™ und ® - Zeichen und die Benutzung.... 21

[gone] OneTwoFive
25.05.2010
Hallo,
ich wollte hier nur kurz mal loswerden das man das ® und das ™ -Zeichen nur benutzen darf wenn es auch dementsprechend in den Registern eingetragen ist, verwendet es man nur einfach so um seinen Nick zu schmücken kann das ganz empfindliche Abmahnungsgebühren nach sich ziehen.
25.05.2010
Oder auch nicht ;)

TM-Zeichen doch nicht wettbewerbswidrig?

Ich glaube kaum, daß jemand der eines der Zeichen aus Spaß in seinem Namen hier verwendet, überhaupt rechtliche Probleme bekommen kann
Diese Zeichen sind doch in Deutschland völlig irrelevant. Die beziehen sich auf anglo-amerikanisches Recht - und soweit ich mich erinnere, gilt das hier nicht...
Nun, die missbräuchliche Verwendung von amtlichen Kennzeichen scheint hier tatsächlich ein Sport zu sein.
Das deutsche Patentamt für Markenrecht in München gibt da sicher eine rechtsverbindliche Auskunft.

DPMA

Ich ärgere mich ebenfalls, das Einige hier auch das "R" verwenden, für das ich viel Geld bezahlt habe, um mir die Marke Glamourpixel schützen zu lassen.

Für mich ist bei Denen, die es missbräuchlich verwenden eine bewusste Irreführung zu unterstellen, da der Betrachter glauben soll, es handele sich tatsächlich um eine geschützte Marke oder Produkt.

Ich wäre dafür einen Nachweis für die Verwendung dieser Zeichen zu fordern, oder die Sedcard zu sperren.

Edit: Tippfehler korrigiert.
25.05.2010
muss ich denn nich über eine verkehrswesentliche eigenschaft täuschen????

ich habs jetzt nich sofort nachgelesen, kam mir nur als erstes in den sinn......
Hier noch ein paar Infos:

Wikipedia

Wettbewerbsrecht

Markenbusiness

und unzählige Andere...
25.05.2010
Original von Glamourpixel® by Marco Wydmuch
(...)Ich wäre dafür einen Nachweis für die Verwendung dieser Zeichen zu fordern, oder die Sedcard zu sperren.


Lies mal deine eigenen Links (specially die letzten 2) nochmal nach.

Die Fälle sind schon sehr speziell...
25.05.2010
@Marco: Du kannst dann also sofort einen Anwalt mit einer Unterlassungsklage losschicken, wenn jemand den Begriff "Glamourpixel" benutzt.
Pech hast du aber schon wenn das !Glamour-pixel" lautet.
Trotzdem suchen "Abmahnanwälte" immer wieder mal Opfer die Ihre Gebühren aus Angst vor einem Rechtstreit bezahlen.
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
25.05.2010
siehste ... ich nutz das auch nur als dekoratives Gestaltungselement. Also alles im Lot ;)

ach PS: ihr seid ja teilweise ganz schöne Spaßbremsen ;)
25.05.2010
Die Verwendung dieser Zeichen durch einzelne Nutzer ist doch nicht Sache der MK.
Was soll die MK denn noch alles kontrollieren? Brauche ich demnächst zwei Webcams,
die vorm Einloggen in die MK prüfen, ob meine Schuhe geputzt und ich rasiert bin bin? (dann käme ich an 25 Tagen im Monat hier nicht rein *g*).
Sicher ist es ärgerlich, wenn die einen sich darum kümmern, die Zeichen korrekt einzusetzen und dafür gezahlt haben und andere fröhlich damit hantieren (wohl meistens aus Unwissenheit). Das kann aber nicht Kriterium für die Freischaltung/Sperrung einer SC sein.
Oder hab ich was falsch verstanden?
Na ja, wo Spaß anfängt und wo er aufhört ist sicherlich bei Jedem individuell anders. Aber an bestehende Gesetze darf man sich ruhig halten, das hat Vorteile für die Allgemeinheit.
Und wie so oft im Leben, hört der Spaß und die Freundschaft beim Geld auf.

Und wer sich durch Vortäuschung falscher Tatsachen einen Wettbewerbsvorteil aneignen will, wird mit möglichen Konsequenzen leben müssen - so es denn einen Kläger geben sollte.
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
25.05.2010
Original von Glamourpixel® by Marco Wydmuch
Und wer sich durch Vortäuschung falscher Tatsachen einen Wettbewerbsvorteil aneignen will, wird mit möglichen Konsequenzen leben müssen - so es denn einen Kläger geben sollte.


du hast natürlich Recht. Im gewerblichen Bereich ist das vielleicht eine Sache über die man diskutieren könnte. Ich zum Beispiel bin ein reiner non-Profit bzw. TFP Fotograf. Bei mir gibts kein Geld und ich nehme auch nichts ein. Ich arbeite noch nicht mal auf Auftrag sondern setze meine ganz eigenen Sachen um. Ich denke da ist es relativ egal. Ich hab dadurch keinen Vor- oder Nachteil ;)
25.05.2010
Original von Glamourpixel® by Marco Wydmuch
Das deutsche Patentamt für Markenrecht in München gibt da sicher eine rechtsverbindliche Auskunft.

Auskunft ja, rechtsverbindlich nein, das kann in diesem Fall nur ein Gericht - das DPMA teil die ®-Kennzeichnung nicht zu, es registriert nur den Markenregistereintrag.

Zu behaupten, es handele sich bei einen Namen, einer Marke etc. um eine registrierte Marke (welche man mit ® oder TM anzeigen kann, aber nicht muß), obwohl das nicht der Fall ist, kann unter Umständen "unlauterer Wettbewerb" sein und damit ein Verstoß gegen das UWG.

Kann.

Daß dies so ist und warum dies so ist, wäre ggf. zu belegen.

(Am Rande angemerkt: eine registrierte Marke und eine geschützte Marke sind nicht dasselbe; Markenschutz kann schon durch die Benutzung einer Marke im Geschäftsverkehr entstehen, die Eintragung der Marke in das Markenregister bewirkt immer Schutz der Marke. Und zwar in der jeweiligen Waren/Dienstleistungs-Klasse, für die die Eintragung erfolgt ist. Eine Marke, die z.B. für Damenunterbekleidung geschützt ist, kann durchaus für Elektrowerkzeuge von einem anderen benutzt werden.)
25.05.2010
Original von Stefan S
@Marco: Du kannst dann also sofort einen Anwalt mit einer Unterlassungsklage losschicken, wenn jemand den Begriff "Glamourpixel" benutzt.
Pech hast du aber schon wenn das !Glamour-pixel" lautet.

Das ist übrigens Unsinn - auch die Ähnlichkeit mit einer geschützten Marke kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.

"Glamourpixel" in den diversen Schreibweisen ist übrigens keine geschützte Marke, wie eine Abfrage bei der DPMA-Datenbank ergibt.
25.05.2010
tom dem ist nicht so

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

glamourpixel ist sehr wohl registriert ;-)

edit: ich hab den trefferlink mal wieder entfernt ... will hier keinen ärger/streit
Original von TomRohwer
[quote]Original von Stefan S
@Marco: Du kannst dann also sofort einen Anwalt mit einer Unterlassungsklage losschicken, wenn jemand den Begriff "Glamourpixel" benutzt.
Pech hast du aber schon wenn das !Glamour-pixel" lautet.

Das ist übrigens Unsinn - auch die Ähnlichkeit mit einer geschützten Marke kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.

"Glamourpixel" in den diversen Schreibweisen ist übrigens keine geschützte Marke, wie eine Abfrage bei der DPMA-Datenbank ergibt.[/quote]

Tom, denkst Du, das hier ist ein falscher Eintrag?
DPMA-Abfrage

Schutzende der Marke 30.11.2018
25.05.2010
oki jetzt hat er ihn selbst eingetragen :-)
25.05.2010
Original von Glamourpixel® by Marco Wydmuch
Ich ärgere mich ebenfalls, das Einige hier auch das "R" verwenden, für das ich viel Geld bezahlt habe, um mir die Marke Glamourpixel schützen zu lassen.

Ich verstehe, dass Du Deine Marke hast schützen lassen und verhindern willst, dass jemand ihn Dir "laut" gar kein Thema.
Und diesen Schutz hast Du bezahlt.

Original von Glamourpixel® by Marco Wydmuch
Für mich ist bei Denen, die es missbräuchlich verwenden eine bewusste Irreführung zu unterstellen, da der Betrachter glauben soll, es handele sich tatsächlich um eine geschützte Marke oder Produkt.


Aber was ist Dein Schaden oder Nachteil, wenn jemand anders einen anderen Namen mit einem "TM" oder (R) versieht?
Womit würde selbst ein gewerblicher Wettbewerber sich dadurch einen Vorteil verschaffen? Sind die Bilder eines Marken-Fotografen automatisch besser? Halten die Abzüge länger?

VG
Fritz
26.05.2010
Das ist die Frage aller Fragen........


Ist eine NoName Cola wirklich schlechter, nur weil die nicht soviel Reklame machen..?

Die Frage nach einer "Marke" hat mit Qualität oder irgentetwas in der Richtung nichts zu tun. Es ist eine reine verkaufstechnische Überlegung.

berggorilla
26.05.2010
Original von berggorilla
Das ist die Frage aller Fragen........

Ist eine NoName Cola wirklich schlechter, nur weil die nicht soviel Reklame machen..?

Die Frage nach einer "Marke" hat mit Qualität oder irgentetwas in der Richtung nichts zu tun. Es ist eine reine verkaufstechnische Überlegung.

berggorilla


Das sehe ich für die Bekanntheit der Marke gegeben, nicht ob sie eingetragen ist oder nicht bzw. als solche gekennzeichnet ist.
Bei Waren oder Nahrungsmitteln greift man schon eher zum Markennamen, weil man (irrtümlich) dran glaubt, dass ein etablierter Markenname mehr Qualität verspricht.

Aber wir befinden uns im künstlerischen/handwerklichen Bereich. Sucht man den Dachdecker auch aus, ob er seine Marke eingetragen hat?

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