Model-Release-Vertrag 68

14.04.2010
Original von PADDY™ DAS ORIGINAL
[quote]Original von Nordfoto ... Shooting: "Girls on yachts and boats"
Aber du weißt auch wie naiv gerade jüngere Leute sind, die sagen wir mal aufgrund mangelnder Lebenserfahrung die Zusammenhänge nicht erkennen? Und gerade deshalb sollte man die AGB eigentlich genau durchlesen. Die Naivität gerade neuer Models ist da nicht zu unterschätzen, wenn sie voller Stolz ihre ersten profi-Bilder beim FB reinstellt.


scheisse das man diese jungen naiven Dinger für seine Bilder brauch wa? ;)[/quote]

*rofl*

(Sorry fürs OT) ^^
14.04.2010
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Das war kein Gegenargument. Nur ein Denkanstoß an die die sich so darüber aufregen, sich einfach mal zu hinterfragen ob sie mit ihren Bildern überhaupt Gefahr laufen das diese verkauft werden könnten. Das müssten die meisten wohl eh mit nein beantworten.

Wenn Facebook eure Bilder vekaufen will und euch das nicht passt, dann meldet euch ab.
Die sind euch keine Rechenschaft schuldig. Sie beiten eine Leistung zu ihren Bedingungen und die kann man annehmen oder ablehnen. Die machen das ja nicht heimlich, sondern lassen sich das von jedem bestätigen. Ist denn das so schwer zu verstehen ?

Ausserdem ist das nicht nur Facebook. Da gibt es eine ganze Reihe von Communitys die das so handhaben. Aber vermutlich haben da auch alle nur das Häkchen geklickt ohne zu lesen.


Dazu: von Flickr wurden so richtig beschissene Bilder runtergenommen und in Australien als Werbung für Virgin Mobile gedruckt. Das waren absolute Schnappschüsse, im Garten mit Mülltonne im HG, Schlabberklamotten und halber Grimasse. Was Gefahr läuft verwendet zu werden kann man wohl immer erst dann sehen wenn es schon zu spät ist, mit Qalität (nicht im Sinne von Auflösung) hat das so gar nichts zu tun. Mit ein bisschen Pech passt halt grad ein Partyschnappschuss.

Und by the way, als Facebook seine AGBs geändert hat und diesen Passus aufgenommen hat (damals die noch verschärftere Version) haben sie das sehr wohl still und heimlich getan, das kam erst nach ein paar Tagen durch einen Blogger raus... und die neuen AGBs galten natürlich für alle alten Nutzer auch.
... Sollte das so sein gibts nur eins für Fotografen:
Auch bei "TfP" eine Vertragklausel, das den Mädels den Upload auf
"Facebook" und ähnlichen Communities solchen zweifelhaften
Bildrechtsklauseln verbietet.
14.04.2010
Original von Olivia W.
Und by the way, als Facebook seine AGBs geändert hat und diesen Passus aufgenommen hat (damals die noch verschärftere Version) haben sie das sehr wohl still und heimlich getan, das kam erst nach ein paar Tagen durch einen Blogger raus... und die neuen AGBs galten natürlich für alle alten Nutzer auch.


Nein, nicht nach deutschem Recht. Wenn den alten Nutzern die geänderten AGB nicht zur
Kenntnis gebracht werden, dann werden sie auch nicht wirksam:

AGB kann man nachträglich nur unter folgenden Voraussetzungen wirksam ändern
- Wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB
- Mitteilung der geänderten Fassung der AGB unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist
- Hinweis darauf, dass ohne Reaktion die Zustimmung zu den Änderungen angenommen wird

Wenn eine Änderung nicht wirksam zustande kommt, ist gegenüber dem jeweiligen Nutzer von der Fortgeltung der „alten“ AGB auszugehen.
15.04.2010
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Olivia W.
Und by the way, als Facebook seine AGBs geändert hat und diesen Passus aufgenommen hat (damals die noch verschärftere Version) haben sie das sehr wohl still und heimlich getan, das kam erst nach ein paar Tagen durch einen Blogger raus... und die neuen AGBs galten natürlich für alle alten Nutzer auch.


Nein, nicht nach deutschem Recht. Wenn den alten Nutzern die geänderten AGB nicht zur
Kenntnis gebracht werden, dann werden sie auch nicht wirksam[/quote]
Was nicht nur nach deutschem Recht so ist, sondern auch z.B. nach US-amerikanischem...

(Man kriegt nicht zufällig ungefähr einmal im Monat eine Mail von deviantart.com, daß die in ihren "Terms of Trade" mal wieder ein Komma durch ein Semikolon ersetzt haben...)
03.07.2010


Im Prinzip hast du recht. Aber du weißt auch wie naiv gerade jüngere Leute sind, die sagen wir mal aufgrund mangelnder Lebenserfahrung die Zusammenhänge nicht erkennen? Und gerade deshalb sollte man die AGB eigentlich genau durchlesen. Die Naivität gerade neuer Models ist da nicht zu unterschätzen, wenn sie voller Stolz ihre ersten profi-Bilder beim FB reinstellt. Sagen wir mal, es sind deine. FB findet auch, die Bilder sind gut, die Auflösung reicht denen, um damit etwas anfangen zu können - sie verwenden es kommerziell. Schon bald siehst du dein Foto auf der Straßenbahn durch die Stadt fahren (War ein aktuelles Beispiel aus einer ZDF-Reportage. In diesem Fall war der Fotograf eingeweiht und das Model wurde überrascht. Die Bildgröße war übrigens 2,1 MB bei FB).
Wie würdest du reagieren?


Zunächst würd ich mich mal freuen, dass das Bild tatsächlich durch das Auswahlverfahren in der Werbeagentur gekommen ist.
Dann würd ich mir nen guten Medienanwalt suchen und ihm den Auftrag geben, rauszuholen was bloss rauszuholen ist, ohne Rücksicht auf Verluste.

Bekanntermaßen halten viele, viele, viele AGB einer gerichtlichen Prüfung nicht stand und werden, wenn es zu nem Rechtsstreit kommt, schlichtweg zermahlen, sobald auch nur einer der Beteiligten unangemessen benachteiligt wird. Was man im Fall Facebook ja eindeutig bejahen kann.

Deshalb bleib ich da relativ cool und erwarte mit Spannung den Tag, an dem ich in der Lage bin, ein Bild von mir an einer Litfaßsäule in Sydney überhaupt nur zu entdecken.

Ach ja: und wenn der Anwalt fertig ist, geh ich mit dem Model einen heben und trag die Firma/Agentur in meine Referenzliste ein.
Wieso erhält das Modell bei TfP kein Honorar?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
13.11.2013
Wieso erhält das Modell bei TfP kein Honorar?

Erhält es doch: Bilder zu eigenen Verfügung und die Zeit des Fotografen beim Shooting und der Bildbearbeitung. Das ist das Honorar...

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