Copyright auf Schulbildern 23

10.05.2010
Tach,

versetzt euch bitte mal in die Lage eines Lehrers, der seine Schüler (7. Klasse) im Praktikum besucht.

Jeder Schüler wird nach Einwilligung bei seiner Arbeit fotografiert, um z. B. im Anschluss an das Praktikum ein Plakat mit Bildern zu gestalten, welches dann im Schulhaus an der Pinnwand aufgehängt und ausgestellt wird.

Jetzt versieht der Lehrer die Bilder mit seinem Copyrightzeichen, (weil viele Kollegen Interesse an den Bildern zeigen) bestehend aus Vor- und Zuname in dezenter Farbwahl. Dieses Copyright wird verblasst unten rechts auf jedes Bild gedruckt.

Frage nun an euch:
Findet ihr es ok, wenn ein Lehrer sein Copyright auf Bilder druckt, die er gemacht hat, oder ist das unangemessen.

Hierzu gibt es natürlich mehrere Argumente - für BEIDE Seiten.

Für die Schule:
- es ist die Pflicht des Lehrers die Bilder herauszugeben, da er die Bilder während der Dienstzeit gemacht hat
- es geht um die Schüler und nicht um die Selbstdarstellung des Lehrers
- der Lehrer hat nichts davon und sein Engagement kann er auch anderweitig zeigen

Für den Lehrer:
- Es darf sich nicht jeder "bedienen" wie er Lust hat
- Der Lehrer zeigt _durchaus_ Engagement damit
- Die Schüler bzw. Eltern haben einen Ansprechpartner und wissen auch nach ein paar Jahren, wer das Praktikum begleitet hat.
- Die Bilder wurden mit der persönlichen Kamera und NICHT mit der Schulkamera (keine vorhanden) gemacht
- Es bestand keine Pflicht, Bilder zu machen - dies geschah nur aus Eigeninteresse



Bin gespannt auf eure Meinungen!
10.05.2010
da der lehrer die bilder gemacht hat, hat er das urheberrecht. wie die bilder verwendet werden können, sind ja personen abgelichtet, die acuh n recht am eigenen bild haben, ist ne andere sache.

ob man allerdings im rahmen der schule das eigene "(c)" auch unbedingt anbringen muss und die schule so in gewisser weise als werbeplattform nutzt, ist NOCH ne ganz andere sache...
[gone] www.trash-pixel.de
10.05.2010
Ist doch eindeutig ....

§13 UrhG sagt:
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

wo ist das Problem? es spielt auch keine Rolle ob das in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Klo gemacht wurde ... wenn er das Einverständniss der abgebildeten Personen hat kann er auch quitschbunt machen ... Er ist der urheber, Er entscheidet!
10.05.2010
Das Copyright-Zeichen gibt es so in Deutschland meines Wissens nicht.

Schule beauftragt Lehrer mit dem Ablichten der Schüler. Sie kann ihn auch beauftragen, die Bilder ohne Logo zu machen. Schließlich ist sie der Auftraggeber.
Er behält die Urheberschaft und kann meines Wissens nur darauf bestehen, das sein Name genannt wird.

Aber ich bin kein Jurist.
[gone] www.trash-pixel.de
10.05.2010
Original von Jörg N.
Das Copyright-Zeichen gibt es so in Deutschland meines Wissens nicht.

Schule beauftragt Lehrer mit dem Ablichten der Schüler. Sie kann ihn auch beauftragen, die Bilder ohne Logo zu machen. Schließlich ist sie der Auftraggeber.
Er behält die Urheberschaft und kann meines Wissens nur darauf bestehen, das sein Name genannt wird.

Aber ich bin kein Jurist.
Das "C" hat sich eingebürgert und wird auch so zugelassen, es verliert nicht dardurch die Gültigkeit ... Der Auftraggeber "kann" nur verlangen, wenn er die entsprechenden Nutzungsrechte dazu hat ... wie gesagt der Urheber bestimmt ob ja oder nein und wenn wie ...
10.05.2010
Original von http://www.trash-pixel.de | .357 geladen und entsichert
wie gesagt der Urheber bestimmt ob ja oder nein und wenn wie ...


Prinzipiell richtig, aber wenn der Lehrer von der Schule beauftragt wird, kann sie vorher sagen: "Du bekommst dafür die Unterrichtszeit geschenkt, wenn Du das so und so machst. Ansonsten macht das Kollege xy, der kann zwar nicht fotografieren, aber wenigstens verzichtet der aufs Logo."

Wenn die Bilder erst mal da sind, dann ist diskutieren natürlich schwer.
Ich weiß ja auch nicht wie riesig das Logo nun ist. Ansonsten kann man diesmal sicherlich damit leben.
[gone] www.trash-pixel.de
10.05.2010
Es ist ja auch unklar, ob er den Auftrag von der Schule hatte ... gibts ja kein Anhaltspunkt dazu ...


Original von Jörg N.
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de | .357 geladen und entsichert
wie gesagt der Urheber bestimmt ob ja oder nein und wenn wie ...


Prinzipiell richtig, aber wenn der Lehrer von der Schule beauftragt wird, kann sie vorher sagen: "Du bekommst dafür die Unterrichtszeit geschenkt, wenn Du das so und so machst. Ansonsten macht das Kollege xy, der kann zwar nicht fotografieren, aber wenigstens verzichtet der aufs Logo."

Wenn die Bilder erst mal da sind, dann ist diskutieren natürlich schwer.
Ich weiß ja auch nicht wie riesig das Logo nun ist. Ansonsten kann man diesmal sicherlich damit leben.[/quote]
10.05.2010
Die Schüler haben ihm ihre Zustimmung sicher nur als Lehrer gegeben
Er hat die Bilder während seiner Dienstzeit in der Rolle als Lehrer gemacht.

Mit der Privatperson hat das mal gar nichts zu tun.

Logo der Schule darauf dann sind die Bilder klar gekennzeichnet.
Es soll damit sicherlich auch für die Schule geworben oder die Aktivitäten der Schule dokumentiert und präsentiert werden. Und nicht für das private Hobby des Lehrer.

Wie sieht das eigentlich dienstrechtlich aus?
10.05.2010
Das mit der Dienstzeit kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Wenn ein Musiklehrer im Auftrag der Schule eine "Schulhymne" komponiert, kann er trotzdem verlangen als Komponist erwähnt zu werden und wenn es dreimal im Auftrag der Schule war. Außer er hat vertraglich daruf verzichtet ...
Ich fotografiere auch im Auftrag der Zeitung und trotzdem erscheint mein Name unter jedem abgedruckten Foto. Meistens jedenfalls hab ich den Auftrag im voraus.
Das kann ich auch verlangen, außer es ist vorher vertraglich anders vereinbart.

Edit:
Hätte der Lehrer von den Schulern eine Federzeichnung gemacht und sein Handzeichen unten in eine Ecke gesetzt, hätte kein Seifenspatz was dagegen gehabt. Nur bei Fotos geht das immer los ... versteh ich nicht. Genießt das Foto als Urheberrechtsobjekt selbst in MK-Kreisen eine so geringe Wertschätzung??? :op
[gone] Hermann Klecker
10.05.2010
Das der Urheber zufällig auch Lehrer ist, hat mit der Sache wenig zu tun.

Copyrights im Bild sind und bleiben häßlich. Aber auch das hat damit nichts zu tun, daß der Lehrer nun einmal der Urheber ist.

Wem und ggf. zu welchen Konditionen er die Bilder anderen zugänglich macht bzw. zur Verfügung stellt, bleibt ihm überlassen.
10.05.2010
Original von Marc Stephan
Das mit der Dienstzeit kann ich nicht ganz nachvollziehen.


Für die Schüler war es eine Schulveranstalltung
und als Privatperson hätte der Lehrer in den meisten Betreiben keinen Zutritt bekommen
schon gar nicht mir einem Foto.
Egal ob Musiklehrer, oder was auch immer, wenn der folgende Passus im Arbeitsvertrag steht, dann muss der Name nicht genannt werden:
"Die Übertragung von Nutzungsrechten an vom Arbeitnehmer geschaffenen Werken im Sin-ne des § 2 UrhG gilt mit der gezahlten Vergütung als abgegolten. Der Mitarbeiter verzichtet ausdrücklich auf alle sonstigen ihm als Urheber/Schöpfer zustehende Rechte am Arbeitsergebnis, insbesondere auf das Namensrecht."
10.05.2010
Original von goe37073 (ausgebucht)
Egal ob Musiklehrer, oder was auch immer, wenn der folgende Passus im Arbeitsvertrag steht, dann muss der Name nicht genannt werden:
"Die Übertragung von Nutzungsrechten an vom Arbeitnehmer geschaffenen Werken im Sin-ne des § 2 UrhG gilt mit der gezahlten Vergütung als abgegolten. Der Mitarbeiter verzichtet ausdrücklich auf alle sonstigen ihm als Urheber/Schöpfer zustehende Rechte am Arbeitsergebnis, insbesondere auf das Namensrecht."
Und sowas steht tatsächlich in einem Lehrer-Arbeits(Beamten-)Vertrag??????
10.05.2010
@Tobias:
Beamte haben keinen Arbeitsvertrag ...
Und wenn es ein nicht verbeamteter Lehrer ist, glaub ich nicht, dass der Passus drinsteht, weiß ich aber auch nicht. Ansonsten besagt der Passus ja auch nur, dass der Urheber auf die Namensnennung verzichtet, also dass er nicht darauf bestehen darf. Dass sie aber zu unterbleiben hat, steht nicht drin.

Und ob der Lehrer als Privatperson Zutritt gehabt hätte, hat keinen Einfluss darauf, dass er nunmal der Urheber ist.

Egal, artet wieder in Mutmaßungen aus hier *g*
Ich hab gesagt, was ich zu sagen hatte ... böse Lehrer aber auch!
Lehrer weiß ich nicht. Aber in Verträgen für Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte an Universitäten taucht so ein Passus öfter auf. Hatte ich schon paar mal im Vertrag - da ich aber bisher nie solche 'Werke' während des Arbeitens geschaffen habe, war mir das bisher relativ schnuppe.

Original von Tobias Voss
[quote]Original von goe37073 (ausgebucht)
Egal ob Musiklehrer, oder was auch immer, wenn der folgende Passus im Arbeitsvertrag steht, dann muss der Name nicht genannt werden:
"Die Übertragung von Nutzungsrechten an vom Arbeitnehmer geschaffenen Werken im Sin-ne des § 2 UrhG gilt mit der gezahlten Vergütung als abgegolten. Der Mitarbeiter verzichtet ausdrücklich auf alle sonstigen ihm als Urheber/Schöpfer zustehende Rechte am Arbeitsergebnis, insbesondere auf das Namensrecht."
Und sowas steht tatsächlich in einem Lehrer-Arbeits(Beamten-)Vertrag??????[/quote]
10.05.2010
Es dürfte meines Erachtens das selbe wie im Patentrecht gelten: wenn die Aufnahmen während der Dienstzeit und im Auftrag des Dienstherren entstanden sind, dann ist im Zweifelsfalle der Dienstherr Urheber ... derjenige, der auf den Auslöser gedrückt hat, ist nur Erfüllungsgehilfe.

Man stelle sich einfach mal vor, alle Fotografien, die im Auftrag des jeweiligen Dienstherren entstünden, unterlägen dem Urheberrecht des jeweiligen Fotografen - als Extrembeispiel die Aufnahmen, die der Recce-Tornado irgendow in Afghanistan gemacht hat: ist der Pilot, der WSO oder der Bund Urheber? In diesem Falle der Bund ...
10.05.2010
Ich hätte da mal eine Frage zu....

Wenn stört das Logo denn jetzt ? Einen Kollegen ? Schüler ? Eltern ? Die Schule ?

Rein theoretisch einen Fall zu konstruieren ist immer etwas verwirrend....
10.05.2010
@Frederic:
Deshalb halte ich mich ja jetzt auch raus.
Hier wird wieder viel konstruiert. Für was? Wen juckts denn nun?
Deshalb bin isch jetz ferddisch hier.
10.05.2010
Original von http://www.trash-pixel.de | .357 geladen und entsichert
wo ist das Problem? es spielt auch keine Rolle ob das in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Klo gemacht wurde ... wenn er das Einverständniss der abgebildeten Personen hat kann er auch quitschbunt machen ... Er ist der urheber, Er entscheidet!


Sehe ich im Prinzip auch so, nur das der Lehrer zur Ablichtung und Veröffentlichung der Bilder das Einverständnis der Eltern einholen muss. Denn ich glaube kaum, das in der siebten Klasse schon alle volljährig sind. ;-))

Sollte dieses jedoch vorliegen, dann ist es völlig OK, zumal hier von dezenter Farbwahl und verblasster Erscheinung die Rede ist.
10.05.2010
Original von Dark Silence (Suche Canon 5D mit BG)
Findet ihr es ok, wenn ein Lehrer sein Copyright auf Bilder druckt, die er gemacht hat, oder ist das unangemessen.

Ich finde nichts unangemessen daran, daß ein Urheber sein Werk kennzeichnet.


Für die Schule:
- es ist die Pflicht des Lehrers die Bilder herauszugeben, da er die Bilder während der Dienstzeit gemacht hat

Nein. Ist es nicht. Und hat mit einem Urhebervermerk schon überhaupt nichts zu tun.

Das Gesetz gibt dem Urheber im übrigen einen Rechtsanspruch auf Urhebernennung. (§13 UrhG)

Topic has been closed