Friedhof-Shooting 37

19.11.2009
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
[quote]Original von HermannK
Also ich sehe ja auch kein rechtliches Probelm. Aber es ist nicht die Panoramafreiheit, die da weiter hilft. Denn sie ist ausschließlich eine Ausnahme zum Urheberrecht.


Sofern der Friedhof öffentliches Gelände ist. Das bezweifle ich bei kirchlichen Friedhöfen und auch bei städtischen, da diese meist ummauert sind und ein Tor haben.[/quote]

zumindest die städtischen friedhöfe sind "öffentlich gewidmetes" areal. dort greift die panoramafreiheit, wenn die friedhofsordnung nicht einschränkt.

mit kirchen kenn' ich mich nicht aus...
[gone] Hermann Klecker
19.11.2009
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
[quote]Original von HermannK
Also ich sehe ja auch kein rechtliches Probelm. Aber es ist nicht die Panoramafreiheit, die da weiter hilft. Denn sie ist ausschließlich eine Ausnahme zum Urheberrecht.


Sofern der Friedhof öffentliches Gelände ist. Das bezweifle ich bei kirchlichen Friedhöfen und auch bei städtischen, da diese meist ummauert sind und ein Tor haben.[/quote]

Anstatt rumzublöken, hätte es genügt, einfach zwei Sätze weiter zu lesen.


Setzen. Sechs.
[gone] Hermann Klecker
19.11.2009
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
[quote]Original von HermannK
Doch. Sogar klar und eindeutig. Eine Veröffentlichung ist nicht verboten, sofern sie mit keinem Gewerblichen Hintergrund stattfindet. Die Erlaubnis zum Fotografieren ist - in diesen Fällen - nicht an die Auflage gebunden, auf eine Veröffentlichung zu verzichten.


Sorry, aber das ist Quatsch!
[/quote]
Mit dieser leichten verbalen Verfehlung wolltest Du sicher ausdrücken, daß Du eine andere Meinung vertrittst, bestenfalls vieleicht, daß meine Ausführungen Deiner Ansciht nach sachlcih falsch seien.

OK, Entschuldiung angenommen.


Zwischen Aufnahmen erstellen und veröffentlichen ist ein himmelweiter Unterschied.

Das ist prinzipell durchaus richtig, hier aber irrelevant.


Ich kann vieles Ablichten, darf es aber noch lange nicht veröffentlichen!


Auch das ist prinzipell durchaus richtig, hier aber irrelevant.


z.B. Kann ich mir in meiner Bude Poster von Dir an die Wand hängen, aber sicher nicht hier online einstellen.

Auch das ist prinzipell durchaus richtig, wobei ich mir Fallbeispiele denken kann, in denen auch eine Veröffentlichung eines Fotos meiner fotogenen Person auch ohne mein Einverständnis rechtlich einwandfrei wäre. Aber das mag ich in diesem Fred nicht diskutieren, weil ich weder Grabstein noch Engelsfigur auf einem Friedhof bin. Von daher ist auch dieser Einwand hier völlig irrelevant.




[quote]Original von HermannK
Ich bin regelmäßig erstaunt, was einige Leute sich immer wieder konstruieren.

Und ich möchte Dir den Unterschied zwischen privat und öffentlich ans Herz legen.[/quote]

Einverstanden. Mein Vorschlag: Wir setzen uns zusammen. Du lernst, woran man erkennt, ob eine Rechstverordung einschlägig ist und dann erkläre ich Dir den Unterschied zwischen privat und öffentlich und nebenbei üben wir dann noch, wie unterschiedlich diese Attribute in juristischem Kontext in verschiedenen Situationen bewertet werden können.

Beispielsweise gibt es lt BGH private Veröffentlichungen, wenn man private Nutzungsarten von gewerblichen abgrenzen muß. Aber das würde an dieser Stelle nicht zur zu weit führen, es ist für diese Diskussion hier völlig irrelevant.

Wir wollen ja nicht OT gehen.
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
19.11.2009
Also, ich habe sowohl auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg, als ja auch hier bei "meiner" - jetzt abgerissenen Kirche - schon Fotoshootings gemacht. Mir jedoch vorher nie eine Erlaubnis geholt und diese Fotos sind teilweise sogar, mit dem Namen der Kirche z. B., veröffentlicht worden.

Ich habe keinen Ärger bekommen, würde allerdings - schon aus Pietätsgründen - die Namen Verstorbener unkenntlich machen.

Noch ein Link, in welchem Friedhöfe aus vielen Städten zu sehen sind, auch unser hier:

Klick:
[gone] User_89126
20.11.2009
Original von HermannK

Datenschutzprobleme kann es nicht geben. Oder man zeige mir eine einschlägige Rechtsverordnung aus dem Datenschutz, die auf verstorbene anwendbar ist. Und das auf Name, Geburts- und Sterbedatum oder Alter, Inschrift und ggf. Ort der Grabstätte.
Bezüglich bekannter Persönlichkeiten (nicht mehr Personen, weil tot) stehen solche Daten oft in den Infokästen am Eingang der Friedhöfe. Ich halte es für möglich aber unwahrscheinlich daß so viele Behörden den gleichen Fehler machen, wenn der Datenschutz dagegen stünde.

Ausserdem darf man die Inschrift auf einem Grabstein als eine Veröffentlichung ansehen, so daß die Information eh schon gemeingut ist. Also nur für den Fall, daß es ein echtes Datenschutzrechtliches Problem gäbe.

Ich bin regelmäßig erstaunt, was einige Leute sich immer wieder konstruieren.


*Hüstel* Auch wenn ich Dir im Prinzip recht gebe, was den Kern Deiner Aussage angeht - DU wärst erstaunt zu wissen, das Datenschutz sich immer auf die Rechte von natürlichen UND verstorbenen natürlichen Personen bezieht. Aber eine Relevanz zum Datenschutz kann ich bei einem privaten Shooting auf einem Friedhof auch nicht herstellen.
20.11.2009
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
... Was aber nicht klar hervorgeht ist die Frage der Veröffentlichung.
Ich würde kur eine Email schreiben und anfragen.

LG
Fritz


Das scheint wohl genau der Punkt zu sein. Wenn man mal zehn oder 15 Jahre zurück geht, als weder das digitale Fotografieren, noch das Internet in der heutigen Form vorhanden waren, da haben sich solche Fragen kaum gestellt. Wer da auf Firedhöfen fotografiert hat, hat das kaum für Veröffentlichungen in Massenmedien getan und konnte sich dementsprechend sicher sein.

Ich hatte ja letzten die Frage mit dem Fotografieren von Tieren gestellt. Dabei kam auch Hinweis, das es inzwischen in den meisten Zoos verboten wurde, zu fotografieren. Auch das ist eine Entwicklung, die in dieser Form erst in den letzten Jahren zu beobachten war.
[gone] Pete Mabuba²°³
20.11.2009
Original von F.S.Images
[quote]Original von Pete Mabuba²°³ (morgen letzter Arbeitstag in 2009)
...achso, sicherlich nicht uninteressant ist zu wissen, dass der Fotograf als Bestatter arbeitet!






Tja, der bestattende Fotograf müsste sich doch eigendlich genauestens mit diesen Dingen auskennen.....oder?[/quote]

Deswegen schob ich diese, von mir anfänglich vergessene, Information noch nach! Ein Wink mit dem Zaunpfahl sozusagen! ;-)
Der Fotograf steht ja auf dem Bild! Achso, nein, das bin ja ich... Aber der Name des Fotografen steht auch auf dem Bild! :-D
20.11.2009
Original von HermannK
[quote]Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
Sorry, aber das ist Quatsch!

Mit dieser leichten verbalen Verfehlung wolltest Du sicher ausdrücken, daß Du eine andere Meinung vertrittst, bestenfalls vieleicht, daß meine Ausführungen Deiner Ansciht nach sachlcih falsch seien.

OK, Entschuldiung angenommen.
[/quote]
Nein, dass wollte ich definitiv nicht ausdrücken, sonst hätte ich es so geschrieben.
In den betreffenden Friedhofsordnungen steht klar:
zu privaten Zwecken fotografieren.
Wenn Du sagst, damit wäre auch ein Veröffentlichung erlaubt, dann hat das nichts mit Meinung oder Ansicht zu tun, sondern ist ein Mißverständniss der Deutschen Sprache Deinerseits.


Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
Zwischen Aufnahmen erstellen und veröffentlichen ist ein himmelweiter Unterschied.
[quote]Original von HermannK
Das ist prinzipell durchaus richtig, hier aber irrelevant.

[/quote]
Meiner Meinung nach relevant, da es auch Dir zeigen sollte, dass die Erlaubnis zu fotografieren nicht automatisch die Erlaubnis der Veröffentlichung einschließt.


Original von HermannK
Einverstanden. Mein Vorschlag: Wir setzen uns zusammen. Du lernst, woran man erkennt, ob eine Rechstverordung einschlägig ist und dann erkläre ich Dir den Unterschied zwischen privat und öffentlich und nebenbei üben wir dann noch, wie unterschiedlich diese Attribute in juristischem Kontext in verschiedenen Situationen bewertet werden können.

Sehr gerne, ich stelle das Bier und die Chips. Passt Dir Dienstag 20:00? Adresse bekommst Du gleich per PN.
Bis dahin bitte ich Dich aber die von mir zitierten Friedhofsordnungen auszudrucken und mir mit einem Textmarker das Wort *Veröffentlichung* fablich hervorzuheben. Oder wahlweise rechtkräftige Urteile bzw. Getzte zu nennen in denen explizit hervorgeht, dass die Erlaubnis zu Fotografieren automatisch das Recht zur Veröffentlichung beeinhaltet.
Bei der Gelegenheit gebe ich Dir auch gerne noch Tips zum Quoten.
20.11.2009
Original von HermannK
[quote]Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)
[quote]Original von HermannK
Also ich sehe ja auch kein rechtliches Probelm. Aber es ist nicht die Panoramafreiheit, die da weiter hilft. Denn sie ist ausschließlich eine Ausnahme zum Urheberrecht.


Sofern der Friedhof öffentliches Gelände ist. Das bezweifle ich bei kirchlichen Friedhöfen und auch bei städtischen, da diese meist ummauert sind und ein Tor haben.[/quote]
Anstatt rumzublöken, hätte es genügt, einfach zwei Sätze weiter zu lesen.
Setzen. Sechs.[/quote]

Und der Steinmetz hat also kein Urheberrecht an seinem Werk?
Vorrausgesetzt der Steinmetz ist nicht schon seit 70 Jahren tot.
20.11.2009
alter schwede habt ihr probleme...man kann sich auch mit rechten tot schlagen...wie passend auf einem friedhof...
also, man kann im kern machen was man will, selbst bei redaktioneller nutzung... wie manni eingangs sagte...namen sind zu entfernen... damit ist man auf der sicheren seite...und wer jetzt mit den urheberrechten von steinmetzen kommt... ich hoffe ihr holt euch immer das einverständnis von helmut newton, wenn ihr ein bild in euer wohnung macht und im hintergrund die big nudes hängen...
diese sind dann nur beiwerk... ihr braucht kein OK aus dem jenseits...
es gibt in deutschland ein paar gemeinden welche per friedhofsordnung das photographieren untersagen.... ansonsten gilt: öffentliches gelände... und wie es dort aussieht wisst ihr ja alle ;-)

nachmal als nachtrag zu den steinmetzen... christo hat sehr viel geld investiert, damit nur er bilder vom reichstag verkloppen darf...das wird ein steinmetz im zweifel weder machen noch können...
und: es müsste erstmal festgestellt werden, dass es sich um kunst handelt...ansonsten gilt: ein grabstein ist ein bauwerk...ein bauwerk!
das photographieren von häusern /bauwerken ( aufnahmestandort muss öffentlich sein) ist nicht untersagt...
[gone] Hermann Klecker
20.11.2009
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)

Sehr gerne, ich stelle das Bier und die Chips. Passt Dir Dienstag 20:00? Adresse bekommst Du gleich per PN.
Bis dahin bitte ich Dich aber die von mir zitierten Friedhofsordnungen auszudrucken und mir mit einem Textmarker das Wort *Veröffentlichung* fablich hervorzuheben. Oder wahlweise rechtkräftige Urteile bzw. Getzte zu nennen in denen explizit hervorgeht, dass die Erlaubnis zu Fotografieren automatisch das Recht zur Veröffentlichung beeinhaltet.
Bei der Gelegenheit gebe ich Dir auch gerne noch Tips zum Quoten.


Der Termin ist nicht gut. Details dazu per PN.

Wenn ich heute Nacht das Urteil gefunden hätte, dann hätte ich eine Link gesetzt. Aber ich finde den Forenbeitrag nicht wieder, indem ich davon erfahren hab.

Dar BGH hatte im Rahmen einer Zivilstreits entschieden, daß eine Veröffentlichung nicht explizit gestattet werden muß wenn die Aufnahmen ansich legal entstanden sind.

D.h. Ein Hausherr kann die Erlaubnis zu fotografieren unter der Auflage erteilen, daß die Fotos nicht veröffentlicht werden. Der Hausherr muß aber nicht explizit die Erlaubnis zur Veröffentlichung geben.
(Wir reden von einem Friedhof, nicht von einem Schlafzimmer. Aber auch da wäre es ähnlich. Und wir reden von Sachen, nicht Personen. Nur, um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen.)
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
20.11.2009
Ich habe mich heute mal auf div. Friedhöfen in meiner Umgebung herumgetrieben....
Auf der ausgehängten Friedhofsordnung/Hinweistafel gab`s keine Info.
Habe dann in der entsprechenden Gemeinde-Verwaltung angefragt:
Fotografieren erlaubt unter Rücksichtnahme der Friedhofsbesucher, nicht über Gräber laufen, keine Pflanzen zertreten und kein Blitzlicht-Gewitter veranstalten. ( Nachvollziehbar)
Bei sehr alten Grabstätten, Inschrift kein Problem. Bei aktuelleren lieber die Inschrift unkenntlich machen, oder erst gar nicht mit fotografieren. Könnte im Falle einer Veröffentlichung für kleineren, aber nervigen Ärger sorgen....
Na dann werde ich mal loslegen......
20.11.2009
Original von F.S.Images
Ich habe mich heute mal auf div. Friedhöfen in meiner Umgebung herumgetrieben....
Auf der ausgehängten Friedhofsordnung/Hinweistafel gab`s keine Info.
Habe dann in der entsprechenden Gemeinde-Verwaltung angefragt:
Fotografieren erlaubt unter Rücksichtnahme der Friedhofsbesucher, nicht über Gräber laufen, keine Pflanzen zertreten und kein Blitzlicht-Gewitter veranstalten. ( Nachvollziehbar)
Bei sehr alten Grabstätten, Inschrift kein Problem. Bei aktuelleren lieber die Inschrift unkenntlich machen, oder erst gar nicht mit fotografieren. Könnte im Falle einer Veröffentlichung für kleineren, aber nervigen Ärger sorgen....
Na dann werde ich mal loslegen......


Warum haste das nicht gleich so gemacht und anschliessend einfach mal Deine Erfahrungen dazu im Forum gepostet!?
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
20.11.2009
Original von cash - just ask for ...
[quote]Original von F.S.Images
Ich habe mich heute mal auf div. Friedhöfen in meiner Umgebung herumgetrieben....
Auf der ausgehängten Friedhofsordnung/Hinweistafel gab`s keine Info.
Habe dann in der entsprechenden Gemeinde-Verwaltung angefragt:
Fotografieren erlaubt unter Rücksichtnahme der Friedhofsbesucher, nicht über Gräber laufen, keine Pflanzen zertreten und kein Blitzlicht-Gewitter veranstalten. ( Nachvollziehbar)
Bei sehr alten Grabstätten, Inschrift kein Problem. Bei aktuelleren lieber die Inschrift unkenntlich machen, oder erst gar nicht mit fotografieren. Könnte im Falle einer Veröffentlichung für kleineren, aber nervigen Ärger sorgen....
Na dann werde ich mal loslegen......


Warum haste das nicht gleich so gemacht und anschliessend einfach mal Deine Erfahrungen dazu im Forum gepostet!?[/quote]





Na ja, ich habe spontan einfach mal nachgefragt, ob irgendjemand was dazu sagen könnte...
Wäre dann am einfachsten gewesen, ohne Behördengänge...
Da es aber hier `ne Menge unterschiedliche Meinungen gab, war es dann letztlich doch sinnvoll, mal in den Verwaltungen anzuklopfen...
Werde aber gerne meine Erfahrungen nach dem Vorhaben hier anhängen....
[gone] Peter Jahnke
20.11.2009
Hab ich eigentlich wenn ich tot bin, auch ein Einspruchsrecht gegen unerlaubte Veröffentlichungen von Fotos meines Grabsteins mit Namen? Und an wen kann ich mich dann wenden?
21.11.2009
Original von Peter Jahnke Portrait bis Akt in & outdoor
Hab ich eigentlich wenn ich tot bin, auch ein Einspruchsrecht gegen unerlaubte Veröffentlichungen von Fotos meines Grabsteins mit Namen? Und an wen kann ich mich dann wenden?


damit befasst sich das jüngste gericht... aber die klagefristen beachten ;-)

Topic has been closed