[quote]Original von TomRohwer [quote]Original von Volle VG-Fotos ganz einfach
ein Kauf besteht ja aus zwei Teile
1. Bezahlung
2. Lieferung
Im Regelfall, nach BGB, besteht ein Kauf übrigens aus zwei Teilen:
1. Lieferung
2. Bezahlung
Erst die Leistung, dann das Entgelt.[/quote]
Sehr schlau..........., nur ohne Vorrauskasse liefert niemand im Netz.
Wenn es Probleme mit der Ware geben sollte etc., lohnt der günstige Kauf nicht.[/quote]
Wenn es Probleme mit der Ware gibt, und sie ist bereits bezahlt, ist der Händler in der Beweispflicht...
Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen:
1. Erbringung der Leistung
2. Entgelt für die Leistung
Jede Seite ist verpflichtet, ihren Teil zu erfüllen und die Erfüllung ggf. nachzuweisen.
Wenn der Käufer nachweist, daß er die Leistung (hier: Ware) bezahlt hat, ist es am Verkäufer, nachzuweisen, daß er seinen Teil getan und die Leistung erbracht hat.
Wenn der Käufer z.B. sagt: "Hier, ich habe bezahlt, siehe Überweisungsbeleg, aber die Ware ist nie angekommen..." - dann muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Käufer angekommen ist. Und nicht der Käufer, daß ihn die Ware nicht erreicht hat.
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Im Regelfall, nach BGB, besteht ein Kauf übrigens aus zwei Teilen:
1. Lieferung
2. Bezahlung
Erst die Leistung, dann das Entgelt.[/quote]
Sehr schlau..........., nur ohne Vorrauskasse liefert niemand im Netz.
Wenn es Probleme mit der Ware geben sollte etc., lohnt der günstige Kauf nicht.[/quote]
Wenn es Probleme mit der Ware gibt, und sie ist bereits bezahlt, ist der Händler in der Beweispflicht...
Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen:
1. Erbringung der Leistung
2. Entgelt für die Leistung
Jede Seite ist verpflichtet, ihren Teil zu erfüllen und die Erfüllung ggf. nachzuweisen.
Wenn der Käufer nachweist, daß er die Leistung (hier: Ware) bezahlt hat, ist es am Verkäufer, nachzuweisen, daß er seinen Teil getan und die Leistung erbracht hat.
Wenn der Käufer z.B. sagt: "Hier, ich habe bezahlt, siehe Überweisungsbeleg, aber die Ware ist nie angekommen..." - dann muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Käufer angekommen ist. Und nicht der Käufer, daß ihn die Ware nicht erreicht hat.