Bekommen Verkehrspolizisten generell recht, wenn sie einfach mal behaupten...?! 57

17.06.2011
Original von Bates
Geh mal davon aus, dass dein Motorradpolizist die Sache gut begründen kann ('er hatte Grün, als du noch durchgerauscht kamst...') (...)


Ein geschickter Anwalt kann so eine Begründung ganz fix zerlegen.

Gerichtverhandlung:

Anwalt:
"Wie kommen sie darauf das mein Mandat bei Rot die Straße überquert hat obwohl sie die keine Einsicht in die besagte Ampel hatten ?"

Polizist:
"Ich stand quer zur Fahrtrichtung und die Ampelanlage zeigte zu der Zeit aus meiner Sicht *Grün* "

Anwalt:
"Nun behauptet mein Mandat allerdings er hätte die Kreuzung noch bei Gelb überquert. Wie lange ...also wieviel Sekunden zeigte denn die in ihrer Sicht liegende Ampel bereits Grün ? Wie lange sind an dieser Kreuzung die Grün, Gelb, Rotphasen ? In welchem Wechselrhytmus werden sie geschaltet ? Wie ist...."

Nur so als Gedankenspiel....^^

Ob nun der Richter der Zeugenaussage des Polizisten glaubt oder eher den Ausführungen des Anwalts hängt auch hier immer vom Einzelfall ab.

Für eine Einzelfallberatung sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Anteil der Beute nicht, aber vor Gericht meistens Recht.
Ich hatte selbst den Fall das aufgrund einer Aussage eines Beamten ein zweiter Termin anberaumt wurde in dem er seine Aussage um 180 Grad drehte ( was bedeutet das er einmal gelogen hat). Was passierte:
Ich wurde zur Zahlung von 79 DM verurteilt, der Satz war so gewählt damit keine Berufung erfolgen konnte und ich hatte was dazugelernt.
Mein Einwand das ja wohl einmal eine Falschaussage getätigt worden sei wurde beiseite gewischt durch den Richter mit der Äusserung. Seien sie still sonst gibts noch was wegen missachtung des Gerichts.
Noch Fragen? Ich für meinen Teil war restlos bedient.
17.06.2011
lol, sowas mag ich. Und was ist wenn plötzlich ein Erdbeben ist?
Man, man. Es ging nicht um irgendwas konstruiertes.
Bei Stau ist sogar stehen bleiben und rechts überholen auf der Autobahn erlaubt.

Im Übrigen wirst du das Knöllchen nicht wegen Rotsünde bekommen, sondern wegen Behinderung. Denn man soll ja an der Haltelinie halten, wenn man sieht, dass die Kreuzung dicht ist.

Original von phototraum | * fast wieder gesund *
[quote]Original von Axel H. (in Liverpool)
ju, bei rot musst du runter sein von der kreuzung, nicht grad noch an der ampel vorbei.
zahl das und gut ist.


quatsch, wenn es sich plötzlich im kreuzungsbereich staut, was dann?
gelte ich dann als rotlichtsünder?[/quote]
17.06.2011
Original von TomRohwer


Will sagen: die Zeugenaussage eines Polizisten widerlegt man nicht dadurch, daß man ihn als Person in seiner Glaubwürdigkeit angreift, sondern dadurch, daß man nachweist, daß er sich geirrt haben muß, weil er das was er zu sehen glaubte gar nicht hat sehen können...


...was in etwas soviel heißt wie: ich werde so lange als schuldig angesehen, bis ICH bewiesen hab das ich unschuldig bin!

bestätigt leider auch meine eigenen Erfahrungen...
17.06.2011
auch in einem strafverfahren gibt es parteien und zeugen

parteien: die sta und der angeklagte

zeuge: (hier) der polizist

beismittel sind u.a. zeugen ... deren aussage das gericht im rahmen der beweiswürdigung würdigen muss (und nicht die des angeklagten, der ist kein zeuge)

ihr könnt hier dummes zeug blubbern was ihr wollt ... schlauer werdet ihr dadurch nicht

(gilt natürlich auch für owi-verfahren)
17.06.2011
Original von Bernd Saller
auch in einem strafverfahren gibt es parteien und zeugen

parteien: die sta und der angeklagte

zeuge: (hier) der polizist

beismittel sind u.a. zeugen ... deren aussage das gericht im rahmen der beweiswürdigung würdigen muss (und nicht die des angeklagten, der ist kein zeuge)

ihr könnt hier dummes zeug blubbern was ihr wollt ... schlauer werdet ihr dadurch nicht


selbst Polizist?!
17.06.2011
nee - jurist/anwalt
17.06.2011
Original von Lichtstreif: Lichtstreif TV ist auf Sendung
Frag dich mal, was der Polizist davon hätte, so was zu behaupten...

Er meint, daß er es gesehen hat. Er meint, schlussfolgern zu können, daß es so gewesen sein muß.

Alltag.

Mich hat mal auf der Autobahn eine Zivilstreife rausgewinkt, weil sie meinte gesehen zu haben, ich hätte während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefoniert. In Wahrheit war es eine silberne Cola-Light-Dose, aus der ich getrunken habe.

Ich erklärte ihnen das, "Nein, wir haben das genau gesehen!"

Ich konnte den Vorwurf schließlich wiederlegen, weil ich zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt kein Handy besaß...

....................................................

Weil Freitag ist, und weil ich Freitag immer gern eine Geschichte für's Forum erzähle, diese hier - ja, und ich weiß, einige kennen sie schon, aber sie ist immer wieder so schön...

[IMG]

Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar. Großes Treffen von Verkehrsjuristen und Fachleuten, Richtern, Staatsanwälten, Polizeibeamten, Anwälten...

Eine Veranstaltung dabei ist ein Vortrag eines Rechtsprofessors zum Thema "Probleme beim Zeugenbeweis". Herr Professor hält seinen Vortrag. Plötzlich poltert die Tür auf, und ein Mann im Hausmeisterkittel kommt rein, mit einem Klemmbrett in der Hand und Zetteln darauf.

"Ich brauch noch eine Unterschrift von Ihnen" sagt er zum Prof. Der: "Kann das nicht warten, ich bin mitten im Vortrag." "Nein, die brauche ich jetzt."

Es kommt zu einem kleinen, peinlichen Wortgefecht, der Hausmeister besteht auf seiner Unterschrift, der Prof will nicht. Schließlich schnauzt er den Hausmeister genervt an: "Nun geben Sie schon her!", reißt dem Mann das Klemmbrett und den Kugelschreiber aus der Hand, schimpft weiter "Unmöglich, wie man hier gestört wird!", usw. usf. Gibt dem Hausmeister schließlich das Klemmbrett und den Kuli zurück, der Hausmeister geht.

Prof entschuldigt sich beim Publikum, setzt seinen Vortrag fort. Nach 10 Minuten unterbricht er den Vortrag. "Meine Damen und Herren - was vorhin passiert ist, war in Wirklichkeit Teil eines Experimentes, das ich mit Ihnen machen möchte. Bitte nehmen Sie alle einen Zettel, und schreiben Sie kurz auf, was vorhin passiert ist. Machen Sie bitte eine kurze Zeugenaussage über den Vorfall."

Die Teilnehmer sind baff, finden das aber spannend, schreiben ihre Zeugenaussagen auf. Die werden eingesammelt, kurz ausgewertet. Ergebnis: in Details weichen sie ab, war der Kittel des Hausmeisters grau oder blau, aber im Kern sind sich alle Zeugen einig - passiert ist folgendes:

1. Hausmeister platzt rein, will Unterschrift
2. Prof ist genervt, will nicht unterschreiben
3. Wortgefechtt
4. Prof gibt nach, nimmt Klemmbrett mit Formular und Kugelschreiber, unterschreibt das Formular und gibt es dem Hausmeister zurück
5. Hausmeister geht wieder

"Wunderbar", sagt der Professor, "und jetzt haben Sie alle eine glatte Falschaussage gemacht."

Staunende Gesichter. "Ich habe zwar," sagt der Prof, "dem Mann schließlich das Klemmbrett aus der Hand genommen, und auch den Kugelschreiber genommen - aber ich habe nicht unterschrieben. Ich habe ihm das Formular ohne Unterschrift zurückgegeben!"

Alle perplex. "Völlig normal", sagt der Prof, "Sie alle haben gesehen, was Sie als logisch und wahrscheinlich empfunden haben. Wenn ich mich erst sträube, zu unterschreiben, dann aber schließlich kapituliere und Formular und Schreiber nehme - dann werde ich ja wohl auch unterschreiben. Warum sonst sollte ich das denn tun... War aber nicht so."

Und die Moral von der Geschicht: Zeugen bezeugen vor allem immer das, was sie glauben gesehen zu haben. Nicht, was sie wirklich gesehen haben.

Elitepolizisten, Geheimdienst-Observateure und ähnliche Leute werden aufwendig darin geschult, den "psychologischen Faktor" bei Beobachtungen zu berücksichtigen und so möglichst auszuschalten. Nicht zuletzt auch, um bewusste Verschleierungsmanöver des zu Beobachtenden zu bemerken.

Mann geht auf Gehweg, kommt an Papierkorb vorbei, wirft etwas in den Papierkorb. Pah... Mann hat nix in Papierkorb geworfen, Mann hat etwas gegriffen, das am Schlitz des Papierkorbs hing. "Schnelle kurze Handbewegung hin zum Papierkorb" = "Es wird etwas in den Papierkorb geworfen." Denn: wer bitte holt schon etwas aus einem Papierkorb heraus?

Antwort: a) jeder, der einen Beobachter täuschen will, und b) jeder, der aus irgendeinem Grund da etwas sieht, das er haben will. Unwahrscheinlich? Sicher. Aber keineswegs unmöglich.
17.06.2011
Original von Axel H. (in Liverpool)
lol, sowas mag ich. Und was ist wenn plötzlich ein Erdbeben ist?
Man, man. Es ging nicht um irgendwas konstruiertes.
Bei Stau ist sogar stehen bleiben und rechts überholen auf der Autobahn erlaubt.

Im Übrigen wirst du das Knöllchen nicht wegen Rotsünde bekommen, sondern wegen Behinderung. Denn man soll ja an der Haltelinie halten, wenn man sieht, dass die Kreuzung dicht ist.

[quote]Original von phototraum | * fast wieder gesund *
[quote]Original von Axel H. (in Liverpool)
ju, bei rot musst du runter sein von der kreuzung, nicht grad noch an der ampel vorbei.
zahl das und gut ist.


quatsch, wenn es sich plötzlich im kreuzungsbereich staut, was dann?
gelte ich dann als rotlichtsünder?[/quote][/quote]

auch *lol*
wenn du behauptest, man muss bei rot von der kreuzung sein dann ist die aussage schon mal schlichtweg falsch! kannst mich aber gern eines besseren belehren.

konstrukt hin oder her, wenn ich bei grünem licht in die kreuzung einfahre kann ich kaum sehen, ob und wann die LZA auf rot schaltet. und wenn der verkehr langsam fließt kann es ohne zweifel passieren, dass nach meinem überqueren der haltelinie die ampel auf rot schaltet.
17.06.2011
Original von BS
[quote]Original von Bates
Geh mal davon aus, dass dein Motorradpolizist die Sache gut begründen kann ('er hatte Grün, als du noch durchgerauscht kamst...') (...)


Ein geschickter Anwalt kann so eine Begründung ganz fix zerlegen.

Gerichtverhandlung:

Anwalt:
"Wie kommen sie darauf das mein Mandat bei Rot die Straße überquert hat obwohl sie die keine Einsicht in die besagte Ampel hatten ?"

Polizist:
"Ich stand quer zur Fahrtrichtung und die Ampelanlage zeigte zu der Zeit aus meiner Sicht *Grün* "

Anwalt:
"Nun behauptet mein Mandat allerdings er hätte die Kreuzung noch bei Gelb überquert. Wie lange ...also wieviel Sekunden zeigte denn die in ihrer Sicht liegende Ampel bereits Grün ? Wie lange sind an dieser Kreuzung die Grün, Gelb, Rotphasen ? In welchem Wechselrhytmus werden sie geschaltet ? Wie ist...."

Nur so als Gedankenspiel....^^

Ob nun der Richter der Zeugenaussage des Polizisten glaubt oder eher den Ausführungen des Anwalts hängt auch hier immer vom Einzelfall ab.[/quote]
Wenn man nicht an einen völlig verbretterten Richter gerät, der in der Berufungsinstanz zurechtgezupft werden muß, wird ein Richter hier dann sagen: "Im Zweifel für den Angeklagten, die Schuld kann eindeutig nicht eindeutig nachgewiesen werden, es kann durchaus auch so sein, wie der Autofahrer es behauptet. Verfahren wird eingestellt, Bußgeldbescheid ist hinfällig."

Für eine Einzelfallberatung sollte man sich an einen Anwalt wenden.

Ja. Wobei es ein bißchen Geschmackssache ist, ob man den Einspruch erstmal selber durchzieht.
17.06.2011
Original von Bernd Saller


ihr könnt hier dummes zeug blubbern was ihr wollt ... schlauer werdet ihr dadurch nicht


... und scheinst viel Wert auf Zwischenmenschliches zu legen, indem du Erfahrungsberichte von MK-Mitglieder "dummes Zeug" nennst.
Ein bissl abfällig ist das...
17.06.2011
@ TO:

Polizeibeamte die Motorradstreife fahren sind keine Anfänger sondern erfahrene Beamte, die in der Regel genau wissen was sie tun. Er weiß auch genau wie er sich bei einem möglichen Gerichtsverfahren zu verhalten hat.

Falls Du begründet denkst, diese Anzeige sei zu Unrecht erfolgt, dann ist der Versuch in diesem Forum Rat zu holen der allerschlechteste Einfall - sieht man ja an einzelnen Beiträgen. Nimm dir einen versierten Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht - das ist die beste Möglichkeit.

Wenn Du statt dessen lediglich nach einer Möglichkeit suchst, dich öffentlich auszuweinen, dann bist du hier goldrichtig.
17.06.2011
Original von Bernd Saller
auch in einem strafverfahren gibt es parteien und zeugen

parteien: die sta und der angeklagte

zeuge: (hier) der polizist

beismittel sind u.a. zeugen ... deren aussage das gericht im rahmen der beweiswürdigung würdigen muss (und nicht die des angeklagten, der ist kein zeuge)

Das Gericht hat auch die Aussage des Angeklagten zu würdigen... ;-)

Dessen Glaubwürdigkeit leidet prinzipiell erstmal darunter, daß er a) Partei ist und b) vor Gericht ungestraft lügen darf. Aber seine Glaubwürdigkeit ist trotzdem von hoher Bedeutung für das Gericht und seine Entscheidung.
17.06.2011
sicher hast du auch recht ... für was brauchen wir eigentlich noch gerichte ... wir haben doch das mk-forum

*lol
17.06.2011
Original von Axel H. (in Liverpool)
ju, bei rot musst du runter sein von der kreuzung

Unsinn.

Ich darf die Haltelinie nicht bei Rot überfahren (wobei es bei Blitzampeln ein oder zwei Sekunden "Toleranz" gibt.)

Wenn ich die Haltelinie bei Grün oder auch bei Gelb überfahre und dann im Kreuzungsbereich zum Stehen kommen, z.B. wegen Gegenverkehr, dann darf ich selbstverständlich weiterfahren, wenn die Kreuzung wieder frei wird, auch wenn "meine Ampel" in der Zwischenzeit auf ROT gesprungen ist. Das ist kein "Rote Ampel überfahren", denn das bezieht sich ausschließlich auf die Haltelinie.

Wenn ich in so einem Fall weiterfahre, habe ich theoretisch sogar Vorfahrt vor den Verkehrsteilnehmern der nächsten Grünphase - "Erst wird die Kreuzung geräumt, dann kommen die Verkehrsteilnehmer der nachfolgenden Grünphase!" - und das gilt theoretisch sogar gegenüber Fußgängern, die keineswegs einfach loslaufen dürfen, weil sie Grün bekommen, wenn da noch Autos kommen.

Praktisch gilt aber - auch verständlich - in solchen Situationen eine "besondere Sorgfaltspflicht", und der Autofahrer muß sich dann vergewissern, daß die anderen Verkehrsteilnehmer ihm seinen Vorrang auch lassen.

Solche Situationen eignen sich hervorragend für eklige Teilschuldauseinandersetzungen.
17.06.2011
Original von Bernd Saller
sicher hast du auch recht ... für was brauchen wir eigentlich noch gerichte ... wir haben doch das mk-forum

*lol



Standing Ovations für diesen Beitrag!!!


Hiermit schlage ich vor diesen Beitrag zum Besten Forumsbeitag aller Zeiten zu ernennen und ihn für ewig in Goldenen Lettern auf der Startseite der MK festzupinnen!
[gone] Abgemeldet
17.06.2011
Ich denke auch dass alle Themen die nicht mit Fotografie und Modelling zu tun haben hier nichts verloren haben.

MK ist ein Fotografie-Portal.

(falls das allerdings nicht soo eng gefasst sein sollte - warum dann nicht auch Themen aus dem Alltag - kommt doch hier immer wieder mal vor *g*)

(die Polizei in Frage zu stellen ist sinnlos - da es, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine unabhängige Behörde gäbe die gegen sie ermitteln könnte)
17.06.2011
Original von Camera Obscura
@ TO:

Polizeibeamte die Motorradstreife fahren sind keine Anfänger sondern erfahrene Beamte, die in der Regel genau wissen was sie tun. Er weiß auch genau wie er sich bei einem möglichen Gerichtsverfahren zu verhalten hat.

Und reden als Zeugen auch mal genauso viel Unsinn wie alle anderen Zeugen auch...

Mag sein, daß der TO bei Rot über die Ampel gebrettert ist. Weiß ich nicht, ich war nicht dabei.

Kann genauso gut sein, daß der Polizist sich einbildet etwas gesehen zu haben bzw. eine ihm logisch erscheinende Schlussfolgerung für Tatsache hält, obwohl er gar nichts sehen konnte und die Kreuzungssituation eine Schlussfolgerung nicht zulässt.

Allein nur das ist relevant. Kann ich belegen, daß der Polizist das weder sehen noch zwingend schlussfolgern konnte, dann ist die Sache tot. Kann ich das nicht, wird ein Gericht höchstwahrscheinlich eher dem Polizisten glauben als dem Autofahrer. Es sei denn, man könnte nachweisen, daß der Polizist 30 Minuten später mit 1,9 Promille von seinen eigenen Kollegen aus dem Verkehr gezogen wurde oder ähnliches...

So einfach ist das.
17.06.2011
beiträge die sinn machen und sachdienlich sind gibts von mir nur da wo sie hingehören ... und die kosten dann auch geld weil das mein job ist

noch fragen?

aber ihr dürft euch gerne weiter hier in unzulässiger rechtsberatung üben ... *gähnnn
17.06.2011
Original von Dorfstudio
Ich denke auch dass alle Themen die nicht mit Fotografie und Modelling zu tun haben hier nichts verloren haben.

MK ist ein Fotografie-Portal.

(falls das allerdings nicht soo eng gefasst sein sollte - warum dann nicht auch Themen aus dem Alltag - kommt doch hier immer wieder mal vor *g*)

Die Falschpark- und Bußgeld-Themen haben hier doch irgendwie geradezu Tradition.

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