Recht am Bild - Menschen in der Öffentlichkeit !? 58

03.06.2011
Die dürften aber ungültig sein. Du kannst nicht per AGB Persönlichkeitsrechte beschneiden. Das wäre ja so, als würdest Du sagen: Hinter dieser Tür gilt das Grundgesetz nicht.


Original von Thomas Fedor
[quote]Original von Armin Fashion Ausschreibung
Also in meinen Lieblingsläden ist es gang und gebe das da fotografiert wird, da fragt keiner.
Die werden das auf Großleinwand gezeigt und auf den Internet Seiten gezeigt.
Da interessiert niemand das soll nicht legal sein?
Das ist Heute einfach so.


Da hängen dann evtl. AGB irgendwo an der Wand, in denen der Betreiber sich sowas rausnimmt.
Ähnliche Konstrukte findet man auch oft im Kleingedruckten auf Eintrittskarten.[/quote]
03.06.2011
Servus.

Wer dieses Buch sein Eigen nennt: Auf Seite 78/79 steht alles nötige über das Thema.

Ganz grobe Zusammenfassung: Das Recht am eigenen Bild gilt immer außer die Personen sind "Beiwerk".

LG Hendrik
[gone] User_6449
03.06.2011
Original von Hendrik Siemens
Ganz grobe Zusammenfassung: Das Recht am eigenen Bild gilt immer außer die Personen sind "Beiwerk".

Dazu habe ich eine Frage, denn es geht beim Thema "Straßenfotografie"
um Bilder, bei denen Menschen eben nicht nur Beiwerk sind, sondern das
eigentliche Hauptthema.

Bildbeispiel: Klick hier

Nun die Frage:

Der Fotograf (der Name steht auf dem Bild) hat tausende Fotos in der Art
gemacht und garantiert nicht um eine Erlaubnis oder Einwilligung gefragt.

Weshalb ist er also als freier Mann gestorben und nicht etwa im Knast ...?


Viele Grüße
Peter
Original von Peter Herhold
Weshalb ist er also als freier Mann gestorben und nicht etwa im Knast ...?


Auf dem Bild steht auch drauf, WO es gemacht wurde.
03.06.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Hendrik Siemens
Ganz grobe Zusammenfassung: Das Recht am eigenen Bild gilt immer außer die Personen sind "Beiwerk".

Dazu habe ich eine Frage, denn es geht beim Thema "Straßenfotografie"
um Bilder, bei denen Menschen eben nicht nur Beiwerk sind, sondern das
eigentliche Hauptthema.

Bildbeispiel: Klick hier

Nun die Frage:

Der Fotograf (der Name steht auf dem Bild) hat tausende Fotos in der Art
gemacht und garantiert nicht um eine Erlaubnis oder Einwilligung gefragt.

Weshalb ist er also als freier Mann gestorben und nicht etwa im Knast ...?


Viele Grüße
Peter[/quote]

1. Anderes Land - keine Ahnung, wie die jeweiligen Gesetze sind.
2. Ich bin nicht sicher, das HCB nicht nach Genehmigungen gefragt hat.
3. HCB war weltberühmt. Viele dürften sich ziemlich geehrt gefühlt haben.
4. Wo kein Kläger, da kein Richter. Es nur zu tun, ist ja noch nicht das Problem, so lange niemand sich beschwert.
5. Ich bin sicher, HCB hat ein paarmal zahlen müssen.
6. Dafür kommt man nicht in den Knast. Es geht meist um zivilrechtliche Ansprüche oder schlicht um Unterlassung.
[gone] User_6449
03.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Peter Herhold
Weshalb ist er also als freier Mann gestorben und nicht etwa im Knast ...?


Auf dem Bild steht auch drauf, WO es gemacht wurde.[/quote]
Der personenbezogene Bildstil des betreffenden Fotografen ist immer
gleich und es gibt dazu auch massenhaft Bilder aus Berlin: Klick hier

Am Land kann es also nicht liegen und für Reportagen und Dokumente
der Zeitgeschichte wird gewiß auch in Deutschland niemand verurteilt.

Viele Grüße
Peter
Ich recherchiere gerade. :) Eine kleine Zwischenerkenntnis, die vielleicht diskussionswürdig ist:

In der Abbildung eines Doppelgängers, der einer berühmten Person täuschend ähnlich sieht, liegt ein Bildnis dieser Person. Das gleiche gilt, wenn der Eindruck, es handele sich um die berühmte Person, nicht aufgrund einer Ähnlichkeit der Gesichtszüge, sondern auf andere Weise (hier durch Nachstellen einer berühmten Szene mit Marlene Dietrich aus dem Film "Der blaue Engel") erzeugt wird. Die Abbildung der nachgestellten Szene kann dann nur mit Einwilligung der berühmten Person und nach deren Tod in den folgenden zehn Jahren nur mit Einwilligung der Angehörigen zu Werbezwecken verwendet werden.


Quelle: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw00_2201.htm
[gone] User_6449
03.06.2011
Original von VoiceOfTheNight
5. Ich bin sicher, HCB hat ein paarmal zahlen müssen.

Das könnte sein und gehört eben zum "Betriebsrisiko".

Wenn man dieses Risiko nicht tragen möchte, sollte
man eben ganz einfach keine Fotos in der Art machen.

Ich selbst mache schon seit 25 Jahren "Straßenfotos"
und bisher gab es nur eine einzige Beanstandung, die
damals mit 200,- DM beglichen war.

Also "Peanuts" gegenüber tausenden von Fotografien.

Viele Grüße
Peter
03.06.2011
Ja, das deckt sich mit der Erfahrung hier bei "meiner" Zeitung. 200 Fotos täglich und in den letzten 30 Jahren exakt zwei Prozesse von "Normalos", die nicht im Blatt sein wollten. Die anderen waren wahrscheinilch stolz, am Rande mal "in die Zeitung gekommen" zu sein. Wenn die armen Fotografen jedesmal von allen rechtssichere Verträge gefordert hätten ... trotzdem dürfen sie nicht einfach von konkludentem Einverständnis ausgehen. Wenn jeder klagte, der könnte, könnte man die Zeitung vermutlich schließen.


Original von Peter Herhold
[quote]Original von VoiceOfTheNight
5. Ich bin sicher, HCB hat ein paarmal zahlen müssen.

Das könnte sein und gehört eben zum "Betriebsrisiko".

Wenn man dieses Risiko nicht tragen möchte, sollte
man eben ganz einfach keine Fotos in der Art machen.

Ich selbst mache schon seit 25 Jahren "Straßenfotos"
und bisher gab es nur eine einzige Beanstandung, die
damals mit 200,- DM beglichen war.

Also "Peanuts" gegenüber tausenden von Fotografien.

Viele Grüße
Peter[/quote]
Hier findet man auch noch einiges zu diesem Thema:
Recht am Bild

Wobei ich mich auch häufiger Frage, ob selbst diejenigen, die in preisbeworfenen Fotos abgebildet sind, oft wissen, dass sie es eben auf den Fotos sind.
03.06.2011
Alles Ohne Gewähr, bin auch kein Jurist.

Es geht immer auch darum, in welchem Kontext das Steht. Zumindest in Österreich darf eine person nicht negativ erscheinen. Sprich Vollrauschfotos sind nix. Der abgebildeten Person darf dadurch kein Finanzieller, Image- oder sonstiger Schaden entstehen (Stichwort: Beim Fremdgehen geknipst -also nicht im Bett sondern halt mit der Geliebten in der Öffentlichkeit- und die Ehefrau sieht das Bild...)

Es ist auch nicht die Frage, ob das Gesicht sichtbar ist, sondern die eindeutige Identifizierbarkeit ist der Punkt...

Ist ziemlich undurchsichtig, das ganze...
04.06.2011
Original von digitalrebel - Pat Merz [Basel/Schweiz]
[quote]Das Fotografieren an sich verletzt noch nicht das "Recht am eigenen Bild".


Dachte ich bis anhin auch, aber lies mal genau das Interview mit diesem Rechtsanwalt Dorowski, er sagt, dass Gerichte meist sogar gegen unbewilligtes FOTOGRAFIEREN entscheiden, nicht erst bei VEROEFFENTLICHUNG[/quote]
Leider bleibt der besagte Rechtsanwalt den Beleg für das "meist" schuldig.

Daß in konkreten Einzelfällen, wo von vornherein erkennbar ist, daß die Fotos mit hoher Wahrscheinlich unzulässig verbreitet bzw. veröffentlicht werden sollen, auch erfolgreich gegen das Fotografieren vorgegangen wird, ist unbenommen, eine Regel kann man daraus aber nun gerade nicht ableiten. Und Gerichte sind nicht frei darin, eigene Regeln zu erfinden, sie müssen sich an die bestehenden Gesetze halten, neue Gesetzgebung ist nicht ihre Aufgabe.
04.06.2011
Original von Bildnerisch.de ( Berliner Umland ) ...
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Bildnerisch.de ( Berliner Umland ) ...
- kann ich den so einfach Menschen fotografieren

Ja.
und die Bilder veröffentlichen ?

Du? Nein. Ein Künstler? Ja. (Meistens.)
.[/quote]

Wo fängt Kunst an wo hört Kunst auf ?s[/quote]
Im Streitfall? Dort wo das damit befasste Gericht die Grenze sieht.
04.06.2011
Original von VoiceOfTheNight
Es ist unerheblich. Das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild ist unabhängig von dessen Verwendung als Kunst, Kommerz, Werbung oder Journalismus.

Nein.

Es ist im Gegenteil vielmehr äußerst entscheidend. Persönlichkeitsrechte müssen immer gegen andere Rechte abgewogen werden, und da haben Kunst und die Freiheit der Berichterstattung einen höheren Stellenwert als z.B. "Kommerz".
04.06.2011
Original von Hendrik Siemens
Servus.

Wer dieses Buch sein Eigen nennt: Auf Seite 78/79 steht alles nötige über das Thema.

Ganz grobe Zusammenfassung: Das Recht am eigenen Bild gilt immer außer die Personen sind "Beiwerk".

Oder

... es handelt sich um ein Ereignis der Zeitgeschiche
... es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte (absolute oder relative)
... es handelt sich um eine öffentliche Versammlung, einen öffentlichen Umzug, eine Demonstration oder etwas ähnliches
... es handelt sich um ein Bild, das im höheren Interesse der Kunst verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird
... es geht um das Interesse der Rechtspflege (z.B. Strafverfolgung)
04.06.2011
Original von Peter Herhold
Nun die Frage:

Der Fotograf (der Name steht auf dem Bild) hat tausende Fotos in der Art
gemacht und garantiert nicht um eine Erlaubnis oder Einwilligung gefragt.

Weshalb ist er also als freier Mann gestorben und nicht etwa im Knast ...?

Weil die Welt nicht so ist, wie Amateurfotografen sie sich in WWW-Fotoforen gern zurechtreden...
04.06.2011
Original von VoiceOfTheNight
2. Ich bin nicht sicher, das HCB nicht nach Genehmigungen gefragt hat.

In den meisten Fällen des HCB reicht die "konkludente Einwilligung", da man erkennen kann, daß die abgebildete Person sich von dem für Magnum oder eine Illustrierte tätigen Fotografen abbilden ließ.
5. Ich bin sicher, HCB hat ein paarmal zahlen müssen.

Mir ist kein einziger Fall bekannt. Und zahlen müssen hätte ohnehin die Zeitung oder Zeitschrift, die das Foto veröffentlicht - nicht der Fotograf.
04.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Hendrik Siemens
Servus.

Wer dieses Buch sein Eigen nennt: Auf Seite 78/79 steht alles nötige über das Thema.

Ganz grobe Zusammenfassung: Das Recht am eigenen Bild gilt immer außer die Personen sind "Beiwerk".

Oder

... es handelt sich um ein Ereignis der Zeitgeschiche
... es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte (absolute oder relative)
... es handelt sich um eine öffentliche Versammlung, einen öffentlichen Umzug, eine Demonstration oder etwas ähnliches
... es handelt sich um ein Bild, das im höheren Interesse der Kunst verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird
... es geht um das Interesse der Rechtspflege (z.B. Strafverfolgung)[/quote]
Das stand eine Seite weiter. ;)

Und vielen Dank für deine Texte. Ich freue mich jedesmal was von dir zu lesen.
Danke! :)

LG Hendrik

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