Huhn oder Ei... oder Kommi..? 79
02.02.2010
Ich finds total blöd, dass man sich darauf nicht verlassen kann. Verfasst man nämlich einen kritischen Kommentar, kriegt man keenen zurück. Da wird also ne Leistung versprochen, die es hernach nicht gibt. Kann ich mich irgendwo beschweren?!?!? :o)
#2Report
02.02.2010
Manche sind weder Huhn noch Ei , denn sie kommentieren trotz des Versprechens nicht zurück , was allerdings auch nicht immer ein Verlust sein muß .
Einen schnee-armen Tag wünscht allen Betroffenen Euer Urgan
Einen schnee-armen Tag wünscht allen Betroffenen Euer Urgan
#3Report
[gone] akigrafie fotodesign
02.02.2010
Meine Theorie dazu ist ja, dass diese Leute extra diesen "Vermerk" tragen, um einen Kommentar zu erhalten. Sowas zieht viele hier nämlich magisch an... ;-)
Sowas ist dann eher ein "Kukucksei" ;-))
Sowas ist dann eher ein "Kukucksei" ;-))
#4Report
02.02.2010
Monique:
Im Grundsatz entsteht beim Angebot:
Kommentiere zurück - und Du leistest Deinen Anteil
quasi ein Vertrag, den man einklagen könnte,
wenn der Handelspartner seine Leistung nicht erbringt.
Da ich kommenden Freitag sowieso im nächsten deutschen
Amtsgericht sein werde, kann ich den Richter sicher schnell
fragen, wie sinnvolll er eine solche Klage halten würde.
Nebst der Problematik, welchen Schaden Du erlitten hast
durch das nicht einhalten des Angebotes bis zur Definition,
wie hoch in Euros dieser Schaden sein sollte, werden wohl einige
Gutachten nötig. Wobei wohl die erlebten Frustrationen
in der Kindheit, weil man in 20 Jahren des älter werdens
einmal einen Kaugummi zu wenig gekriegt hat wie das
Geschwister, müssten berücksichtigt werden. Der individuelle
Schaden auf Grund der Lebenserfahrungen.
Heiner
Im Grundsatz entsteht beim Angebot:
Kommentiere zurück - und Du leistest Deinen Anteil
quasi ein Vertrag, den man einklagen könnte,
wenn der Handelspartner seine Leistung nicht erbringt.
Da ich kommenden Freitag sowieso im nächsten deutschen
Amtsgericht sein werde, kann ich den Richter sicher schnell
fragen, wie sinnvolll er eine solche Klage halten würde.
Nebst der Problematik, welchen Schaden Du erlitten hast
durch das nicht einhalten des Angebotes bis zur Definition,
wie hoch in Euros dieser Schaden sein sollte, werden wohl einige
Gutachten nötig. Wobei wohl die erlebten Frustrationen
in der Kindheit, weil man in 20 Jahren des älter werdens
einmal einen Kaugummi zu wenig gekriegt hat wie das
Geschwister, müssten berücksichtigt werden. Der individuelle
Schaden auf Grund der Lebenserfahrungen.
Heiner
#5Report
02.02.2010
Ich hab nix zu verlieren. Ich will mein Recht! *gg*
Original von Polarlicht
Monique:
Im Grundsatz entsteht beim Angebot:
Kommentiere zurück - und Du leistest Deinen Anteil
quasi ein Vertrag, den man einklagen könnte,
wenn der Handelspartner seine Leistung nicht erbringt.
Da ich kommenden Freitag sowieso im nächsten deutschen
Amtsgericht sein werde, kann ich den Richter sicher schnell
fragen, wie sinnvolll er eine solche Klage halten würde.
Nebst der Problematik, welchen Schaden Du erlitten hast
durch das nicht einhalten des Angebotes bis zur Definition,
wie hoch in Euros dieser Schaden sein sollte, werden wohl einige
Gutachten nötig. Wobei wohl die erlebten Frustrationen
in der Kindheit, weil man in 20 Jahren des älter werdens
einmal einen Kaugummi zu wenig gekriegt hat wie das
Geschwister, müssten berücksichtigt werden. Der individuelle
Schaden auf Grund der Lebenserfahrungen.
Heiner
#6Report
[gone] TheMike.ch
02.02.2010
also ... ich kommentiere meistens kritisch ... und manchmal gibts trotzdem was zurück ... sogar ohne den entsprechenden klammer-zusatz im nick ... hmm ... könnte man da auch jemanden verklagen?
grusssss
TheMike
grusssss
TheMike
#7Report
02.02.2010
Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Ich finds total blöd, dass man sich darauf nicht verlassen kann. Verfasst man nämlich einen kritischen Kommentar, kriegt man keenen zurück. Da wird also ne Leistung versprochen, die es hernach nicht gibt. Kann ich mich irgendwo beschweren?!?!? :o)
Nicht? Ich krieg meistens 'nen bösen zurück xD
#8Report
02.02.2010
Wie wärs mit ner Sammelklage? :o)
#9Report
02.02.2010
in den USA könntest Du da bestimmt $ 10.000,- als Schadenersatz pro Fall einklagen !
Ciao
Ciao
#10Report
02.02.2010
Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Wie wärs mit ner Sammelklage? :o)
Ja, aber wird dann nicht zurück geklagt????
#11Report
02.02.2010
Original von Michael Gundelach
[quote]Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Wie wärs mit ner Sammelklage? :o)
Ja, aber wird dann nicht zurück geklagt????[/quote]
Ausprobieren.
No risk, no fun :D
Aber auf was sollten sie zurück klagen?
#12Report
02.02.2010
Original von Michael Gundelach
[quote]Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.
Wie wärs mit ner Sammelklage? :o)
Ja, aber wird dann nicht zurück geklagt????[/quote]
da wird sicher zurück geklagt... aber irgendwer muss ja anfangen, damit überhaupt mal ein gericht den wert des corpus delicti feststellt...
was kostet "ein kommi"?
#13Report
02.02.2010
So wenig?
Ich als seit Jahrzehnten erfahrener Rechtsanwalt in den USA möchte da doch eine Theory aufstellen:
Das dem Nick beigefügte *kommentiere zurück* stellt sozusagen eine zugesicherte Eigenschaft dar. Wenn dieserjener nun einen Kommentar erhält und ebendar nicht zurückkommentiert, handelt es sich hierbei zweifelsfrei um einen Raubkommentierer. Insofern ist ein Schadenersatz in Höhe von mind. 25.000$ pro raubkommentierem Beitrag gerechtfertigt!
Ich als seit Jahrzehnten erfahrener Rechtsanwalt in den USA möchte da doch eine Theory aufstellen:
Das dem Nick beigefügte *kommentiere zurück* stellt sozusagen eine zugesicherte Eigenschaft dar. Wenn dieserjener nun einen Kommentar erhält und ebendar nicht zurückkommentiert, handelt es sich hierbei zweifelsfrei um einen Raubkommentierer. Insofern ist ein Schadenersatz in Höhe von mind. 25.000$ pro raubkommentierem Beitrag gerechtfertigt!
Original von König Urgan
in den USA könntest Du da bestimmt $ 10.000,- als Schadenersatz pro Fall einklagen !
Ciao
#14Report
[gone] TheMike.ch
02.02.2010
hmm ... ich glaube, ich mache mal nen klammerzusatz "klage garantiert zurück!" ...
#15Report
02.02.2010
Sammelklage finde ich geil !
Eins ist jedoch zu bedenken, und da müsste man die MK-Techniker fragen. Ist es beweisbar wann der MKler den Nick (kommentiere garantiert zurück) gesetzt hat.
Sonst könnte ja jeder der 1x auf der Sedcard kommentiert hat klagen ;-)
Werde ab sofort Screenshots machen um die Übeltäter dingfest zu machen.
Vielleicht verkauft mir ja ein EDV-Spezialist die Daten. Ist zwar illegal, aber wenn es der Staat darf, dann bitte wir auch !!
Eins ist jedoch zu bedenken, und da müsste man die MK-Techniker fragen. Ist es beweisbar wann der MKler den Nick (kommentiere garantiert zurück) gesetzt hat.
Sonst könnte ja jeder der 1x auf der Sedcard kommentiert hat klagen ;-)
Werde ab sofort Screenshots machen um die Übeltäter dingfest zu machen.
Vielleicht verkauft mir ja ein EDV-Spezialist die Daten. Ist zwar illegal, aber wenn es der Staat darf, dann bitte wir auch !!
#16Report
02.02.2010
Eine Klage hat IMHO wenig Aussicht auf Erfolg.
Es fehlt fast immer (oder eher grundsätzlich) ein Termin *wann* das zurückkommentieren erfolgt.
"Sofort"
"In einer Stunde"
"Am selben Tag"
etc.
Daher ist es nicht leicht den Teilnehmer unter Verzug zu setzen.
Man müsste also anhand von Gutachten oder Expertisen erstmal näher bestimmen lassen wann ein Gegenkommentar mittelfristig zu erwarten ist.
Kniffelig,Kniffelig....wie fast alle Rechtsthemen.... ^^
Es fehlt fast immer (oder eher grundsätzlich) ein Termin *wann* das zurückkommentieren erfolgt.
"Sofort"
"In einer Stunde"
"Am selben Tag"
etc.
Daher ist es nicht leicht den Teilnehmer unter Verzug zu setzen.
Man müsste also anhand von Gutachten oder Expertisen erstmal näher bestimmen lassen wann ein Gegenkommentar mittelfristig zu erwarten ist.
Kniffelig,Kniffelig....wie fast alle Rechtsthemen.... ^^
Original von Monique. l 2. großes MK-Treffen am 17.04.[/quote]
Ich hab nix zu verlieren. Ich will mein Recht! *gg*
[quote]Original von Polarlicht
Monique:
Im Grundsatz entsteht beim Angebot:
Kommentiere zurück - und Du leistest Deinen Anteil
quasi ein Vertrag, den man einklagen könnte,
wenn der Handelspartner seine Leistung nicht erbringt.
Da ich kommenden Freitag sowieso im nächsten deutschen
Amtsgericht sein werde, kann ich den Richter sicher schnell
fragen, wie sinnvolll er eine solche Klage halten würde.
Nebst der Problematik, welchen Schaden Du erlitten hast
durch das nicht einhalten des Angebotes bis zur Definition,
wie hoch in Euros dieser Schaden sein sollte, werden wohl einige
Gutachten nötig. Wobei wohl die erlebten Frustrationen
in der Kindheit, weil man in 20 Jahren des älter werdens
einmal einen Kaugummi zu wenig gekriegt hat wie das
Geschwister, müssten berücksichtigt werden. Der individuelle
Schaden auf Grund der Lebenserfahrungen.
Heiner
#17Report
02.02.2010
Ich fordere die Erweiterung der VDS um MK-Nicks!
Original von Thomas Kierst 7.3 WS China meets Korea
Sammelklage finde ich geil !
Eins ist jedoch zu bedenken, und da müsste man die MK-Techniker fragen. Ist es beweisbar wann der MKler den Nick (kommentiere garantiert zurück) gesetzt hat.
#18Report
02.02.2010
Ich schreib grad mal nen pay-job aus und mach Euch 15 Plätze frei. :o)
Original von Thomas Kierst 7.3 WS China meets Korea
Sammelklage finde ich geil !
#19Report
02.02.2010
erm.... eine leistung ohne zeitbestimmung wird sofort fällig!!! nur mal so als kleiner tipp.... also wäre mahnung überhaupt kein problem....
§ 271 Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen,
so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die
Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.
Original von BS
Eine Klage hat IMHO wenig Aussicht auf Erfolg.
Es fehlt fast immer (oder eher grundsätzlich) ein Termin *wann* das zurückkommentieren erfolgt.
"Sofort"
"In einer Stunde"
"Am selben Tag"
etc.
Daher ist es nicht leicht den Teilnehmer unter Verzug zu setzen.
Man müsste also anhand von Gutachten oder Expertisen erstmal näher bestimmen lassen wann ein Gegenkommentar mittelfristig zu erwarten ist.
Kniffelig,Kniffelig....wie fast alle Rechtsthemen.... ^^
§ 271 Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen,
so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2) Ist eine Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die
Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann.
#20Report
Topic has been closed
Was war da zuerst? Der Kommentar oder der Rückkommentar? Die ewige Frage...
(Ok, ok... sicher was für den Mitternachtsthread... muss der Restalkohol sein)