Was würdet ihr sagen ? 23

[gone] Dori 1980
19.02.2010
Folgende Sachlage:

Ein Bekannter von mir arbeitet in einem Jugendclub.
Dieser hat auch eine eigene Homepage.

Jetzt wurde gesagt, das die Bilder von den Jugendlichen
nicht mehr ohne deren Erlaubnis eingestellt werden dürfen.

Bei Veranstaltungen
(Fussballturnier, Billardturnier, Muskiveranstaltungen, u.s.w ),,
werden diese immer von verschiedenen Personen fotografiert.

Die eingehenden Bilder wurden dann nach Prüfung auf die HP
des Jugendclubs eingestellt.

Ab jetzt soll es geändert werden, da es um das Persönlichkeitsrecht
der Jugendlichen geht und es rechtlich so festgelegt worden sei.


Ist das wirklich so geregelt ?
Ich war immer der Meinung, das ich, wenn ich die Jugendlichen
fotografiere,das ich die Bilder auch veröffentlichen darf.

Man lernt ja nie aus ;-)
19.02.2010
aus §23 kunsturhebergesetz:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...] 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
[...]


also keine sorge und weitermachen wie bisher!
[gone] User_27567
19.02.2010
Ich kenne es aus Schulen und Kindergärten, das ohne schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten keine Veröffentlichung von entstandenen Bilder erlaubt ist, egal ob in der Zeitung, der Schulhomepage oder bei Bildern die öffentlich in den Einrichtungen aufgehangen werden.
Die Einwilligung wird einmalig unterschrieben und gilt dann bis zum Verlassen der Schule/Kiga oder bis auf Wiederruf!
Ich finde das auch durchaus legitim, wie allerdings die genaue Rechtslage ist weiß ich nicht...

LG Nicole
[gone] Dori 1980
19.02.2010
@ Henning

danke, für den Link.

Dort steht:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.



Ich sehe immer den Zusammenhang.
Die Rechtslage ist oft wie ein Gummiband,........... sehr dehnbar.

Wenn ich mir Punkt 3 anschaue, wäre das der Punkt,
an dem ich die Veranstaltungen des Jugendclubs messen würde.

Die Jugendlich haben eh kein Problem damit.
Hier ist einfach wieder der Amtsschimmel,
der wieder mal die Probleme hervorruft.



Original von Henning Zachow *sexy Lowkey... :)*
aus §23 kunsturhebergesetz:

[quote]Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...] 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
[...]


also keine sorge und weitermachen wie bisher![/quote]
19.02.2010
Liebe Divarah

also ich kann Dir dazu sagen :

Von einem Fotografen aus der Mk habe ich vor kurzen erfahren das ein bekannter von Ihm auf seiner Homepage ein Portrait von einer Dame raufgestellt hatte wo Sie anfangs damit auch einverstanden war.Nach 6 Wochen wollte Sie dieses aufeinmal doch nicht mehr und hatte Ihn verklagt.

Anscheinend nur um Geld zu machen ;-)
Sie hatte recht bekommen und Er mußte 5000 Euro blechen.Sein Pech war das Er vorher nix schriftliches mit Ihr vereinbart hatte wo drinnen steht das er das Bild verwenden darf......Er hat also somit gegen die Persöhnlichkeitsrechte verstoßen.

Daher glaube ich schon das das so sein muss bei deinem Bekannten wie Die das aufeinmal wollen.

Normalerweiße muss Er sich bei jeden Jugendlichen die Er fotografiert eine Einverständnisserklärung schriflich hohlen damit Er diese ohne Ärger/Konsequenzen auch veröffentlichen kann.

So sehe ich das zumindestens .

LG Marika
19.02.2010
ok dank Henning wieder was dazu gelernt ;-)
[gone] Dori 1980
19.02.2010
@ venusdd

Es geht nicht um Einzelportraits,
oder darum ,Personen hervorzuheben.

Es geht um Bilder von Veranstaltungen ,
bei denen die Jugendlichen zu sehen sind.

Ob es nun Bastelnachmittage sind ( 5- 12 jährige )
Turniere , Sportveranstaltungen ( 6- 28 jährige )
Ferienlager ( 6- 16 jährige ).

Dort werden Situationen fotografiert.
Dort geht es um Massen, die fotografiert werden.


Wenn ich weiter spinne, müsste ich, wenn ich irgendwo zu
sehen wäre, ja auch mein Einverständnis geben , damit man
ein Konzert von Peter Fox , fotografisch festhalten kann.

Ergo: 20.000 Personen bei einem Konzert.
Ein Bild wird vom Konzert ausgestellt, wo ich zu sehen bin.

Oder geht es da wirklich nur um die Jugendlichen ?
Dann wäre ich natürlich raus ;-)
19.02.2010
Liebe Divarah

Das mit den portraits war auch nur ein Beispiel

Habe ja auch geschrieben " normalerweise " ;-9

Sicher war und bin ich mir auch nicht und es war auch nur meine Meinung...

GLG Marika
Mann kann ja auch mal falsch liegen ;-)

Dir noch alles gute.....
19.02.2010
Ich bin mit diesem Thema nicht wirklich bewandert, kann nur aus meinen Erfahrungswerten bezüglich Schulhompages berichten

Wir werden zu jedem Schuljahr gefragt,ob wir die Erlaubnis geben, Bilder unserer Kinder auf deren Homepage zu zeigen. Das handelt sich dann um Bilder von diversen Veranstaltungen oder auch um Klassenbilder.
Dieses wird schriftlich festgehalten, da sie ohne Genehmigung nichts Veröffentlichen dürfen

Bis jetzt habe ich diese Erlaubnis immer verweigert, da ich nicht möchte das die Bilder meiner Tochter im Internet herumwandern

LG Orexi
19.02.2010
Original von Divarah * we love menowin*
Wenn ich mir Punkt 3 anschaue, wäre das der Punkt,
an dem ich die Veranstaltungen des Jugendclubs messen würde.

Die Jugendlich haben eh kein Problem damit.
Hier ist einfach wieder der Amtsschimmel,
der wieder mal die Probleme hervorruft.

genau, absatz 1, satz 3 ist der knackpunkt. wichtig ist natürlich, dass es sich erkennbar um bilder von einer veranstaltung handelt. wenn du einzelportraits fotografierst, also einzelne personen hervorhebst, gilt die regelung nicht. wenn es sich aber um ein livekonzert handelt, darfst du die musiker beispielsweise durchaus hervorheben...

ist nicht einfach, ich weiß ;)
19.02.2010
Original von Orexi
...
Wir werden zu jedem Schuljahr gefragt,ob wir die Erlaubnis geben, Bilder unserer Kinder auf deren Homepage zu zeigen. Das handelt sich dann um Bilder von diversen Veranstaltungen oder auch um Klassenbilder.
...

die klassenfotos (bzw. das erscheinen deines kindes darauf) kannst du verhindern. wenn dein kind zufällig auf einem bild von einr schulischen veranstaltung ist, ohne namensnennung und ohne besonders hervorgehoben zu sein, kannst du das nicht.
[gone] Dori 1980
19.02.2010
Dann wird es wohl doch so sein,
das man den Weg des:

Auf der sicheren Seite sein .....geht.

Wenn ich § 23 des Kunsturherbergesetzes , dort
Punkt 3 lese, ergibt sich ja eigentlich ein anderer Sachverhalt.




Original von Orexi
Ich bin mit diesem Thema nicht wirklich bewandert, kann nur aus meinen Erfahrungswerten bezüglich Schulhompages berichten

Wir werden zu jedem Schuljahr gefragt,ob wir die Erlaubnis geben, Bilder unserer Kinder auf deren Homepage zu zeigen. Das handelt sich dann um Bilder von diversen Veranstaltungen oder auch um Klassenbilder.
Dieses wird schriftlich festgehalten, da sie ohne Genehmigung nichts Veröffentlichen dürfen

Bis jetzt habe ich diese Erlaubnis immer verweigert, da ich nicht möchte das die Bilder meiner Tochter im Internet herumwandern

LG Orexi
19.02.2010
Original von Divarah * we love menowin*
Wenn ich § 23 des Kunsturherbergesetzes , dort
Punkt 3 lese, ergibt sich ja eigentlich ein anderer Sachverhalt.


Ihr wisst schon, das eine Versammlung nicht gleich mit Veranstaltung zu setzen ist?
Siehe wikipedia
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
19.02.2010
abgesehen davon wird sicherlich nicht immer nur die ganze gruppe fotografiert, sondern wie auf partypics üblich auch mal 2 oder 3 leute die sich vor die cam stellen und ein foto wollen oder wenn jemand tanzt

am besten ein aushang machen im jugendclub am eingang dass man mit betreten einverstanden ist, dass hier fotos gemacht werden für die jugendclub homepage und wer bilder gelöscht haben will mail an den jugendclub und fertig.
so machen es auch vuiele discos

wer sich bewusst vor der cam platziert gibt meiner meinung sowieso sein okay.
personen die rechts oder links davon stehen kann man ja wegschneiden

@mods:
p.s. kann mal jemand den thread titel deutliicher machen?ist mal wieder so ein nichtssagender und suche fkt bringt da auch nichts
wenn der Jugendclub das so beschlossen hat keine Fotos zu veröffentlichen sollte man sich dran halten.
Es ist immer schwierig und kann einem als Betreiber Ärger einbringen Fotos zu veröffentlichen.
Ein Beispiel:
Man macht ein Foto im Jugendclub Raum beim Kickertunier, es ist nicht richtig aufgeräumt leer Flaschen liegen oder stehen darum. man kann es erkennen auf dem Foto, und schon prasselt es Beschwerden. Warum man sowas veröffentlichen tut. Es erweckt einen negativen Eindruck über den Jugendclub.
Will damit sagen das man zwar rechtlich dies Fotos veröffentlichen darf, aber man muss einfach auf zuviele Dinge achten welche einige Leute nicht sehen wollen ;-)
Man steht also doch in der Verantwortung ;-)
[gone] Dori 1980
19.02.2010
Danke für die Antworten.

Beschlossen ist es ja eh.
Für mich ist es nur wichtig zu wissen,
ob das auch so gesetzlich verankert ist.

@tm.

Gute Idee.
Das würde für viele dann übersichtlicher sein ;-)
Ich persönlich finde ich es eine Unsitte wie es mittlerweile auf den Grossveranstaltungen zu geht. 10 verschiedene angeheuerte Fotografen machen Fotos, welche dann auf den div. Partyseiten veröffentlicht werden.
Es hat mit sicherheit schon so manchen Ehekrise ausgelöst *fg
Dann nutzt einem auch nix mehr eine mail an den Betreiber zu senden er möge die Fotos entfernen ;-)
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
19.02.2010
wer scheisse baut soll nicht anderen die schuld geben.
wer seinen partner betrügen möchte sollte es nicht in der öffentlichkeit tun.


Original von rbfotodesign Trier
Ich persönlich finde ich es eine Unsitte wie es mittlerweile auf den Grossveranstaltungen zu geht. 10 verschiedene angeheuerte Fotografen machen Fotos, welche dann auf den div. Partyseiten veröffentlicht werden.
Es hat mit sicherheit schon so manchen Ehekrise ausgelöst *fg
Dann nutzt einem auch nix mehr eine mail an den Betreiber zu senden er möge die Fotos entfernen ;-)
[gone] www.trash-pixel.de
20.02.2010
Original von Henning Zachow *sexy Lowkey... :)*
aus §23 kunsturhebergesetz:

[quote]Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[...] 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
[...]


also keine sorge und weitermachen wie bisher![/quote]Ich wäre mir da nicht so sicher mit einfach weitermachen ... Du zitirst zwar richtig aber man muss das Bild genauer betrachten. Beispiel: Ein Gruppenbild vor dem Anpfiff ... ist mit klarer Absicht gemacht worden um die Personen hervorzuheben ... hier würde §22 greifen! Machst du aber ein Bild nach Abpfiff mit der jubelnden Manschaft und den gleichen Personen, dann dürftest du es ohne weiteres verwenden. Es sollte immer differenziert werden, in wie weit die Person im Vordergrund steht ... es ist quasi eine Gradwanderung. Machst Du ein Bild der jubeldenden Manschaft und fängst mehr oder weniger gezielt eine Person mit ein (weil sie besonders die Emotion ausdrückt), dann könnte schon wieder §22 greifen ...

Ergo muss geprüft werden in wie weit das Bild noch "Veranstaltung" ist oder schon "Persönlich" wird ..
20.02.2010
Original von Divarah * we love menowin*
Ich war immer der Meinung, das ich, wenn ich die Jugendlichen
fotografiere,das ich die Bilder auch veröffentlichen darf.

Für die Jugendlichen gilt genau dasselbe wie für alle anderen Leute auch. Wenn die "Ausnahmetatbestände" des KUrhG erfüllt sind, dürfen Fotos von Personen auch ohne deren Einwilligung "verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt" werden, wenn dies nicht der Fall ist, dann nicht.

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