Friedhof-Shooting 37

[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
19.11.2009
Hallo everybody....

Mal eine hilflose Frage: Ich möchte auf versch. Friedhöfen knipsen gehen.
Das bezieht sich dabei nicht auf People- ( Model) Fotografie, sondern es geht sich um eine Serie über alte Grabsteine, Skulpturen und ähnliches. ( passend zur Jahreszeit: S/W, neblig, was für`s Kopfkino)
Das Ganze läuft rein privat, also nix kommerzielles.
Die eigendliche Frage: Kann ich das einfach so in Angriff nehmen, oder gibt`s da irgendwelche Einschränkungen, Auflagen oder sonst was?
Es wären dann natürlich Namen und Daten von verstorbenen Personen sichtbar.
Ist sowas erlaubt, oder muss man sich bei den zuständigen Verwaltungen Erlaubniss einholen?
Wäre für ein paar Tips dankbar....
LG
Frank
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
19.11.2009
also ich hab öfters hier in Hamburg schon auf dem Friedhof geshootet ... im Zweifelsfall solltest du mal in die entsprechende Friedhofsordnung reinschauen. Posing auf oder vor Gräbern ist nämlich nicht überall gern gesehen ...
@Paddy: Von People / Posing war in der Eingangsfrage nicht die Rede ;) - reine Sachaufnahmen.

@Frank:
Basierend auf dem Tipp von Paddy "Friedhofsordnung" sehe ich keine weiteren Probleme, allerdings würde ich Namen / Daten der Verstorbenen präventiv unkenntlich machen.

Ich hatte im letzten Winter eine solche Phase ohne Probleme auf dem Westfriedhof in Bottrop, wobei ich vereinzelt auf die "Namensproblematik" angesprochen wurde. Da ich diesen Punkt für mich bereits im Vorfeld ausgeblendet hatte war alles im grünen Bereich. Ich bekam sogar von "Stammbesuchern" Tipps auf interessante Skulpturen / Winkel.

VLG: Manni
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
19.11.2009
Nein, es geht nicht um Posing. Es wird kein Model dabei sein. Es geht nur um Grabsteine und Skulpturen. Im "schlimmsten" Fall, wird nur ein Assistent mit Reflektor dabei sein.
Ich will natürlich nicht in irgendeiner Form die Totenruhe stören.
Nur, da kenne ich die rechtliche Situation nicht, wenn eben auch ( unvermeidlicherweise) Namen und Inschriften sichtbar sind......
19.11.2009
Wenn es eh privat ist und man recht dezent die Fotos macht, sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Habe ich schon oft gemacht und noch nie hat sich jemand beschwert (in diesem Zusammenhabg meine ich jetzt Besucher oder Verwaltung ...)
[gone] Hermann Klecker
19.11.2009
Namen und Daten von verstorbenen, also toten Körpern ohne Persönlichkeitsrecht, sehe ich eher als eine Frage der Peität an denn als ein echtes rechtliches Problem.

Nicht-Gewerbliches Fotografieren ist auf den Friedhöfen, die ich kenne, bisher immer gestattet gewesen. Auf meiner HP ist eine ganze Sektion von Friedhöfen.
Vereinzelt war es notwendig, Eigentümer, Gemeinden oder Betreibervereine umd Erlaubnis und Zugang zu bitten. In Einzelfällen hatte ich Zugang nach Betriebsschluß oder gar einen Schlüssel.

Ein einziges Mal, in Zürich, hatte ich keinen Erfolg.

Bei problemlos frei zugänglichen Friedhöfen mache ich mir die Mühe natürlich nicht. In Deutschland und der Schweiz hängen Friedhofsordungen an den Eingängen.
Original von F.S.Images
Nur, da kenne ich die rechtliche Situation nicht, wenn eben auch ( unvermeidlicherweise) Namen und Inschriften sichtbar sind......

Eine rechtlich fundierte Antwort im Sinne JA/NEIN kann ich Dir nicht geben - meine persönliche Einstellung ist: Erkennbarkeit entweder bei der Aufnahme oder anschliessend per Retusche eliminieren. Sicherheitshalber. Pietätshalber. .....

VLG: Manni

P.S.: Wenn (verständlicherweise) doch eine rechtliche Einschätzung erforderlich ist würde ich unter dem Stichwort "Panoramafreiheit" eine unretuschierte Wiedergabe für unbedenklich halten. Just my 2 cts.
19.11.2009
Durch Google gefunden: KLICK

Meiner bescheidenen Meinung nach könntest Du Probleme mit folgenden Dingen bekommen:
- Fotografieren auf Privatbesitz.
- Urheberrecht des Steinmetz'
- Datenschutz

Habe mir mal einige Freidhofsordnungen angeschaut.

Hamburg schreibt:
Sie können auf dem Friedhof gerne ohne weitere Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung zu privaten Zwecken fotografieren. Bitte stören Sie dabei jedoch keine Trauerzüge oder andere Gäste;
QUELLE

Windberg schreibt:
Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 8. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung für gewerbliche Zwecke zu fotografieren, QUELLE


Also scheinen private Aufnahmen erst mal meist geduldet zu sein. Was aber nicht klar hervorgeht ist die Frage der Veröffentlichung.
Ich würde kur eine Email schreiben und anfragen.

LG
Fritz
19.11.2009
Da das städtischer Bereich ist, brauchst Du die Genehmigung der Stadt - wenn Du ganz sicher sein willst. Normalerweise wird sich für private Aufnahmen kein Mensch interessieren, aber da kann Dir eben niemand eine Garantie dafür geben.

Wenn Du fragen willst, rufe bei der Friedhofsverwaltung an. Im Zweifelsfall wird man Dich an das Ratsbüro verweisen. Dort wird man ziemlich konkret wissen wollen, warum und wofür Du die Bilder machen willst. Überlege Dir das vorher, was Du sagen willst, wenn Du anfängst, rumzueiern, wird man sehr, sehr schnell nein sagen.

Wie schon gesagt wurde, ist es sehr fragwürdig, Namen sicht- und lesbar im Bild zu haben. Das solltest Du nur bei sehr alten Grabstätten überhaupt in Betracht ziehen. Wenn ein Familie pissé ist und eine gute Rechtsschutzversicherung hat, kann das böse enden. Muss nicht - aber kann...

lg, Meriadoc
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
19.11.2009
Prima. Danke. Das sind schon mal einige brauchbare und hilfreiche Auskünfte...
Also werde ich mich sicherheitshalber mit den entsprechenden Verwaltungen auseinander setzen.
Ich möchte möglichst nicht die Inschriften wegretouchieren, da ist dann natürlich wohl eine Nachfrage zwingend notwendig.
Das ist zwar rein für private Zwecke geplant, aber eine Veröffentlichung wäre nicht ganz auszuschliessen.....
[gone] Pete Mabuba²°³
19.11.2009
[IMG]
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
19.11.2009
@Pete Mabuba

Sei mir nicht böse Pete, aber du stehst störend vor dem Hintergrund.... ;-))
[gone] Hermann Klecker
19.11.2009
[quote]Original von F.S.Images
Nur, da kenne ich die rechtliche Situation nicht, wenn eben auch ( unvermeidlicherweise) Namen und Inschriften sichtbar sind......

Eine rechtlich fundierte Antwort im Sinne JA/NEIN kann ich Dir nicht geben - meine persönliche Einstellung ist: Erkennbarkeit entweder bei der Aufnahme oder anschliessend per Retusche eliminieren. Sicherheitshalber. Pietätshalber. .....

VLG: Manni

P.S.: Wenn (verständlicherweise) doch eine rechtliche Einschätzung erforderlich ist würde ich unter dem Stichwort "Panoramafreiheit" eine unretuschierte Wiedergabe für unbedenklich halten. Just my 2 cts.[/quote]


Also ich sehe ja auch kein rechtliches Probelm. Aber es ist nicht die Panoramafreiheit, die da weiter hilft. Denn sie ist ausschließlich eine Ausnahme zum Urheberrecht. Gäbe es also ein Problem mit Namen und Daten von toten, dann würde die Panoramafreiheit nicht ziehen.

Und ob sie zieht z.B. bei Fotos von Skulpturen etc, dann wäre zu klären, ob der Friedof öffentlich zugänglich ist. Ich kenne keinen, der nicht wenigstens umfriedet wäre.
[gone] Pete Mabuba²°³
19.11.2009
Original von F.S.Images
@Pete Mabuba

Sei mir nicht böse Pete, aber du stehst störend vor dem Hintergrund.... ;-))


...hab da noch ein paar von, aber sorry, da steh ich im Grunde auch hinterm Stöhr, äh, auch störend vorm Hintergrund.

So mit Statuen drauf und so! Sehr geil!

Ein Friedhof in Herford! Ein öffentlicher... Der Fotograf meinte es sei geduldet. Sogar bis Akt sei er schon gegangen...
[gone] Pete Mabuba²°³
19.11.2009
...achso, sicherlich nicht uninteressant ist zu wissen, dass der Fotograf als Bestatter arbeitet!
[gone] Hermann Klecker
19.11.2009
Original von Cerunnos (hier könnte IHRE Werbung stehen)

...

Also scheinen private Aufnahmen erst mal meist geduldet zu sein. Was aber nicht klar hervorgeht ist die Frage der Veröffentlichung.
...


Doch. Sogar klar und eindeutig. Eine Veröffentlichung ist nicht verboten, sofern sie mit keinem Gewerblichen Hintergrund stattfindet. Die Erlaubnis zum Fotografieren ist - in diesen Fällen - nicht an die Auflage gebunden, auf eine Veröffentlichung zu verzichten.

Ich rechne aber damit, daß sich das in den Friedhofsordnungen mittelfristig ändert. Sie sind alle aus Zeiten, in denen Veröffentlichungen ohne gewerblichen Hintergrund eher die Ausnahme gewesen sein dürften. Dann kam das Web ...


Datenschutzprobleme kann es nicht geben. Oder man zeige mir eine einschlägige Rechtsverordnung aus dem Datenschutz, die auf verstorbene anwendbar ist. Und das auf Name, Geburts- und Sterbedatum oder Alter, Inschrift und ggf. Ort der Grabstätte.
Bezüglich bekannter Persönlichkeiten (nicht mehr Personen, weil tot) stehen solche Daten oft in den Infokästen am Eingang der Friedhöfe. Ich halte es für möglich aber unwahrscheinlich daß so viele Behörden den gleichen Fehler machen, wenn der Datenschutz dagegen stünde.

Ausserdem darf man die Inschrift auf einem Grabstein als eine Veröffentlichung ansehen, so daß die Information eh schon gemeingut ist. Also nur für den Fall, daß es ein echtes Datenschutzrechtliches Problem gäbe.



Ich bin regelmäßig erstaunt, was einige Leute sich immer wieder konstruieren.
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
19.11.2009
Original von Pete Mabuba²°³ (morgen letzter Arbeitstag in 2009)
...achso, sicherlich nicht uninteressant ist zu wissen, dass der Fotograf als Bestatter arbeitet!






Tja, der bestattende Fotograf müsste sich doch eigendlich genauestens mit diesen Dingen auskennen.....oder?
[gone] Peter Jahnke
19.11.2009
Die Namen unkenntlich machen? Na, vielleicht sieht das ja sehr verschmiert aus. Mit einem guten Programm und etwas Zeit lässt sich doch bestimmt ein anderer Name in den Stein "meißeln".
Zum Beispiel der Name vom bösen Nachbarn...obwohl....besser einen Fantasienamen, bevor dir jemand an den Kragen geht. ;-))
19.11.2009
Original von HermannK
Also ich sehe ja auch kein rechtliches Probelm. Aber es ist nicht die Panoramafreiheit, die da weiter hilft. Denn sie ist ausschließlich eine Ausnahme zum Urheberrecht.


Sofern der Friedhof öffentliches Gelände ist. Das bezweifle ich bei kirchlichen Friedhöfen und auch bei städtischen, da diese meist ummauert sind und ein Tor haben.
19.11.2009
Original von HermannK
Doch. Sogar klar und eindeutig. Eine Veröffentlichung ist nicht verboten, sofern sie mit keinem Gewerblichen Hintergrund stattfindet. Die Erlaubnis zum Fotografieren ist - in diesen Fällen - nicht an die Auflage gebunden, auf eine Veröffentlichung zu verzichten.


Sorry, aber das ist Quatsch!
Zwischen Aufnahmen erstellen und veröffentlichen ist ein himmelweiter Unterschied.
Ich kann vieles Ablichten, darf es aber noch lange nicht veröffentlichen!
z.B. Kann ich mir in meiner Bude Poster von Dir an die Wand hängen, aber sicher nicht hier online einstellen.

Original von HermannK
Ich bin regelmäßig erstaunt, was einige Leute sich immer wieder konstruieren.

Und ich möchte Dir den Unterschied zwischen privat und öffentlich ans Herz legen.

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