei deinem Gegenüber was zu holen ist... dann nimm nen Anwalt. Den muss ja auch dein Kunde zahlen wenn es tatsächlich so eindeutig ist wie du sagst. Wenn nichts zu holen ist o. andere Gründe dafür sprechen, kannst Du die Forderung evtl. auch an ein INkassobüro verkaufen. Dann bekommst Du zwar einen Tick weniger, musst dich aber mit dem Rest nicht mehr rumschlagen. Ein schlechtes Gewissen ist dann also nicht dein Problem.
Und letztlich musst Du wohl eines dabei bedenken: Echte Freunde hätten dich nicht in die Lage gebracht. Folglich soltest Du dich fragen ob Du irgendwelche Hemmungen haben solltest damit umzugehen.
grz
andi
#17Report
20.09.2009
Original von phototraum® [Jobs & Workshops]
geschäfte mit freunden sind immer heikel.
am ende geht oft die freundschaft in die brüche.
habe aktuell ein ähnliches problem.
meine entscheidung nun für mich, was ist mir eine freundschaft wert,
in der mir mangelhafte wertschätzung entgegen gebracht wird?
so habe ich jetzt einen netten brief statt e-mails geschrieben.
freundlich aber bestimmt eine letzte frist gesetzt und danach
werde ich unverzüglich einen mahnbescheid erwirken.
dazu brauche ich keinen anwalt. der kostet nur geld.
Gegen einen Mahnbescheid reicht ein einfacher Widerspruch, der muss noch nicht einmal begründet sein. Relativ simpel und kostet nur 55 Cent Porto.
Danach musst Du dann überlegen, ob Du schonmal die Gerichtskosten vorstreckst (i.d.R. ein paar hundert Euro), um das Verfahren am Laufen zu halten und ob Du doch noch einen Anwalt einschaltest.
#18Report
20.09.2009
1. Mahnbescheid kostet unter 50,00 Eus
2. Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, dann Gerichtsvollzieher hinschicken,kostet ca. 25 Euro.
Kannst Du alles ohne Anwalt machen.
3. Wenn Du weist, wo die "Freunde" arbeiten oder wo sie ihre Konten haben: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei Gericht beantragen. Habe ich vor Jahren auch schon ohne anwaltliche Hilfe gemacht.
2. Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, dann Gerichtsvollzieher hinschicken,kostet ca. 25 Euro.
Kannst Du alles ohne Anwalt machen.
3. Wenn Du weist, wo die "Freunde" arbeiten oder wo sie ihre Konten haben: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bei Gericht beantragen. Habe ich vor Jahren auch schon ohne anwaltliche Hilfe gemacht.
#19Report
20.09.2009
Original von emilule
Krempel zurückholen? Wassili und Iwan mitnehmen? Wo lebt ihr? Das eine ist mindestens Hausfriedensbruch, das andere Nötigung.
Quatsch, aber wenn es "Kumpel" sind, dann kann man doch mal hingehen und sie zur Rede stellen, auch wenns dabei laut werden sollte. Ich verstehe wirklich nicht, warum man sich von anderen Leuten so vorführen lässt, ohne mal auf den Tisch zu hauen.
#20Report
Topic has been closed
Ich habe von Beiden bis heute kein Geld erhalten, auf Anschreiben, hiess es immer wieder kommt sofort, kam aber nie, zuletzt gab es dann keine Antworten mehr, einer ist hier aber munter gerade eben aktiv in der MK.
Geht ihr mit sowas direkt zum Anwalt oder macht einen Mahnbescheid oder ???