Wer muss den Schaden bezahlen? 48

01.10.2009
Ich war letztens in Berlin in einer Waschstrasse. Die Waschbürste drückt den Aussenspiegel nach vorne, was ja eigentlich kein Problem darstellt und dabei bricht im Innern des Gehäuses irgendwas weg. Von nun an rastete das Spiegelgehäuse nicht mehr ein, sondern schalckert etwas lose herum. Notdürftig habe ich das getaped und einen neuen Spiegel bestellt.

Im Anschluss an die Wäsche habe ich den Schaden gemeldet, die Schadenshöhe im Autohaus ermittelt und das ganze via schriftlicher Schadesmaldung (Vordruck der Waschstrasse) eingereicht. Heute bekomme ich eine Antwort. Sinngemäß schreiben die:

"Der Spiegel kann nur abreissen, wenn die Bürste ein Angriffsfläche findet, um sich "einzuhaken". Es muss also eine Vorbeschädigung vorgelegen haben.

Es handelt sich um ein Fahrzeug aus 1997 (sorry, so alt isser leider) und es wäre deshalb nicht auszuschliessen, das mal was kaputt geht.

Spiegel werden nicht zwangsläufig abgerissen, wenn diese intakt sind.

Die Waschstrasse war technisch völlig in Ordnung. Es wurden an dem Tag ja etliche Fahrzeuge gewaschen und dabei habe es auch keine Schäden gegeben. "

Sind die nun zu Schadenersatz verpflichtet oder nicht?
01.10.2009
Ich weiß nur von einem Bekannten, bei dem der Spiegel in der Waschstraße abgerissen wurde (war aber vorher schon kaputt) und die sind für den Schaden aufgekommen.
Ob sie das jedoch MÜSSEN, weiß ich nicht.
[gone] xxxxxx
01.10.2009
Da kannste wahrscheinlich dich auf ne Menge Schrereien einstellen wenn du das durchziehen willst- hatte auch mal so einen Fall, da war dann ein fetter Kratzer hinten auf dem Heck- natürlich war die Waschstraße nicht schuld...

Damals hab ich Fahrzeuge gefahren, die heute schon längst der Verschrottungsprämie anheim gefallen wären. Im Ergebnis habe ich dann da noch mal kurz den Lauten gemacht und die Sache dann darauf beruhen lassen- selbst mit Gutachtern kommt man da ja unter Umständen nicht weiter.

Klar muss der Verursacher den Schaden bezahlen- aber die Beweislage ist halt gerade in Waschstraßen nicht ganz einfach denke ich.

Um welche Summe geht es denn, lohnt sich die Welle denn (mal von der Prinzip-Frage abgesehen)?
01.10.2009
Es geht um 120,- €! Ich weiss, ist nicht viel. Ich seh das sportlich. Will denen selbst was schreiben und nicht zum Anwalt rennen.
01.10.2009
Ich geh mal davon aus, das die Waschstrasse irgendwo ne AGB ausgehängt hat und darin die Haftung ausschließt.

Schau mal nach, ob DU sowas findest.

LG

Michael
01.10.2009
Kennst Du den Rechtsirrtum mit dem Satz:

"Kein Umtausch ohne Kassenbon!"
[gone] xxxxxx
01.10.2009
Ja, vielleicht geht da wirklich was mit einem Brief- wenn du wie ich mit einem Anwalt befreundet bist: Manchmal kommt es dabei auch auf den Briefkopf an...
01.10.2009
was schon der erste und meist auch schwerwiegenste fehler ist!


Original von cash - just ask for TFP
Es geht um 120,- €! Ich weiss, ist nicht viel. Ich seh das sportlich. Will denen selbst was schreiben und nicht zum Anwalt rennen.
01.10.2009
Was genau?


Original von shadowshooter
was schon der erste und meist auch schwerwiegenste fehler ist!


[quote]Original von cash - just ask for TFP
Es geht um 120,- €! Ich weiss, ist nicht viel. Ich seh das sportlich. Will denen selbst was schreiben und nicht zum Anwalt rennen.
[/quote]
[gone] André G.(...und tschüss...)
01.10.2009
Falls Du für Dein Auto noch eine Teilkasko ohne SB hast zahlt die den kompletten Soiegel, wenn es diesen nur "im Set" gibt (also Glas nicht einzeln).
01.10.2009
Nö, BJ 1997. Nur Haftpflicht.
TK wäre auch mind. mit 300,- € SB. Da reichen die 120,- nicht aus.
01.10.2009
Hast du den Schaden *direkt* nach dem Waschen angegeben bei der Tankaufsicht....oder erst später durch den Kostenvoranschlag ?
01.10.2009
Original von BS
Hast du den Schaden *direkt* nach dem Waschen angegeben bei der Tankaufsicht....oder erst später durch den Kostenvoranschlag ?


Ich habe es direkt nach der Wäsche gemeldet, habe deren Vordruck "Schadensmeldung" ausgefüllt und bin dann zum Autohaus gefahren, um zu klären, was der Spiegel incl. Montage kostet. Beim Ausfüllen haben sich insgesamt drei Mitarbeiter den Schaden angesehen und festgestellt, das der Spiegel tatsächlich kaputt ist.
01.10.2009
Die TK bezahlt einen Glasschaden. Das Glas ist nicht kaputt gegangen, denn der Spiegel ist noch heil - nur nicht mehr (fest) am Auto. Würde also eh abgelehnt werden.
01.10.2009
Original von kakru
Die TK bezahlt einen Glasschaden. Das Glas ist nicht kaputt gegangen, denn der Spiegel ist noch heil - nur nicht mehr (fest) am Auto. Würde also eh abgelehnt werden.


Ja richtig, das Spiegelglas ist noch i.O. ! Kaputt ist nur disere Klappmechanismus im Innern des Spiegelgehäuses.
01.10.2009
Nur die Empfhelung eines Laien...

Freundlichen (nicht bösen !) Brief aufsetzen das du mit so einer Antwort nicht gerechnet hast da der Schaden von den Mitarbeitern besichtigt worden war. Du hättest erwartet hast das der Schaden unkompliziert und ohne die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts reguliert wird.

Darauf hinweisen das du es bedauerts das du nun deinen Anwalt konsultieren musst und nötigenfalls sogar einen Gutachter beauftragen musst.

Falls sie es sich anders überlegen wollen und eventuell doch noch eine *unkomplizierte* Abwicklung wünschen - Frist setzen bis zu der die Summe auf dein Konto eingetrudelt sein muss.

*************
So ähnlich habe ich das zweimal durchgezogen....

Einmal mit einer Waschhalle wegen einer abgerissenen Zierleiste...
Summe auf Konto ohne weiteren Kommentar.


Einmal mit einer Versicherung die mir bei einem eingereichten KVA nur eine Vorauszahlung-Anzahlung ? gegeben hat (damals 500 Euro - Schaden ca 1500 Euro) . Rest sollte ich nach Einreichung der Reparaturrechnung bekommen...
Text an Versicherung wie oben.
Zusätzlich habe ich denen dann geschrieben (bisserl freundlicher) das ich meinen Lackschaden repariere wenn es mir in den Kram passt und vielleicht auch nie.
Summe auf Konto ohne weiteren Kommentar.

:)

Kann dich verstehen. Renne auch nicht immer gleich zum Anwalt.
01.10.2009
Original von Nicole&Michael
Ich geh mal davon aus, das die Waschstrasse irgendwo ne AGB ausgehängt hat und darin die Haftung ausschließt.


Man kann die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht per AGB ausschliessen.

Vorsatz kann man wohl nach der Schilderung ausschliessen, bleibt die Frage, ob der
Betreiber grob fahrlässig gehandelt hat.
[gone] xxxxxx
01.10.2009
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Nicole&Michael
Ich geh mal davon aus, das die Waschstrasse irgendwo ne AGB ausgehängt hat und darin die Haftung ausschließt.


Man kann die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht per AGB ausschliessen.

Vorsatz kann man wohl nach der Schilderung ausschliessen, bleibt die Frage, ob der
Betreiber grob fahrlässig gehandelt hat.[/quote]

Grobe Fahrlässigkeit dürfte nach meinem Laienhaften Verstand allerdings nicht das einzige Kriterium sein: Wenn ein Tischler bei mir ein Fenster einbauen soll und es dabei kaputt macht ist mir doch wurscht ob ihm das durch einen dummen Zufall passiert oder ob er es hätte wissen müssen- den Schaden zahl dann doch nicht ich...
01.10.2009
Das ist auch mein Gedankengang. Die Betreiber und Mitarbeiter vor Ort haben mir den Spiegel ja nicht absichtlich oder grob fahrlässig abgebrochen. Es ist eher ein dummer Zufall. Wenn ich aber jetzt in dem Studio eines Freundes durch einen dummen Zufall eine Blitzleuchte umwerfe und diese dabei kaputt geht, dann ist doch auch egal, wie alt diese war. Ich muss als Verursacher den Schaden ersetzen.
01.10.2009
Original von bilderLEBEN! kommentiert meist NICHT zurück
Grobe Fahrlässigkeit dürfte nach meinem Laienhaften Verstand allerdings nicht das einzige Kriterium sein: Wenn ein Tischler bei mir ein Fenster einbauen soll und es dabei kaputt macht ist mir doch wurscht ob ihm das durch einen dummen Zufall passiert oder ob er es hätte wissen müssen- den Schaden zahl dann doch nicht ich...


Gesunder Menschenverstand hat mit Rechtsverständnis nur lose zu tun ...

Wenn der Tischler das Fenster welches er einbauen soll kaputt macht, dann hat er
ja noch nicht einmal seine Arbeit beendet. Der Erfolg des Werkvertrags "Fenster ist
eingebaut" ist noch nicht eingetreten, das Fenster war noch nicht einmal Deines,
sondern das des Tischlers - lass ihn also erst einmal fertig machen :-)

Das hat aber hiermit wenig zu tun ...

Um bei Deinem Bespiel zu bleiben:

Der Tischler geht die Treppe hoch und und weil er dich nicht mag tritt er gegen eine
Vase. Vorsatz -> kann man nicht per AGB ausschliessen -> Tischler ist haftbar.

Der Tischler hastet übermütig mit 4 Fenstern auf einmal die Treppe hoch und kann
deswegen hinten und vorne nichts mehr sehen. Er schmeisst die Vase deshalb um.
Grobe Fahlässigkeit -> kann man nicht per AGB ausschliessen -> Tischler ist haftbar.

Der Tischler begutachtet das Treppenhaus vor der Fensterschlepperei. Er sieht die
Vase und beschliesst, sie aus dem Weg zu räumen damit sie nicht kaputt geht.
Er ist vorsichtig, aber dennoch rutscht sie ihm aus der Hand und fällt herunter.
Leichte Fahrlässigkeit. Der Tischler hat den Schaden verursacht. Er kann aber
die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit per AGB ausschliessen und muß dann
die Vase nicht zahlen. Ob er es dennoch aus Kulanz macht (Auftrag 20.000 Euro,
Vase 15 Euro) oder davor zurückschreckt (Jahrsumsatz 150.000, Ming-Vase 1 Mio).
ist dann ein Rechenexempel.

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