Alkoholab- und aufbau 45
29.10.2009
... Hilfe!!!!!!! Ist hier irgendwo ein Arzt ? Der könnte event. helfen, und einen Tip abgeben.
#2Report
29.10.2009
Meinst du nicht die Frage wäre - zum Beispiel- bei deinem Hausarzt oder deinem Anwalt besser aufgehoben?
#3Report
29.10.2009
Ja, kann durchaus sein !
Alles andere sagt Dir den Anwalt deines Vertrauens.
Alles andere sagt Dir den Anwalt deines Vertrauens.
#5Report
29.10.2009
Hi,
also ich bin kein Arzt,aber ich kenn mich ein wenig mit Blutentnahmen aus...
Wenn die Person sich im Aufbaustatium befunden haben will, muss es einen zweiten Wert geben um tatsächliche Steigung auszurechnen.
Gibt es irgendeinen zweiten Wert? Oder wenigstens einen Atemalkoholwert als Orientierung?
also ich bin kein Arzt,aber ich kenn mich ein wenig mit Blutentnahmen aus...
Wenn die Person sich im Aufbaustatium befunden haben will, muss es einen zweiten Wert geben um tatsächliche Steigung auszurechnen.
Gibt es irgendeinen zweiten Wert? Oder wenigstens einen Atemalkoholwert als Orientierung?
#6Report
29.10.2009
kein arzt und kein anwalt dieser welt kann dir mit diesen informationen sagen wie dein wert um 4 uhr war. das ganze ist abhängig davon was du gegessen und sonst noch an antialkoholischen getränken zu dir genommen hast. davon mal abgesehen ist der abbau abhängig davon wie trainiert du bist was den abbau betrifft.....
am wichtigsten ist sicher wieviele der bier du zwischen 3 und vier noch getrunken hast...
J.H. de la Torre
am wichtigsten ist sicher wieviele der bier du zwischen 3 und vier noch getrunken hast...
J.H. de la Torre
#8Report
29.10.2009
Also man sagt das der Körper Pro Stunde 0,1 Promil Abbaut... Je nach Konstitution und Training ;-)
d.h. wenn du um 3:45 zu Trinken aufgehört hast und in anbetracht der Tatsache das sich der Alkoholwert in der letzten Stunde zugelegt hat, sollte der Wert um 4 Uhr eher bisschen höher angesetzt sein ich würde schätzen ca 1,3-1,4 Promil.
Alkohol wird durch die Schleimhäute und den Verdauungstrakt ziemlich schnell aufgenommen.
LG
Ronny
d.h. wenn du um 3:45 zu Trinken aufgehört hast und in anbetracht der Tatsache das sich der Alkoholwert in der letzten Stunde zugelegt hat, sollte der Wert um 4 Uhr eher bisschen höher angesetzt sein ich würde schätzen ca 1,3-1,4 Promil.
Alkohol wird durch die Schleimhäute und den Verdauungstrakt ziemlich schnell aufgenommen.
LG
Ronny
#9Report
29.10.2009
na ist da einer besoffen töff töff gefahren... naja wir schneiden den schon raus... (ich=feuerwehr) naja hoffentlich hat er keinen gebaut wo unschuldige involviert waren...
#10Report
29.10.2009
gegessen wurde nix. andere sachen wurden nicht getrunken....
von einer 120min resorptionsphase ist auszugehen
ein atemalkoholtest um ca. 5.25 uhr ergab einen wert von 0,55 mg/l....
es ist ne rein medizinische geschichte... ist es möglich, dass ich behaupten kann, dass zwischen sagen wir 2 und 4 uhr 5 flaschen bier getrunken wurden.
auf was ich hinauswill, ist, dass der alkoholgehalt um 4 uhr höchstens 1,0 promille betragen haben kann.... es müsste ja rein theoretisch funktionieren, wenn zugunsten eine resorptionsphase von 120min besteht....
von einer 120min resorptionsphase ist auszugehen
ein atemalkoholtest um ca. 5.25 uhr ergab einen wert von 0,55 mg/l....
es ist ne rein medizinische geschichte... ist es möglich, dass ich behaupten kann, dass zwischen sagen wir 2 und 4 uhr 5 flaschen bier getrunken wurden.
auf was ich hinauswill, ist, dass der alkoholgehalt um 4 uhr höchstens 1,0 promille betragen haben kann.... es müsste ja rein theoretisch funktionieren, wenn zugunsten eine resorptionsphase von 120min besteht....
#11Report
29.10.2009
Original von jana_84
Hi,
also ich bin kein Arzt,aber ich kenn mich ein wenig mit Blutentnahmen aus...
Wenn die Person sich im Aufbaustatium befunden haben will, muss es einen zweiten Wert geben um tatsächliche Steigung auszurechnen.
Gibt es irgendeinen zweiten Wert? Oder wenigstens einen Atemalkoholwert als Orientierung?
Atemalkohol ist ein sehr ungenaue Messung. Auch wenn ich nichts getrunken habe und mit einem Schnaps nur Gurgle, ihn danach ausspucke habe ich einen Atemalkohol von ca 1,5 Promil obwohl ich nichts getrunken hab 5 Minuten danach liegt er noch immer bei 0,5 Promil....
Hab ich in einer Selbststudie rausgefunden...
#12Report
29.10.2009
Original von shadowshooter
auf was ich hinauswill, ist, dass der alkoholgehalt um 4 uhr höchstens 1,0 promille betragen haben kann.... es müsste ja rein theoretisch funktionieren, wenn zugunsten eine resorptionsphase von 120min besteht....
sobald du bei einem Unfall Alkohol im Bereich 0,3 0,4 Promille hast und einen Unfall baust ist das grob fahrlässig.....
#13Report
29.10.2009
einfach wenn man was alkoholisches trinkt die karre stehen lassen... so halte ich das jedenfalls...
und demnächst wo wieder die zeit der weihnachtsfeiern und weihnachtsmarktbesuche inkl. vollrausch am glühweinstand bei einigen ansteht sollte das so sein... und alle die sich nicht dran halten, denen wünsche ich das die von den grünen angehalten werden...
und demnächst wo wieder die zeit der weihnachtsfeiern und weihnachtsmarktbesuche inkl. vollrausch am glühweinstand bei einigen ansteht sollte das so sein... und alle die sich nicht dran halten, denen wünsche ich das die von den grünen angehalten werden...
#14Report
29.10.2009
Das ein Atemalkoholtest ungenau ist, ist mir klar, aber er kann eben ein Indiz für die Aufbauphase sein.
Was du da genau ausgerechnet haben willst, kann dir nicht mal ein Rechtsanwalt sagen, da würde ich bei einem medzinischen Institut nachfragen.
Ich wende mich bei solchen Fragen immer nach Göttingen, da gibt es einige die das gern ausdiskutieren;-)
Was du da genau ausgerechnet haben willst, kann dir nicht mal ein Rechtsanwalt sagen, da würde ich bei einem medzinischen Institut nachfragen.
Ich wende mich bei solchen Fragen immer nach Göttingen, da gibt es einige die das gern ausdiskutieren;-)
#15Report
29.10.2009
Original von shadowshooter
ich habe nen tatzeitpunkt von etwa 4.00 uhr und ne blutentnahme um 6.40 uhr
um 6.40 beträgt die blutalkoholkonzentration 1.11 promille.
meine frage: kann der wert um 4.00 uhr unter 1.11 promille gelegen haben, wenn trinkschluss um 3.45 uhr war....
Hallo,
Du gehst hier leider von den falschen Voraussetzungen aus. Du denkst (und das ist auch nachvollziehbar)"Ich bin um 4:00 Uhr gefahren, um 06:40 Uhr war die Blutentnahme. Um 06:40 Uhr hatte ich 1,11 %o. Aber um 4, als ich gefahren war, da hatte ich noch unter 1,1 (also keine Straftat).
Um genau dem entgegenzuwirken sagt der Gesetzgeber:
"Du hattest während der Fahrt mindestens 1,1 %o Alkohol im Blut oder Du hattest während der Fahrt soviel Alkohol im Körper, so dass du später dann mindestens 1,1%0 im Blut hattest."
Damit hebelt der Gesetzgeber genau solche Argumente aus, dass man sagt, man habe zum Tatzeitpunkt ja gar nicht soviel Alkohol im Blut gehabt wie bei der Blutentnahme.
Der Kommentar zum § 316 StGB sagt dazu:
Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Auflage, München 2006, Rn 9
Dabei spielt es angesichts der besonderen Alkoholwirkung in der Anflutungsphase (Janiszewski aaO 126 unter Hinweis auf die in § 24a I StVG getroffene Regelung) keine Rolle, ob es sich um eine Blut- oder Körperalkoholkonzentration handelt (BGH 25 246 m. Anm. Händel NJW 74, 246, D. Meyer NJW 74, 613, dazu auch Mayr DAR 74, 64). Somit ist jeder Führer absolut fahrunsicher, der auf Grund des vor der Fahrt genossenen Alkohols eine Alkoholmenge im Körper hat, die zur Tatzeit oder später nach Abschluss der Resorption zu einer BAK von zumindest 1,1‰ führt (BGH NJW 76, 1802, Hentschel 12 mwN; u. 18). so dass es nicht darauf ankommt, ob dieser Beweisgrenzwert bereits zur Tatzeit erreicht ist.
Da hast Du leider Pech gehabt und musst da durch. Rechtlich ist die Sache leider klar. Das passiert täglich dutzend Menschen in Deutschland.
Aber mal im Ernst: Du hast einiges getrunken und du wusstest, dass es verboten ist.
#16Report
[gone] belavue-fotografie
29.10.2009
Bei einer Blutentnahme mit 1.11 Promille ... gibt es keine Fragen mehr!
Denn das ist ja nach "Blutentnahme" Fakt!
Da braucht keiner mehr was ausrechnen... was wäre wenn oder geht so etwas?
Sollte es mit einer Alkoholkontrolle als Fahrzeugführer zusammen hängen...
bin ich für eine harte Strafe!
Denn nichts rechtfertigt eine Alkoholfahrt!!
Grüssle....
Denn das ist ja nach "Blutentnahme" Fakt!
Da braucht keiner mehr was ausrechnen... was wäre wenn oder geht so etwas?
Sollte es mit einer Alkoholkontrolle als Fahrzeugführer zusammen hängen...
bin ich für eine harte Strafe!
Denn nichts rechtfertigt eine Alkoholfahrt!!
Grüssle....
Original von shadowshooter
ich habe nen tatzeitpunkt von etwa 4.00 uhr und ne blutentnahme um 6.40 uhr
um 6.40 beträgt die blutalkoholkonzentration 1.11 promille.
!
#17Report
29.10.2009
Ja. Es kommen einfach zuviele Unschuldige jedes Jahr durch solch einen
Leichtsinn und Selbstüberschätzung ums Leben dass ich auch für hartes
Durchgreifen bin. Sorry...
Leichtsinn und Selbstüberschätzung ums Leben dass ich auch für hartes
Durchgreifen bin. Sorry...
Original von belavue-fotografie
Bei einer Blutentnahme mit 1.11 Promille ... gibt es keine Fragen mehr!
Denn das ist ja nach "Blutentnahme" Fakt!
Da braucht keiner mehr was ausrechnen... was wäre wenn oder geht so etwas?
Sollte es mit einer Alkoholkontrolle als Fahrzeugführer zusammen hängen...
bin ich für eine harte Strafe!
Denn nichts rechtfertigt eine Alkoholfahrt!!
Grüssle....
#18Report
29.10.2009
0,0 Promille und fertig.
Hoffentlich wird es so richtig schön teuer für den TO.
Hoffentlich wird es so richtig schön teuer für den TO.
#19Report
29.10.2009
Original von RonnyF
sobald du bei einem Unfall Alkohol im Bereich 0,3 0,4 Promille hast und einen Unfall baust ist das grob fahrlässig.....
Nein, das stimmt so nicht.
Ab 0,3%o bist du sog. relativ fahruntüchtig. Wenn Du ab 0,3 %o eine sog. alkohlbedingte Ausfallerscheinung hast, wirst Du so behandelt wie jemand, der 1,1%o hat und keinen Unfall gebaut hat.
Ein Unfall ist ein gutes Indiz für eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung.
Der BGH sagt zur relativen Fahruntüchtigkeit:
"...dass der Fahrer nicht mehr imstande war, sein Fahrzeug eine längere Strecke, auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern"
Mit Fahrlässigkeit hat das nichts zu tun. Es geht hier um die absolute und relative Fahruntüchtigkeit und um alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.
#20Report
Topic has been closed
ich habe nen tatzeitpunkt von etwa 4.00 uhr und ne blutentnahme um 6.40 uhr
um 6.40 beträgt die blutalkoholkonzentration 1.11 promille.
meine frage: kann der wert um 4.00 uhr unter 1.11 promille gelegen haben, wenn trinkschluss um 3.45 uhr war....
getrunken wurde zwischen 20 uhr und 3.45 uhr, 6 flaschen bier. wann welche menge getrunken wurde, lässt sich nicht mehr feststellen.... es ist möglich, dass die letzten 5 flaschen innterhalb der letzten stunde getrunken wurde (sturzbier halt).
hoffe es ist verständlich.... wenn nich. fragen!