straßenfotografie - muss ich fragen? 23

28.09.2009
ich bin in den letzten tagen mit meiner kamera durch die stadt gezogen und habe hier und da mal ein paar fotos gemacht.
straßenmusiker, straßenhändler, gebäude usw. alles was einem eben so auf der straße auffällt.

nun weiß ich aber nicht, wie das mit den rechten ist, wenn ich diese bilder hier zeigen möchte?!

ich habe gebäude fotografiert wo (natürlich) auch mehrere touristen mit drauf zu sehen sind, aber auch bewusst leute wie z.B. zwei straßenhändler mit ihrem stand auf einer brücke.

gibts da unterschiede bei den rechten ob ich gruppen oder bewusst personen fotografiere?

ich bin der meinung dass ich die leute vor den gebäuden und auf den wiesen nicht hätte fragen müssen, die händler aber schon..

liege ich da richtig?

bitte um antwort
schau doch einfach HIER nach !!
Antwort auf die Frage im Thread-Titel: Ja.

Rechtliche Grundlage in §§ 22,23 KUrhG:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Für weitere Infos: CLICK

VLG: Manni
28.09.2009
danke für die schnellen antworten! habe mir das jetzt mal alles durchgelesen.

also selbst zur HERSTELLUNG des fotos ist eine zustimmung von nöten..
das macht doch aber den stil der straßenfotografie komplett kaputt oder? oO

wenn die händler vorher mit ihrer zigarre da saßen und gelacht haben etc. dann hat das foto einen "aus dem leben gegriffen"-stil.
wenn ich sie aber vorher frage ob ich ein foto schießen darf..dann wird es doch wieder ein gestelltest foto?!

kann ich denn auch erst ein foto machen und anschließend hingehen und sie fragen ob ich das gemachte foto löschen soll oder es behalten darf?!
Original von kOile!
kann ich denn auch erst ein foto machen und anschließend hingehen und sie fragen ob ich das gemachte foto löschen soll oder es behalten darf?!

JA -- zur HERSTELLUNG ist keine Zustimmung erforderlich, lediglich wenn sie "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (§22 erster Satz)

VLG: Manni
28.09.2009
habe gerade von einem rechtsanwalt das hier gelesen:

Katrin: Was muss ich beachten, wenn ich “einfach so” Leute auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit fotografiere? Muss ich denjenigen immer fragen, ob ich ein Foto von ihm machen darf?

Philipp: Die letzte Frage ist grundsätzlich mit “ja” zu beantworten. Ausgangspunkt ist hier § 22 KUG. Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig. Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.

also braucht man sie ja doch ^^ nur die frage ist ob vorher, oder auch nachher möglich ist ^^
Machen - Fragen - je nach Antwort löschen oder freuen.

Letztendlich macht dabei der Ton die Musik und ist die halbe Miete ;)

VLG: Manni
28.09.2009
jut, alles klar ^^
besten dank für die schnellen antworten :)
28.09.2009
@ koilie

Man kann sich das leben aber auch selbst unnötig erschweren indem man zuviel unnötige Fragen zur falschen Zeit am falschen Ort stellt.
Sehr vieles ist eben Definitionssache. Wen ich ein Haus fotografieren will, vor dem ein Straßenhändler seinen Stand aufgebaut hat, kann ich ihn bitten, den Stand für das Foto wegzuräumen (ob ers tut ist was anderes), ich kann ihn fragen ob ich ihn fotografieren darf (Antwort ungewiss), er kann aber genausogut "Beiwerk" zu dem Haus sein, das ich vielleicht hinterher wegretuschieren müsste weil er nicht weggehen will.
Es gibt da viele Möglichkeiten - du mußt sie nur nutzen und nicht immer öffentlich "die anderen" fragen.
28.09.2009
Ich habe auch auf meine SC so ein Bild. Ich habe vorher höflich gefragt und bekamm ein JA.
Es ist meistens kein Problem.


Original von kOile!
ich bin in den letzten tagen mit meiner kamera durch die stadt gezogen und habe hier und da mal ein paar fotos gemacht.
straßenmusiker, straßenhändler, gebäude usw. alles was einem eben so auf der straße auffällt.

nun weiß ich aber nicht, wie das mit den rechten ist, wenn ich diese bilder hier zeigen möchte?!

ich habe gebäude fotografiert wo (natürlich) auch mehrere touristen mit drauf zu sehen sind, aber auch bewusst leute wie z.B. zwei straßenhändler mit ihrem stand auf einer brücke.

gibts da unterschiede bei den rechten ob ich gruppen oder bewusst personen fotografiere?

ich bin der meinung dass ich die leute vor den gebäuden und auf den wiesen nicht hätte fragen müssen, die händler aber schon..

liege ich da richtig?

bitte um antwort
28.09.2009
Ich habe auch auf meine SC so ein Bild. Ich habe vorher höflich gefragt und bekamm ein JA.
Es ist meistens kein Problem.


Original von kOile!
ich bin in den letzten tagen mit meiner kamera durch die stadt gezogen und habe hier und da mal ein paar fotos gemacht.
straßenmusiker, straßenhändler, gebäude usw. alles was einem eben so auf der straße auffällt.

nun weiß ich aber nicht, wie das mit den rechten ist, wenn ich diese bilder hier zeigen möchte?!

ich habe gebäude fotografiert wo (natürlich) auch mehrere touristen mit drauf zu sehen sind, aber auch bewusst leute wie z.B. zwei straßenhändler mit ihrem stand auf einer brücke.

gibts da unterschiede bei den rechten ob ich gruppen oder bewusst personen fotografiere?

ich bin der meinung dass ich die leute vor den gebäuden und auf den wiesen nicht hätte fragen müssen, die händler aber schon..

liege ich da richtig?

bitte um antwort
28.09.2009
Zustimmung seitens der Fotografierten kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Oft reicht es, dass man kurz Blickkontakt mit den Objekten (den zu Fotografierenden) aufnimmt und wenn die dann nicht eindeutig abgeneigt reagieren, kann man das durchaus als Zustimmung werten. Die Zeichen sind natürlich nicht immer so leicht zu erkennen, aber mit der Zeit wird das schon. In der Regel ist es eigentlich eher so, dass die Leute sich freuen auf Fotos zu sein. Bei Jugendlichen (die vielen Partyportale) ist es sogar ein Trend bei Festlichkeiten auf möglichst vielen Fotos mit den unterschiedlichsten Zusammenstellungen zu sein. Die Partyfotografen sind da keinesfalls immer zu beneiden.

Die beiden Straßenhändler haben dich sicher bemerkt, oder? Dann kannst du sicher sein, sie hätten dir klar zu verstehen gegeben, wenn sie keine Fotos von sich wollten.

Hilfreich ist auch, wenn man eine Visitenkarte dabei hat und eine Webseite drauf steht, wo man die Bilder ansehen kann. Auf der Webseite sollte man die Möglichkeit einbauen, dass die Abgelichteten sich mit einem in Verbindung setzen können und ggf. mitteilen, dass ihr Bild entfernt werden soll. Geht nach angemessener Wartezeit keine Aufforderung zur Herausnahme des Bildes ein, kann man das als Zustimmung werten, die dann auch andere Verwertung der Bilder (z. B. in einem Buch) ohne schriftliche Zustimmung ermöglicht. Bei Streitigkeiten wäre dann zwar im Einzelfall das Bild zu beurteilen, aber von der Richtung her hat man schon ein hohes Maß an Sicherheit.
[gone] Die Biggi
28.09.2009
Übrigens sollte man hier beachten, dass es mit dem fotografieren von Gebäuden und Einrichtungen auch nicht ganz so problemlos ist. Auch hier gelten bestimmte Vorschriften im Bezug auf die Veröffentlichung der Bilder.
28.09.2009
Original von Die Biggi
Übrigens sollte man hier beachten, dass es mit dem fotografieren von Gebäuden und Einrichtungen auch nicht ganz so problemlos ist. Auch hier gelten bestimmte Vorschriften im Bezug auf die Veröffentlichung der Bilder.


Die Einschränkung ist hier aber die Ausnahme !

Stichwort Panoramafreiheit, man darf erst einmal alles fotografieren (und veröffentlichen!)
was von öffentlichen Plätzen aus einsehbar ist.

Ausnahmen ergeben sich dann aus speziellen Situationen bei denen zum Beispiel
an sicherheitskritischen Stellen Fotografie-Verbote verhängt werden können.

Beim Veröffentlichen kann es dann noch ein paar mehr Probleme geben, die sich
aus dem Wettbewerbsrecht u.a. herleiten.
28.09.2009
öhm ich weiß nicht ob sie mich bemerkt haben... ich stand auf der anderen straßenseite ^^
28.09.2009
In letzter Zeit fällt mir auf dass viele fotografierende Mitmenschen juristische Probleme sehen oder sich selbst juristische Probleme konstruieren wo es eigentlich keine derartigen Probleme gibt!


Satire Modus ON!!!!

Nachdem in viele digicams bereits die Gesichtserkennung implementiert wurde sollte man seitens der Kameraindistrie doch mal ernsthaft über die juristische Problemerkennung während der Aufnahme nachdenken.
Bei auftauchenden jursitischen Bedenken ertönt ein Warnton und die Kamera stellt mittels mobilem Internet eine Verbindung zum - voher eingegebenen Fachanwalt des persönlichen Vertrauens - her oder leitet hilfsweise zu den juristischen Fachberatern der MK, des DSLR-Forums oder eines anderen Internetforums weiter.


Satire-Modus OFF!
28.09.2009
Ganz nebenbei, Strassenmusiker lassen sich gern fotografieren, wenn man als Dank einen Euro in die Mütze wirft!
28.09.2009
Der Fragende wollte sich informieren - so weit so gut.

Vielleicht kommt es eines Tages so weit, wie es in den USA war:
Der Fotograf hatte viele Assistenten dabei die die jeweiligen Menschen auf der zu fotografierenden Straße um die schriftliche Genehmigung anbettelten.
So weit es mir derzeit bekannt ist, ist dieses Prozedere nicht mehr erforderlich.
Ein "Alter" aus Nürnberg.
28.09.2009
Original von Camera Obscura
In letzter Zeit fällt mir auf dass viele fotografierende Mitmenschen juristische Probleme sehen oder sich selbst juristische Probleme konstruieren wo es eigentlich keine derartigen Probleme gibt!


Das ist was dran !

Ich erinnere nur an den Thread von neulich bei dem
sich ein Modell von einem irregeleiteten Fotografenkollegen den Bären aufbinden
liess, in Frankfurt sei das Fotografieren verboten.
28.09.2009
@ fotofuxx

Freilich ist da was dran .

Mich hat vor einigen Wochen ein junger Kerl mit einer DSLR in der Hand angesprochen als ich ein Model in einem öffentlichen Park fotografiert hab.
Er wollte wissen ob ich es professionell oder privat mache. Ich hab ihn drauf hingewiesen dass man sich erstmal vorstellt wenn man was will und das ich ihm dazu keine Auskunft gebe.

Daraufhin hat er mir erklärt wenn er die im Hintergrund befindlichen Graffitis irgendwo im Netz finden würde, würde er mich wegen Urheberrechtsverletzung schadensersatzpflichtig machen weil er bei einigen mitgesprayt hatte.

Ich hab ihm erklärt er möge sich doch erstmal schlau machen bevor er wildfremde Leute beim Fotografieren stört. Daraufhin wollte er meinen Namen und Anschrift oder er würde die Polizei rufen.
Nachdem ich ihm erklärt hab das er das sofort haben kann und mein Handy gezückt hatte - isser abgehauen.

Armer Irrer

Wo kämen wir dahin wenn ich bei einer Hochzeitsreportage bei uns in der Innenstadt die ganzen unbeteiligten Zuschauer im Hintergrund fragen müsste? Bis ich da auch nur 10% gefragt hab - ist das Brautpaar weg.

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