MK Vertag Pay. 42
27.04.2011
Ich würde auch dazu raten, Verträge einzelfallbezogen aufzusetzen. Die vorliegenden Vertragsvorschäge sind so allgemeingehalten, dass man im Prinzip alles und nichts darf.
Kommerzielle Werbung - wo fängt diese an?
Wenn eines dier Bilder in Werbespots eingeblendet wird oder in Zeitschriften erscheint, ok - dann ist der Fall klar.
Aber - wenn ein Bild des Models auf jeder Toblerone-Packung prangt?
Wenn auf einer Internetseite irgendwo ein Bild eingepflanzt wurde?
Vor allem - gerne genutzt - in Kontaktanzeigen? Unseriös sind die ja nicht (immer) und Werbung eigentlich auch nicht.
Deswegen würde ich immer im Vertrag aufnehmen, welche Zwecke mit den Fotos verfolgt werden. Veröffentlichung - wo und wann und wie lange. Und auch einen Passus, falls man höhere Einnahmen über die Verwertung erzielen könnte, dass man dann mit dem Model ein Nachtragshonorar verhandeln kann - natürlich in Schriftform.
Kommerzielle Werbung - wo fängt diese an?
Wenn eines dier Bilder in Werbespots eingeblendet wird oder in Zeitschriften erscheint, ok - dann ist der Fall klar.
Aber - wenn ein Bild des Models auf jeder Toblerone-Packung prangt?
Wenn auf einer Internetseite irgendwo ein Bild eingepflanzt wurde?
Vor allem - gerne genutzt - in Kontaktanzeigen? Unseriös sind die ja nicht (immer) und Werbung eigentlich auch nicht.
Deswegen würde ich immer im Vertrag aufnehmen, welche Zwecke mit den Fotos verfolgt werden. Veröffentlichung - wo und wann und wie lange. Und auch einen Passus, falls man höhere Einnahmen über die Verwertung erzielen könnte, dass man dann mit dem Model ein Nachtragshonorar verhandeln kann - natürlich in Schriftform.
#22Report
[gone] Hermann Klecker
27.04.2011
Original von Jörg N.
[quote]Original von Armin Fashion Ausschreibung Tfp
... erst mal die Unterschiede Tfp/ Pay erklären.
Es gibt nur einen Unterschied. Einmal besteht die Bezahlung aus Bildern, einmal aus Geld. Den ganzen Rest regelt individuell der Vertrag.[/quote]
Das ist nicht perse falsch, aber auch nicht besonders modelle-freundlich.
Deren Steuererklärung ist deutlich einfacher - und günstiger - wenn die Fotos die Früchte gemeinsamer Arbeit sind und eben keine Bezahlung.
Wenn man eh einen Vertrag macht, dann gibts auch keinen guten Grund mehr, unbedingt eine Bezahlung hineinzudichten.
#23Report
[gone] Hermann Klecker
27.04.2011
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Bei Pay genügt dem Fotografen eine Quittung !!!
Bei Pay genügt dem Fotografen eine Quittung !!!
#24Report
27.04.2011
Original von Hermann Klecker
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Bei Pay genügt dem Fotografen eine Quittung !!!
Das stimmt so nicht. Nur weil du ein Honorar zahlst, kannst du nicht machen, was du willst. Ein Release regelt z.B. auch die Nutzungsdauer und den Nutzungsumfang. Es gibt durchaus jobs bei denen die Nutzung auf ein Jahr beschränkt wird. Dann gibt es Vereinbarungen über buyouts...etc.
Die ganzen agreements zwischen Model und Fotograf, wenn mit Fotos honoriert wird mal ganz aussen vor gelassen. Am besten ist ein Standardrelease, wie man es hundertfach finden kann...
Ich mache das immer so und das ist auch wasserdicht für beide Seiten.
Standardrelease, damit tritt das Model alle Nutzungsrechte an mich ab und zwar bis zur nächsten Eiszeit, auch an mein Rechtenachfolger und Erben. In allen bildlichen Darstellungsformen....
Für sich alleine genommen kommt das einem Seelenverkauf ziemlich nahe, aber anders gehts halt nicht.
Dann gibt es noch eine Honorarvereinbarung extra und das ist für das Model interessant, denn darin wird die Höhe des Honorars vereinbart, die Nutzungsrechte des Models, kein Pornozeugs und etc.
Und nur die Honorarvereinbarung bekommt das Model von mir unterschrieben. Das sind zwei Zettel und etwas Schreibarbeit. Zudem steht auf dem Standardrelease, das ich z.B. für Dritte benötige nix über die Höhe des Honorars, geht ja auch niemanden etwas an...
#25Report
[gone] Hermann Klecker
27.04.2011
Original von Frank Westwood
[quote]Original von Hermann Klecker
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:
Bei Pay genügt dem Fotografen eine Quittung !!!
Das stimmt so nicht. Nur weil du ein Honorar zahlst, kannst du nicht machen, was du willst. Ein Release regelt z.B. auch die Nutzungsdauer und den Nutzungsumfang. Es gibt durchaus jobs bei denen die Nutzung auf ein Jahr beschränkt wird. Dann gibt es Vereinbarungen über buyouts...etc.
[/quote]
Original aus dem KunstUhrG 22
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Toll, was? Keine Einschränkungen, keine Nutzunsdauer, nix. Die Einwilligung wurde einfach erteilt.
Zugegben.
Das mit dem Buyout könnte kompliziert werden. Und ob mit möglichen Bearbeitungen nicht weitere Persönlichkeitsrechte verletzt werden, steht noch mal auf einem anderen Blatt. Das ist allerdings ein Blatt, daß das Groß der hier kursierenden Verträge ebenfalls nicht beschreibt.
Die ganzen agreements zwischen Model und Fotograf, wenn mit Fotos honoriert wird mal ganz aussen vor gelassen. Am besten ist ein Standardrelease, wie man es hundertfach finden kann...
Ich mache das immer so und das ist auch wasserdicht für beide Seiten.
Standardrelease, damit tritt das Model alle Nutzungsrechte an mich ab und zwar bis zur nächsten Eiszeit, auch an mein Rechtenachfolger und Erben. In allen bildlichen Darstellungsformen....
Für sich alleine genommen kommt das einem Seelenverkauf ziemlich nahe, aber anders gehts halt nicht.
Dann gibt es noch eine Honorarvereinbarung extra und das ist für das Model interessant, denn darin wird die Höhe des Honorars vereinbart, die Nutzungsrechte des Models, kein Pornozeugs und etc.
Und nur die Honorarvereinbarung bekommt das Model von mir unterschrieben. Das sind zwei Zettel und etwas Schreibarbeit. Zudem steht auf dem Standardrelease, das ich z.B. für Dritte benötige nix über die Höhe des Honorars, geht ja auch niemanden etwas an...
Und was hast DU davon?
Klar, das Modell hat ggf. etwas davon, sofern es überhaupt Wert darauf legt.
Ich bin ja durchaus modellefreundlich. Zumindest mehr, als so mancher, der seine Bilderchen unüberlegt als Honorar bezeichnet und damit für das Modell die Büchse der Pandora öffnet, sobald sein Steuerberater das sieht (sofern er es noch vor einer Steuerprüfung sieht)
Also noch einmal. Was hast Du davon? Warum -genau- genügt Dir für Deine Vorhaben nicht eine Quittung?
#26Report
27.04.2011
Original von Hermann Klecker
Also noch einmal. Was hast Du davon? Warum -genau- genügt Dir für Deine Vorhaben nicht eine Quittung?
Ja ja, das KunstUhrG ist mir durchaus bekannt, das glaub mal;-)
"Gilt im Zweifel als erteil" ist mir nicht explizit genug und warum erst Zweifel aufkommen lassen, wenn es auch zweifelsfrei geht ?
Eine Honorarvereinbarung in Schriftform ist ja nix anders als eine Quittung. Ich erhalte die uneingeschränkten Nutzungsrechte, das Model erhält ein Honorar in welcher Form auch immer. Ob das nun Fotos sind oder Geld ist, liegt an den Fähigkeiten des jeweils anderen, die beide Seiten "vorher" für sich bewerten müssen. Das Model muss nich jedem Pixer ein Release unterschreiben, nur weil der meint die Reinkarnation von Helmut Newton höchst selbst zu sein und es muss auch Fotos als Bezahlung nicht akzeptieren. Auf der anderen Seite ist kein Piixer dazu verpflichtet ein TFP gegen Release zu machen, wenn er vermuten kann, dass kein verwertbares Material dabei heraus kommt. Dann kommt der Deal eben nicht zu stande und gut is. Das als aussenstehender zu bewerten, steht mir nicht zu und das maße ich mir auch nicht an. Was gehen mich die Verträge anderer Leute an? Richtig, nix. Hauptsache meinen eigenen sind wasserdicht und für die Models transparent.
Das Standardrelease bringt die Sache auf den Punkt und vermeidet im Zweifelsfall Prozess- und Gerichtskosten. Im Zweifelsfall reicht mir dann ein zweiseitiges Fax und die Kuh ist für mich ganz sicher vom Eis....
Man muss es auch praktisch sehen;-)
#27Report
[gone] Hermann Klecker
27.04.2011
Original von Frank Westwood
... Ich erhalte die uneingeschränkten Nutzungsrechte, ...
Original von Frank Westwood
...Ein Release regelt z.B. auch die Nutzungsdauer und den Nutzungsumfang. Es gibt durchaus jobs bei denen die Nutzung auf ein Jahr beschränkt wird. ...
No further comment.
#28Report
27.04.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Frank Westwood
... Ich erhalte die uneingeschränkten Nutzungsrechte, ...
Original von Frank Westwood
...Ein Release regelt z.B. auch die Nutzungsdauer und den Nutzungsumfang. Es gibt durchaus jobs bei denen die Nutzung auf ein Jahr beschränkt wird. ...
No further comment.[/quote]
Wenn du zukünftig auch aus dem Kontext zitieren lernst, ist alles gut....;-)
#29Report
27.04.2011
Die hier veröffentlichten Verträge sind offensichtlich aus einer Anwaltskanzlei, aber ich frag mich, ob da nicht deren Marketingabteilung dahinter steckt. Formulierungen wie "pornografische oder ähnliche Medien" lassen ja wohl einen gewaltigen Spielraum zu und führen letztendlich nur zu Streitigkeiten.
Hatte letztens mit einem Modell eine Diskussion, weil sie so eine Klausel im Vertrag haben wollte. Habe versucht zu erklären, dass beispielsweise für einen religiösen Fundamentalisten auch die Wäscheseite im Otto-Katalog pornografisch sein kann, und schon gerade Seiten wie die MK oder ähnliches...
Auch konnten wir dem Wunsch des Modells nicht stattgeben, bei einem Weiterverkauf die Rechte des Käufers zu beschränken.
Wir haben jetzt beispielsweise ein Bild an einen Verlag verkauft, der dieses auf das Cover eines (vielleicht "pornografischen") Buches drucken möchte. Wie lösen wir das mit so einer Klausel im Vertrag? Wenn´s dem Modell nicht passt, auf dem Buch zu erscheinen, verklagt sie den Verlag, bekommt Recht, das Buch wird eingestampft, der Fotograf in Regress genommen.....
Wir haben dann letztlich auf die Zusammenarbeit mit dem Modell verzichtet.
Hatte letztens mit einem Modell eine Diskussion, weil sie so eine Klausel im Vertrag haben wollte. Habe versucht zu erklären, dass beispielsweise für einen religiösen Fundamentalisten auch die Wäscheseite im Otto-Katalog pornografisch sein kann, und schon gerade Seiten wie die MK oder ähnliches...
Auch konnten wir dem Wunsch des Modells nicht stattgeben, bei einem Weiterverkauf die Rechte des Käufers zu beschränken.
Wir haben jetzt beispielsweise ein Bild an einen Verlag verkauft, der dieses auf das Cover eines (vielleicht "pornografischen") Buches drucken möchte. Wie lösen wir das mit so einer Klausel im Vertrag? Wenn´s dem Modell nicht passt, auf dem Buch zu erscheinen, verklagt sie den Verlag, bekommt Recht, das Buch wird eingestampft, der Fotograf in Regress genommen.....
Wir haben dann letztlich auf die Zusammenarbeit mit dem Modell verzichtet.
#30Report
27.04.2011
Über diese MK-Beispielverträge wird ja immer mal wieder diskutiert. Letztlich kommt dabei immer das gleiche Ergebnis heraus: Nach etwas Nachdenken findet eine große Mehrheit (auch Moderatoren der MK) die Verträge schlecht.
WARUM - so meine offene Frage - sind die Verträge noch hier?
WARUM - so meine offene Frage - sind die Verträge noch hier?
#31Report
27.04.2011
Original von eckisfotos
Über diese MK-Beispielverträge wird ja immer mal wieder diskutiert. Letztlich kommt dabei immer das gleiche Ergebnis heraus: Nach etwas Nachdenken findet eine große Mehrheit (auch Moderatoren der MK) die Verträge schlecht.
WARUM - so meine offene Frage - sind die Verträge noch hier?
berechtigte frage...
möglicherweise sagen sich die verantwortlichen, besser schlechte verträge als gar keine verträge, da ja hier das thema "shooten nur mit vertrag" sehr hoch gehalten wird. anwälte legen sich ungern fest, es dürfte also schwer werden, jemanden zu finden, der neue verträge aufsetzt und diese dem mk-pumlikum gegenüber als rechtsicher erklärt ^^
#32Report
27.04.2011
Wenn ich Verträge manipuliere, krieg ichs auch grad noch hin, dem Model kein Exemplar auszuhändigen. Dann kriege ich es sogar hin, sie unterschreiben zu lassen, dass sie ein Exemplar bekommen hat, obwohl sie gar keins bekommen hat.
Ist Dir nie aufgefallen, dass kein Mensch sich das durchliest? ^^
Natürlich würde ich das niemals tun aber ich KÖNNTE das mit so einem Vertrag ja ziemlich leicht. ;)
dafür hat die gegenseite eine Kopie oder erhält bei Dir nur eine Partei einen Vertrag?[/quote]
Ist Dir nie aufgefallen, dass kein Mensch sich das durchliest? ^^
Natürlich würde ich das niemals tun aber ich KÖNNTE das mit so einem Vertrag ja ziemlich leicht. ;)
Original von Nico Reinhard
[quote]Original von Christian [ B o h n e n k a m p ] neues Band-Video
Allein schon dieser zweite Pay-Vertrag mit den Ankreuz-Optionen lässt sich ja ganz toll nachträglich manipulieren. Kaum ist das Model aus der Tür, kreuze ich auch noch alles andere an. *lol*
dafür hat die gegenseite eine Kopie oder erhält bei Dir nur eine Partei einen Vertrag?[/quote]
#33Report
27.04.2011
Original von Henning Zachow *Paula :)*
[quote]Original von eckisfotos
Über diese MK-Beispielverträge wird ja immer mal wieder diskutiert. Letztlich kommt dabei immer das gleiche Ergebnis heraus: Nach etwas Nachdenken findet eine große Mehrheit (auch Moderatoren der MK) die Verträge schlecht.
WARUM - so meine offene Frage - sind die Verträge noch hier?
berechtigte frage...
möglicherweise sagen sich die verantwortlichen, besser schlechte verträge als gar keine verträge, da ja hier das thema "shooten nur mit vertrag" sehr hoch gehalten wird. anwälte legen sich ungern fest, es dürfte also schwer werden, jemanden zu finden, der neue verträge aufsetzt und diese dem mk-pumlikum gegenüber als rechtsicher erklärt ^^[/quote]
Haben wir nicht gerade (wieder) herausgearbeitet, dass die Verträge nicht rechtssicher sind?
#34Report
27.04.2011
Das ist schon richtig ganz selten list sich ein Model den Vertrag durch.
#35Report
27.04.2011
Original von eckisfotos
[...]
Haben wir nicht gerade (wieder) herausgearbeitet, dass die Verträge nicht rechtssicher sind?
haben wir...
aber nach der veröffentlichung der stack-verträge hat es in deutschland eine gesetzesänderung gegeben. 2008 wurde das rechtsberatungsgesetz durch das rechtsdienstleistunggesetz abgelöst. möglicherweise haben sich da haftungsfragen geändert, was einen anwalt davon abhalten könnte, neue verträge zur verfügung zu stellen.
#36Report
27.04.2011
Original von Henning Zachow *Paula :)*
[quote]Original von eckisfotos
[...]
Haben wir nicht gerade (wieder) herausgearbeitet, dass die Verträge nicht rechtssicher sind?
haben wir...
aber nach der veröffentlichung der stack-verträge hat es in deutschland eine gesetzesänderung gegeben. 2008 wurde das rechtsberatungsgesetz durch das rechtsdienstleistunggesetz abgelöst. möglicherweise haben sich da haftungsfragen geändert, was einen anwalt davon abhalten könnte, neue verträge zur verfügung zu stellen.[/quote]
kein Grund, an einem alten festzuhalten
Verdorbene Lebensmittel werden auch aus dem Regal genommen - auch wenn noch keine neuen geliefert wurden
#37Report
27.04.2011
Ich schreibe mir meinen Vertrag jetzt selber.
Ich weiß nur noch nicht ob ich das was ich will reinschreiben soll oder weglassen.
Was nicht drin steht ist auch nicht ausgeschlossen?
Wichtig ist mir nur das Bilder exklusiv für mich und ausschließlich mir zur Verfügung stehen.
Und auch eine Weitergabe an dritte möglich ist.
Da es Fashion Bilder sind rechne ich nicht mit allzu viel Schwierigkeiten.
Ich weiß nur noch nicht ob ich das was ich will reinschreiben soll oder weglassen.
Was nicht drin steht ist auch nicht ausgeschlossen?
Wichtig ist mir nur das Bilder exklusiv für mich und ausschließlich mir zur Verfügung stehen.
Und auch eine Weitergabe an dritte möglich ist.
Da es Fashion Bilder sind rechne ich nicht mit allzu viel Schwierigkeiten.
#38Report
28.04.2011
Original von Armin Fashion Ausschreibung Tfp
Ich schreibe mir meinen Vertrag jetzt selber.
Immer auch meine Empfehlung
Original von Armin Fashion Ausschreibung Tfp
Was nicht drin steht ist auch nicht ausgeschlossen?
Schreib doch rein, wofür Du die Bilder verwenden willst. Das ist einfacher als alles aufzuzählen, wofür es nicht gedacht ist. Das ist auch das Problem bei den hier diskutierten Verträgen.
Wenn man den Zweck kennt, kann man auch präziser formulieren, was darunter zu verstehen ist. Alles, was die Zukunft bringt - mögliche Riesenumsätze mit dem Bildmaterial - bedürfen eines neuen Vertrags und fallen in den Paragraphen mit der Verhandlungsregelung über anderweitige Verwendung.
#39Report
[gone] Hermann Klecker
28.04.2011
Original von Armin Fashion Ausschreibung Tfp
Ich weiß nur noch nicht ob ich das was ich will reinschreiben soll oder weglassen.
Keep it simple.
Schreib hinein, was Du brauchst.
Laß alles weg, was Du nicht brauchst.
Nimm nichts auf, bloß, weil es woanders steht und Du es für eine gute Idee hältst.
Namen der Vertragspartner mit Kennzeichnung, wer das Modell ist.
Das Modell erklärt sich mit ... der am ... entstndenen Fotografien einverstanden.
Laß Dir beliebige Bearbeitungen, Verfremdungen, Montagen gestatten.
Mit dem Honorar in Höhe von ... sind alle Ansprüche des Modells abgeschlossen.
Datum, Unterschriften
#40Report
Topic has been closed
Ich habe das Buch vor 2 Monaten gekauft .
Was allerdings in dem Buch fehlt ist ein TFP - Vertrag = Verbesserungsvorschlag für die nächste Ausgabe ;-)