Abgaben ans Finanzamt als (Hobby)fotografin? 41
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
24.10.2010
such mal hier im Forum ... zu dem Thema gibt es unzählige Threads. Nur soviel: Fotografieren = Handwerk = Gewerbe ...
#2Report
24.10.2010
Original von PADDY™ DAS ORIGINAL (SCHNAUZE VOLL HIER)
such mal hier im Forum ... zu dem Thema gibt es unzählige Threads. Nur soviel: Fotografieren = Handwerk = Gewerbe ...
Oder: Fotografie = Kunst = kein Gewerbe ...
#3Report
24.10.2010
Also mit dem Gewerbe hat Paddy definitiv mal Recht!
Ansonsten empfehle ich den Gang zu einem Steuerberater!
Das ist der einzige der fundiert beraten darf und zur Not für
eine falsche Beratung auch haftet! ;-)
Hier in den Threads steht nämlich auch viel falsches, nur mal
so als Tip!
Ansonsten empfehle ich den Gang zu einem Steuerberater!
Das ist der einzige der fundiert beraten darf und zur Not für
eine falsche Beratung auch haftet! ;-)
Hier in den Threads steht nämlich auch viel falsches, nur mal
so als Tip!
#4Report
24.10.2010
danke, das war eh meine vermutung, dass hier alles und nichts steht. aber hatte bei meiner suche nichts gefunden (trotz ca 10 verschiedener wort kombis...) und dachte, viell. kann mir jemand schonmal eine grundahnung verschaffen, bevor ich mir fundierte informationen beschaffe.
danke trotzdem!
danke trotzdem!
#5Report
soabld man Geld durch Nebenerwerb einnimmt muss man das auch versteuern !
Egal ob Model, Fotograf, Visagist oder sonst was.
sonst ist es Schwarzarbeit und strafbar = kann sehr unangenehm werden.
Fragen sie nicht ihren Arzt oder Apotheker ..... sondern den Steuerberater ihres Vertrauens !!
Egal ob Model, Fotograf, Visagist oder sonst was.
sonst ist es Schwarzarbeit und strafbar = kann sehr unangenehm werden.
Fragen sie nicht ihren Arzt oder Apotheker ..... sondern den Steuerberater ihres Vertrauens !!
#6Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
24.10.2010
Die Fotografie kannst Du als Freiberufler (Künstler) oder als Gewerbetreibender (Handwerk) ausüben. Für letzteres musst Du auch bei der Handwerkskammer angemeldet sein (und bezahlen). Außerdem zahlst Du Gewerbesteuer, wenn Du mit Einnahmen über den Freibetrag hinauskommst.
Eine Liste mit freiberuflichen Tätigkeiten findest Du im Netz. Dazu gehört, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der Fotograf, wenn er z.B. Fotokünstler ist.
Eine fotografische Ausbildung ist zur Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht nötig.
Wenn Du mehr ausgibst, als Du einnimmst, gilt das beim Finanzamt nach einiger Zeit als Hobby und von Dir werden über kurz oder lang die von Dir abgerechneten Steuerersparnisse für z.B. Anschaffungen von Fotoequipment zurückgefordert. Das kann weh tun, besonders, wenn man nicht damit rechnet!
Es berät Dich hierbei nicht nur ein Steuerberater; auch das zuständige Finanzamt ist verpflichtet, Deine Frage zu beantworten...umsonst. Unser Finanzamt in Potsdam berät bereitwillig, ausführlich und freudlich.
LG Jan
Eine Liste mit freiberuflichen Tätigkeiten findest Du im Netz. Dazu gehört, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der Fotograf, wenn er z.B. Fotokünstler ist.
Eine fotografische Ausbildung ist zur Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht nötig.
Wenn Du mehr ausgibst, als Du einnimmst, gilt das beim Finanzamt nach einiger Zeit als Hobby und von Dir werden über kurz oder lang die von Dir abgerechneten Steuerersparnisse für z.B. Anschaffungen von Fotoequipment zurückgefordert. Das kann weh tun, besonders, wenn man nicht damit rechnet!
Es berät Dich hierbei nicht nur ein Steuerberater; auch das zuständige Finanzamt ist verpflichtet, Deine Frage zu beantworten...umsonst. Unser Finanzamt in Potsdam berät bereitwillig, ausführlich und freudlich.
LG Jan
#7Report
24.10.2010
und was ist wenn man damit unter 400 € verdient? gilt das dann als minijob?
#8Report
Original von 9Tail
und was ist wenn man damit unter 400 € verdient? gilt das dann als minijob?
angeben muss man es trotzdem
#9Report
24.10.2010
Nein.
Ist doch kein Job. Du wärst SELBSTSTÄNDIG. Wo kein Job, da kein Minijob.
;)
Ist doch kein Job. Du wärst SELBSTSTÄNDIG. Wo kein Job, da kein Minijob.
;)
Original von 9Tail
und was ist wenn man damit unter 400 € verdient? gilt das dann als minijob?
#10Report
#11
24.10.2010
Bitte geh zu einem Steuerberater, der wird Dir genau sagen, als was Du Dich wo anmelden musst und kannst und was Du steuerlich angeben musst.
#12Report
25.10.2010
Original von Susanne Güttler
Bitte geh zu einem Steuerberater, der wird Dir genau sagen, als was Du Dich wo anmelden musst und kannst und was Du steuerlich angeben musst.
Ausnahmsweise muss ich die Aussage von Susi komplett unterschreiben. Jeder andere Tipp ist nur Halbwissen oder Vermutung. Es sei denn, einer der User hier in der MK ist selber Steuerfachmann.
#13Report
25.10.2010
Du musst definitiv zum Finanzamt und eine Steuernummer für die Tätigkeit als Fotograf anmelden. Denn wie schon einige sagten bist du verpflichtet jegliche Einnahmen beim Finanzamt anzugeben. Wenn du nur z.B. 5000 Euro (unter knapp 8000 Euro Gewinn - Kosten werden natürlich dann auch noch gegengerechnet) insgesamt eingenommen hast, zahlst du auch wenn es die einzige Einnahmequelle ist, auch keine Steuern. Ob es nun eine Einnahme aus einer freiberuflichen Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb ist liegt auf Seiten der Entscheidung des Finanzamtes, denn es hängt davon ab wo der Schwerpunkt der Fotografie liegt....
Ich würde dir raten erst persönlich zur Neuaufnahmestelle des Finanzamtes deiner Stadt zu gehen. Dort wirst du kurz beraten.... es kann sein, dass das völlig ausreicht und du so auch die Kosten für einen Steuerberater gespart hast. Denn die sind sehr teuer.
Ich würde dir raten erst persönlich zur Neuaufnahmestelle des Finanzamtes deiner Stadt zu gehen. Dort wirst du kurz beraten.... es kann sein, dass das völlig ausreicht und du so auch die Kosten für einen Steuerberater gespart hast. Denn die sind sehr teuer.
#14Report
25.10.2010
Original von BK Pressedienst
Also mit dem Gewerbe hat Paddy definitiv mal Recht!
Ansonsten empfehle ich den Gang zu einem Steuerberater!
Das ist der einzige der fundiert beraten darf und zur Not für
eine falsche Beratung auch haftet! ;-)
Hier in den Threads steht nämlich auch viel falsches, nur mal
so als Tip!
Genauso ist das. Deswegen kann dieses und auch jedes andere Forum dabei keine Hilfe sein.
#15Report
25.10.2010
und wenn du nur 500 Euro verdienst musst du es versteuern...weiss nicht wo die Freibeträge immer herkommen...letztendlich beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen...nur dort gibts eine rechtsvebindliche Auskunft
#16Report
25.10.2010
Naja, es gibt schon Freibeträge. Die beziehen sich aber immer auf das gesamte Einkommen und eine Jahrestabelle. Ausserdem gibts immer verschiedene Bedinungen, die daran geknüpft sind. Insgesamt ist das für einen Laien schwer zu durchschauen. Deswegen kann nur der Steuerberater helfen.
#17Report
25.10.2010
Lass dich einfach vernünftig beraten!
Du kannst hier diskutieren , wirst aber den Gang zur Beratung nicht vermeiden können!
Du kannst hier diskutieren , wirst aber den Gang zur Beratung nicht vermeiden können!
#18Report
25.10.2010
Dass ich mich zusätzlich noch vernünftig beim Steuerberater/Finanzamt beraten lasse, war für mich sowieso klar...ich wollte nur vorher schonmal eine Ahnung haben, was auf mich zukommt, damit ich ggf. vor Ort den Ansprechpartner eventuelle Fragen fragen kann.
Also: Danke für eure Hilfe, ich werd mich dann hier vor Ort darum kümmern!
Also: Danke für eure Hilfe, ich werd mich dann hier vor Ort darum kümmern!
#19Report
[gone] Hermann Klecker
25.10.2010
Original von D-Pic's
und wenn du nur 500 Euro verdienst musst du es versteuern...weiss nicht wo die Freibeträge immer herkommen...letztendlich beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen...nur dort gibts eine rechtsvebindliche Auskunft
Die kommen aus dem Einkommensteuergesetz.
Lies es doch mal.
#20Report
Topic has been closed
ich wüsste gern, wie es rechtlich ist, wenn ich (Studentin) Fotos mache (teils auf Paybasis) rein steuermässig? Ich wollte sonst demnächst mal zum Finanzamt gehen und fragen, aber vielleicht weiss ja jemand wie ich sowas abrechne, wo ich mich anmelden muss und als was etc.? Kann man das als Kleingewerbe/Selbstständigkeit anmelden (ähnlich wie so eine Hostess/Promotion-Selbstständigkeit) oder wie läuft das? Möchte ja nicht, dass das Finanzamt mir nach ein paar Monaten auf die Füße tritt.
Über meine Homepage würden die ja sonst auf kurz oder lang eh auf mich aufmerksam...
Vielen Dank für mögliche Antworten und Infos (gerne auch Links)!