Bilderklau und keine Strafe ? 31
21.03.2011
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
Ein Staatsanwalt ist üblicherweise bei jeder Urheberrechtsklage im Spiel, weil nur der die IP-Adresse ermitteln lassen kann.[/quote]
Und damit ist seine Tätigkeit dann auch schon beendet.
Was im Interesse der Prozessökonomie und der Kostenersparnis für die Allgemeinheit auch nicht völlig falsch ist.
#22Report
21.03.2011
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
Ein Staatsanwalt ist üblicherweise bei jeder Urheberrechtsklage im Spiel, weil nur der die IP-Adresse ermitteln lassen kann.
Der persönliche Anwalt kann diese dann nur über Akteneinsicht erfahren hätte aber selbst nie die Möglichkeit, zu ermitteln, wer hinter einer IP steht[/quote]
das ist doch das ganze dilemma mal gut zusammengefasst:
- um über die akteneinsicht bei der staatsanwaltschaft an den namen zu kommen, muss man sich einen anwalt nehmen.
- eine (private) rechtsschutzversicherung deckt diesen urheberrechtsstreit nicht ab.
- der anwalt will aber kohle, die man ihm vorstrecken muss.
- also lässt man es bleiben, weil man nicht weiß, ob man diese kohle je wieder sieht...
einzige möglichkeit: man findet einen anwalt, der die sache auf basis eines erfolgshonorars betreibt... tom rohwer hat neulich in einem anderen thread mal beschrieben, unter welchen umständen das rechtlich möglich ist. irgendwas bezüglich eigener finanzieller verhältnisse, aufgrund derer man von einer verfolgung absehen müsste...
#23Report
21.03.2011
Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
schmunzel .... bis du dir da jetzt wirklich sicher ? ... "abmahnanwalt" ,o)
Da bin ich mir sogar 100%ig sicher :)
Erzähl mal, wie Dein Abmahnanwalt sonst an die persönlichen Daten hinter einer IP kommen sollte?
Das sind vom Datenschutz geschützte Daten, die keiner rausgeben darf. Die können höchstens "ermittelt" werden. Und wer darf ermitteln?
#24Report
21.03.2011
arg ... bevor des hier alles in den falschen hals kommt und jeder hier der meinung is einen staatsanwalt zu nötigen ... sofern es ein impressum gibt, reicht es einen anwalt zu bemühen!!
sorry ... tom und pixel
*aber bevor meine fälle alle ins hintertreffen kommen ... kann bitte jeder seinen anwalt nötigen ,o)
sorry ... tom und pixel
*aber bevor meine fälle alle ins hintertreffen kommen ... kann bitte jeder seinen anwalt nötigen ,o)
#25Report
21.03.2011
Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
arg ... bevor des hier alles in den falschen hals kommt und jeder hier der meinung is einen staatsanwalt zu nötigen ... sofern es ein impressum gibt, reicht es einen anwalt zu bemühen!!
Natürlich reicht dann ein Anwalt
Wie ich bereits geschrieben habe, wird der Staatsanwalt ja nur indirekt von der Abmahnindustrie mißbraucht, um Anschlüsse zu ermitteln. Die Abmahnanwälte haben üblicherweise gar kein Interesse daran, ob da strafrechtlich weiterermittelt wird. Die wollen nur die Adresse, die Du direkt aus dem Impressum abschreibst
Und 99% aller Urheberrechtsfälle im Netz sind nun mal nicht so einfach gelagert, daß man direkt die Adresse desjenigen ablesen kann, der den Verstoß begangen hat ;)
Aber selbst dann ist es so, daß eine Abmahnung erst mal überhaupt nichts zu sagen hat. Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Angebot, welches Dein Anwalt schickt. Dem kann man getrost widersprechen.
Es ist dann Dein Kostenrisiko, ob Du vor Gericht gehen willst, was noch mal extra Gebühren kostet
#26Report
21.03.2011
schmunzel ... nu ma ehrlich ... wieviele fälle haste beim staatsanwalt und wieviele beim anwalt ?^^
Natürlich reicht dann ein Anwalt
Wie ich bereits geschrieben habe, wird der Staatsanwalt ja nur indirekt von der Abmahnindustrie mißbraucht, um Anschlüsse zu ermitteln. Die Abmahnanwälte haben üblicherweise gar kein Interesse daran, ob da strafrechtlich weiterermittelt wird. Die wollen nur die Adresse, die Du direkt aus dem Impressum abschreibst
Und 99% aller Urheberrechtsfälle im Netz sind nun mal nicht so einfach gelagert, daß man direkt die Adresse desjenigen ablesen kann, der den Verstoß begangen hat ;)
Aber selbst dann ist es so, daß eine Abmahnung erst mal überhaupt nichts zu sagen hat. Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Angebot, welches Dein Anwalt schickt. Dem kann man getrost widersprechen.
Es ist dann Dein Kostenrisiko, ob Du vor Gericht gehen willst, was noch mal extra Gebühren kostet[/quote]
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
arg ... bevor des hier alles in den falschen hals kommt und jeder hier der meinung is einen staatsanwalt zu nötigen ... sofern es ein impressum gibt, reicht es einen anwalt zu bemühen!!
Natürlich reicht dann ein Anwalt
Wie ich bereits geschrieben habe, wird der Staatsanwalt ja nur indirekt von der Abmahnindustrie mißbraucht, um Anschlüsse zu ermitteln. Die Abmahnanwälte haben üblicherweise gar kein Interesse daran, ob da strafrechtlich weiterermittelt wird. Die wollen nur die Adresse, die Du direkt aus dem Impressum abschreibst
Und 99% aller Urheberrechtsfälle im Netz sind nun mal nicht so einfach gelagert, daß man direkt die Adresse desjenigen ablesen kann, der den Verstoß begangen hat ;)
Aber selbst dann ist es so, daß eine Abmahnung erst mal überhaupt nichts zu sagen hat. Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Angebot, welches Dein Anwalt schickt. Dem kann man getrost widersprechen.
Es ist dann Dein Kostenrisiko, ob Du vor Gericht gehen willst, was noch mal extra Gebühren kostet[/quote]
#27Report
[gone] User_6449
21.03.2011
Original von TomRohwer
In den meisten Fällen wird wegen "Geringfügigkeit" und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Selbst wenn die Beweislage sonnenklar ist.
So ist es ...
Theoretisch sind Urheberrechtsverletzungen natürlich strafbar und man kann
Anzeige erstatten, doch bei so geringen Fällen kommt praktisch nichts heraus.
Zivilrechtlich geht etwas mehr und man kann ein paar Euro machen, soweit die
Gegenpartei zu ermitteln, in Deutschland ansässig und zahlungsfähig ist.
Viele Grüße
Peter
#28Report
21.03.2011
Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
schmunzel ... nu ma ehrlich ... wieviele fälle haste beim staatsanwalt und wieviele beim anwalt ?^^
Du hast es immer noch nicht verstanden ;)
zehntausende Fälle.....sowohl beim Staatsanwalt als auch anschließend beim Anwalt
Such doch mal ein wenig im Internet, wie die Maschinerie funktioniert. Da wirst Du bestimmt fündig
Den Staatsanwälten werden stapelweise Listen mit IPs geschickt, für die sie die Adressen ermitteln dürfen, was die teilweise ziemlich lahmlegt. Das hat sogar schon soweit geführt, daß sich Staatsanwälte geweigert haben, da noch weiter mit zu machen
http://www.e-recht24.de/news/mp3/797.html
Siehe hier:
Eine Stafanzeige ist im Vorfeld nötig, da die Musikindustrie von den Tauschbörsennutzern nur die IP Ermitteln kann. Eine Zuordnung von IP-Adresse zu den Daten des Anschlussinhabers scheitert daran, dass es für die Musikindustrie keine zivilrechtliche Grundlage zur Erlangung der Daten gibt. Deshalb werden zehntausende Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt, die Staatsanwaltschaft muss dann den Anschlussinhaber ermitteln. Durch die Masse der Strafanzeigen werden die betroffenen Teile der Ermittlungsbehörden oft vollständig lahm gelegt. Allein bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal wurden im Januar und Februar 2008 ca. 2000 IP-Adressen zur Ermittlung des Anschlussinhabers eingereicht.
Die Rechteinhaber und Abmahnkanzleien haben sich bereits bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als übergeordnete Behörde beschwert. Dort prüft man die Vorgänge.
Fazit:
Es war höchste Zeit, dass man in den Ermittlungsbehörden zumindest einmal deutlich darauf aufmerksam macht, wie hier massenhaft Ressourcen für Fälle gebunden werden, die sich in der Mehrzahl ohnehin nur im Bagatellbereich abspielen.
Nicht nur, dass die Polizisten und Staatsanwälte vom Steuerzahler bezahlt werden, damit die Musikindustrie dann kostenpflichtig abmahnen kann. Diese Kräfte fehlen der ohnehin hoffnungslos überlasteten Polizei und Justiz dann natürlich bei der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten.
P.S.: Zu viel Schmunzeln macht sich nicht gut, wenn sich anschließend rausstellt, daß Du falsch gelegen bist ^^
#29Report
[gone] www.trash-pixel.de
22.03.2011
Ok - dann war ich auf dem Holzweg und habe wieder was gelernt. Da sag mal einer in der MK würde man nichts lernen ...
Verfahren eingestellt heißt nicht, dass da nix war - vermutlich waren nur die eingebrachten Argumente nicht ausreichend das weiter zu verfolgen. [/quote]
In den meisten Fällen wird wegen "Geringfügigkeit" und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Selbst wenn die Beweislage sonnenklar ist.
Das verstehst Du falsch.[/quote]
Original von TomRohwer
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
[quote]Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Verfahren eingestellt heißt nicht, dass da nix war - vermutlich waren nur die eingebrachten Argumente nicht ausreichend das weiter zu verfolgen. [/quote]
In den meisten Fällen wird wegen "Geringfügigkeit" und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Selbst wenn die Beweislage sonnenklar ist.
Wenn neue sachdienliche und greifbare Vorwürfe kommen, dann wird ggf das Verfahren wieder aufgenommen - es steht also nur auf Stand by .... so verstehe ich das zumindest...
Das verstehst Du falsch.[/quote]
#30Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
22.03.2011
einfach keine Bilder mehr ins böse Internet hochladen und alle Probleme sind gelöst ;)
ein Anwalt hat immer die Möglichkeit eine Sicherung der Inhaberdaten einer IP Adresse zu beantragen. Den Inhalt selber erfährt nur die Staatsanwaltschaft und auch nur bei einem entsprechenden Antrag.
IP Adressen werden nicht überall gespeichert. Alice und o2 speichern z.B. garnicht. Die Telekom maximal sieben Tage. Ein Anwalt muss schon schnell sein. Sollte der Verstoß mit der IP Adresse schon ein paar Tage alt sein, kann es zu spät sein.
Solange kein Schaden vorliegt, sollte man lieber den Weg über den Seitenbetreiber versuchen. In 99% der Fälle lässt sich der Inhaber oder Verursacher eh nicht ermitteln. Sollen sich die Staatsanwälte lieber um die wichtigen Dinge kümmern ...
ein Anwalt hat immer die Möglichkeit eine Sicherung der Inhaberdaten einer IP Adresse zu beantragen. Den Inhalt selber erfährt nur die Staatsanwaltschaft und auch nur bei einem entsprechenden Antrag.
IP Adressen werden nicht überall gespeichert. Alice und o2 speichern z.B. garnicht. Die Telekom maximal sieben Tage. Ein Anwalt muss schon schnell sein. Sollte der Verstoß mit der IP Adresse schon ein paar Tage alt sein, kann es zu spät sein.
Solange kein Schaden vorliegt, sollte man lieber den Weg über den Seitenbetreiber versuchen. In 99% der Fälle lässt sich der Inhaber oder Verursacher eh nicht ermitteln. Sollen sich die Staatsanwälte lieber um die wichtigen Dinge kümmern ...
#31Report
Topic has been closed
Verfahren eingestellt heißt nicht, dass da nix war - vermutlich waren nur die eingebrachten Argumente nicht ausreichend das weiter zu verfolgen. [/quote]
In den meisten Fällen wird wegen "Geringfügigkeit" und fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Selbst wenn die Beweislage sonnenklar ist.
Das verstehst Du falsch.