wer stellt mir bilder von sich zur verfügung? 22

Wie du selbst sagst: Es ist ein Job. Also ab in die JOB-Ausschreibungen damit! Denn dort gibt es keine Beschränkung auf "übliche" Jobs - dort dürfen auch "unübliche" Jobs ausgeschrieben werden. ;-)

Original von Bernd Saller
ums nochmal klarzustellen - kein hier üblicher job...



Nein, das versuche ich dir nicht zu erklären. Keine Sorge!

Original von Bernd Saller
und jetzt versuche mir nicht zu erzählen die knipswerke hier hätten in der regel einen unsagbaren materiellen wert und seien deshalb in gold aufzuwiegen ...
Original von Bernd Saller
...gesucht sind ganzkörperaufnahmen ...

...also eindeutig ein Job, egal zu welchen Konditionen.

Ergo: Jobausschreibung ist der richtige Platz.

*closed*

VLG: Manni

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