Bilderklau und keine Strafe ? 31
21.03.2011
Sicherlich ärgerlich, aber mag es in diesem konkreten Fall vielleicht daran liegen, daß der Betreiber der ominösen Chat-Seite seinen Sitz im fernen Ausland hat und sich somit dem Zugriff der deutschen Behörden erfolgreich entziehen kann?
#2Report
21.03.2011
Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Das ist sogar das übliche Vorgehen. Die meisten Urheberrechtsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Aber das ist auch egal....weil es üblicherweise um zivilrechtliche Fragen geht
Euer Anwalt kann jetzt Akteneinsicht beantragen. Üblicherweise wurde auch die Adresse ermittelt, die hinter der entsprechenden IP lag von der die Urheberrechtsverletzung aus begangen wurde.
An diese Adresse geht dann üblicherweise eine anwaltliche Abmahnung, die angenommen werden kann, aber nicht muß.
Der nächste Schritt wäre dann mit einer Zivilrechtsklage vor Gericht zu gehen.
Aber der Staat selber hat kein Interesse daran, ein Strafverfahren zu eröffnen, weil jemand sich in einer Online-Community als Fake ausgegeben hat
#3Report
[gone] Der Hosenknopf
21.03.2011
Also erstmal, Bilderklau ist auf keinen Fall legal und ohne Strafe !!!
Bei so einem Fall, wenns wirklich Auftragsfotos oder Bildmaterial aus bezahlten Shootings sind, direkt alle Daten/Seiten/Bilder soweit möglich zur Beweisführung sichern !
Dann Anwalt kontaktieren (Beispiel http://www.koetzlaw.de) und den Anwalt machen lassen was er für richtig hält. Nur ein Anwalt weiß was genau in jedem Einzelfall machbar ist und was nicht, was zu machen ist und was eh keinen Sinn macht !
In der Regel, wenn der Datendieb in D oder manchmal auch noch in der EU sitzt, dann gibt es auch eine Strafe oder eine Schadenersatzzahlung !
Klar, wenn die Seite bzw. der Seitenbetreiber in Russland oder Korea sitzt, passiert meist garnichts, aber oft sitzen die Leute ja in D und werden durch die IPs ja auch oft gefunden.
Nur wegen einem geklauten Bild das dann nichtkommerziell im Chat verwendet wird, wirst Du keinen Anwalt zum Gang zum Gericht überzeugen können!
lg Jörg
Bei so einem Fall, wenns wirklich Auftragsfotos oder Bildmaterial aus bezahlten Shootings sind, direkt alle Daten/Seiten/Bilder soweit möglich zur Beweisführung sichern !
Dann Anwalt kontaktieren (Beispiel http://www.koetzlaw.de) und den Anwalt machen lassen was er für richtig hält. Nur ein Anwalt weiß was genau in jedem Einzelfall machbar ist und was nicht, was zu machen ist und was eh keinen Sinn macht !
In der Regel, wenn der Datendieb in D oder manchmal auch noch in der EU sitzt, dann gibt es auch eine Strafe oder eine Schadenersatzzahlung !
Klar, wenn die Seite bzw. der Seitenbetreiber in Russland oder Korea sitzt, passiert meist garnichts, aber oft sitzen die Leute ja in D und werden durch die IPs ja auch oft gefunden.
Nur wegen einem geklauten Bild das dann nichtkommerziell im Chat verwendet wird, wirst Du keinen Anwalt zum Gang zum Gericht überzeugen können!
lg Jörg
#4Report
21.03.2011
Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Heißt das nun, dass soetwas ein Freibrief für jeden ist, der sich an unseren Bildern hier aus der MK nach Herzenslust bedienen kann?
Kann es sein, daß hier der völlig falsche Weg gewählt wurde? (Staatsanwaltschaft)
Sowohl Urheberrechtsverletzungen als auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verfolgt man zivilrechtlich.
Sofern es strafrechtliche Vorschriften gibt, die davon berührt werden, stellt die StA so ein Verfahren im Regelfall wieder ein, weil sie - völlig zu recht - darauf verweist, daß die Geschädigten ihre Interessen und Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg viel besser verfolgen können.
#5Report
[gone] Hermann Klecker
21.03.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Heißt das nun, dass soetwas ein Freibrief für jeden ist, der sich an unseren Bildern hier aus der MK nach Herzenslust bedienen kann?
Kann es sein, daß hier der völlig falsche Weg gewählt wurde? (Staatsanwaltschaft)
Sowohl Urheberrechtsverletzungen als auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verfolgt man zivilrechtlich.
Sofern es strafrechtliche Vorschriften gibt, die davon berührt werden, stellt die StA so ein Verfahren im Regelfall wieder ein, weil sie - völlig zu recht - darauf verweist, daß die Geschädigten ihre Interessen und Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg viel besser verfolgen können.[/quote]
Das Gesetzt sieht vor, daß diese Taten auf Antrag verfolgt werden können.
Wenn man alle Straftaten auf ihre zivilrechtlichen Aspekte reduzieren würde, dann gute Nacht.
#6Report
[gone] User_6099
21.03.2011
Welchen Teil von "können", wie Du schreibst, hast Du nicht verstanden?
wenn Du danach mit "alle" blindlings pauschalisierst...
wenn "alles" Zivilrechtliche die Staatsanwaltschaft belasten würde... aber dann erst recht gute Nacht.
die Notwendigkeit, ein geklautes Bild auf einen gefakten Internetprofil, strafrechtlich zu durchleuchten... menno... aufwachen! Ansonsten... weiterhin... gute Nacht!
wenn Du danach mit "alle" blindlings pauschalisierst...
wenn "alles" Zivilrechtliche die Staatsanwaltschaft belasten würde... aber dann erst recht gute Nacht.
die Notwendigkeit, ein geklautes Bild auf einen gefakten Internetprofil, strafrechtlich zu durchleuchten... menno... aufwachen! Ansonsten... weiterhin... gute Nacht!
Original von Hermann Klecker
Das Gesetzt sieht vor, daß diese Taten auf Antrag verfolgt werden können.
Wenn man alle Straftaten auf ihre zivilrechtlichen Aspekte reduzieren würde, dann gute Nacht.
#7Report
21.03.2011
RICHTIG!
Viele Grüße,
Frank
Kann es sein, daß hier der völlig falsche Weg gewählt wurde? (Staatsanwaltschaft)
Sowohl Urheberrechtsverletzungen als auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verfolgt man zivilrechtlich.
Sofern es strafrechtliche Vorschriften gibt, die davon berührt werden, stellt die StA so ein Verfahren im Regelfall wieder ein, weil sie - völlig zu recht - darauf verweist, daß die Geschädigten ihre Interessen und Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg viel besser verfolgen können.[/quote]
Viele Grüße,
Frank
Original von TomRohwer
[quote]Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Heißt das nun, dass soetwas ein Freibrief für jeden ist, der sich an unseren Bildern hier aus der MK nach Herzenslust bedienen kann?
Kann es sein, daß hier der völlig falsche Weg gewählt wurde? (Staatsanwaltschaft)
Sowohl Urheberrechtsverletzungen als auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verfolgt man zivilrechtlich.
Sofern es strafrechtliche Vorschriften gibt, die davon berührt werden, stellt die StA so ein Verfahren im Regelfall wieder ein, weil sie - völlig zu recht - darauf verweist, daß die Geschädigten ihre Interessen und Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg viel besser verfolgen können.[/quote]
#8Report
21.03.2011
Und auf die Idee, einfach mal den Chatbetreiber anzuschreiben, um diesen darauf aufmerksam zu machen, darauf seid ihr Helden nicht gekommen?
#9Report
[gone] www.trash-pixel.de
21.03.2011
Original von TomRohwer
Sowohl Urheberrechtsverletzungen als auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verfolgt man zivilrechtlich.
Interpertiere ich das falsch ... 106 UrhG... 3 Jahre oder Geldstrafe... Versuch strafbar.... fällt das unter Zivilrecht?
#10Report
[gone] www.trash-pixel.de
21.03.2011
Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Verfahren eingestellt heißt nicht, dass da nix war - vermutlich waren nur die eingebrachten Argumente nicht ausreichend das weiter zu verfolgen. Wenn neue sachdienliche und greifbare Vorwürfe kommen, dann wird ggf das Verfahren wieder aufgenommen - es steht also nur auf Stand by .... so verstehe ich das zumindest...
#11Report
21.03.2011
zu satyr ,ja ich hatte mit der rechtsabteilung des chat betreibers kontakt aufgenommen schließlich schlafe ich nicht auf bäumen,
da screnshoots so nicht als beweismittel gelten, habe ich zur beweissicherung andere wege eingeschlagen.
wie aus meinem text auch hervorgeht,habe nicht ich sondern das model eine anzeige gestellt
was und wie sie es genau gemacht hat kann ich nicht sagen ,da diese frau recht beschäftigt ist.
leider hat sie auch keine rechtschutzversicherung und konnte sich wohl so keinen anwalt zu rate ziehen.
da screnshoots so nicht als beweismittel gelten, habe ich zur beweissicherung andere wege eingeschlagen.
wie aus meinem text auch hervorgeht,habe nicht ich sondern das model eine anzeige gestellt
was und wie sie es genau gemacht hat kann ich nicht sagen ,da diese frau recht beschäftigt ist.
leider hat sie auch keine rechtschutzversicherung und konnte sich wohl so keinen anwalt zu rate ziehen.
#12Report
21.03.2011
Die Rechtsschutz wird so einen Fall kaum abdecken.
#13Report
21.03.2011
es gibt worte wie ... "abmahnanwalt" ... sollte eigentlich jedem hier geläufig sein
*schmunzel
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
*schmunzel
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
#14Report
21.03.2011
Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
Ein Staatsanwalt ist üblicherweise bei jeder Urheberrechtsklage im Spiel, weil nur der die IP-Adresse ermitteln lassen kann.
Der persönliche Anwalt kann diese dann nur über Akteneinsicht erfahren hätte aber selbst nie die Möglichkeit, zu ermitteln, wer hinter einer IP steht
#15Report
21.03.2011
aha ... echt ? .... siehste, da hab ick wieder was gelernt !
*bis dato hat mein anwalt dieses für mich erledigt ,o)
Ein Staatsanwalt ist üblicherweise bei jeder Urheberrechtsklage im Spiel, weil nur der die IP-Adresse ermitteln lassen kann.
Der persönliche Anwalt kann diese dann nur über Akteneinsicht erfahren hätte aber selbst nie die Möglichkeit, zu ermitteln, wer hinter einer IP steht[/quote]
*bis dato hat mein anwalt dieses für mich erledigt ,o)
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
Ein Staatsanwalt ist üblicherweise bei jeder Urheberrechtsklage im Spiel, weil nur der die IP-Adresse ermitteln lassen kann.
Der persönliche Anwalt kann diese dann nur über Akteneinsicht erfahren hätte aber selbst nie die Möglichkeit, zu ermitteln, wer hinter einer IP steht[/quote]
#16Report
21.03.2011
Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
aha ... echt ? .... siehste, da hab ick wieder was gelernt !
*bis dato hat mein anwalt dieses für mich erledigt ,o)
Eben...und der kann erst tätig werden, wenn der Staatsanwalt fertig ist ;)
#17Report
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
ps: keine ahnung wie der staatsanwalt ins spiel kommen sollte ?
Ein Staatsanwalt ist üblicherweise bei jeder Urheberrechtsklage im Spiel, weil nur der die IP-Adresse ermitteln lassen kann.
Der persönliche Anwalt kann diese dann nur über Akteneinsicht erfahren hätte aber selbst nie die Möglichkeit, zu ermitteln, wer hinter einer IP steht[/quote]
Genau.
Und die sind massiv überbeschäftigt, seitdem Abmahnungen für einige zum Lieblingsfreizeitspiel geworden sind. Es gibt Staatsanwälte, die mit nichts anderem mehr beschäftigt sind :/
Deshalb sollte man vielleicht bei solch vergleichbar Lächerlichem möglicherweise andere Wege finden... Bspw. über den Seitenbetreiber. Dann hat der Spuk nämlich auch meist recht schnell ein Ende.
#18Report
21.03.2011
schmunzel .... bis du dir da jetzt wirklich sicher ? ... "abmahnanwalt" ,o)
Eben...und der kann erst tätig werden, wenn der Staatsanwalt fertig ist ;)[/quote]
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Neo Art (Paris, Berlin und London)
aha ... echt ? .... siehste, da hab ick wieder was gelernt !
*bis dato hat mein anwalt dieses für mich erledigt ,o)
Eben...und der kann erst tätig werden, wenn der Staatsanwalt fertig ist ;)[/quote]
#19Report
21.03.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Dee.Schneider
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Heißt das nun, dass soetwas ein Freibrief für jeden ist, der sich an unseren Bildern hier aus der MK nach Herzenslust bedienen kann?
Kann es sein, daß hier der völlig falsche Weg gewählt wurde? (Staatsanwaltschaft)
Sowohl Urheberrechtsverletzungen als auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verfolgt man zivilrechtlich.
Sofern es strafrechtliche Vorschriften gibt, die davon berührt werden, stellt die StA so ein Verfahren im Regelfall wieder ein, weil sie - völlig zu recht - darauf verweist, daß die Geschädigten ihre Interessen und Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg viel besser verfolgen können.[/quote]
Das Gesetzt sieht vor, daß diese Taten auf Antrag verfolgt werden können.[/quote]
In der Tat. Das Gesetz sieht vor, daß solche Taten auf Antrag verfolgt werden können.
Werden sie aber in 99,99 Prozent aller Fälle nicht, weil die Staatsanwaltschaften kein öffentliches Interesse sehen und, wie ich schon schrieb, die Geschädigten auf den Zivilklageweg verweisen, wo ihre Interessen besser berücksichtigt werden als im Strafprozess.
Wenn man alle Straftaten auf ihre zivilrechtlichen Aspekte reduzieren würde, dann gute Nacht.
Das macht man ja auch nicht mit "allen", sondern nur mit denen, wo es Sinn macht.
Gegenfrage: was hat ein geschädigter Urheber davon, wenn wegen der unzulässigen Verwendung seines Fotos eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder ein Strafbefehl über 150 Euro verhängt wird?
Nichts.
Und genau das würde in 99,99 Prozent aller Fälle bei einer solchen Urheberrechtsverletzung passieren.
Mit der unzulässigen Veröffentlichung eines Fotos entgegen §22,23 KUrhG sieht es ganz genauso aus.
Auf dem Zivilklageweg dagegen wird der Geschädigte für seinen Schaden entschädigt.
#20Report
Topic has been closed
Die Einzelheiten:
Vor einigen Wochen schrieb mich ein Model aus der MK an, mit dem ich zusammen gearbeitet habe, das Bilder von ihr, die ich unter anderem gemacht habe, in einem Chat zu sehen sind.
Darunter ein Profil, einige Daten und ein Text das mag soweit ja stimmen, aber die Bilder sind geklaut aus der MK .
Nun fragte mich das Model, was sie tun könne. Meine Antwort war, dass dies ja ein Verstoß gegen das Recht am eigenem Bild ist und das damit verbundene Urhebergesetz in meinem Fall. Schließlich sind die Bilder ja unser Eigentum.
Klar macht sowas sauer und wütend zugleich, wenn jemand behauptet, dass die Bilder von der (Fake) Person sind und gemacht wurden, was ja nunmal nicht stimmt.
Lange Rede, kurzer Sinn, heute schrieb mich das Model erneut an und sagte, sie habe Post von der Staatsanwaltschaft in ….. bekommen mit der Mitteilung „Verfahren eingestellt“.
Heißt das nun, dass soetwas ein Freibrief für jeden ist, der sich an unseren Bildern hier aus der MK nach Herzenslust bedienen kann? Die Aufnahmen, in die wir viel Zeit, Mühe und Geld investiert haben, nicht geschützt sind? Sofern ich mir damit in einem Chatroom ein schönes Leben machen kann und dabei straffrei ausgehe?
Jeder der Zigaretten klaut wird bestraft, jeder Hundehalter, dessen Hund mitten in der City sein Geschäft macht und dies nicht wegmacht, bekommt irgendeine Strafe und der, der klaut bzw. Fotos klaut und als seine eigenen Bilder ausgibt, bekommt nix?
Und dann lese ich, dass jemand Bilder von Obst und Gemüse auf seiner privaten Kochrezepte-Homepage veröffentlicht hat und 3000€ an den Fotografen zahlen musste, weil es nicht seine eigenen Bilder waren.
Das sagt mir eigentlich nur eins: Ich knipse Obst und Gemüse, verklage jeden Hinz und Kunz, der meine Bilder auf seiner HP hat, bekomme Recht und bekomme für jedes Pixelchen von Bild 3000€ zugesprochen. Ich brauche dann kein Studio zu bezahlen, muss mir keine teure Ausrüstung kaufen, investiere weniger Zeit und spare mir das Anschreiben und die Vorgespräche mit den Models.
Wenn aber jemand Bilder klaut, die ich fotografiert habe und diese dann als seine eigenen Bilder deklariert, dann ist das legal und egal ob ich ihn verklage oder nicht, eine Strafe bekommt er sowieso nicht.
Was ich jetzt gerade denke, würde hier unter der Rubrik „zensiert“ gestrichen werden, aber ich glaube, dass ihr wisst, was ich jetzt denke …...