Bekommen Verkehrspolizisten generell recht, wenn sie einfach mal behaupten...?! 57

17.06.2011
(zufällig ein 2. Polizisten-Thread für heute):

Letztens behauptete ein Motorradpolizist, ich wäre über die rote Ampel gefahren. Er hat mich angehalten und ein Protokoll geschrieben. Er selbst hat die rote Ampel nicht gesehen, weil er nicht hinter mir, sondern an der Ampel in der Straße senkrecht zu "meiner" Straße stand. Er konnte also "meine" Ampel nicht sehen, und ging nur davon aus, dass meine Ampel rot war. Ich weiß aber, dass meine Ampel noch gelb war.

Die Frage ist, soll ich den Strafzettel (ist eine teuere Angelegenheit) einfach zahlen? Oder bringt ein Einspruch etwas? (Er meinte auch: "Sie können Einspruch einlegen, dann werden wir ja sehen, ob Sie oder ich geglaubt werden.") Zeugen hat er keine und für mich klingt das wie die berühmte Polizeiwillkür. Bekommt er recht, nur weil er ein Beamter ist?

Freue mich vor allem auch über Erfahrungsberichte. Hat jemand gegen so etwas erfolgreich Einspruch eingelegt?
17.06.2011
Sicher kann er das behaupten, genauso wie Du behaupten kannst,
daß die Ampel nicht rot war.

Die Frage der Glaubwürdigkeit stellt sich nicht auf dem Polizeirevier
sondern im Gerichtssaal.

Aber mal eine Frage von mir zurück:

War denn die Ampel rot ?

Wenn ja, dann würde ich sagen, Pech gehabt, erwischt worden,
Hintern zusammenkneifen und zahlen.
17.06.2011
einfach mal behaupten kann jeder alles was er will

und ich behaupte mal, dass sowas nicht in die mk gehört
17.06.2011
Original von Fotofuxx

Aber mal eine Frage von mir zurück:

War denn die Ampel rot ?


Ich habe dazu schon was geschrieben: nein, sie war gelb.
Original von calin -> paar neue
[quote]Original von Fotofuxx

Aber mal eine Frage von mir zurück:

War denn die Ampel rot ?


Ich habe dazu schon was geschrieben: nein, sie war gelb.[/quote]

vielleicht könnt ihr euch auf rosa einigen.
17.06.2011
also ne gelbe ampel hab ich in deutschland ja noch nicht gesehen .... meist sind die so eher dunkel grün bis schwarz^^


Original von calin -> paar neue
[quote]Original von Fotofuxx

Aber mal eine Frage von mir zurück:

War denn die Ampel rot ?


Ich habe dazu schon was geschrieben: nein, sie war gelb.[/quote]
Ich verweise einen Beamten schon mal auf den §63 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetz - meistens wünschen die ganz schnell noch einen guten Tag und lassen von so einer strittigen Sache ab. ;-))
17.06.2011
nun ... ich glaube das läuft den moderatoren hier etwas aus dem ruder

nach änderung des thread-titels in

Bekommen Verkehrspolizisten generell recht, wenn sie einfach mal behaupten...?!

wird der anschein erweckt, dass verkehrspolizisten lügen und auch vor falschaussagen nicht zurückschrecken ... denn der to hat ja - wie immer - recht und seine geschichte ist die einzig wahre ... und blahhh

für die überprüfung solcher fälle gibts jedoch gerichte und den rechtsweg

auch die behauptung ins blaue hinein, jemand habe eine straftat begangen ist mindestens mal beleidigend ... wenn der nicht auch wegen einer solchen rechtskräftig verurteilt worden ist
17.06.2011
Geh mal davon aus, dass dein Motorradpolizist die Sache gut begründen kann ('er hatte Grün, als du noch durchgerauscht kamst...')

Außerdem kostet es sogar schon Kohle, wenn man bei Gelb nicht anhält...oder warum glaubst du, ist die Gelbphase so lang!? ;)

Da hassu wohl in Kies gepupt. ;) *Gehässig-Modus aus*
17.06.2011
Widerspruch einlegen.
Am besten wäre, Du besorgst Dir einen Zeugen.
War nicht zufällig gerade in diesem Moment ein Freund hinter Dir im Auto, der Deine Aussage bestätigen kann... ? ;-)

Und warum gehört das nicht in die MK???

Wozu gibt es Laberecken...?

Ich denke, neben dem Forum für Fotografie wurden hier extra Foren eingerichtet, die offene Themen behandeln. Und das bestimmt genau aus dem Grund, die Fotolastigen Foren nicht mit solchen Themen zu füllen.

lg und viel Glück

Michael
[gone] Lichtstreif
17.06.2011
Frag dich mal, was der Polizist davon hätte, so was zu behaupten...

Und dann frag dich das mal..

Im übrigen geht's hier um Fotografie. Wende dich an deinen Anwalt.
17.06.2011
ju, bei rot musst du runter sein von der kreuzung, nicht grad noch an der ampel vorbei.
zahl das und gut ist.
17.06.2011
Original von Axel H. (in Liverpool)
ju, bei rot musst du runter sein von der kreuzung, nicht grad noch an der ampel vorbei.
zahl das und gut ist.


quatsch, wenn es sich plötzlich im kreuzungsbereich staut, was dann?
gelte ich dann als rotlichtsünder?
Also ich habe auch schon Fehlschaltungen an Ampeln erlebt, wo es richtig knapp wurde für die Vorfahrtsregelung. Wer nicht dabei war sollte auch nicht als "Augenzeuge" auftreten.
Ansonsten nerven die ewigen Spekulationen über manche Themen schon sehr.
17.06.2011
Falls Du ADAC Mitglied bist würde ich an Deiner Stelle da anrufen. Nach Nennung der Mitgliedsnummer bekommst du schnellstens die gewünschte und vor allen Dingen fundierte Auskunft.

Dafür ist dieses Forum ganz einfach die falsche Baustelle!

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hat der Polizist die besseren Karten weil er seine Anzeige vor Gericht sicher schlüssig argumentativ untermauern kann. Deutsche Ampelschaltungen funktionieren nämlich nach einer ganz bestimmten Logik - dazu aber vom ADAC oder einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht mehr.
17.06.2011
Original von Lichtstreif: Lichtstreif TV ist auf Sendung


Im übrigen geht's hier um Fotografie. Wende dich an deinen Anwalt.



wenn es im forum nur um fotografie gehen dürfte, dann wären wohl mehr als 60% aller themen schon gesperrt oder gelöscht worden. und mindestens auch eines deiner themen.
oder was hat das hier mit fotografie zu tun?
17.06.2011
Original von Bates
Geh mal davon aus, dass dein Motorradpolizist die Sache gut begründen kann ('er hatte Grün, als du noch durchgerauscht kamst...')

Außerdem kostet es sogar schon Kohle, wenn man bei Gelb nicht anhält...oder warum glaubst du, ist die Gelbphase so lang!? ;)

Da hassu wohl in Kies gepupt. ;) *Gehässig-Modus aus*


nö, er hatte nicht grün, hat er auch nicht begründet. Er meinte nur, da er gerade kein Zeitmesser dabei hatte, schreibt er hin, die Rotphase wäre unter eine Sekunde gewesen.

Klar gibt's auch bei Gelb Geldstrafen, sind aber nicht so hoch...
17.06.2011
Original von calin -> paar neue
Die Frage ist, soll ich den Strafzettel (ist eine teuere Angelegenheit) einfach zahlen? Oder bringt ein Einspruch etwas?

Man kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Das kostet erstmal nix, und zwingt den Sachbearbeiter, sich die Sache noch mal anzuschauen. (Achtung: Wenn es ein "Verwarnungsgeldangebot" ist, und man legt Einspruch ein, dann wird automatisch ein Bußgeldverfahren daraus, und das kostet dann Verwaltungsgebühren, wenn ein wirksamer Bußgeldbescheid erlassen wird. Ich glaube aber nicht, daß es bei "Rotlicht überfahren" ein Verwarnungsgeldangebot gibt.)

Es gibt eine Chance von X Prozent, das Beweisunterlagen schlicht verlorengegangen sind, das passiert gern mal bei Fotos oder Radarmessprotokollen, eher weniger wohl bei Zeugenaussagen. Das Verfahren kann an Formfehlern scheitern, z.B. Terminüberschreitungen.

(Er meinte auch: "Sie können Einspruch einlegen, dann werden wir ja sehen, ob Sie oder ich geglaubt werden.")

Ich hoffe doch, er war der deutschen Sprache besser mächtig...;-)

Zeugen hat er keine

Er ist der Zeuge. Dein "Verfahrensgegner" ist nicht der Polizeibeamte, sondern der Staat.
Bekommt er recht, nur weil er ein Beamter ist?

Nein, aber als unbeteiligter Zeuge ist er natürlich erstmal glaubwürdig, weil er keine Eigeninteressen hat, falsch auszusagen, wohingegen der beschuldigte Autofahrer natürlich ein Interesse hat zu sagen "Ich hab nichts gemacht!"

Als Polizeibeamtem wird ihm außerdem unterstellt, daß er besonders korrekt ist und nicht aus schlechter Laune heraus eine Falschaussage macht, die für ihn ja auch extra strafbar wäre und ihn seine Beamtenkarriere kosten könnte. Diese Unterstellung ist im Regelfall zweifellos richtig. Polizisten machen üblicherweise keine bewußten Falschaussagen.

Als Polizeibeamten wird ihm außerdem auch noch unterstellt, daß er von Berufs wegen, als Profizeuge sozusagen, ein besonders guter Beobachter und Zeuge sei.

Das ist sehr problematisch. Jeder Jurist sollte wissen, daß Polizisten genauso schlechte "Spontan-Augenzeugen" sind wie alle anderen Menschen auch - der Augenzeuge ist das bei weitem schlechteste Beweismittel, das es überhaupt gibt. Was Polizisten von Berufs wegen wieder recht gut hinbekommen: hinterher in Ruhe eine Situation analysieren und protokollieren. Das ist vor allem Übungssache.

In der Realität aber hat gerade in solchen Sachen ein Polizist vor Gericht erstmal einen "Vertrauensvorschuß". (Es ist aber auch schon passiert, daß ein Polizist die Uhrzeit für einen - tatsächlichen - Verkehrsverstoß falsch protokolliert hatte, und ein Amtsrichter daraufhin trocken entschied: "Wenn schon so eine wichtige Angabe im Polizeiprotokoll nicht stimmt, dann ist für mich der Rest auch nicht mehr ausreichend vertrauenswürdig.")

Wenn mir das passieren würde, dann würde ich mir die Kreuzung und die Ampelanlage genau angucken, und schauen, ob man überhaupt mit Sicherheit sagen kann: "Wenn ich - Polizist - hier stehe und Ampelfarbe X habe, dann muß da drüben ROT sein. Und wenn ich also hier bei Ampelfarbe X stehe und der fährt da drüben über die Kreuzung, dann muß er zwangsläufig bei Rot gefahren sein."

Es mag sein, daß es Kreuzungen gibt, wo das so ist.

An allen mir bekannten Kreuzungen ist es aufgrund der Gelbphasen, der Doppelrotphasen usw. schlicht nicht möglich, aus dem Zustand von Ampel A die Farbe von Ampel B zu schlussfolgern. Ausnahme: Pfeilampeln. Da geht das natürlich in bestimmten Grenzen.

Weiterhin: entscheidend ist, welche Farbe hatte die Ampel, als der Autofahrer über die Haltelinie fuhr? War er noch im Toleranzbereich?

Usw. usf.

Ohne damit ansatzweise eine Rechtsberatung machen zu machen, einfach nur laut gedacht, was ich tun würde, wenn mir das passiert: ich würde gucken, ob der Polizeibeamte das überhaupt mit Sicherheit feststellen konnte, oder ob das von seinem Standort aus nicht stattdessen schlicht unmöglich war. Skizze machen, ausführlich begründen, warum der Polizist gar nicht sehen und auch nicht feststellen konnte, welche Ampelfarbe ich hatte, erklären, daß ich nach meinem Eindruck eindeutig noch bei Gelb rübergefahren bin.

Und gucken, was passiert. Ob man dann, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt wird, vor Gericht zieht, kann man dann entscheiden. Dann braucht man eh einen Anwalt, und der Anwalt kann vor Gericht sehr gut auseinanderpflücken, daß der Polizist das gar nicht sehen oder schlussfolgern konnte. Die Kosten zahlt dann die Staatskasse.

Will sagen: die Zeugenaussage eines Polizisten widerlegt man nicht dadurch, daß man ihn als Person in seiner Glaubwürdigkeit angreift, sondern dadurch, daß man nachweist, daß er sich geirrt haben muß, weil er das was er zu sehen glaubte gar nicht hat sehen können...
17.06.2011
Original von Lichtstreif: Lichtstreif TV ist auf Sendung
Frag dich mal, was der Polizist davon hätte, so was zu behaupten...



Bekommen sie nicht ein Anteil der Beute? Wie die Politessen?
tolles rechtsverständniss.....

weder politessen noch polizisten bekommen etwas ab von der "beute"....
das gab es vor hundert jahren...und die nannten sich räuber.....

frag dich doch mal wie oft du schon bei dunkelgelb gefahren bist und immer meintest schwein gehabt...
nun war das glück halt mal nicht da....

;o)

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