Video wegen GEMA Vermutung gesperrt und gelöscht. 42

26.04.2010
Original von Thomas Fedor
[quote]das muss der urheber übrugens auch. mich ärgert das immer maßlos, aber so isses halt.


Der Urheber hat sich aber auch vorher ausgesucht, ob die GEMA seine Rechte vertreten soll.
Gezwungen wird da niemand.
Dafür gibt es ja auch "Weihnachtsgeld".[/quote]

...najaaa, nur bedingt.... ohne GEMA und GVL wird z.b. von mir nix im radio gespielt...
also, als jemand, der von seiner musik und seinen kompositionen lebt, kommt man um die GEMA net drumrum. und wenn ich nicht jedes jahr erneut hinter meinem "weihnachtsgeld" hinterher laufe und genauestens nachweise, was wann von mir gelaufen ist (und das ist im grunde kaum möglich), bekäme ich nichteinmal die hälfte vom der GEMA. die sind nämlich groß im eintreiben und winzigklein im verteilen.....
You Tube hat einen Sonderdeal mit der GEMA


Original von Glamourpixel® (Porty-WS 8. Mai)
Ich hoffe, dass es für Online Portale eine günstige Lösung gibt, sonst wäre YouTube bei den Millionen Clips ja Pleite...
Und die zahlen ja GEMA für die Nutzer.
Sobald du GEMA-Mitglied bist (oder ein Mitglied einer ausländischen Verwertungsgesellschaft, deren Rechte von der GEMA in der BRD wahrgenommen werden) sind alle deine Songs GEMA-pflichtig. Da kann man dann auch keine Ausnahmen machen (bzw. zumindest nicht die von dir geschilderte). Das ist die Krux an der GEMA.

Insofern kann dir der Produzent das eigentlich nicht erlauben, es sei denn, er ist der Inhaber der Rechte und selbst dann ginge das nicht.

Original von Glamourpixel® (Porty-WS 8. Mai)
[quote]Original von Peter Herhold
Ich habe mir das Video angetan (zumindest die ersten 30 Sekunden)
und es stellt sich tatsächlich die Frage, ob Du die Genehmigung hast
diesen Musiktitel zu verwenden.


Nun, dieser Coveritel von Robert Miles soll auf CD veröffentlicht werden und eines der von uns angefertigten Bilder wird das Cover. Über die Details bin ich nicht informiert, aber ein Produzent gibt sicher keine Einwilligung ohne entsprechende Vorkehrungen getroffen zu haben.
Ich gehe zumindest davon aus...[/quote]
Also wenn du selber einen Cover-Songs machst, verletzt du vermutlich dennoch die Rechte eines Dritten. Da bringt dir auch das Selbermachen nichts.


Original von Dorfstudio
Was wäre eigentlich ein stichhaltiger Beweis dass ich (als Nictgemamitglied) die Musik meines Videos selbst gemacht habe? Kann man da bei der Gema vorbeugen? Wollen die sich jeden Kram anhören der gespielt wird?
Wenn jemand im kleinen öffentlichen Kreis, sagen wir mal dreißig Besucher der Veranstaltung seine eigenen Kompositionen auffführt, ist der Veranstalter GEMA-pflichtig und der Künstler bekommt auch davon seinen bescheideenen Anteil. Das ist halt so geregelt.
Sicherlich wäre es für Cheffe auch möglich, mit der GEMA eine erträgliche Pauschale auszuhandeln. Die müsste über Mitgliedsgelder aber auf alle umgelegt werden. Das Geschrei hier möchte ich aber nicht hören.
Also ist es völlig korrekt, die Musik hier nicht zuzulassen.
Im Übrigen ist es immer wieder erheiternd wenn hier Diskussionen angezettelt werden, wie man ein inzwischen perfektioniertes Abzock- und Geldeintreibesystem umgehen könnte. Eigentlich geht das nur durch Auswandern nach Timbuktu.
[gone] Abgemeldet
26.04.2010
Original von http://www.la-garda.de - PAY-Job im Angebot
Also wenn du selber einen Cover-Songs machst, verletzt du vermutlich dennoch die Rechte eines Dritten. Da bringt dir auch das Selbermachen nichts.


[quote]Original von Dorfstudio
Was wäre eigentlich ein stichhaltiger Beweis dass ich (als Nictgemamitglied) die Musik meines Videos selbst gemacht habe? Kann man da bei der Gema vorbeugen? Wollen die sich jeden Kram anhören der gespielt wird?
[/quote]

Ich meinte keinen Coversong - wie wäre es also wenn man restlos selbst komponierte und gespielte Musik im Web hat - kann die Geme da mit ihrer Vermutung ankommen?
z.B. bei idem Hobbymusiker bei MySpace?

Ich vermute mal dass diese "Gema-Vermutung" heute nicht mehr haltbar sein könnte.
(oder wie wäre es wenn man die Gema zu tausenden (unhaltbaren)Vermutungen anstiften würde?)
26.04.2010


Ich meinte keinen Coversong - wie wäre es also wenn man restlos selbst komponierte und gespielte Musik im Web hat - kann die Geme da mit ihrer Vermutung ankommen?
z.B. bei idem Hobbymusiker bei MySpace?

Ich vermute mal dass diese "Gema-Vermutung" heute nicht mehr haltbar sein könnte.
(oder wie wäre es wenn man die Gema zu tausenden (unhaltbaren)Vermutungen anstiften würde?)


das ist kein problem, solange du kein GEMA-mitglied bist. das kannst du ja nachweisen. da kann die GEMA auch vermuten, solange sie möchte ;-)
Das gilt für ersteres Beispiel aber nur, wenn der der "jemand" GEMA-Mitglied ist.

Und das System GEMA lässt sich z.B. in vielen Dingen umgehen, indem man einfach kein GEMA-Mitglied wird und so frei über seine eigene Musik verfügen kann.

Und wie schon vorher hier im Thread geschrieben: Die GEMA ist ja nicht nur schlecht, sondern hilft auch Künstlern, ihre Werke zu vermarkten, bzw. die Gebühren als Folge der Vermarktung einzuziehen.
Leider ist die Struktur der GEMA da immer noch sehr verkrustet und bürokratisch, aber es scheint zumindest Entwicklungen zu geben.

Und es gibt ja auch Musik unter der Creative Commens Lizenz.

Original von Wolfgang Blachnik
Wenn jemand im kleinen öffentlichen Kreis, sagen wir mal dreißig Besucher der Veranstaltung seine eigenen Kompositionen auffführt, ist der Veranstalter GEMA-pflichtig und der Künstler bekommt auch davon seinen bescheideenen Anteil. Das ist halt so geregelt.
Sicherlich wäre es für Cheffe auch möglich, mit der GEMA eine erträgliche Pauschale auszuhandeln. Die müsste über Mitgliedsgelder aber auf alle umgelegt werden. Das Geschrei hier möchte ich aber nicht hören.
Also ist es völlig korrekt, die Musik hier nicht zuzulassen.
Im Übrigen ist es immer wieder erheiternd wenn hier Diskussionen angezettelt werden, wie man ein inzwischen perfektioniertes Abzock- und Geldeintreibesystem umgehen könnte. Eigentlich geht das nur durch Auswandern nach Timbuktu.
[gone] Abgemeldet
26.04.2010
Bei eineem Coversong , wie hier der TO schreibt, wäre es ja eigentlich keine "Vermutung" sondern offensichtlich Musik eines anderen Komponisten (der event. durch Gema vertreten wird)
Wenn du selber kein GEMA-Mitglied bist, ist das erstmal völlig ok, wenn du das machst und auch nicht GEMA-pflichtig. Denn die GEMA vertritt ja nur die Werke ihrer Mitglieder.

Wenn jetzt jemand der Meinung ist, dein Song klingt aber verdächtig nach etwas schon Bekanntem, kann es zu Problemen kommen und es wäre an dir, zu beweisen, dass du der Komponist bist und eine gewisse Schöpfungshöhe vorliegt. Das kann durch Noten, Sequenzer-Dateien, Einzelspuren etc. bewiesen werden und Musik-Experten müssen dann ggf. bestätigen, dass du nicht geklaut hast oder eben doch. Solche Fälle geistern ja immer mal durch die Medien. Beispiel "Stil got the Blues" von Gary Moore. Da stellte sich nach 15 Jahren raus, dass er es einer deutschen Band "entliehen" hat, mit der er mal zusammenspielte.

Ob die GEMA jetzt dann noch genau dein Werk entdeckt und für prüfenswert hält, kann man so genau nicht sagen. Die GEMA ist erstaunlich agil und prüft sehr viel, es wäre also nicht ausgeschlossen, aber sie hört auch nicht alles.


Original von Dorfstudio
[quote]Original von http://www.la-garda.de - PAY-Job im Angebot
Also wenn du selber einen Cover-Songs machst, verletzt du vermutlich dennoch die Rechte eines Dritten. Da bringt dir auch das Selbermachen nichts.


[quote]Original von Dorfstudio
Was wäre eigentlich ein stichhaltiger Beweis dass ich (als Nictgemamitglied) die Musik meines Videos selbst gemacht habe? Kann man da bei der Gema vorbeugen? Wollen die sich jeden Kram anhören der gespielt wird?
[/quote]

Ich meinte keinen Coversong - wie wäre es also wenn man restlos selbst komponierte und gespielte Musik im Web hat - kann die Geme da mit ihrer Vermutung ankommen?
z.B. bei idem Hobbymusiker bei MySpace?

Ich vermute mal dass diese "Gema-Vermutung" heute nicht mehr haltbar sein könnte.
(oder wie wäre es wenn man die Gema zu tausenden (unhaltbaren)Vermutungen anstiften würde?)[/quote]
26.04.2010
Original von calvato
GEMA muss immer dann bezahlt werden, wenn musik in deutschland ausserhalb des privatgebrauchs veröffentlicht wird.

Nur wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist.

Die GEMA darf zunächst mal unterstellen, daß er dies ist - das meint der Begriff "GEMA-Vermutung" - aber wenn Du belegen kannst, daß der Urheber nicht in der GEMA ist, dann brauchst Du auch nicht zahlen.
26.04.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von calvato
GEMA muss immer dann bezahlt werden, wenn musik in deutschland ausserhalb des privatgebrauchs veröffentlicht wird.

Nur wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist.

Die GEMA darf zunächst mal unterstellen, daß er dies ist - das meint der Begriff "GEMA-Vermutung" - aber wenn Du belegen kannst, daß der Urheber nicht in der GEMA ist, dann brauchst Du auch nicht zahlen.[/quote]


...deshalb hab ich das kurz danach nochmal sicherheitshalber genau so geschreiben ;-)
27.04.2010
Original von calvato
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von calvato
GEMA muss immer dann bezahlt werden, wenn musik in deutschland ausserhalb des privatgebrauchs veröffentlicht wird.

Nur wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist.

Die GEMA darf zunächst mal unterstellen, daß er dies ist - das meint der Begriff "GEMA-Vermutung" - aber wenn Du belegen kannst, daß der Urheber nicht in der GEMA ist, dann brauchst Du auch nicht zahlen.[/quote]


...deshalb hab ich das kurz danach nochmal sicherheitshalber genau so geschreiben ;-)[/quote]
Wobei ich das letztlich ziemlich dreist finde - eigentlich gehört es sich, daß jemand einen Anspruch, den er stellt, selber begründen muß. Und man nicht einfach Ansprüche stellen kann und dazu sagt: "Wenn Sie meinen, der Anspruch sei nicht berechtigt, dann dürfen Sie ihn gern widerlegen."

Sowas ist schon bei Finanzämtern, Sozialversicherung usw. ziemlich obskur, aber von einer privaten Interessenvertretung finde ich es mehr als obskur.
27.04.2010
Original von TomRohwer

Wobei ich das letztlich ziemlich dreist finde - eigentlich gehört es sich, daß jemand einen Anspruch, den er stellt, selber begründen muß. Und man nicht einfach Ansprüche stellen kann und dazu sagt: "Wenn Sie meinen, der Anspruch sei nicht berechtigt, dann dürfen Sie ihn gern widerlegen."

Sowas ist schon bei Finanzämtern, Sozialversicherung usw. ziemlich obskur, aber von einer privaten Interessenvertretung finde ich es mehr als obskur.


yep. wie hat es mal jemand so schön gesagt: es ist wie ein politesse, die im supermarkt rumläuft und vorsorglich knöllchen an die leute verteilt, weil man könnte ja draußen mit dem auto im parkverbot stehen.

wie gesagt, man staunt nicht schlecht, wenn man nen stand auf ner messe hat und auf zwei monitoren laufen präsentationen ohne musik (nur ein paar soundeffekte)... und schon hat man vier wochen später ne rechnung im briefkasten. ;)
23.05.2010
Die Gema ist eine reine Lachnummer.

Die verlangen Geld für alles was irgendwie Geräusche verursacht. Ob die Musik (oder was auch immer) aus Süd-Korea, der Türkei, Russland oder Feuerland stammt, ist denen scheiß egal, die vertreten in Deutschland erst mal jeden "Künstler", natürlich im Interesse der Gema. Die haben keinen Plan von irgendwas, nur dass alles, was im weitesten Sinne irgendwie als "Musik" zu bezeichnen sein könnte, irgendwie GEMA-pflichtig ist, zumindest solange man nicht hieb- und stichfest das Gegenteil belegen kann.

Wo das Geld hingeht?

Lächerlich.
23.05.2010
Ihr diskutiert über die GEMA...???

Die gleichen, die einen Affenaufstand machen wenn mal ein Bildchen von denen " zu nicht privaten Zwecken " benutz wird.

Ist ja auch zweiallei...........

berggorilla
( aua, muß beim Kopfschütteln aufpassen....)
23.05.2010
Original von TWENTYFOURSEVEN-MEDIA
Die Gema ist eine reine Lachnummer.

Musiker, Komponisten usw. sehen das aber erheblich anders... ;-)
23.05.2010
kommt drauf an...

klick :D

habt spass!
Wie kann man denn ein Video hochladen bzw. die Gema-Vermutung bei den Moderatoren ausschließen, wenn man die Musik mit einem Programm selber gemacht hat?

Weiß jemand Rat?

lg Wolfgang
[gone] falschbelichtung ( o.O )
06.07.2010
Also ich würd ins Textfeld zur Herkunft schreiben, wer das Komponiert und Umgesetzt hat (also Du) und dazu halt im Zweifel die Verwendete Software.

Also z.B.:
Komposition - W. Rieck, 2010
Musikalische Umsetzung - W. Rieck, 2010
Instrumentation - (Name des Musikprogrammes), W. Rieck, 2010

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