Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333

Original von monochromatic
Noch eine Anmerkung zur modelnden Polizistin:
Die Anmeldung als Nebentätigkeit ist der eine Schuh, was der Disziplinarvorgesetzte daraus macht, ist eine völlig andere Sache.
Das Soldatengesetz ist da ähnlich gestrickt wie die meisten Beamtengesetze - zumindest was den Passus in der Form "Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert." angeht.
Die Wehrdisziplinaranwälte leiten da gerne Verfahren ein, die Rechtsprechung der Truppendienstgericht (bis zum Wehrdienstsenat des BVerwG) ist dahingehend auch gefestigt: Ausgangsmaß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig die Dienstgradherabsetzung ...
Könnte also - auch wenn es als Nebentätigkeit angemeldet ist - durchaus zu Problemen führen ...


Großer Widerspruch!

Unser Disziplinarvorgesetzte weiß, dass ich Aktbilder anfertige und dass meine Frau welche von sich machen lässt.
Es gibt sogar Kolleginnen, die mit Aktbildern Geld machen, wir haben bisher noch nichts damit verdient.

Wir haben extra auf den Vordruck für die Nebentätigkeit draufgeschrieben Akt, Teilakt, Erotik.

Der Dienstherr sagte nur, dass keine Uniform zu sehen sein darf und wir nicht als Polizisten auftreten bei diesen Bildern.

Unser Chef weiß selber um die Bilder und kennt unsere Homepages.
Meine Frau sagt vor jedem Shooting, dass sie Polizistin ist und dass ihre Grenzen der Fotos deshalb eher erreicht sind, als bei einer Nichtpolizistin. Auch lässt sie sich vertraglich zusichern, das sie ein Veto Recht für einzelne Bilder hat.

Aber bisher hat jeder Fotograf das verstanden und die Bilder so gemacht, er dachte, dass der Dienstherr es mögen wird und es kam immer hin.

Deshalb ist hier auch kein Gesicht zu sehen, weil ihr das dann zuviel war:




Und hier hat man es doch gekonnt verdeckt das Gesicht:



Hier entscheid sie sich, dass der Körper genug "verdeckt" ist:



Polizisten sind auch nur Menschen.

Alle Fotos kann man als Polizist sicherlich nicht machen, ohne Ärger zu bekommen, aber das gehört halt zum Status des Beamten dazu, dass er sich etwas "anders" zu verhalten hat.

Also unser Chef kennt diese Bilder und würde auch sicherlich etwas sagen, wenn er meint, ein Bild könnte uns Ärger bereiten.
#321Report
Original von Henning Zachow *Caro mal niedlich ;)*
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[...]
Also unser Chef kennt diese Bilder und würde auch sicherlich etwas sagen, wenn er meint, ein Bild könnte uns Ärger bereiten.

dadurch, dass du die bilder nicht korrekt verlinkt hast, kann man nach ein paar minuten nüx mehr sehen. das verlinken von bildern aus der mk in die mk funktioniert wegen des dynamischen urls nur noch wie *hier* erläutert.[/quote]

Sorry und danke für den tipp
#322Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[...]
Aber bisher hat jeder Fotograf das verstanden und die Bilder so gemacht, er dachte, dass der Dienstherr es mögen wird und es kam immer hin.[...]

die grenzen eines models einzuhalten ist selbstverständlich, aber darauf hin zu arbeiten, dass der dienstherr die bilder mag(!), wäre mir dann doch etwas zu... ähm... anrüchig ;)

klare grenzen bespricht man mit models, die entsprechend kritische berufe ausüben oder anstreben, im voraus. 'ne 19-jährige angehende lehramts-studentin ist dann mal schnell sehr erstaunt...
#323Report
Original von Henning Zachow *Caro mal niedlich ;)*
[...] aber darauf hin zu arbeiten, dass der dienstherr die bilder mag(!), wäre mir dann doch etwas zu... ähm... anrüchig ;)


;-)
#324Report
@ Tom

habe gerade mit dem Berliner Senat für Inneres gesprochen.

Wenn man in Berlin einen Film drehen möchte und dafür Hoheitsanzeichen tragen möchte, dann benötigt man sehr wohl eine Genehmigung und zwar nach dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin.
Dort steht in den Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin sagt unter I.3.:

Die Abbildung des Landeswappens und der Bezirkswappen zu künstlerischen , heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt , sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde dieser Hoheitszeichen abträglich sind. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung.


Dort steht zwar zu künstlerischen Zwecken jedermann erlaubt, aber der Senat schaut, ob der kommerzielle Charakter im Vordergrund liegt und mir wurde gesagt, dass eigentlich fast immer solch eine Ausnahmegenehmigung verlangt und auch ausgestellt wird.

Dieses Gesetz über die Hoheitszeichen gibt es in verschiedenen Ländern, so dass es dort sicherlich genauso gehandhabt wird, aber ich werde die Behörden für Inneres einmal anrufen und es erfragen.
#325Report
[gone] Abgemeldet
23.06.2011
So wie Bundeswehr oder Polizei solche Aktivitäten unterschiedlich bewerten, kann man als Außenstehender einen Eindruck gewinnen welcher Geist dort herrscht.

Was als schwere Delikt angesehen und geahndet wird - und was nicht geanhnt oder wobei Verfahren eingestellt wird - das alles sagt viel über Behörden oder Armeen aus.


Original von monochromatic
Noch eine Anmerkung zur modelnden Polizistin:

Die Anmeldung als Nebentätigkeit ist der eine Schuh, was der Disziplinarvorgesetzte daraus macht, ist eine völlig andere Sache.

Das Soldatengesetz ist da ähnlich gestrickt wie die meisten Beamtengesetze - zumindest was den Passus in der Form "Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert." angeht.

Die Wehrdisziplinaranwälte leiten da gerne Verfahren ein, die Rechtsprechung der Truppendienstgericht (bis zum Wehrdienstsenat des BVerwG) ist dahingehend auch gefestigt: Ausgangsmaß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig die Dienstgradherabsetzung ...

Könnte also - auch wenn es als Nebentätigkeit angemeldet ist - durchaus zu Problemen führen ...
#326Report
Für's Protokoll:

1 Start_OffTopic plus 2 Folgebeiträge entsorgt.

Gruß: Manni
#327Report
4 years ago
Jehova! ;)

#328Report
4 years ago
Und was soll das nun, den alten Käse wieder hervorzuholen?

Die Verwendung von Polizei-, Militär- oder anderen Uniformen ist zulässig (auch in der Öffentlichkeit!), wenn dies bei der Herstellung von Film- oder Foto-Aufnahmen erfolgt. Sogar die Verwendung von NS-Symbolen ist ausdrücklich erlaubt, sofern das "der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient." (§86 und §86a StGB)

Und weil's dazu passt: auch das Führen von "Anscheinswaffen" in der Öffentlichkeit (im Regelfall verboten) ist gemäß §42a WaffG ausdrücklich erlaubt "für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen".
#331Report
4 years ago
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ich versteh dies mal so solltest du ein model haben die/ der eine Polizeiuniform trägt, um nur Fotos zumachen ist dies keine Amtsanmaßung da diese Person keinerlei Handlung vornimmt die sich mit dem öffentlichen dienst befasst sollte dieses auftreten rechtswidrig sein wäre das tragen von Bundeswehr uniformen streng genommen ebenfalls strafbar dies ist leider Gottest eine mode geworden.
#332Report
4 years ago
Natürlich ist das keine Amtsanmaßung, wenn ein Model oder ein Schauspieler eine Polizei- oder Militär- oder sonstwas Uniform trägt.

Zur Amtsanmaßung wird es erst, wenn das Model versucht, Dritten gegenüber eine Amtshandlung vozunehmen, ohne dazu berechtigt zu sein.

Die Gelegenheit der Polizieuniform zu nutzen und den Autofahrer, der leider dusselig für's Foto im Weg steht, kurzerhand mal anzuweisen, sein Auto da weg zu fahren... das wäre Amtsanmaßung.
#333Report

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